Die Päpstliche Bulle von 1131 für das Bonner Cassiusstift
Eine wertvolle Quelle heimatgeschichtlicher Forschung
Hermann Bauer
,,lnnocentius,episcopus servus servorum Del — Bischof, Knecht der Knechte Gottes, grüßt seine geliebten Söhne, den Probst Gerhard und den Dekan Gerhard und die übrigen Brüder der Bonner Kirche und deren Nachfolger (im St. Cassiusstift in Bonn) im Herrn.Da uns das, worum ihr bittet, vernünftig . erscheint, gestatten Wir es gern, und Unsere Übereinkunft mit euch wird sich auch günstig auf die Ergebenheit der Gläubigen auswirken.
Daher, geliebte Söhne im Herrn, erkennen Wir eure gerechten Forderungen an und nehmen die Bonner Kirche, in der Gott eifrig gedient wird, unter den Schutz des heiligen Petrus und des apostolischen Stuhles. Durch diese Urkunde sichern und bestimmen wir, daß jeglicher Besitz und alle Güter, die ihr nach weltlichem und kirchlichem Recht erworben habt oder auch in Zukunft durch päpstliche Huld, durch die Freigebigkeit der Fürsten und aus der frommen Gesinnung der Gläubigen empfangen werdet, in eurem und eurer Nachfolger Besitz bleiben“
Die Geschichte des St. Cassiusstiftes
Aus einer Urkunde von 691 wissen wir, daß die Basilika der hl. Märtyrer Cassius und Flo-rentius in der Mitte des römischen Tempelbezirkes gestanden hat. Auch durch Ausgrabungen, die eine Kirche aus dem ausgehenden 4. Jahrhundert freilegten, werden diese Kenntnisse erhärtet. Die Überlieferung reicht noch viel weiter zurück als der Spaten. Eine Gedächtnisklause, eine Cella Memoriae, sei bereits um 300 zerstört worden. Die Legende will den Ursprung der Überlieferung erhellen. Sie will wissen, daß Helena, die Mutter des römischen Kaisers Konstantin, an dem Ort der erschlagenen Märtyrer — Soldaten der thebäischen Legion —, eine Martyrer-Gedächt-nisstätte errichtet habe. Wahr ist, daß Helena nicht nur in Bonn und Köln, auch in unserem Kreis große Verehrung genießt, und Flurbezeichnung und Wegekreuze auf die legendenumwitterte Frau hinweisen. Noch in einem Siegel von 1300 wird Helena mit dem Kreuz hinter der Münsterkirche gezeigt, und eine Urkunde von 1236 bezeichnete Helena als Stifterin des Viktordomes in Xanten, der Gereonskirche in Köln und des Cassiusstiftes in Bonn. Urkunde, Überlieferung und Legende faßt ein Visitationsbericht des Cassiusstiftes von 1629 zusammen, der hier auszugsweise, teils original, teils in Übersetzung wiedergegeben werden soll.
„Circa annum Christi Domini et Salvatoris nostri, im Jahre 310 unseres Herrn und Erlösers hat Helena, die Mutter des Kaisers Konstantin, neben mehreren ändern Kirchen die berühmte Kirche zu Ehren des hl. Gereon und Genossen . . . auch die der Heiligen Cassius, Mallusius, Florentius und der 300 anderen Erschlagenen gegründet, die sie unter dem Bischof Valentinus in Bonn erbauen ließ. Diese zahlreichen Kirchenbauten kommen einer Strömung der Zeit entgegen, die wir als eine Wiederbelebung der urkirchlichen Reliquienverehrung erkennen. In der Gedächtniscelle über dem Cassiusgrab wirkten mehrere Geistliche unter einem Abt. Es läßt sich nicht genau aussagen, ob es sich hier um eine klösterliche Gemeinschaft — vielleicht nach der Benediktinerregel — handelte. Als in der 2. Hälfte des 8. Jahrhunderts Chorschranken die Kleriker von den Gläubigen im Hauptschiff trennten, und die Anbauten die Aufnahme einer größeren Anzahl von Stiftsgeistlichen ermöglichte, zeigte die Cassius-kirche bereits ihr eigenes Gesicht.“ Die Bonner Martyrerkirche war eine der frühesten Kristallisationspunkte des Christentums in der Bonner Gegend. Die dort tätigen Geistlichen wurden zur Mission und zur Seelsorge herangezogen, und es spricht viel dafür, daß sie uns als erste die frohe Botschaft verkündeten. Ihre Scholastiker waren die ersten Lehrer, ihre Cantores pflegten den liturgischen Gesang. Mit Recht spricht eine Urkunde von 866 aus, daß im 9. Jahrhundert das Cassiusstift sehr angesehen war.
Die Verfassung des Stifts
Doch das Klösterliche schwand immer mehr; anstelle der Selbstheiligung durch das klösterliche Leben und die Anziehungskraft auf die Menschen draußen, sandte der Erzbischof von Köln als der geistliche Vater der Gemeinschaft seine Söhne hinaus in die Welt. Später leitete der Propst, der im Ansehen eines Fürsten stand und vielleicht die Würde eines Chorbischofs bekleidete, das Stift. Da der Probst durch seine Verwaltungsarbeit in der Erzdiözese oft von Bonn abwesend war, vertrat ihn der Dekan in der Leitung des Stifts. Ihn unterstützten der Thesaurar und der Subthe-saurar in der Verwaltung der weltlichen Dinge.
Die Insassen des Stifts, die Kanoniker, waren bis 1400 zu einem Viertel Abkömmlinge von Edelfreien, mehr als die Hälfte waren Söhne von Ministerialien und ritterbürtigen Kölner Patrizierfamilien, also durchweg adelig, nach 1400 war der Convent bürgerlich.
Der Propst war in der Regel adeliger Herkunft, wenn nicht gerade die Neubesetzung der Stelle in einer Zeit, dem Papstmonat, akut wurde und daher vom Papst vorgenommen wurde, der keine Rücksicht auf die Abstammung nahm. Zusammenfassend können wir feststellen, daß das Cassiusstift bis ins 14. Jahrhundert ein gemischt adeliges, später ein gemeinständiges Stift mit edelfreier Spitze war (S. 194).
Das Stift und seine Existenzgrundlage
Die Stiftsherren brachten das ihnen zustehende Erbteil, in der Hauptsache Gebäude und Liegenschaften, bisweilen auch Teile des Zehnten, die abgabepflichtige Landwirte ihrem Gutsherrn zu entrichten hatten, mit. Sie brachten aber auch mit den Geist der Zeit und die Tradition ihrer Familien, die ihren Besitzstand dauernd zu erweitern bestrebt waren. Nach dem gleichen Prinzip handelten auch die Klöster, Stifte und Kirchen. Der Erwerb von Gütern des Cassiusstiftes stand anfänglich nur dem Propst zu, später vertrat ihn der Dekan bei Eigentumsübertragung, aus dem Jahre 1517 erfahren wir, daß das Kapitel in Berkum und Werthoven Liegenschaften vom Kloster Marienthal kaufte.
Die Capelani verrichteten ihre kirchlichen Funktionen an bestimmten Altären im Sinne der Stifter. Der Barbaraaltar in der Münsterkirche hatte in Birgel einen Weinberg von dreiviertel Morgen. Die Clause der Zisterzienserinnen in Birgel lieferte dem Altar jährlich 1 /6 Fuder Weißwein, wie die Pfarrkirche von Birgel anerkennt und durch Urkunde bescheinigt.
Die Ausbreitung des Stiftsbesitzes zog sich von Bonn aus bereits im 9. Jahrhundert über Meckenheim bis zur Ahr, rheinaufwärts bis Oberwinter. Dazwischen lagen umfangreiche Besitzungen des Stifts. Im ganzen besaß das Cassiusstift
1131 | 30 Kirchen, 5 Teilkirchen und Kapellen |
1384 | 32 Kirchen, 3 Anrechte auf Kirchen und Kapellen |
im 15. Jahrh. | 30 Kirchen und das Recht der Pfarrstellenbesetzung in annähernd 40 Kirchen. |
Die Besitzungen in der Umgebung von Bonn, im Bergischen, im Siegerland und im Wester-wald werden hier nur dann besonders erwähnt, wenn sie zum Verständnis der Arbeit als nötig erscheinen. Die Auswertung der Urkunde beschränkt sich im Wesentlichen auf den Kreis Ahrweiler. Sie erscheint hier in der Originalfassung mit dem Zusatz der deutschen Übersetzung.
„1131 urkundlich erwähnt“
,,ln quibus hoc propriis nominibus duximus annotanda . . . Wir glauben, daß unter diesen Besitzungen namentlich folgende genannt werden müssen: nämlich zwei Höfe in Bonn mit einem Teil der Zehnten . . . der Hof Leimersdorf und die Kirche mit dem gesamten Zehnten . . . die Kirche Nümbrecht lim Oberbergischen) mit dem ganzen Zehnten . . . Wintere minori ecclesiam cum tota decima. UVadenheim ecclesiam cum tota decima. Franclin, ecclesiam cum decimis. ca/ewiiere ecclesiam cum decimis (Oberwinter — das kleinere Winter — Kirche mit dem ganzen Zehnten, Wadenheim — heute Bad Neuenahr — Kirche mit dem ganzen Zehnten, Franken. Kirche mit dem Zehnten, Karweiler — Kirche mit dem Zehnten)… ein Viertel der Kirche in Zingsheim und ein anderes Viertel der Kirche Daun und der Kirche Ulmen, und wenn ihr sie auch als Stiftung besitzt, wollen Wir sie euch nichtsdestoweniger bestätigen …
Außerdem bestätigen wir die Freiheit der oben erwähnten Kirche, nämlich, daß die Kirchen, die zu ihr gehören, von jeder bischöflichen Steuererhebung frei sind. Was feststeht, daß ihr es bis zur heutigen Zeit besessen habt, das bekräftigen Wir mit apostolischer Autorität.“
Der Burdekan
Der Stiftsbesitz wächst und innerhalb der Stiftsverwaltung erhält der Dekan einen Sonderbeauftragten für die Eigenkirchen im Ahrgau. Zum Burdekanat gehörten Beul, (in Bad Neuenahr aufgegangen), Eckendorf, Karweiler. Leimersdorf, Nierendorf, Rüngsdorf und Wadenheim, (ebenfalls im Stadtgebiet von Bad Neuenahr gelegen). Nach A. Heintz bildeten die Pfarrer des Dekanates eine Art von Kollegiatskapitel oder eine Bruderschaft. Dieses Landkapitel, Capitulum rurale. hatte gegenüber dem Ahrdekanat seine eigenen Statuten und hielt unter dem Vorsitz des Burdekans jährlich das sogenannte Generalkapitel ab.
Ich habe die Ausläufer dieses Landkapitels im Anfang meiner Dienstzeit in der Eifel erlebt, als das Land noch gesund war. Einer kam zum Conveniat angeritten. Die Beratungen im Anfang unseres Jahrhunderts spiegelten eine gesunde Lebensart wieder. Die Ortspfarrer tauschten ihre Erfahrungen aus, machten Vorschläge und gaben Anregungen, sprachen sich Mut zu und trösteten die Kleinmütigen, erfreuten sich bei einem gastlichen Mahl und einem exquisiten Tropfen des Lebens und ihrer Aufgaben.
Die Originalurkunde von 1131 Repro: Kreisbildstelle
Anders war das Kapitel damals. Wenn auch der Adel und die Geistlichkeit nach außen hin ein einträchtiges Verhältnis hatten, so kam es doch bisweilen zu ernsten und harten Auseinandersetzungen. Die Landesherrn von Jülich-Berg beanspruchten die Besetzung der Pfarrstellen in Karweiler, Eckendorf und Leimersdorf. Das Stiftskapitel wies diesen Anspruch zurück und behauptete sein Recht.
Die in obiger Urkunde erwähnte Kirche in Franken mit Zehnten übertrug der Propst Reinhard von Westerburg dem Kloster Steinfeld. Die Kirche von Kirchdaun, in der Urkunde nur Daun genannt, war durch Schenkung nur teilweise im Besitz des Cassiusstifts, schied aber bald wegen des Streites mit dem Miteigentümer aus dem Stiftsbesitz aus.
Sehr wechselvoll ist die Pfarrgeschichte von Eckendorf. Im 10. Jahrhundert gehörte der Ort zum Bistum Lüttich, im 11. Jahrhundert erscheint er im Besitz von Worms, 1446 erwirbt ihn das Cassiusstift und macht im 16. Jahrhundert von dem Recht Gebrauch, die Pfarrstelle zu besetzen. Seit dieser Zeit erscheint auch Oberwinter nicht mehr im Verzeichnis des Stiftsbesitzes. In Wadenheim wechselt das Stift seit dem 14. Jahrhundert mit der Kurie in Rom in dem Recht, die Pfarrstelle zu besetzen, 1348 verkauft das Stift den Zehnten, 1363 und 1380 verleiht der Papst die ehemaligen Stiftsrechte an Hermann von Euskirchen. Ganz bescheiden meldet auch Remagen seinen Anteil an den politisch/kirchlichen Geschäften an. Die Zelle in Remagen, die dem Kloster Siegburg gehörte, pachtete 1256 einen Weinberg des Cassiusstiftes. Sicher sind das alles keine weltumwälzenden Ereignisse. Aber sie geben doch ein Bild von dem Wandel, der sich in der damaligen Zeit vollzog, der auch kleine und kleinste Gemeinden erfaßte, und die Menschen bewegte.
Wie alt sind die christlichen Gemeinden wirklich?
Mit dem Datum der Urkunde ist über die Zeit der Erbauung gar nichts gesagt. Es kann sogar sein, daß der wirkliche Geburtstag erst in der 2. oder 3. Generation erstmalig gefeiert wird. Um 400 versiegen die römischen Quellen, nach der Mitte des 6. Jahrhunderts fließen sie nur spärlich. Hier können uns nur die Hilfswissenschaften weiterhelfen. Am sichersten ist immer noch der Spaten. Im ersten Teil der Urkunde ist die Kirche in Nümbrecht im Bergischen genannt, wo der Landeskonservator Rheinland von Mai bis Dezember 1954 umfangreiche Grabungen durchgeführt hat.
„Von dem ältesten erfaßbaren Bau ist nur die halbrunde Ostapsis innerhalb der späteren Hauptapsis bekannt. Es muß auch mit der Möglichkeit gerechnet werden, daß die an ein bereits vorhandenes, hölzernes Schiff angefügt wurde . . . Das Langhaus kann nur bescheidene Dimensionen gehabt haben.“ (S. 156) Auf Grund einer Grabbeigabe kann man eine Siedlung ins 9. Jahrhundert datieren. Es ist sehr wahrscheinlich, daß das Alter der am Rhein gelegenen Kirchen zumindest dem der Kirche von Nümbrecht gleich ist. Die 1. Schicht von linksrheinischen Kirchenbauten liegt viel tiefer als die der rechtsrheinischen. Zwischen beiden liegt ja ein Unterschied von einem halben Jahrtausend. Da das Land links des Rheines im 9. Jahrhundert restlos christianisiert war, darf man sogar annehmen, daß die Kirchen noch früheren Datums sind. Hier am Rhein, wo das Leben pulsierte, waren auch frühe christliche Gemeinden lebendig. Darauf weisen schon die sehr häufig vorkommenden Weihenamen Martin, Lambert und Laurentius aus der merowingischen Zeit hin, während die anderen Schutzheiligen Michael, Stephan, Petrus und Johannes im großen Ansehen bei den christlichen Soldaten der thebäischen Legion standen. Nicht jede Kirche war eine Pfarrkirche. R. Schwarz, der die Urform der linksrheinischen Kirche untersuchte, findet die Saalform als dominierend. Wenn man hier noch einen Taufbrunnen findet und um die etwas höher gelegene Kirche auch noch der Friedhof lag oder liegt, dann läßt sich auch noch das Kirchhaus ausmachen als Wohnung des Pfarrers, zur Unterkunft des Pferdes und als Sammelstelle für den Zehnten. Das ist dann die Urform der Pfarrkirche. Die Kirche, die einen Taufbrunnen besitzt, hat das Recht, neue Mitglieder in die kirchliche Gemeinschaft aufzunehmen. Das ist die germanische Zeit der Urkirche, der Kyrieikae, der Glaubensgemeinschaft des HERRN.
Fluch und Segen„Wir entscheiden also, daß niemandem erlaubt sei, die oben genannte Kirche mutwillig zu behelligen, ihre Besitzungen fortzunehmen oder weggenommene zurückzubehalten, in ihrem Wert zu mindern oder durch mutwillige Bedrückung zu beschweren. Alles soll vielmehr unversehrt erhalten bleiben und von denen auf jegliche Weise genutzt werden, für deren Verwaltung und Unterhaltes gewidmet ist.
Wenn a/so in Zukunft irgend jemand, gleich ob Laie oder Geistlicher, der diese Urkunde Unserer Anordnung kennt, wagt, ihr zuwiderzuhandeln, so soll er, wenn er nach zwei-oder dreimaligem Mahnen nicht eine entsprechende Sühne geleistet hat, seiner Ehre und Macht verlustig gehen und wissen, daß er sich vor dem göttlichen Gericht wegen seines begangenen Unrechts schuldig gemacht hat, sowie daß er zum a/lerhei/igsten Leib und Blut unseres Gottes und Herrn, unseres Erlösers Jesus Christus nicht zugelassen werden kann und beim Jüngsten Gericht eine strenge Strafe zu erwarten hat.Allen aber, die an ebendiesem Ort das Recht wahren, werde der Friede unseres Herrn Jesus Christus zuteil, damit sie hier die Frucht ihres guten Handelns erhalten und bei dem strengen Richter den Lohn ewigen Friedens empfangen. Amen, Amen, Amen.Ich Innozenz, Bischof der katholischen Kirche.Gegeben am Tag des hl Leo durch die Hand des Americus, Kardinaldiakon und Kanzler der hl Römischen Kirche.
Am 31. März, in der 9. Indiktion, im Jahre der Fleischwerdung unseres Herrn 1131, im zweiten Pontifikatsjahr des Herren Papstes Innozenz II“.
Benutzte Quellen:
Originalurkunde vom 31. 3. 1131 (Hauptstaatsarchiv Düsseldorf)
Dietrich Höroldt: Das Stift St. Cassius in Bonn — Bonner Geschichtsblätter 11, Bonn 1957
R. Schwarz: Frühtypen der rheinischen Kleinkirchen. Bonner Jahrbücher 132-1927, Bonn
E. Hegel: Geschichtsschreibung der Kolner Pfarrkirchen als Aufgabe. Rh. Vjbr 14/1949, Bonn
Kunstdenkmäler des Rheinlandes. Landeskonservator Rheinland Beiheft 19 Baugeschichtl Untersuchungen Tl III.
Baugeschl. Beiträge zu rheinischen Landkirchen, Düsseldorf 1975 Lexikon für Theologie und Kirche Bd 3, Herder, 1959