Jagd und Jäger im Landkreis Ahrweiler
Wald- und wildreicher Kreis
Die Jagd hat seit jeher im Landkreis Ahrweiler einen großen Stellenwert. Mit einem Waldanteil von 52% liegt der Landkreis Ahrweiler deutlich über dem Landesdurchschnitt. Große zusammenhängende Waldflächen bieten den idealen Lebensraum für viele Wildarten. So zieht in vielen Teilen des Kreises der Rothirsch, Mitteleuropas größte Schalenwildart, seine Fährte.
Großen Anteil hat im Landkreis Ahrweiler die Jagd auf Schalenwild. Neben Rehwild kommt hier flächendeckend auch das Schwarzwild vor. In bestimmten Bereichen finden wir daneben auch Rotwild, Muffelwild sowie vereinzelt Damwild. Außer dem Rehwild gehören diese Wildarten zum Hochwild, welches bis zum 19. Jahrhundert nur vom Adel bejagt werden durfte. Reviere in den Rotwildkerngebieten, wie beispielsweise im Kesselinger Tal, sind auch heute noch sehr stark begehrt. Hier werden stets hohe Pachtpreise erzielt. Aus diesem Grunde ist die Jagdpacht für viele Gemeinden eine wichtige Einnahmequelle. Auch der Landkreis erhält durch die Erhebung der Jagdsteuer eine beachtliche Einnahme von den Jagdpächtern.
Abschussplan
Außer bei Schwarzwild erfolgt die Bejagung des Schalenwildes nach einem von der unteren Jagdbehörde (Kreisverwaltung Ahrweiler) festgesetzten Abschussplan. Bei der Festsetzung dieser Abschusspläne wirkt der Kreisjagdbeirat, der neben dem Kreisjagdmeister aus Vertretern der Kommunen, der Eigenjagdbesitzer, der Jagdpächter, der Jagdscheininhaber, der Naturschutzverbände, der Jagdgenossenschaften, des Forstes und der Landwirtschaft besteht, mit. Ziel des Abschussplanes ist es in den einzelnen Revieren einen angemessenen Wildbestand zu erreichen, damit Schäden in der Land- und Forstwirtschaft vermieden werden. Durch verschiedene Faktoren hat sich in den letzten Jahrzehnten das Schalenwild teilweise stark vermehrt. Mehrere aufeinander folgende Eichelmastjahre sowie verstärkter Maisanbau haben insbesondere beim Schwarzwild zu einer fast explosionsartigen Vermehrung geführt. Hier sind die Jäger gefordert regulierend einzugreifen, um die Wildschäden möglichst gering zu halten. Dass die Jäger bestrebt sind, dieser Verpflichtung möglichst nachkommen, wird durch die Abschusszahlen belegt.
Jagdjahr | Rehwild | Rotwild | Schwarzwild | Muffelwild |
1990/91 | 2772 | 386 | 2214 | 34 |
1995/96 | 2854 | 710 | 2277 | 95 |
2000/01 | 3081 | 987 | 2750 | 124 |
2003/04 | 3238 | 1237 | 4238 | 153 |
2004/05 | 3073 | 1183 | 3383 | 142 |
2005/06 | 3019 | 1325 | 4565 | 140 |
Dieses Wild wird vorwiegend von Hochsitzen aus erlegt. Ein weiterer großer Anteil kommt bei den alljährlich im Herbst/Winter stattfindenden Drück- oder Treibjagden zur Strecke.
Wildfleisch
Wildbret wird das Fleisch vom Wild genannt. Es ist von besonderer Qualität. Vom Geschmack her ähnelt es dem Rindfleisch, aber die natürlichen Lebensbedingungen des Wildes geben dem Wildbret eine ganz besondere geschmackliche Note. Wildbret ist zudem reich an Vitaminen und Mineralien und als echtes Naturprodukt aus unseren Wäldern besonders gesund. Man kann es direkt beim örtlichen Jäger oder aber bei einigen Fleischereifachgeschäften im Kreis erwerben. Einige Fachgeschäfte bieten ganz besondere Spezialitäten an. So gibt es beispielsweise aus heimischen Wäldern Pasteten von Reh, Hirsch, Wildschwein, Schinken, Wildschweinsülze und Salami sowie Mettwürstchen. Während der Grillsaison werden u.a. auch leckere Steaks und Bratwürste angeboten.
Problem Schweinepest
Durch mehrfach aufflackernde Schweinepestfälle in den vergangenen Jahren wurde die Jägerschaft verstärkt in die Verantwortung genommen. Hier galt es und gilt es zur Zeit wieder die Schweinepest möglichst schnell in den Griff zu bekommen. Dies geschieht durch die Auslage von Impfködern, die die Jäger in ihren Revieren verteilen. Bisher wurden bereits über 500.000 Köder durch die Jäger im Landkreis Ahrweiler ausgelegt. Durch deren Aufnahme soll das Schwarzwild immunisiert und der Ausbruch weiterer Schweinepestfälle verhindert werden. Doch damit nicht genug. Von jedem Stück erlegtem Schwarzwild werden Proben von Milz und Blut entnommen. Bis zum Abschluss dieser Untersuchung sowie einer Untersuchung auf Trichinen müssen die Wildschweine in eine Wildsammelstelle in Müsch, Hoch Acht oder Sinzig-Franken verbracht werden. Eine Verwertung des wertvollen Fleisches ist erst möglich, wenn nach Abschluss der Untersuchungen eine Freigabe erfolgt ist. Bei der Schweinepest handelt es sich um eine Viruserkrankung, an der nur Schweine, nicht jedoch Menschen erkranken.
Pudelpointer mit erlegtem Keiler im Jagdrevier in der „Langhardt“
Hege des Wildes
Die Jäger sind aufgrund des Bundesjagdgesetzes zur Hege des Wildes verpflichtet. Ziel der Hege ist es, einen artenreichen und gesunden Wildbestand zu erhalten sowie seine Lebensgrundlagen zu pflegen und zu sichern. Hierzu gehört auch die Fütterung die Wildes in Notzeiten. Dem steht jedoch eine im letzten Jahr vom rheinland-pfälzischen Umwelt- und Forstministerium erlassene Landesverordnung entgegen, die das Füttern von Schalenwild grundsätzlich verbietet. Ausnahmen sind nur bei Naturkatastrophen und extremen Witterungsbedingungen zulässig. Dieser Umstand führte in der letzten Winterperiode zu erheblichen Hungersnöten beim Wild. Rotwild wurde teilweise verendet aufgefunden. Dies widerspricht dem Tierschutzgedanken. Die Kreisjägerschaft setzt sich daher für eine Änderung dieser Fütterungsverordnung ein und fordert die Zulässigkeit eines Fütterns mit Heu, Grassilage und Futterrüben in den Wintermonaten nach Ablauf der Jagdzeit. Auch Landrat Dr. Jürgen Pföhler setzte sich für eine Änderung dieser Verordnung ein. Zudem hat er Anfang März 2006 aufgrund der extremen Witterung mit geschlossenen Schneedecken in den Höhenlagen des Kreises die Fütterung mit den zugelassenen Futtermitteln für einen befristeten Zeitraum genehmigt. Hierdurch konnten noch schlimmere Folgen für das Wild abgewendet werden. Dafür dankte ihm die Jägerschaft.
Jagdschein
Über 700 Jäger erwerben jährlich bei der Kreisverwaltung Ahrweiler ihren Jagdschein. Voraussetzung hierfür ist der Abschluss einer Jagdhaftpflichtversicherung sowie der Nachweis einer bestandenen Jägerprüfung. An dieses sogenannte „grüne Abitur“ werden hohe Anforderungen an die Prüflinge in folgenden Fächern gestellt: Tierarten, Wildbiologie einschließlich Wildkrankheiten, Jagdbetrieb, jagdliches Brauchtum, Unfallverhütung, Jagdhunde, Wildhege, Land- und Waldbau, Waffenrecht, Jagdrecht, Tierschutz, Naturschutz und Landschaftspflege.
Kapitale Hirsche im Eifelwald
Nach einem Vorbereitungsjahr als Lernender bei einem erfahrenen Jäger gliedert sich die Prüfung in mehrere Teile. Bei der Schießprüfung muss das Können mit einer Büchse auf verschiedene Ziele, sowie mit einer Kurzwaffe auf eine Zielscheibe und mit einer Flinte auf Tontauben nachgewiesen werden. Erst wer diese Hürde geschafft hat, wird dann zu der anschließenden schriftlichen Prüfung zugelassen. Hier gilt es Fragen zu den erwähnten Sachgebieten zu beantworten. Dieser Fragenkatalog wird alljährlich neu von der obersten Jagdbehörde des Landes Rheinland-Pfalz, dem Ministerium für Umwelt und Forsten, entworfen. Damit alle die gleichen Chancen haben, findet der schriftliche Prüfungsteil landesweit zeitgleich statt. Daran anschließend folgt dann noch die mündlichpraktische Prüfung. Bei all diesen Prüfungen werden hohe Anforderungen gestellt. Schließlich tragen die Jäger eine große Verantwortung beim Umgang mit Waffen und bei der Bejagung von Tieren. Bei Interesse an der Erlangung eines Jagdscheines gibt der Kreisjagdmeister gerne die entsprechenden Auskünfte. Jagd ist mehr als ein Hobby. Auch im Kreis Ahrweiler leisten die Jäger einer wichtigen Beitrag zur Erhaltung des Waldes und des Wildbestandes und damit auch zum Natur- und Landschaftsschutz.
Muffelwild im Revier in der „Langhardt“