Humor aus dem Ahrtal von 1459
Nach: Quellen zur Geschichte von Bad Neuenahr von Dr. Hans Frick
Von Leo Stausberg
Jahrhunderte alt war der Streit zwischen den kurkölnischen Bürgern von Ahrweiler und den Jülicher Untertanen vom Obergericht Wadenheim, dem heutigen Bad Neuenahr, das zur sogenannten „Grafschaft“ gehörte. Insbesondere waren die Grenzsteine in der Nähe der Ahr Streitobjekte, da das Flüßchen oft seinen Lauf änderte. Über eine diesbezügliche Schlichtungsverhandlung, die der Kölner Kurfürst Dietrich Il. von Moers (-1414–1463) einberufen hatte, liegt ein Bericht vor aus dem Jahre 1459, der u. a. folgende ergötzliche Anekdote. enthält (a.a.0. Seite 230):
„Früher hatte einmal ein Wadenheimer Bürger eine Kuh kümmern (d. i. gerichtlich beschlagnahmen) lassen, die dem Ahrweiler Bürger Henniins Peter von Bachem gehörte. Die Kuh hatte zu beiden Seiten der Bannsteine gestanden, und zwar stand sie mit dem „houffd“ (d. i. Haupt) zu Bachem und mit dem Schwanz zu Wadenheim. Wegen dieses Kummers entstand ein „geleyde (d. i. eine Ortsbesichtigung) zwischen den Ahrweilerer und den Wadenheimer Bürgern „an den Steinen“. Dort sprach der Richter Peter Becker von Wadenheim, des jetzigen (1459) Richters Großvater, folgendes Urteil: „Die Kuh gehört euch (den Ahrweilerern); weil die Kuh mit dem Haupt oberhalb und mit dem Schwanz unterhalb der Steine stand, so sall der arsche dem houffde folgen.“ Also behielten die Ahrweilerer die Kuh. Dessen erinnern sich noch: Hentz Lembgyn, Hermann Spyrlink, Tylmann Mey, Peter Zant; Gotthard Poytzen Sohn war auch dabei.“ –
Soweit der fünfhundert Jahre alte Bericht! Auch wir hegen angesichts so vieler Zeugen keinen Zweifel und stellen mit Schmunzeln fest, daß Humor altes rheinisches Erbgut ist.