Ein Grenzstein erzählt
Von Pater Clemens Otten OSB
Grenzsteine in unseren heimatlichen Fluren sind Fremdlinge geworden. Sie haben ihre alte Bedeutung, die Ländereien der einzelnen Grundherren gegeneinander abzugrenzen, im Binnenland fast ganz eingebüßt und werden immer seltener, wo die ordnende Hand des Landmessers neue Grenzen zieht. Häufig findet man sie nur noch irgendwo verloren im Gesträuch, an abwegigen Orten, von wenigen beachtet und selten erkannt, was sie uns aus vergangenen Zeiten zu erzählen haben. Von einem dieser grauen Steine, der durch sein Alter besonders bemerkenswert ist, soll berichtet werden.
Auf der höchsten Erhebung jenes Höhenzuges ist er zu finden, unter dessen abschüssigem Westhang der Alte Schalkenbach nach Norden durch ein schmales Wiesental auf den Vinxtbach zu sich hinschlängelt und der nach Osten in die Talsenke von Dedenbach abfällt. Die Kuppe dieser Erhebung ist heute bewaldet; einst mag sie möglicherweise befestigt gewesen sein, worauf ihr Name „Burgley“ hinweist. Dort oben, vom Astwerk hoher Bäume beschattet, braun und grün von Moos bewachsen, ragt der Stumpf des ungefügen Basaltsteines aus dem Waldboden. Seine Kanten und Seiten sind roh zugehauen, nur der große, nach unten abgerundete Wappenschild mit seinen Zeichen auf der Dedenbach zugewandten Seite ist schärfer aus dem harten Stein geschlagen und gut erkennbar. Der Schild ist in vier Felder geteilt, jedes zeigt eine der beiden Wappenfiguren, die sich wiederholen. Im ersten und vornehmsten Geviert, vom Stein aus gesehen oben rechts, ist ein Querbalken zu sehen, im Feld daneben ein fünfblättriger stilisierter Eichbaum, darunter im dritten Feld erscheint nochmals der Querbalken und im letzten Geviert wieder der Eichbaum.
Bei diesem letztgenannten Zeichen handelt es sich um ein redendes Wappen, denn es weist auf den Namen der Familie hin, die dieses Bild als ihr Familienwappen führte. Es waren die Ritter von Eich, die wahrscheinlich aus dem Ort gleichen Namens bei Andernach stammten; sie kennzeichneten sich durch einen schwarzen Eichbaum im silbernen Feld.
Foto: Archiv der Abtei Maria Laach
Grenzstein auf der Burgley
Vor langer Zeit schon, um das Jahr 1500 ist dieses Geschlecht ausgestorben, und darum ist der Grenzstein auf der Burgley so denkwürdig, weil er einer der wenigen steinernen Zeugen ist, die öffentliche Kunde vom Leben und Wirken einer Familie geben, die in unserer Heimat Bedeutung besaß. Gleiches gilt von dem Adelsgeschlecht, das einen roten Balken im goldenen Feld als Hauswappen führte und diesen auch auf dem steinernen Wappen des Grenzsteins abgebildet hat. Die Edlen von Schöneck, denen dieses Zeichen zu eigen war, galten als mächtige und reiche Herren auf dem Hunsrück und in der Eifel. Nur wenige Jahrzehnte haben sie die Familie derer von Eich überlebt. Im Jahre 1508 starb mit Georg von Schöneck der letzte männliche Vertreter dieses bedeutenden Geschlechts.
Über fünfhundert Jahre muß der Grenzstein auf der Burgley alt sein. Die Zeit seiner Entstehung läßt sich einigermaßen genau bestimmen. Das Doppelwappen des Schildes mit dein Balken und dem Eichbaum deutet auf eine Verbindung der beiden genannten Adelsfamilien durch eine Heirat. Offensichtlich haben die Schönecker darin den führenden Teil gestellt, d. h. den Bräutigam, und die Ritter von Eich die Braut. Die Anordnung der beiden Familienwappen lehrt es uns, denn der Balken des Schönecker Wappens steht im ersten Feld der Schildgevierte, und ihm ist. der Eichbaum, das Zeichen derer von Eich, nachgesetzt.
Der Wappenschild auf dem Grenzmal mit den Zeichen der beiden Adelsfamilien weist uns auf die nicht allzu fern von der Burgley gelegene Burg Olbrück. Dort haben die Ritter von Eich seit dem Jahre 1260 gewohnt. Die Eigentumsverhältnisse der Olbrück waren ein wenig verwickelt. Die Grafen von Wied hatten sie im z1. Jahrhundert erbaut, sie aber vor 1190 dem Kölner Erzbischof Philipp als Lehen des Erzstiftes aufgetragen und als Erblehen wieder aus den Händen der Kölner Erzbischöfe empfangen. Die Erben des Grafen Dietrich von Wied hatten anscheinend jedoch nur ein gemindertes Interesse an der Benutzung der Burg, denn von ihnen, einem Gottfried von Eppstein und Bruno von Braunsberg, kaufte Peter I. von Eich in den Jahren 1269 und 1272 die Burg pfandweise und mit dem Recht der Vererbung. Die Ritter von Eich sind Besitzer der Burg geblieben, auch als sie zeitweilig an die Grafen von Virneburg verpfändet war. Ein Vergleich in Erbstreitigkeiten unter dem Datum des z- Juli 1318 nennt als Bewohner der Olbrück nur Mitglieder der Familie derer von Eich. Auch am Burgfrieden der Olbrück vom Jahre 1345 sind allein Angehörige dieses Geschlechts beteiligt gewesen. Das änderte sich, als mit Ritter Peter III. von Eich Ende des 14. Jahrhunderts eine Hauptlinie der Familie im Mannesstamm ausstarb. Peter hinterließ nur Töchter, von denen Maria und Elisabeth die beiden Söhne des Ritterpaares Johann von Schöneck und Lisa von Bürresheim mit Namen Friedrich und Philipp heirateten. Das für die Geschichte der Olbrück bedeutende Ereignis dieser doppelten Eheschließung ist zuerst nicht rechtmäßig vollzogen worden. Am 1. Dezember 1379 mußte Erzbischof Kuno von Trier dem Rektor der Pfarrkirche zu Zissen, in deren Sprengel die Burg lag, befehlen, die beiden Paare zu einer kirchlichen Eheschließung zu veranlassen, andernfalls sie samt ihren Trauzeugen – es werden u. a. Peter von Eich, Konrad von Schöneck der Jüngere, Emich von Bürresheim und Rether von Bürresheim genannt – gemäß den Anordnungen der Trierer Kirchenversammlung im Kirchenbann verblieben.
Wir kennen die näheren Gründe dieser Mißhelligkeit nicht. Sie könnte ohne persönliche Schuld der Beteiligten in den schwierigen Rechtsverhältnissen zu suchen sein, wie sie in der Teilung der geistlichen und weltlichen Gewalt zwischen den Erzstiften Trier und Köln auf der Olbrück und auf Bürresheim bestanden. Auch scheint zur Zeit der Hochzeit die Stelle eines Burgkaplans der Olbrück nicht besetzt gewesen zu sein, und möglicherweise wollte man sich von einem anderen Geistlichen nicht trauen lassen. So legt es eine Urkunde vom 26. März 1382 nahe, in der Peter von Eich unter der Zeugenschaft der beiden jungverheirateten Ehepaare die Einnahmequellen eines Burgkaplans auf der Olbrück und seiner Nachfolger festsetzt.
Durch die doppelte Einheirat in die Familie der Ritter von Eich erhielten die Ritter von Schöneck nun auch bedeutende Besitzrechte auf der Burg Olbrück. Sie entstammten einem Adelshaus, dessen Mitgliedern als Reichsbeamten Anfang des 13. Jahrhunderts die Burg und Herrschaft Schöneck auf dem Hunsrück als Reichsgut zugefallen waren. In langen Auseinandersetzungen mit dem tatkräftigen Erzbischof Balduin von Trier verloren sie 1354 ihre Unabhängigkeit als Lehnsleute des Reiches. Diese Einbuße an Macht und Ansehen wird die Schönecker veranlaßt haben, anderswo ihren Einfluß geltend zu machen.. In der gleichen Zeit, da Erzbischof Balduin die Stellung des Erzstiftes auf dem Hunsrück und an der Mosel auf Kosten der Ritterschaft ausbaute, begegnen wir dem Hunsrücker Geschlecht in der Eifel. Im Jahre 1352 überließ Emich von Bürresheim seinem Neffen Philipp von Schöneck den eigenen Anteil an der Burg Bürresheim und gab damit den Schöneckern die Grundlage zu weiteren Erwerbungen und neuer Geltung in der Eifel. Philipps Sohn, Johann von Schöneck, heiratete Lisa von Bürresheim und bekräftigte damit die Verbindung beider Adelshäuser. Schloß Bürresheim, ein kölnisches Lehen, wird noch im 14. Jahrhundert erster Wohnsitz für die von Schöneck. Johanns Söhne, Friedrich und Philipp, nannten sich Ritter zu Schöneck und zu Bürresheim. Nach ihrer Heirat mit den beiden Töchtern Maria und Lisa von Eich konnten sie ihrem Namen den dritten Titel hinzufügen: Ritter zu Olbrück.
Philipp von Schöneck muß bereits nach wenigen Jahren seiner Verehelichung mit Lisa von Eich gestorben sein, ohne ihr Nachkommen geschenkt zu haben. Die Urkunden schweigen sich nach 1382 über ihn aus. Auch der Gatte der Maria von Eich, Friedrich von Schöneck, starb früh, vor dem Jahre 1388, und hinterließ drei minderjährige Kinder, Peter, Johann und Else. Maria von Eich, oder Merge von Olbrück, Frau zu Schöneck, wie die Urkunden sie nennen, wurde so das Haupt der Familie und mußte damals die Führung der Geschäfte übernehmen. So erfahren wir von -ihr als Aussteller einer Urkunde für einen Matthias von Alken. Das Siegel, mit dem sie die Abmachung bekräftigt hat, zeigt eine Frauengestalt, die in ihren Händen je einen Schild hält. Der erste trägt das Wappen ihres Vaterhauses, eine stilisierte Eiche, der andere das ihres verstorbenen Gatten, den Schönecker Balken. Nur Maria von Eich, die` bis zum Jahre 1396 als Witwe Friedrichs von Schöneck in Urkunden genannt wird, hat das Doppelschildsiegel geführt. Es weist sie als Witwe aus und als Vormund ihrer Kinder. Ihre Söhne Peter und Johann sowie ihre Tochter Else, die 1402 als Klosterfrau im Altzbüchel zu Köln auf ihr Erbe zugunsten ihrer beiden Brüder verzichtete, hätten als Kinder die Vereinigung des väterlichen mit dem mütterlichen Wappen vornehmen können, wenn ‚gute Gründe vorhanden gewesen wären. In schwerwiegenden Fällen nahmen die Nachkommen sogar einen Wappenwechsel vor und führten fortan statt des väterlichen das mütterliche Familienzeichen. Zu beiden Möglichkeiten scheinen hier jegliche Beweggründe gefehlt zu haben. Die Kinder der Merge von Olbrück, Frau zu Schöneck, siegeln nach allgemeinem Brauch nur mit dem väterlichen. Balkenwappen und nennen sich „von Schöneck“.
Ein völlig anderes Bild zeigt sich aber auf dem Olbrücker Grenzstein der Burgley. Auf ihm sind die Wappen beider Familien nicht etwa nur verbunden in Form eines Doppelschildes, wie auf dem genannten Siegel der Maria von Eich, sondern beide Wappenfiguren sind auf einem einzigen Schild miteinander vereinigt. Diese unterschiedliche Verwendung der beiden Familienwappen hat natürlich seine Bedeutung und ist nicht etwa Spielerei des Steinmetzen.
Für die Söhne Friedrichs von Schöneck, Peter und Johann, bildeten Burg und Herrschaft Olbrück im Rahmen des Gesamterbes ihrer Eltern gewiß einen bedeutenden Teil; aber er kann nicht so gewichtig gewesen sein, daß er den Schwerpunkt ihres Familienbesitzes verlagert hätte. Es war somit kein Grund gegeben für die Schönecker Herren, ihr persönliches Siegelbild zu ändern.
Andere Gesichtspunkte aber galt es wohl zu berücksichtigen, wenn territoriale Grenzen markiert werden sollten. In dieser Hinsicht war in der Herrschaft Olbrück eine große Veränderung vor sich gegangen. In das Geschlecht der Ritter von Eich, die seit langem die bedeutendsten Rechte an Burg und Gütern der Olbrück besaßen und unter den Leuten als die Herren der Olbrück und des Zissener Landes bekannt waren, hatte eine bisher fremde Familie eingeheiratet und nach Aussterben einer der beiden Hauptlinien derer von Eich die Besitzrechte übernommen. Die Schönecker Ritter waren somit in den Besitzstand eines großen Teils der Eichschen Güter eingetreten und bekundeten das öffentlich auf ihren Grenzsteinen nicht durch eine Verbindung beider Wappenschilder, das hätte den gemeinschaftlichen Besitz zum Ausdruck gebracht, sondern eindeutig durch Vereinigung ihres Familienwappens mit dem des Geschlechts derer von Eich, das aber auf den zweiten Platz zu rücken hatte.
Das Doppelwappen des Grenzsteins auf der Burgley ist also ein Ausdruck für die rechtliche Nachfolge der Schönecker im Gebiet der Olbrücker Herrschaft und möchte die Kontinuität des ehemaligen Besitzstandes der Eichschen Familie wahren. Als frühesten Zeitpunkt für die Fertigung des Grenzsteins dürfen wir die Jahre annehmen, als die Kinder der Maria von Eich, Frau zu Schöneck, noch minderjährig waren, also zwischen 1382 und 1396. Damals mag die vorsorgliche Mutter den neuen Grenzstein mit dem Doppelwappen ihres Gatten und ihrer eigenen Familie aufgestellt haben, um keinen Rechtsstreit aufkommen zu lassen. Andererseits dürfte der Stein nicht später als zu Lebzeiten ihrer Söhne Peter; der vor 1446 gestorben ist, und Johann, gestorben 1454, entstanden sein.
Soweit erzählt der graue Stein mit dem großen Wappenschild auf der Burgley. Doch dann wird er wortkarg, wenn er unsere Fragen nach dem genauen Verlauf der Grenze beantworten soll, die in seinem Gebiet die Herrschaft Olbrück nach Norden beschloß.
Nach vorliegenden Urkunden und Akten gehörten zur Herrschaft Olbrück schon seit frühen Zeiten u. a. die Orte Hain, Brenk, Galenberg, Hannebach, Wollscheid, Schellborn, Nieder- und Oberdürenbach, Rodder, Buschhöfe, Nieder- und Oberzissen. Nach Norden grenzte an das Olbrücker Gebiet die Herrschaft Landskron an, von der beim Tod des Gerhard von Landskron, des letzten seines die berühmten Geschlechts, im Jahre 1371 Herrschaft Königsfeld abgeteilt wurde.
Landskron und Königsfeld blieben aber wie vordem als Ganzes ein Lehen des Kaisers und des Reiches und nach einer Gerichtsakte vom 5. Juli 1588 hielten die Herren von Landskron weiterhin auch in der Herrschaft Königsfeld die Gerichtsbarkeit inne. In der genannten Akte vom 5. 7. 1588 werden folgende Orte als zur Herrschaft Königsfeld‘ gehörig aufgezählt: Neben der Stadt Königsfeld die Flecken Dedenbach, Schalkenbach, Ober- und Niederheckenbach, Kassel, Frohnrat, Watzental, Schirmauwel, Hatzenborn, Sonnenborn und Herrschbach. Wie bei Besitzteilungen unter Erben häufig, blieben manche Rechte und Besitzungen gemeinsames Eigentum. Einige Landstriche im Grenzgebiet müssen später sogar den Besitzer gewechselt haben. So wird denn in späteren Registern Schalkenbach und die Schirmau der Herrschaft Landskron zugeschrieben. Bemerkenswert ist auch noch ein Vergleich vom 29. Mai 1724 zwischen der Gemeinde Dedenbach in der Herrschaft Königsfeld und der Gemeinde Schalkenbach in der Herrschaft Landskron wegen Grenzstreitigkeiten im Gebiet der Schirmau, in deren Weiler auch die Urkunde unterzeichnet worden ist. Das dürften Hinweise genug sein, daß die heutige Grenze zwischen den beiden Gemeinden, die dem Lauf des Alten Schalkenbach von seinem Quellgebiet in der Schirmau durch eine tiefe Waldschlucht am Fuß der Burgley in ein Wiesental hinein folgt, durchaus nicht ohne Widerspruch geblieben ist. So spricht die Wahrscheinlichkeit dafür, daß zeitweise wenigstens die Grenze über die Höhe der Burgley geführt worden ist. Dort aber steht der Grenzstein mit den deutlichen Zeichen der Zugehörigkeit zur Olbrücker Herrschaft. Wie kann das erklärt werden?
Heute greift die Gemeindegrenze von Dedenbach weit nach Süden aus und umschließt von Süden die Gemeinde Schalkenbach, zu der auch die Schirmau gehört. Die Folgerung läßt vermuten, daß das Grenzgebiet der Herrschaft Olbrück nördlich von Oberdürenbach bis an die Burgley reichte und später an die Gemeinde Dedenbach in der Herrschaft Königsfeld gelangt ist. Die geschichtlichen Verhältnisse boten dazu günstige Gelegenheit. Anfang.des 16. Jahrhunderts war es den Waldbotten von Bassenheim gelungen, sich nicht nur in den entscheidenden Besitz der Burg und Herrschaft Olbrück zu setzen, sie waren auch die Herren von Königsfeld geworden. Im Jahre 1555 teilten Johann, Otto und Anton die Güter ihres verstorbenen Vaters Anton Waldbott von Bassenheim mit Ausnahme der Burg und Herrschaft Olbrück, die gemeinsamer Besitz blieben. Die Herrschaft Königsfeld mit Dedenbach kam damals an Johann Waldbott von Bassenheim, der die Linie der Bassenheim zu Bornheim begründete. Johann Waldbott von Bassenheim, Herr zu Olbrück und zu Königsfeld, scheint wenig Rücksicht auf den eigenen reichslehenschaftlichen Charakter der Herrschaft Königsfeld und ihrer rechtlichen Zugehörigkeit zu Landskron genommen zu haben. In der schon genannten Gerichtsakte vom 5. Juli 1588 verwahrt sich darum die Gemeinde Königsfeld sehr deutlich gegen eine Gleichsetzung oder gar Gleichschaltung mit der Herrschaft Olbrück. Als im Jahre 1735 die Linie der Waldbotten von Bassenheim zu Gudenau, die der oben genannte Otto Waldbott von Bassenheim begründet hatte, ausstarb, teilten 1767 die Bassenheim zu Bassenheim und Bassenheim zu Bornheim die Herrschaft Olbrück unter sich auf. Die in den Grafenstand erhobenen Bassenheim zu Bassenheim erhielten den südlichen Teil der Herrschaft – die steinerne Grenzlinie lief mitten durch Hain, Ober- und Niederzissen -, die freiherrlichen Bassenheim zu Bornheim, die auch Besitzer der Herrschaft Königsfeld waren, den nördlichen Teil mit Nieder- und Oberdürenbach, Schellborn, Buschhöfe und Rodder.
Diese Teilungen innerhalb der gleichen Familie und die gleiche Verwaltung für die beiden Herrschaften Königsfeld und Olbrück bzw. deren nördlicher Teil legen nahe, daß „Flurbereinigungen“ auch größeren Umfangs vorgenommen worden sind und bei einer solchen Gelegenheit die nördlichsten, bis an die Burgley hinaufragenden Ländereien der Herrschaft Olbrück der Herrschaft Königsfeld bzw. der Gemeinde Dedenbach zugeschlagen worden sind. Jedenfalls bleibt das Zeugnis des Olbrücker Grenzsteins auf der Burgley bestehen, daß bis dorthin, weit in das Gebiet der heutigen Gemeinde Dedenbach hinein, einstmals die Herrschaft OIbrück ihre Grenzen ausgedehnt hatte.
Anm.: Wie Herr Major a. D. Maximilian von der Leyen, der Eigentümer von Gut Schirmau, mitteilte, befindet sich ein gleicher Grenzstein wie auf der Burgley auf der Eisenkaul, einer Flur in der Nähe der Schirmau und unweit der Burgley.