Als in Brohl für den „Grundweg“ noch „Barrieren-Geld“ erhoben wurde
Carl Bertram Hommen
Auf der Liste der vordringlich auszubauenden Straßen des Kreises Ahrweiler steht die Bundesstraße 412, die Brohltalstraße von Brohl bis zur Autobahnanschlußstelle Niederzissen, mit obenan. Denn ihrer baulichen Substanz nach entspricht sie weder den heutigen technischen Anforderungen, noch besitzt sie die erforderliche Verkehrskapazität. Diese Straße wurde früher der „Grundweg“ genannt; denn sie führte im Talgrund des Brohltals (1). Sie kann auf eine bewegte Geschichte zurückblicken.
Seit dem Mittelalter ist der „Grundweg“ die Lebensader für die Wirtschaft im gesamten Brohltal und seinen Nebentälern und für ihren Verkehr zum Rhein. Deshalb arbeiteten die Gemeinden seit jeher bei seiner Riege stets eng zusammen, obwohl die Straße in ihrem Verlauf zahlreiche Gebiete berührte, die bis zur Besetzung des linken Rheinufers 1794 durch die Franzosen zu verschiedenen Herrschaftsbereichen gehörten. Vorherrschend war das Erzstift Köln; zu ihm zählten mit der Stadt Andernach als südlichster Bastion auch Tönnisstein, Kell, Buchholz, Wehr und Weiler. Im Zissener Ländchen saß die Herrschaft Olbrück. Burgbrohl hatten die von Bourscheid zwar als Lehen von Jülich, verfügten jedoch wegen eines Sitzes in Andernach auch über einen Sitz im kurkölnischen Landtag. Über das Kloster Maria Laach hatte Kurtrier die Oberhoheit, während Lützingen und Brohl zum Breisiger Ländchen zählten und mit dem Geishügelhof bei Kell der Jurisdiktion der Fürstäbtissinnen von Essen unterstanden.
An dieser „belebenden Pulsader des Brohl-tals“, wie Julius Wegeier vor hundert Jahren den „Grundweg“ genannt hat (2), hing seine Wirtschaft seit dem Mittelalter bis in unsere Tage. Grundlage war bis in die zwanziger Jahre unseres Jahrhunderts der Abbau, die Verarbeitung und der Versand von Tuffstein und Traß. Die Verschiffung selbst erfolgte von Brohl aus, wo die Rheinkähne in der Bucht unterhalb der Mündung des Brohlbachs beladen wurden. Hier, im sog. „Nippes“, siedelten sich immer mehr Schiffer an, nachdem 1712 ein Holländer, angeblich ein Tuffsteinhändler van Nispen, das erste Haus gebaut hatte. Daher der Name, den andere als eine Verballhornung des holländischen „nieuwe huys“ ansehen (3).
Schon die Römer, deren am Niederrhein stehende Legionen neben Besatzungen der Rheinflotte mit Arbeitseinheiten beim Traß-abbau im Brohltal tätig waren, verfrachteten in der Brohler Bucht — außer in Andernach — Tuffsteine und Traß zu den niederrheinischen Kastellen. Nicht zuletzt dabei lernten sie auch die Heilkraft der warmen Quellen von Tönnisstein und der Mineralwässer kennen, wie Funde römischer Münzen aus der Zeit zwischen 49 v. Chr. und 395 n. Chr. zeigten, die vor hundert Jahren in einer alten römischen Brunnenfassung gemacht wurden (4).
Am Ufer der „Orbach“, wie der Brohlbach bis Ende des vergangenen Jahrhunderts meist hieß — der Name „Orbachsmühle“ deutet heute noch darauf hin — siedelten sich zahlreiche Mühlen an, ebenso am Gleeser-, Tönnissteiner- und Pönterbach. Im Bereich der Bürgermeisterei Burgbrohl waren davon um 1860 allein sieben Traßmühlen. Seit dem 16. Jahrhundert wird eine verstärkte eigene Abbautätigkeit durch Holländer im Brohltal und in der Pellenz berichtet. 1682 errichtete als erster Holländer Bernard van Santen hier eine Traßmühle (5). Siebzig Jahre später, um 1750, erbaute der kurtrierische Zöllner von Leutesdorf L. A. von Sohler halbwegs zwischen Brohl und Tönnisstein die Netzer Mühle als Traßmühle (6). 1609 schloß Herzog Wilhelm von Jülich-Kleve-Berg, zugleich im Auftrag der Essener Fürstäbtissin als der Grundherrin des Breisiger Ländchens, einen Vertrag über die Ausbeute von „Tarras oder Dauffstein und dessen Mehl in unserer Vogtei und Land Breissich“ mit dem Kölner Bürger Adam von Sevell dem Jüngeren und seinen „Consorten“ Adam von Sevell dem Älteren und Gerhard Beckmann. Im Etat des Essener Stifts waren Einkünfte aus Tuffstein- und Traßbrüchen des Brohltals ein wichtiger Posten. Noch Mitte des 18. Jahrhunderts beliefen sie sich auf jährlich 1650 Taler (7).
Den Umfang der Verschiffungen und damit die Bedeutung des „Grundwegs“ als Zufuhrstraße erkennt man an Zahlen, die der Generaldirektor der Rheinschiffahrts-Oktroiverwaltung Johann Joseph Eichhoff 1814 gab. Es gingen vor der Unterbrechung des holländischen Seehandels infolge der von Napoleon gegen England verhängten Kontinentalsperre jährlich rd. 100000 Zentner Tuffsteine und 28000 Zentner Traß zu Schiff allein nach Holland und von dort zum Teil über See nach England und Skandinavien. „Der größte Teil der Verladungen in die Schiffe“ — so schreibt Eichhoff ausdrücklich — „geschieht aber nicht zu Andernach, sondern auf der Broel, einem eine halbe Meile unterhalb Andernach gelegenen kleinen Orte“ (8). Im Jahre 1809 lag der Versand immerhin noch bei 33 000 bzw. 19000 Zentner. Für die Mitte des 19. Jahrhunderts nennt J. Wegeier einen Versand in Brohl von 3 000 Wagen (zu je rd. 28 Zentner) Weiberner Tuffsteine und etwa 150 000 Scheffel (rd. 15 000 Zentner) Traß (9).
Um den Umfang des Verladegeschäfts in Brohl und der Zufuhr zu ermessen, muß man bedenken, daß die damaligen Rheinschiffe nur von sehr geringer Größe waren. 1813 hatte in der Mairie Andernach lediglich der Andernacher Schiffer Jean Kayser ein Schiff mit 2218 Zentner Tragfähigkeit, das im Holland-Verkehr eingesetzt war. Von Brohler Schiffern besaßen Bernard Nonn einen 400-Zentner-Kahn, Johann Hommen einen Kahn von 90 Zentnern Last und Wilhelm Michels einen 50-Zentner-Kahn; die letzteren verkehrten jedoch nur zwischen Köln und Mainz mit Ladungen von Traß, Tuff, Wein und Wasser. Weitere sieben Kähne, 1809 in Brohl und Fornich registriert, waren lediglich Nachen für 18 bis 30 Zentner Last und dienten dem Fährverkehr zwischen Brohl und Rheinbrohl bzw. Fornich und Hammerstein. Nur in Andernach gab es noch weitere acht Schiffer mit Kähnen zwischen 350 und 1400 Zentner Ladungsfähigkeit, die aber nur bis Köln fuhren (10).
„Zum Besten der Überschwemmten“ im Brohltal wurde vor 120 Jahren diese von dem Kölner Hof-Fotografen J. J Burbach gemachte Aufnahme im ganzen Rheinland verkauft. Sie zeigt Soldaten beim Aufräumen von Schäden, die bei dem Wolkenbruch vom 11. Juni 1859 in der Dorfmifte von Brohl entstanden waren. Ein Original dieses auch für die Geschichte der Fotografie wichtigen Dokuments hängt seit einigen Jahren im Brohler Rathaus Das Bild ist ein Geschenk des früheren Innenministers von Rheinland-Pfalz, Heinz Schwarz, an die Gemeinde.
Repro: Hommen
Seit jeher trugen alle Anliegergemeinden des Brohltals nach Kräften gemeinsam dafür Sorge, daß der „Grundweg“ die stets erträglich befahrbare Verkehrsader für die bei ihnen abgebauten Rohstoffe zum Rhein blieb, zumal seine Trasse streckenweise das Bett des Brohlbaches benutzte und deshalb oft ausgeschwemmt war. Die Fuhrwerke mußten eine Abgabe für die Instandhaltung der Wege und Brücken und für Aufräumung des Brohlbachs nach Gewittern und Wolkenbrüchen zahlen.
Vor zweihundert Jahren waren die Traßwagen meist mit Ochsen bespannt. Für ein einspänniges Ochsengefährt betrug die Taxe nach dem Tarif von 1786 21 Stüber (rd. ein Drittel rheinischer Taler), für ein Zweiergespann belief sie sich auf zehn Blaffert (etwa einen halben Taler), während die Pferdefuhrwerke 14 Blaffert zahlen mußten (11). Kassiert wurde das Wegegeld an einem Schlagbaum, der in Brohl an der Brücke über den Brohlbach mitten im Ort „auf dem Warf stand.
In der französischen Besatzungszeit Vvar für den „Grundweg“, obwohl die Behörden vor allem unter Napoleon sonst wichtige Grundlagen für den späteren Ausbau des linksrheinischen Straßennetzes schufen, nicht allzu viel getan worden. Die linksrheinische Landstraße Mainz—Koblenz—Köln und die Moselstraße waren ihnen, auch unter strategischen Gesichtspunkten, wichtiger als die Seitenstraße im Brohltal. Als die Rheinprovinzen nach dem Wiener Kongreß dann an Preußen gefallen waren und allgemein ein wirtschaftlicher Aufschwung begann, gingen die Gemeinden Brohl und Burgbrohl mit Kell, Weiler und Lützingen in den Jahren 1818 bis 1820 daran, die Brohltalstraße völlig zu überholen und zu erneuern.
Zunächst reichten ihre Mittel zwar nur für den Ausbau von Brohl bis Tönnisstein über eine Distanz von rund fünf Kilometer. Um die Kosten zu decken und die Fahrbahn laufend unterhalten zu können, wurde sie als sog. unterhalten zu können, wurde sie als sog. Prämienstraße eingestuft. Durch Kabinettsorder — ausgefertigt am 1. November 1824 durch Graf von Bülow — erhielten die Gemeinden das Recht zum „Barrieren-Geld“ und die Erlaubnis, es vom 3. November 1824 an nach einem festgelegten Tarif von allen Fuhrwerken und von allen Tieren, die diese Straße benutzten, zu erheben (12). Am Ortseingang von Brohl richtete man einen neuen Schlagbaum ein.
Der „Chaussee-Tarif für den Weg von Tönnes-stein nach Brohl von 1350 Ruthen“ verzeichnet zehn verschiedene Tarife in sechs Tarifgruppen. Frachtwagen oder zweirädrige Frachtkarren und Baukarren zahlten für jedes Pferd oder anderes Zugtier, wenn die Wagen beladen waren, 1 Silbergroschen 4 „Pennige“; waren sie unbeladen — der Tarif nennt es „ledig“ — verringerte sich der Betrag auf sechs Pfennige. Waren die Räder der Fahrzeuge sechs oder mehr Zoll breit, setzte der Tarif nur acht Pfennige in beladenem und drei Pfennige in unbeladenem Zustand fest. Extraposten, Kutschen, zweirädrige „Kabriolets“ und „jedes andere Fuhrwerk zum Fortschaffen von Personen“ waren je Pferd mit zehn Pfennig eingestuft, alle übrigen Fuhrwerke — auch Schlitten — mit acht bzw. drei Pfennig. Ein unangespanntes Pferd oder Maultier kostete drei, ein Ochs, eine Kuh oder ein Esel einen Pfennig. Frei dagegen waren Fohlen, Kälber, Schweine, Schafe und Ziegen, soweit sie „einzeln unter fünf Stück geführt“ wurden; sonst kosteten je fünf Stück einen Pfennig.
Der „Chaussee-Tarif“ von 1824 bat außerdem „alle Fuhrwerke, welche mit Kopfnägeln oder Stiften beschlagen sind, welche einen Zoll oder darüber vorstehen“, mit doppeltem Tarif zur Kasse. Schon damals kannte man die Sorgen, die die Straßenbauer unserer Tage mit den Spikes der Autoreifen hatten.
Selbstverständlich kein Tarif ohne Ausnahmen: Nicht erhoben wurde Chausee-Geld von Pferden, Maultieren und Wagen des Königlichen Hauses, von Fuhrwerken, Reitpferden und Lieferungswagen der Armee und der Festungen im Kriege, von Offizieren zu Pferde im Dienst, von Königskurieren und den Kurieren fremder Mächte, von reitenden Boten sowie von leer zurückgehenden Postfuhrwerken und deren Pferden, von Feuerwehrund Hilfsfuhren. Ausgenommen waren ferner Wirtschaftsfuhren, Vieh und Pferde der Bauern innerhalb der Grenzen ihrer Gemeinde oder ihrer Feldmark sowie alle nur mit Dünger oder Straßenbaumaterial beladenen Wagen. Schließlich passierten kostenlos die berittenen Grenzzollbeamten sowie die „Fuhrwerke oder Pferde der beim Chausseewesen angestellten Beamten, daher auch der Landräte, innerhalb ihres Geschäftsbereichs“.
Fast vierzig Jahre lang bewältigte die „Prämienstraße“ von Tönnisstein nach Brohl den starken Verkehr jener Zeiten, bis ihr das schwere Unwetter, das am 11. Juni 1859 im ganzen Brohltal niederging, den Garaus machte. Damals wurden nicht nur alle Brücken zerstört, sondern auch die Straße selbst fast völlig vernichtet. Das Gewitter und die Wolkenbrüche waren übrigens genau am Jahrestag eines ähnlichen Unwetters, das im Jahr zuvor sich ereignet hatte, im Bereich der Burg Olbrück niedergegangen, hatten vierzig Menschenleben gefordert — davon neunzehn in Niederzissen — und allein innerhalb der Bürgermeisterei Burgbrohl einen Schaden von 80 000 Talern verursacht (13). Der Rheinische Provinzial-Landtag bewilligte als Soforthilfe den Bürgermeistereien Niederbreisig und Burgbrohl 2000 Mk (14).
Bei diesem Unwetter am Pfingstsamstag wurden in Brohl 16 Häuser und zehn Scheunen sowie die Eisenbahnbrücke über den Brohlbach vernichtet, sodaß die erst am 15. November 1858 in Betrieb genommene Strecke Rolandseck — Koblenz für längere Zeit gesperrt war. Die zerstörten Häuser lagen vor allem an der Bachbrücke mitten im Ort, wie die überlieferte Fotografie zeigt. Der hier wohnende Bauer Schulte wurde dabei vom Wasser weggerissen und bis in den Rhein abgetrieben. Er konnte dort jedoch von Männern der Schifferfamilien Hommen und Patron gerettet werden. Das Unwetter vom Juni 1859 hatte übrigens im ganzen Kreis Ahrweiler schwere Schäden von mehr als einer halben Million Thaler verursacht und viele Menschenleben gefordert. Schließlich bauten die Gemeinden mit Hilfe einer staatlichen Neubauprämie von 10 000 Reichstalern je Meile und bei einer Selbstbeteiligung von 8 260 Talern den „Grundweg bis 1863 zum zweiten Male völlig neu (15).
Die Wegegeld-Hebestelle wurde für 1205 Thaler jährlich verpachtet. Aus dieser großen Summe, so betonte der zeitgenössische Heimathistoriker Dr. Julius Wegeier, könne man ersehen, wie sehr diese Straße benutzt wurde; denn für den beladenen Wagen oder Karren seien nur zehn Pfennig Wegegeld zu zahlen gewesen (16).
Aus der Unterhaltspflicht der Gemeinden wurde der „Grundweg am 1. Januar 1866 auf den Westrheinischen Bezirksstraßenfonds übernommen, wie durch einen Ministerial-erlaß vom 17. Oktober 1865 festgesetzt worden war. Eine „allerhöchste Kabinettsorder“ vom 28. Dezember 1864 hatte dies genehmigt. Daraufhin schlössen die Bürgermeister Ehser und Salentin im Namen der beiden Gemeinden mit Regierungs-Assessor Hergenhahn als Vertreter der Bezirksstraßen-Verwaltung am 18. November 1865 in Brohl einen entsprechenden Vertrag. Wie unbürokratisch damals die Behörden ohne viele Zwischeninstanzen arbeiteten, läßt sich daran erkennen, daß der Oberpräsident der Rheinprovinz in Coblenz den Vertrag bereits am 4. Dezember, also innerhalb von gut zwei Wochen, genehmigte (17).
Die Übergabe erfolgte ohne jede Entschädigung. Die Befugnis zur Erhebung von Chaussee-Geld ging „samt der zu Brohl vorhandenen Hebe-Einrichtung und dazu gehörigen Utensilien“ auf die Straßenverwaltung über. Die Gemeinden verpflichteten sich jedoch, gewisse Nacharbeiten — u. a. die Bepflanzung von 200 Meter Straße mit Bäumen, wie es damals üblich war — nachträglich zu bezahlen und noch nicht abgeschlossene Instandsetzungen „gut und tüchtig‘ zu vollenden oder in bar abzulösen.
Nachdem die Straße ihre „Widmung‘ als Bezirksstraße erhalten hatte, erfolgte ab 1866 ihr Weiterbau von Tönnisstein durch das obere Brohltal bis Oberzissen.
Quellen-Hinweise:
- Vertrag der Gemeinden Brohl und Burgbrohl mit der Bezirksstraßen-Verwaltung vom 18 November 1865 — Landeshauptarchiv Koblenz Best 441 Nr 33 956
- Julius Wegeler. Beiträge zur Spezialgeschichte der Rheinlande 2 Aufl Coblenz 1880 Bd II (Chronik der Bürgermeisterei Burgbrohl. S 117)
- Johann August Klein. Rheinreise von Mainz bis Köln Coblenz 1828. S 253: Thomas Nonn. Aus der Geschichte von Brohl am Rhein (In Heimatkalender des Kreises Ahrweiler 1927. S 58)
- Josef Klein, Der Tönnissteiner Heilbrunnen zur Römerzeit (In Jahrbücher des Vereins von Altertumsfreunden im Rhemlande, 1887. Heft 84)
- Karl Holtz (In Heimat-Jahrbuch für den Kreis Ahrweiler 1972, S 72)
- Stramberg. Rhein. Antiquanus, Coblenz 1858 III,5 S 206
- Franz Gerß, Höfe und Hofesrechte des ehemaligen Stifts Essen (In: Zeitschrift des Bergischen Geschichtsvereins Bd 11/1876, S 121)
- Johann Joseph Eichhoff, Topographisch-statistische Darstellung des Rheins ect Köln 1814 S. 46 u 47
- Wegeler aaO S 118
- LHA Koblenz Abt 612, Nr. 3850
- Nonn aaO S. 59
- LHA Koblenz Abt 403, Nr 11 816: Helmut Weinand, Die preußsichen Staats- und Bezirksstraßen im Regierungsbezirk Koblenz bis zum Jahre 1876, Bonn 1971 (In: Rheinisches Archiv Bd. 77 S. 180)
- Wegeler aaO S. 132
- LHA Koblenz Best 403 Nr. 11 983
- Weinand aaO S. 118
- Wegeler aaO S. 116
- LAA Koblenz Best 441. Nr 33956