1689/90 bis 1989/90 – Zerstörung und Wiederaufbau der Burg Olbrück

Wolfgang Dietz

In diesen Monaten jähren sich zum 300. Male Zerstörung und Wiederaufbau der Burg Olbrück, des Wahrzeichens des »Zissener Ländchens« und des gesamten Brohltales.

Hier zunächst kurz der Werdegang dieser Höhenburg, die eine der ältesten, größten und baugeschichtlich interessantesten ihrer Art in der ganzen Eifel ist: Gegründet wohl um die Mitte des 11. Jahrhunderts von den Grafen zu Wied für einen Familienzweig ihrer auf Burg Kempenich lebenden Linie, erscheinen in der auf das Jahr 1093 datierten ersten Stiftungsurkunde des Klosters Maria Laach erstmals 2 Burgherren von Olbrück. Da es sich bei dieser Urkunde jedoch mit einiger Sicherheit um eine erst später angefertigte Fälschung handelt, kann erst die zweite – echte – Laacher Stiftungsurkunde aus dem Jahre 1112 als gesicherte erste urkundliche Erwähnung der Herrschaft Olbrück gelten. Auch hier taucht unter den Zeugen ein Burgardus von Oreburch auf, bei dem es sich höchst wahrscheinlich um den gleichen Burkhard von Olbrück handelt, wie in der ersten Urkunde.

Nachdem 1148 die Wiedische Seitenlinie derer von Olbrück ausgestorben und die Burg infolgedessen wieder an das Stammhaus gefallen ist, teilen sich die Grafen von Wied und seit deren Einheirat 1196 die Grafen von Eppenstein bis 1269/74 in den Besitz von Burg und Herrschaft Olbrück. Unter Verletzung des Vertrages von 1185/90 bescheren die Eppenstei-ner dann durch Verpfändung bzw. Unterverlehnung der Olbrück für fast 3 Jahrhunderte ständig wechselnde Besitzverhältnisse und Erbstreitigkeiten. So gelangen in der Folge u. a. die Familien von Orsbeck, Schöneck und Drachenfels sowie die Ritter von Eich in den Besitz verschiedener Anteile an Burg und Herrschaft Olbrück.

Während letztere durch eine kluge (Heirats-) Politik ihren Besitz zu wahren, ja z. T. sogar noch auszubauen vermögen, haben die Grafen von Wied nicht nur interne Zwistigkeiten auszutragen, sondern geraten seit 1481 auch für Jahrzehnte mit den Bassenheimern als den rechtmäßigen Erben des Drachenfelsischen Anteils in einen Streit, der erst im April 1555 mit dem Verkauf der Wiedischen Anteile an die Walpoden von Bassenheim endet, die so die gesamte Herrschaft Olbrück an sich bringen, da sie bei einer neuerlichen Belehnung am 22. März 1561 auch den Lehnsbrief über den Orsbecker Teil erhalten.

Obwohl die Söhne Antons l. ihr väterliches Erbe 1554 untereinander aufgeteilt und 3 Linien gebildet haben, die sich in der Folge alle »Herren zu Olbrück« nennen, nämlich Bassenheim, Bornheim und Gudenau, bleiben Burg und Herrschaft Olbrück ungeteilt in gemeinschaftlichem Besitz.

Unterbrochen wird die lange Herrschaft der Walpoden nur durch den 30jährigen Krieg und den Franzoseneinfall. 1632 erobern die Schweden unter Baudissin die Burg und die Burgherren müssen fliehen. Doch die Schweden können sich – sie haben die Burg geplündert und verwüstet – nicht lange halten. Schon 1633 werden sie von spanischen und kölnischen Truppen unter dem Grafen Ernst von Isenburg-Grenzau von der Burg vertrieben; die Burg wird wieder instandgesetzt.

Im Jahre 1640 wird die Burg erneut an die Walpoden von Bassenheim verlehnt. Der Friede währt jedoch nur knapp 5 Jahrzehnte, denn am Morgen des 3. Mai 1689, zwischen 10 und 11 Uhr, wird die Burg durch französische Truppen unter dem Oberbefehl des Generals Marquis de Sourdis »unangesehen aller Vorbitte in Asche gelegt«, wie der Burgkellner Engelbert Keiffenheim berichtet. Noch zwei Tage zuvor hatte er der Freifrau Maria Katharina von Waldbott-Bassenheim, Herrin zu Olbrück, nach Würzburg, wo sie sich damals aufhielt, gemeldet, daß man nur mit größter Mühe die Brandschatzung der Burg Olbrück noch habe abwenden können; die Franzosen seien jetzt gegen Kempenich abgezogen; dagegen seien Burgbrohl, Altenahr und mehrere andere Städte und Schlösser der Umgebung in Brand gesteckt worden, wovon man Sinzig, Rheineck und Burgbrohl von Olbrück aus noch brennen sehe. Am 3. Mai 1689 aber ereilt auch die Olbrück das gleiche Schicksal.

Aus dem Briefe Keiffenheims vom 2. Juni 1689 erfahren wir darüber Näheres: »Schade ist es um die großen schönen Schränke und Tische, die nicht herausgetragen werden konnten und daher verbrannt sind, mehrere Sachen hätten noch gerettet werden können, wenn wir nicht handgreiflich gespürt, daß sie uns mitzuschleppen gedächten. So haben wir uns schließlich durch die Palisaden hindurch heimlicherweise in die Hecken retirieren müssen. Weib, Kinder und Mägde hatten wir bereits beim ersten Anblick der Franzosen In die Hecken geschickt, und obwohl viele Leute bei uns auf dem Haus waren, sind doch alle fortgelaufen und es wollte keiner zurückbleiben als der Kellner des Klosters, Pater von Tönnisstein, Georg Hoss und ich. Wir taten zwar unser bestes, den Brand abzuwehren, offerierten auch nochmals, ein Stück Geldes zu geben, bekamen aber zur Antwort, daß alles vergeblich ist und daß des Generals Sourdis‘ Ordre notwendig müsse exequiert werden; wir hielten so lange bei ihnen, bis wir inne geworden, daß der ausgesetzten Schildwache befohlen worden, nichts mehr herauszulassen, und sie versuchten, in der Kapelle Kelch und Ornamente zu plündern, auch schon diesseitige Speicher über die Früchte mit Stroh guten Theils gedecket hatten, und zum Anstecken bereit waren. Aber zu allem Glück hatten wir schon vorher den Kelch und um zweitheils Paramente auf die Seite gesetzet, sind also errettet, und nach Cobulentz salvlert worden. Sobald wir Kundschaft hatten, daß sie fort waren, kehrten wir auch wieder nach Olbrück zurück«.

Dort sucht man sich wieder einigermaßen einzurichten und den durch Brand und Plünderung eingetretenen Schaden zu begrenzen. So gelingt es Keiffenheim, den noch vorhandenen Weinvorrat an einen Händler zu verkaufen, bevor er von der Gluthitze verdorben ist. Denn noch vier Wochen nach der Brandschatzung -so die Ausführungen des Burgkellners -schwelt »auf den Kellergewölben unter den Kammern der Brand (… und) verursacht solche Hitze, dass (ihm) bereits ein Fäßchen Wein matt geworden (sei) und (er) daher all (sein) übriges Getränk an Wein und Apfeltrank habe heraustun müssen, anderer Gefahr zu schweigen, die diesem nun ganz offenen Haus von Freund und Feind« drohe.

Keiffenheim hat mit seiner Familie bereits Anfang Juni 1689 ein kleines, provisorisch wiederhergerichtetes Gebäude bezogen und äußert sich über die vorzunehmenden Instandsetzungsmaßnahmen wie folgt:

»Den Raum über der Schmiede lasse ich reparieren, um die Frucht darin aufzuspeichern und mein Vieh, wie vorher, darin einzustellen. Die Schmiede selbst kann ich als Küche verwenden. Die Schweine muss ich im Vorhof in dem gewölbten Pferdestall zu logieren suchen. Für die Weine stehen Kelterhaus und Keller noch parat. Die Mauer vom Orsbecker Turm bis an meine Schlafkammer habe ich wegräumen lassen. Die Franzosen konnten wegen der herabfallenden Steine sie zu ihrem Kummer nicht völlig bis auf den Grund umwerfen. So habe ich nur Trockenmauer daraufsetzen lassen, dass – dieserseits das Haus in etwa wieder geschlossen ist. Des Maurers Lohn und Kost betrug nicht mehr als 2 Reichstaler 16 Albus. Die Haustür an dem abgebrannten Haus ist auch noch gerettet, und also das Mauerwerk geschlossen. Wenn nun Ew. Gnaden sich noch getrösten wollen, bis die eine Stube, der sich Ew. Gnaden seit Ihrem Aufenthalt hier als tägliche Stube bedient haben, wieder in brauchbaren Zustand versetzt und zwischen den Mauern mit einem Strohdach bedeckt wird. Im Winter kann man dann mit den Untertanen rechnen oder sonstwie schaffen, auch können sich die Kinder und das Gesinde dahin retirieren. Ich will mich noch so lange hier behelfen. Es wird alles in allem über 50 Reichstaler im höchsten nicht kosten können. In der ganzen Herrschaft weiss ich nicht soviel Speicher und Keller zu finden, als hier noch vorhanden sind. Auf des Herrn Statthalters Seite hat Herr Propst von Oberpleis auch verordnet, dass der Kellner soviel reparieren lasse, dass er hier Unterhalt finden könne, weil aber das Kelterhaus und mehrere Speicher abgebrannt sind, wird es mit der Unterbringung Ihrer Frucht schlecht abgehen; unsere Fourage müssen wir in Hain liegen lassen, wenigstens das Stroh, das Heu müssen wir sehen, hier unterzubringen. Gott gebe, dass wir durch die Franzosen nicht behindert werden und sie das Haus (nicht) schließlich ganz verbrennen, weil sie in Bonn noch überaus stark liegen, bisweilen mit tausend und mehr Mann einen Ausfall machen und grossen Schaden verursachen, wie sie vor sieben Tagen auf der anderen Seite Königswinter, Dollendorf, Cassel und Honnef ausgeplündert und in Brand gesteckt haben.«

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Burgruine Olbrück, das Wahrzeichen des „Zissener Ländchens“ und des gesamten Brohltales.

Bis zum 7. Juli 1689 waren die Arbeiten so weit gediehen, daß Keiffenheim seiner Herrschaft berichten konnte: »Ich habe die Mauer von der Fallbrücke zu dem Wachtturm, worinnen die Milchkammer sich befindet, auch wieder, jedoch nur trocken auflegen lassen, und ist also der Vorhof mit der inneren Burg geschlossen, obschon nicht so stark, wie vorher.« Im Jahre 1690 entsteht – gewissermaßen als Abschluß und Krönung des Wiederaufbaus – ein neues Herrenhaus, ein von zwei dreigeschossigen Rundtürmen flankierter barocker Palas. dessen Reste heute noch stehen. Architektonisch wie auch lagemäßig »eine Zierde der Burg«, diente er mit seinen großen, lichten Räumen den Herren zu Olbrück noch über 100 Jahre als Wohn-und Empfangsgebäude.

Über 200 Jahre nach der Teilung der Bassen-heimischen Güter und 32 Jahre nach dem Aussterben der jüngsten Linie, der von Gudenau (1735), werden 1767 Burg und Land Olbrück geteilt. Dabei erhalten die Bassenheimer die Ortschaften Oberweiler, Galenberg, Brenk, Fußhölle und Wollscheid, die Bornheimer Rodder. Nieder- und Oberdürenbach, Büschöfe. Krummental und Schellborn. Die Dörfer Nieder- und Oberzissen sowie Hain werden durch eine abgesteinte Linie in zwei Hälften geteilt. Die nördliche Hälfte samt der halben Burg nehmen die von Bornheim, die südliche Hälfte mit dem anderen Teil der Burg die von Bassenheim in Besitz. Seitdem heißt das gesamte Gebiet »Das Zissener Ländchen«.

In den Jahren 1794/97. als französische Revolutionstruppen das Rheinland besetzen, wird die Burg Olbrück als Wohnsitz aufgegeben. Im Frieden von Luneville (1801) wird Graf Johann Maria Rudolph Walpod von Bassenheim mit der Abtei Heggbach für den Verlust der Burg Pyrmont und seines Anteils an Olbrück. die beide in Nationaleigentum überführt werden. entschädigt, während die Bornheimer leer ausgehen. Damit ist die Herrschaft Olbrück beendet und der Niedergang der mächtigen Höhenburg eingeleitet.

Bereits 1803/04 parzellieren und verkaufen die Franzosen den Besitz, der nacheinander an die Gutsbesitzer Weckbecker und Thonet sowie den Geometer Kullig gelangt, unter denen die Burg zur Ruine verkommt, weil sie als Steinbruch benutzt wird. Schließlich erwirbt – die Angaben schwanken zwischen 1815 und 1855 – der preußische Staat das gesamt Anwesen, um dem fortschreitenden Zerfall der Anlage Einhalt zu gebieten. 1875 werden durch den Regierungsbaurat Cuno »das Innere des Bergfrieds wiederhergestellt, die obere Plattform erneuert, durch das Erdgeschoß eine Treppe gelegt, der untere Torbau (äußeres bzw. Südtor) und die Verbindungsmauer zum Palas wiedererrichtet.« Zu dieser Zeit (187374-1878) schweben aber auch bereits Verhandlungen über eine Rückführung der Burg Olbrück in Privatbesitz unter Wahrung denkmalpflegerischer Aspekte und Belange. Kaufinteressent ist der von der Ostseeinsel Oesel in der Rigaer Bucht, wo es ebenfalls eine Burg namens Olbrück geben soll. stammende deutschrussische Adlige Oskar Otto von Eckesparre, der die Abstammung seiner Familie auf die Ritter von Eich zurückführt. Er erwirbt 1878 die Burganlage samt angrenzendem Areal und läßt nach den von Cuno ausgearbeiteten Plänen den Bergfried zu Wohnzwecken her- und einrichten. Als am Palas im Jahre 1897 in beiden Geschossen drei Fensterachsen einstürzen, werden deren untere bis zum Jahre 1900 erneuert. Doch von Eckesparre sollte seiner Burg Olbrück nicht recht froh werden. Bereits in der ersten Renovierungsphase stirbt 1878 seine Frau und 1912 auch noch sein einziger Sohn. Da nun die Burg jeden Wert für ihn verloren hat. beauftragt er den Gastwirt Jakob Rademacher aus Hain, die Burg für ihn zu verkaufen. So geht die Ruine zunächst an einen Spekulanten, der sie schon bald an Dr. Hermann Hoesch aus Düren weiterverkauft. Letzterer plant die Ausbeutung des Phonolithkegels. auf dem die Burg steht. Dieses Vorhaben wird allerdings – glücklicherweise – durch den Ersten Weltkrieg verhindert. 1917 wird ein Herr Dr. Schmidt aus Berlin-Lichterfelde für fast 40 Jahre Besitzer der stark verfallenen Ruine, bis 1956 der jetzige Besitzer. Dr. Rainer Maria Schlitter aus Düsseldorf, das Anwesen erwirbt. 1972 legt Schlitter Pläne für eine Nutzung der Burg vor. Von 1972-74 läßt er erste Aufräu-mungs- und Sicherungsmaßnahmen durchführen.

Mit der Verabschiedung des Landesdenkmalschutz- und -pflegegesetzes, das am 1. Mai 1978 in Kraft tritt, wird auch in unserem Lande die rechtliche Grundlage zum Schutz gefährdeter Bau- und Kulturdenkmäler geschaffen.

Zu diesem Zeitpunkt gibt es im Lande Rheinland-Pfalz zwei besonders gefährdete Objekte. die dringend der Unterschutzstellung bedürfen und alle beide innerhalb der Verbandsgemeinde Brohltal gelegen sind – und zwar die Kaiserhalle in Burgbrohl und die Burgruine Olbrück. Unter den laufenden Aktenzeichen 1 und 2 wird auf diese beiden Bau- bzw. Kulturdenkmäler erstmals im Kreis Ahrweiler das neue Gesetz angewendet.

Im Falle der Burg Olbrück beantragt das Landesamt für Denkmalpflege in Mainz am 9. März 1979 bei der Kreisverwaltung Ahrweiler als zuständiger unterer Denkmalschutzbehörde die Unterschutzstellung. Diese wird nach eingehender Prüfung der Sachlage am 24. Juni 1980 verfügt. Man beruft sich in der Entscheidungsbegründung völlig zu Recht auf die beherrschende Lage und den Wahrzeichencharakter dieser bedeutenden Höhenburg. Der Einzelbescheid wird am 10. Februar 1981 rechtskräftig. Auf die 1982 erneut von Schlitter eingereichten Baupläne hin, kommt im Benehmen mit der zuständigen Ortsgemeinde Niederdürenbach ein Bebauungsplan »Burg Olbrück« zustande, der am 14. Juli 1983 in Kraft tritt.

Unterdessen erweist sich der Denkmalschutz allein als nicht ausreichend, kursieren doch erneut Gerüchte über Pläne, den Phonolithke-gel, auf dem die Burganlage sich befindet, auszubeuten. Daher wird am 13. Januar 1986 der gesamte Bergkegel seitens der Bezirksregierung Koblenz unter Naturschutz gestellt; ausgenommen hiervon bleiben lediglich die bereits vom Bebauungsplan erfaßten beiden Zufahrten sowie die schon denkmalgeschützte Bebauungszone auf der Bergkuppe.

Um die geeignetste Methode zur Sicherung des bedrohten Baubestandes ermitteln zu können, beauftragt die Kreisverwaltung Ahrweiler 1984 zwei Statiker mit der Ausarbeitung eines Sanierungskonzeptes. Vor die Wahl gestellt, das einsturzgefährdete Mauerwerk entweder durch Röhren- und Seilverspannungen oder durch Verpressen zu stabilisieren, entscheidet man sich für das letztgenannte Verfahren, das Verpressen.

Weil der Eigentümer die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen nicht ausführt, und seit 1985 vor allem am westlichen Palas-Flankenturm ganze Mauerwerkspartien ein- bzw. abgestürzt sind, schreitet die Verwaltung im Frühjahr 1987 zur ersten Ersatzvornahme zur Sicherung des westlichen Flankenturms des ehemaligen Palas im noch vorhandenen Baubestand. Mit einem Kostenaufwand von ca. 100000 DM, den das Land Rheinland-Pfalz in voller Höhe als Zuschuß abdeckt, können der noch vorhandene Ringsockel und ein freistehendes, hochragendes Mauersegment verpreßt werden. In Fortführung dieser Sicherungsmaßnahme ist beabsichtigt, in einer zweiten Ersatzvornahme die südliche Längsfront des Palasgebäudes und das östlich davon bereits isoliert stehende Mauerstück im vorhandenen Baubestand zu sichern. Das Volumen dieser Maßnahme beläuft sich auf rund 140 000 DM und wird durch Land, Landkreis, Verbandsgemeinde und private Spenden aufgebracht.

Wenn auch derzeit nicht zu erwarten steht, daß die Olbrück jemals wieder in dem Glänze erstehen könnte, wie ihn das dem Bebauungszustand des 18. Jahrhunderts weitestgehend entsprechende Rekonstruktionsmodell im Burgenmuseum Nideggen vermittelt, so muß doch alles getan werden, die gegenwärtig noch vorhandene Bausubstanz zu sichern und damit zu retten. Die 300. Wiederkehr von Zerstörung und Wiederaufbau der Burg Olbrück in den Jahren 1689/90 sollte uns Ansporn und Mahnung sein, alles irgend Mögliche für die Erhaltung des Wahrzeichens des Brohltales zu unternehmen.

Quellen und Literatur:

  • Privatarchiv Gondorf: Inventar des Archivs auf Burg Olbrück (1588/ 1600) – Abrechnungen wegen der Reparaturen an der Burg Olbrück (1698| – Berichterstattung des Kellners Keiffenheim auf Olbrück betreffend die Schäden durch die Franzosen 1689-1728.
  • Dehio, Georg. Handbuch der Deutschen Kunstdenkmaler – Rheinland-Pfalz/Saarland, Neubearbeitung durch Hans Caspary, Wolfgang Götz und Ekkart Klinge, o. 0. 1972. S. 636-37
  • Dietz, Wolfgang, Burg und Herrschaft Olbrück – Aufstieg und Niedergang einer der ältesten Eifelburgen, 2. Aufl., Galenberg 1978
  • Gerhardt, Joachim / Neu, Heinrich Renard, Edmund / Verbeek. Albert, Die Kunstdenkmäler des Kreises Ahrweiler, 1. Halbband: Adenau – Kesseling, Düsseldorf 1938, Nachdruck: Düsseldorf 1984, S. 268-74
  • Gondorf. Bernhard. Die Burgen der Eifel und ihrer Randgebiete – Ein Lexikon der »festen Hauser… 1. Aufl.. Köln 1984. S. 136-37
  • Streil. H. E., Die Burg Olbrück im oberen Brohltal der Vordereifel -Geschichtliche Nachrichten der Rheinfeste und der einstigen Besitzer nach gedruckten Quellen, o. 0. u. J. (1926|
  • Wegeler, Julius, Beiträge zur Specialgeschichte der Rheinlande -Die Schlösser Rheineck und Olbrück. die Burgen zu Burgbrohl. Namedy und Wassenach, die Schweppenburg und Haus Kray, 2. Aufl., Koblenz 1878. S. 73-100
  • Werner, K. von, Das Schicksalsjahr der Burg Olbrück, in: Eifel-Jahrbuch 1969. S. 27-36.