Burggraf Gerhard IV von der Landskron als Wahlhelfer bei der deutschen Königswahl von 1314

Immer wenn eine neue Wahl des Deutschen Bundestages bevorsteht, geht neben dem Wahlkampf das Gerangel um die Nominierung des Bundeskanzlers und die Verteilung der Wahlkampfgelder los.
Ahnliche Vorgänge haben sich allerdings auch schon vor vielen Jahrhunderten abgespielt.

Das wird schlagartig durch eine Urkunde des Kölner Erzbischofs Heinrich von Virneburg vom 10. Oktober 1314 beleuchtet1). In dieser verspricht der Erzbischof seinem Vetter Gerhard von der Landskron die Zahlung von 400 kölnischen Pfennigsmark für die Unterstützung des Herzoges Friedrich des Schönen von Österreich bei der Königswahl gegen den von anderen Kurfürsten vorgeschlagenen Pfalzgrafen Herzog Ludwig von Bayern. Wie aus vielen anderen Quellen wird auch aus dieser Urkunde deutlich, wie die Herren der bedeutendsten Burg des Ahrtals mit der Geschichte des deutschen Reiches verbunden waren.

Nachdem Kaiser Heinrich VII am 24. August 1313 in Italien verstorben war, mußte ein neuer König gewählt werden, weil die Königsnachfolge seit dem Ende der Stauferzeit (1250) nicht mehr erblich war.

Zum Vorgang der Königswahl

Das Verfahren über die Wahl des Königs fand im Jahre 1356 eine reichsgesetzliche Regelung in der „Goldenen Bulle“ auf dem Reichstag zu Regensburg. Die ..Goldene Bulle“ trägt ihren Namen nach der vergoldeten Kapsel, in der sich das Siegel der Urkunde befand. Dieses verfassungsrechtliche Reichsgrundgesetz. das den Kurfürsten des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation generell starke Machtbefugnisse einräumte, übernahm die schon vorher bestehende gewohnheitsrechtliche Handhabung, wonach der deutsche König von

den sieben Kurfürsten (vgl. küren=wählen) in Frankfurt gewählt und anschließend im Dom zu Aachen vom Kölner Erzbischof gesalbt und gekrönt wurde. Eine eventuelle Krönung zum Kaiser als weltliches Haupt der Christenheit mit einem über die deutschen Fände hinausgehenden Herrschaftsbereich fand danach durch den Papst in Rom statt. wie es schon im Jahre 800 mit Karl dem Großen durch den Papst geschehen war. Die zur Königswahl berechtigten 7 Kurfürsten waren die rheinischen Erzbischöfe von Mainz, Köln und Trier sowie als weltliche Fürsten der König von Böhmen, der Pfalzgraf bei Rhein, der Herzog von Sachsen und der Markgraf von Brandenburg.2) Wie sehr die deutschen Kurfürsten über viele Jahrhunderte in höchstem Ansehen standen, läßt sich im 5. Buch des 5. Bandes in Goethes Werk „Aus meinem Leben“ spannend nachlesen. Dort beschreibt der Dichter die von ihm in seiner Heimatstadt Frankfurt miterlebte Wahl Josef I. zum deutschen König im Jahre 1764. Im Rahmen der tagelang andauernden Feierlichkeiten Schilden Goethe den mit großem Pomp erfolgten Einzug des Kurfürsien von Mainz und der übrigen Kurfürsten mit aufs Prächtigste gekleidetem Gefolge. Goethes detaillierte Beschreibung ermöglicht uns die Vorstellung, wie sich die durch die Kurfürsten erfolgte Konigswahl auch schon im frühen 14. Jahrhunden zugetragen haben mag. Für die Frage, welchen Einfluß Gerhard IV von Landskron gemäß dem Ansinnen des Kölner Erzbischofs Heinrich auf die Königswahl nehmen konnte, kommen mehrere Aspekte in Betracht. Zunächst ist zu berücksichtigen, daß bereits die Vorfahren Gerhard IV vielfältige Kontakte zu den gekrönten Häuptern des Reiches und ihrer mächtigen Fürsten hatten.

Zur Genealogie der Gerharde von Landskron

König Philipp von Schwaben, der jüngste Sohn Kaiser Barbarossas, ließ ab Sommer 1206 auf dem Berg „Gimmich“ eine mächtig Burg errichten3), die erst 1682 nach vorherigem Brand zerstört wurde4).

König Philipp setzte den trierischen Ministerialen Gerhard („Gerischwin“) von Sinzig zum ersten Burgverwalter ein5). Dieser Burgherr wurde zum Stammvater der „Dynastie“ der Gerharde, der männlichen Linie seiner Nachlolger, die immer wieder den gleichen Vornamen Gerhard erhielten. Die Geburtsjahre der bis in die 5. Generation reichenden Gerharde lassen sich nicht mehr feststellen. Es ergeben sich jedoch nachfolgend genannte sichere Daten urkundlicher Ersterwähnungen, wobei die anschließend jeweils letztgenannte Zahl das Todesjahr wiedergibt:

Gerhard I 1202 – 1237 
Gerhard II 1238 – 1273 
Gerhard III1276 – 1296 
Gerhard IV 1298 – 1370 
Gerhard V 1333 – 13446)

Auf den ersten Blick fällt auf, daß Gerhard IV ein für die damalige Zeit außergewöhnlich hohes Lebensalter erreicht hat. Berücksichtigt man, daß der Minderjährige mit Beatrix von der rechtsrheinischen Reichsburg Hammerstein bereits 1298 den Ehevertrag geschlossen hatte, so kann als sicher gelten, daß er ein Lebensalter von weit über 80 Jahren erreicht hat.

Bemerkenswert ist auch, daß er seinen Sohn Gerhard V um 26 Jahre überlebte. Aus den vielfältigen, weitreichenden Beziehungen der Vorgänger Gerhard IV seien folgende Beispiele herausgegriffen:

Der Stauferkönig Friedrich II, zugleich König von Sizilien, vertraute schon im Jahre 1214 Gerhard I den Schutz für den in der Burg errichteten Palas und im Jahre 1218 die gesamte Verwaltung der rheinabwärts der Mosel gelegenen Gebiete bis zum Niederrhein an.7)

Für den 1220 in Rom zum Kaiser gekrönten Friedrich II nahm Burggraf Gerhard II im Jahre 1238 in Italien am Kampf des Kaisers gegen die Lombarden teil. Nach dem Interregnum (1254 – 1273) erinnerte König Rudolf von Habsburg in seinem Schreiben vom 1. November 1276 alle Reichsgetreuen an die Verdienste seines Getreuen Ritters Gerhard III von Landskron. Aber auch Gerhard IV unterhielt selbst umfangreiche Beziehungen zu mehreren deutschen Königen und Kaisern. Hervorzuheben ist seine „aufs Stärkste gerüstete“8) Teilnahme am italienischen Heerzug Heinrich Vll und seine persönliche Anwesenheit bei dessen Kaiserkrönung am 29. Juni 1312 in Rom. In der Aufzählung der an der Krönung teilnehmenden Ritter werden Gerhard IV und sein Wappen. die goldene Krone auf dem roten Schild, genannt.

Ein weiterer Gesichtspunkt für die Eignung zum Helfer bei der Königswahl ergibt sich aus den lehnsrechtlichen Beziehungen Gerhard IV zu den deutschen Kurfürsten, weil von diesen der König gewählt wurde.

Allgemeines zum Lehnsrecht

Im vorgenannten Zusammenhang ist für die nachfolgende Darlegung von Bedeutung, wie das Lehnsrecht überhaupt ausgestaltet war. Bei vereinfachender Darstellung sind bei dem Lehnswesen zwei ursprünglich getrennte Begriffe zu unterscheiden. Auf der einen Seite existiert das vom Lehnsherrn dem Lehnsnehmer überlassene ausgededehnte Nutzungsrecht an Sachen und anderen Lehnsgütern (Beneficium). Auf der anderen Seite besteht das zwischen Lehnsherrn und Lehensnehmer begründete persönliche Treueverhältnis (Vasallität). Beim Beneficium konnten Gegenstand des Nutzungsrecht u.a. Burgen. Liegenschaften, Gebäude. Ämter. Gerichte. Kir-chengüter und schließlich alles. was Ertrag abwarf, sein. Der Beliehene erhielt ein lebenslanges Nutzungsrecht. Das Eigentum verblieb jedoch beim Lehnsherrn. Dagegen war bei der Vasallität die wichtigsie Gegenleistung des Lehnsnehmers ( Vasallen ) der Dienst für den Herrn, insbesondere der militärische Heerdienst in Kriegszeiten. So besaß Gerhard IV zahlreiche Benefizien u.a. als Reichslehen die Burg Landskron mit ihrem Hof am Berg, Höfe in Sinzig und Heppingen. das Gericht und Kirchengut in Königsfeld. Benefizien von Landesherren erhielt er von Jülich und Berg. Vasallendienste hatte er neben zahlreichen anderen beim Italienfeldzug König Heinrich VII in Italien geleistet. Wenn auch durch die vorstehend genannten Lehensverhälmisse bereits eine gewisse Wahrscheinlichkeit für einflußreiche Verbindungen gegeben erscheint, so sind in dieser Hinsicht die lehnsrechtlichen Beziehungen zu den deutschen Kurfürsten – wie bereits erwähnt – von großer Bedeutung.

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Die Kuppe der Landskrone mit dem damaligen Gasthof, um 1910

Lehensbeziehungen Gerhard IV zu deutschen Kurfürsten

Gerhard IV unterhielt als Vasall lehnsrechtliche Verträge zu vier von den sieben Kurfür-sien, nämlich zu den rheinischen Erzbischöfen von Mainz. Köln und Trier und desweiteren zum Pfalzgrafen bei Rhein.

Es war schon Tradition, daß die Vorgänger Gerhard IV in guten Beziehungen zu den Erzbischöfen von Köln standen. So trat Gerhard II z.B. mehrfach bei Urkunden des Kölner Erzbischofs Engelbert von Falkenburg (1261-1274) als Vermittler auf.9)Ebenso füngierte Gerhard III als Zeuge in einer Urkunde des Kölner Erzbischofs Siegfried von Westerburg (1275-1297)10). In diese Tradition der lehensmäßigen Beziehung trat auch Gerhard IV ein. In einer um 1300 ausgestellen Urkunde erwähnt der Kölner Erzbischof Wikbold (1297-1304), daß Gerhard LV sein Vasall ist. Der nachfolgende Kölner Erzbischof Heinrich von Virneburg (1304-1332) überträgt im Jahre 1311 Gerhard IV zur Verbesserung seines Lehens eine jährliche Einnahme von 20 kölnischen Pfennigsmark aus dem Bonner Zoll. Im selben Jahr entschuldigt Erzbischof Heinrich den Landskroner Burggrafen beim König von Böhmen wegen Fernbleibens vor dem böhmischen Hofgericht, weil Gerhard IV sich im Dienste des Kaisers in Italien aufhielt. Stärker als diese Urkunden belegen jedoch die verwandtschaftlichen Beziehungen zwischen dem Kölner Erzbischof und Kurfürst einerseits und dem Landskroner Burgherrn andererseits das zwischen ihnen bestehende enge Vertrauensverhältnis. Beide waren nämlich Vettern.

Gerhard IV war weiter Versall des Trierer Kurfürsien. Bereits Gerhard I war Lehnsmann des Trierer Erzbischofs gewesen11). Der Trierer Erzbischof Balduin überließ Gerhard IV und seiner Ehefrau Beatrix mehrere Güter im Gebiet der Stadt Sinzig zu Lehen12). Später spiegeln sich die engen Beziehungen zwischen dem Kurfürsten Balduin und Gerhard IV in der sogenannten Kempenicher Fehde wieder13).

Wenn auch keine urkundlichen Nachweise ersichtlich sind, daß Gerhard IV bereits 1314 im Besitz von Lehen des Mainzer Kurfürsten war, so liegt eine solche Annahme doch nicht fern. So berichtet Gerhard IV im Jahre 1342, daß er vom Mainzer Erzbischof Heinrich für 200 Heller zum Lehensmann gewonnen worden sei14).

Ob Gerhard IV schon 1314 Lehnsmann des Pfalzgrafen bei Rhein war, erscheint gleichfalls nicht sicher nachweisbar. Aber auch hier könnte einiges für eine solche Annahme sprechen. Jedenfalls belehnten die Brüder Rudolf und Ruprecht, Pfalzgrafen bei Rhein und Herzöge von Bayern, von denen einem die Kur-Stimme für die Königswahl zustand, ihren „Getreuen“ Gerhard zu Landskron mit den Dörfern Oberwinter, Birgel und Kirchdaun15). Die Verwendung des Wortes „Getreuen“ läßt darauf schließen, daß Gerhard IV schon länger in Lehnsdiensien der Pfalzgrafen stand.

Möglichkeiten der Einflußnahme Gerhard IV auf die Königswahl

Allergrößten Einfluß auf die Wahl des Königs hätte Gerhard IV dann nehmen können, wenn ihm eine unmittelbare Einwirkungsmöglichkeit auf den entsprechenden Willen der Kurfürsten zur Verfügung gestanden hätte. Aus der Geschichte des Reiches ist bekannt, daß eine Vorwahl des Königs bzw. des Kaisers durch die 7 Kurfürsten auf dem unter freiem Himmel errichteten, noch heute restauriert erhaltenen, Kaiserstuhl zu Rehns am Rhein erfolgte. Dieser Vorwahl gingen in der Regel zahlreiche Vorbesprechungen und Absprachen voraus, was bei der Bedeutung und der staatspolitischen Auswirkungen einer Königswahl verständlich erscheint. Schon in dieser Phase der Vorwahl bestand für Gerhard IV die Möglichkeit, auf das Stimmverhalten der Kurfürsten einzuwirken. Vor der Vorwahl zu Rhens trafen sich die Kurfürsten auf den im nahen Umkreis der Rhenser Kurstätte gelegenen Burgen. Von diesen gehörten Burg Lahneck dem Mainzer, Burg Stolzenfels dem Trierer und Burg Rhens dem Kölner Erzbischof. Der Pfalzgraf bei Rhein nahm auf der Marksburg Quartier. Die übrigen weltlichen Kurfürsten wurden anläßlich der Vorwahl zu Rhens auf den übrigen vorgenannten Burgen aufgenommen16). Bei einer so wichtigen Reichsangelegenheit, wie der Wahl des Staatsoberhauptes, fanden naturgemäß umfangreiche Vorberatungen statt. Auf diese vorherigen Erörterungen, Planungen und Besprechungen wurden Einflüsse von den verschiedensten Seiten und Interessenvertretern herangetragen. Es ist davon auszugehen, daß bei den vielseitig versuchten Einflußnahmen auch Gerhard IV von der Landskron aufgrund des eingangs genannten Ansinnens des Kölner Erzbischofs Heinrich beteiligt war. Eine solche Einwirkung war denkbar durch ein Direktgespräch mit einem solchen Kurfürsten, in dessen Dienste Gerhard IV als Vasall stand. Der Landskroner Burggraf konnte mit seinem Begehren aber auch dadurch Beachtung finden, daß er entsprechenden Kontakt mit den maßgeblichen oberen Verwaltungsbeamten, den Ministerialen. oder den speziellen Beratern der einzelnen Kurfürsten aufnahm. Dabei kann allerdings nicht übersehen werden. daß Burggraf Gerhard IV als Inhaber einer relativ kleinen Herrschaft gegenüber den hochrangigen Kurfürsten an sich nur eine untergeordnete Stellung einnahm. Andererseits war Gerhard IV wegen seiner herausragenden Persönlichkeit und seiner eigenen Verdienste und derjenigen seiner Vorfahren um das Reich allseits hoch geschätzt.

Der Ausgang der Königswahl von 1313

Im Kurfürstenkollegium hatten sich nach dem Tode Kaiser Heinrich VII vor der Königswahl schließlich zwei Gruppierungen gebildet. Auf der einen Seite tendierten der Mainzer Erzbischof und amtierende Reichskanzler Peter von Aspelt, der Trierer Erzbischof Balduin, König Johann von Böhmen, Markgraf Waldemar von Brandenburg und Herzog Johann von Sachsen -Lauenburg zur Erhebung des Wittelsbachers LUDWIG von Oberbayern zum deutschen König.

Auf der anderen Seite erstrebten der Kölner Erzbischof Heinrich von Virneburg und Pfalzgraf Rudolf die Königswahl des Habsburgers FRIEDRICH des Schönen von Österreich. Wie bereits angedeutet, ist davon auszugehen, daß Gerhard IV auf diese Rollenverteilung und die vorausgegangenen Zwischenverhandlungen eingewirkt hat.

Da sich die Kurfürsten nicht einigen konnten, kam es – wie vormals schon im Jahre 1198 zwischen Friedrich II und Otto IV – zur Doppelwahl des Königs. Die Anhänger des Habsburgers wählten am 19. Oktober 1314 Friedrich II den Schönen zum deutschen König. Am Tage darauf wurde Ludwig von den übrigen Kurfürsten zum König gewählt. Am 25. November 1314 erfolgte in Aachen (am richtigen Ort) die Krönung Ludwig IV durch den Mainzer Erzbischof (durch den nicht berechtigten Bischof) und am selben Tag in Bonn (am falschen Ort) die Krönung Friedrich des Schönen durch den Kölner Erzbischof (den berechtigten Bischof).

Nachdem Gerhard IV bereits bei der Kaiserkrönung Heinrich VII in Rom zugegen gewesen war, kann als sicher gelten, daß er auch an der Königskrönung in Bonn teilgenommen hat. Das folgt auch daraus, daß der Kölner Erzbischof zuvor hatte mitteilen lassen, er solle ihn zu der ursprünglich in Aachen geplanten Krönung stark gerüstet begleiten.17)

Als König Friedrich III dann im Juli 1315 seine Ankunft mit großem Gefolge auf der Landskron ankündigen ließ. ist leicht vorstellbar, von welcher Aufregung und Erwartung der Burggraf und seine Ehefrau Beatrix befallen wurden und wie emsig die Vorbereitungen auf diesen hohen Besuch einsetzten.

Der deutsche König hatte zur damaligen Zeit keinen festen Residenzort. Er nahm abwechselnd seinen Aufenthalt in den königlichen Pfalzen und Bischofsstädten, so daß in der Literatur zu finden ist, er habe „sein hohes Gewerbe im Umherziehen“ betrieben18). Der schon bald nach seiner Wahl erfolgte Besuch König Friedrich III auf der Burg Landskron kann als Ausdruck der Dankbarkeit des Königs für die Unterstützung Gerhard IV bei der Königswahl gewertet werden. Dieser Besuch zeigt aber auch das hohe Ansehen Gerhard IV, wie es u.a. in seinem umfangreichen eigenem Vermögen und in den zahlreichen Lehensbeziehungen zu deutschen Kaisern, Königen, Erzbischöfen und machtvollen Landesherren und auch in seiner schiedsrichterlichen Tätigkeit in vieler, bedeutenden Rechtsstreitigkeiten zum Ausdruck kommt. Daher verwunden es nicht, daß bereits im Jahre 1335 die Kölner Königschronik ihn als tugendhafte, vorbildliche und weithin bekannte Persönlichkeit beschreibt.

Verwendete Literatur:

  • Conrad: Deutsche Rechtsgeschichte, Band I, Karlsruhe, 1954
  • Frick: Die Burg Landskron als jülische Festung und Garnison, in: Jahrbuch des Kreises Ahrweiler 1941, S. 85 ff.
  • Frick-Zimmer: Quellen zur Geschichte der Herrschaft Landskron an der Ahr, Bonn 1966.
  • Gebhardt: Handbuch der deutsche Geschichte. Band I. Stuttgart 1901.
  • Heinrichs: Gerhard von Sinzig und König Konrad IV, in: Jahrbuch für westdeutsche Landesgeschichte. 1985. S. 55 ff.
  • von Horn: Der Rhein. Faksimile – Druck der Originalausgabe 1881. Eltville 1978. 
  • Rausch: die Fehde der Rotärmel. in: Jahrbuch des Kreises Ahrweiler. 1940. S. 115 f.
  • Rödel: Die Entstehung der Herrschaft Landskron, in: Jahrbuch für westdeutsche Landesgeschichte 1980. S. 43 ff.
  • Schewe: Wie es vor 777 Jahren zum Bau der Burg Landskron kam, in: Heimatjahrbuch des Kreises Ahrweiler 1984 S. 127 ff.

Anmerkungen:

  1. Frick-Zimmer [FZ) Nr. 196
  2. Gebhard l S. 596: Conrad l. 309 ff.
  3. FZ 1: Schewe. S. 129 f: Heinrich S. 57 ff.
  4. Frick S. 99 ff.
  5. Rödel, S. 50 f.
  6. Zimmermann in FZ. Einleitung. S. 24
  7. FZ 6. 9.; 
  8. FZ 179.
  9. FZ 84, 87, 90, 91, 92 u. 95
  10. FZ 131:
  11. FZ 28: Schewe S. 133
  12. FZ 241; 
  13. Rausch S. 115.
  14. FZ 359: 
  15. FZ 290
  16. von Horn. S. 322; 
  17. FZ 197
  18. Conrad. l; S. 332, 333: Gebhart; l, S. 470