Die letzten Wölfe unserer Heimat – In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurde der Europäische Wolf (Canis lupus) auch im Großraum Ahrweiler gnadenlos verfolgt

„Nur die Berge leben lange genug, um das Geheul der Wölfe zu verstehen.“Wildbiologe Aldo Leopold im Jahre 1949    Vor allem diesem Heulen hat es der Wolf zu verdanken, dass er seit Urzeiten dem Menschen unheimlich ist.
Im Mittelalter galt das Heulen gar als Zeichen dafür, dass die „blutrünstige Bestie“ einen Pakt mit dem Teufel geschlossen hat.

Heulende Wölfe

Aktuelle Situation

Nachdem in den vergangenen Jahren regelmäßig von vereinzelt angetroffenen Wölfen in den Alpen oder von angesiedelten Tieren im Bayerischen Nationalpark in den Fachmedien berichtet wurde, finden offensichtlich zwischenzeitlich nach und nach mehr der scheuen und hochintelligenten Rudeltiere in der sächsischen Oberlausitz, also im östlichsten Teil von Deutschland, auf einem 14500 Hektar großen Truppenübungsplatz eine neue Heimat. Anfangs insbesondere von Wildbiologen und Umweltschützern euphorisch bejubelt, mehren sich jüngst Stimmen verängstigter Bevölkerungsteile, die um ihr Weidevieh fürchten und den Abschuss der aus Osteuropa übergelaufenen Tiere fordern. Die Wiederansiedlung des Wolfes in Deutschland veranlasste die Schutzgemeinschaft Deutsches Wild, den Wolf zum „Tier des Jahres 2003″ zu küren. In Presseerklärungen1) wurde darauf hingewiesen, dass der „Canis lupus“ innerhalb Europas heute nur noch in Russ­land in Freiheit lebt. Dort ist er nach wie vor das einzige Wildtier, welches ganzjährig bejagt werden darf. Jährlich werden etwa 4000 Tiere erlegt.

Vorkommen in unserer Heimat

Die einführenden Meldungen lassen daran erinnern, dass noch vor weniger als zwei Jahrhunderten auch in unserer linksrheinischen Heimat der Wolf stark verbreitet, hingegen er auf der rechten Rheinseite im Taunus und Wes­terwald nur in deutlich geringerer Zahl anzutreffen war. Sein recht zahlreiches Vorkommen bis über die Mitte des 19. Jahrhunderts trug wesentlich dazu bei, den Regionen Hunsrück und Eifel den Ruf wilder und gefahrvoller Landstriche anzueignen, die von Fremden möglichst zu meiden seien.

Alte Urkunden berichten über das Vorkommen des Grauwolfes in unserer Heimat und schildern, dass Wolfsrudel insbesondere in kälte- und schneereichen Wintern sich zum Schrecken der Landbevölkerung entwickelten. Da das Wild gerade in besonders harten und langen Wintern für die Wolfsrudel unerreichbar war, verließen diese die geschützten Forsten des Hunsrücks und der Eifel und drangen in der Nacht auch in bewohnte Gegenden ein. Die Rudel durchstreiften die Wälder und machten auch an den Dorf­rändern nicht halt. Selbst in den Ställen wurde das Vieh gerissen. Die vielfach angeketteten und damit wehrlosen Hofhunde waren ebenso beliebtes Opfer der Wölfe, wie auch die regelmäßig nur eingepferchten Schafbestände.

Die Wolfsplage war so stark, dass bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts die Landbevölkerung wiederholt zur Teilnahme an Wolfsjagden mit Hunden, Äxten und Beilen und zur Errichtung von Fanggruben durch ihre Landesherren zwangsverpflichtet wurde.

Durch öffentliche Bekanntmachung war geboten, dass jeder, der außerhalb bewohnter Ortschaften durch Hunsrück und Eifel reiste, sich mit irgendeiner Waffe, einer Heugabel oder zumindest einem festem Knüppel versehen sollte.

Gerade die napoleonischen Kriege sorgten für anhaltenden Wolfszuzug aus den Ardennen und Vogesen. Die „Landplage Wolf“ galt als Inbegriff tödlicher Feindschaft und erbarmungsloser Mordgier.

Bejagung

Der in Koblenz ansässige französische Präfekt ordnete mit Erlass vom 16. Januar 1807 für das gesamte Departement eine allgemeine Treibjagd auf Wölfe an, wobei die örtlichen Bürgermeister diese Anordnung verantwortlich umzusetzen hatten.

Ab Seite 1ff. der Gesetzessammlung 1814 wurde die von „Friedrich Wilhelm, Preußischer König von Gottes Gnaden“ unterzeichnete „Verordnung vom 15. Januar 1814 wegen Gestellung der zu den Wolfjagden nöthigen Mannschaften“ veröffentlicht, deren Tenor wie folgt lautete:

„Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen etc., etc. geben kund: Da die Vertilgung der Wölfe eine allgemeine Landes- und Sicherheitsangelegenheit ist und es die Gerechtigkeit erfordert, daß zu dem, was das Wohl Aller betrifft, auch Unsere getreuen Unterthanen beitragen; so verordnen wir hiermit und Kraft dieses: Es sollen alle ackerbautreibende Einsassen, sowohl in den Dörfern als in den Städten, desgleichen diejenigen, welche gar keinen Acker besitzen, jedoch Pferde, Rindvieh oder Schaafe halten, zu den Wolfsjagden Hülfe leisten, und die davon nach einigen Provinzial-Verfassungen statt gehabten Befreiungen gänzlich aufhören.“

Eine „geordnete und systematische“ Bejagung bewirkte allerdings erst das folgende, preußische Jagdreglement von 1814. Der verstärkte Abschuss, gezielte Vergiftungen und Prämiengewährungen bildeten den Schwerpunkt dieser wohl letztlich zur Ausrottung entscheidenden Verordnung zur Bekämpfung des Wolfes.

Die Jagdverordnung Nr. 27 vom 12. November 1814 der „gemeinschaftlichen Landesadministrations-Kommission“, erweiterte bis in kleine Einzelheiten die Anweisungen des „General-Gouvernements des Mittel-Rheines“ über die Wolfsbekämpfung. Dem Forstpersonal wurde zur vorherrschenden Dienstverpflichtung aufgegeben, „möglichst den Wölfen nachzustellen, sobald Schnee auf der Erde seyn wird“. Nach Feststellung von Wölfen im Revier hatte sie unverzüglich eine Wolfsjagd mit den „besten Schützen der Gegend“ durchzuführen. Dabei waren „einfache und doppelte Jagdgewehre“ erlaubt, ohne das dafür, im Gegensatz zu jeder anderweitigen Führung von Schusswaffen, ein Waffenschein notwendig war. Die Stadtoberhäupter der umliegenden Ortschaften waren verpflichtet, die „nöthigen Treibleute“ auf Anforderung des Försters zu stellen, unter eigener Anführung oder unter der eines Schöffen. „Frauensleute und Kinder unter 16 Jahren“ durften nicht als Treiber oder Jäger aufgeboten werden.

Diese „Wolfstreiben“ waren nicht auf öffentliche Staatswaldungen begrenzt, sondern fanden ebenso bei Bedarf in den Gemeinde- oder Privatwäldern statt, selbst wenn diese an Dritte verpachtet waren. Das Jagdprivileg war für diesen Fall aufgehoben. Allerdings durfte auf Wolfsjagden keinerlei sonstiges Wild geschossen werden, auch nicht „Raubthiere wie Füchse, wilde Katzen und dergleichen“. Monatlich war eine Übersicht der abgehaltenen Wolfsjagden den Landeskommissionen zu übersenden.

Am 20.12.1815 wurde das Ahrtal in folgende vier Wolfsjagdbezirke eingeteilt: Ahrweiler (Leitung Oberförster Fromm), Kempenich (Leitung Revierförster Brixius und Böhmen), Arenberg (Leitung Oberförster van Norden) und Rheineck (Leitung Oberförster Schurp).

Chronik

Vorwiegend Heimatschriftsteller der Umgebung erinnerten regelmäßig in Heimatjahrbüchern bzw. -kalendern an die Geschehnisse vergangener Jahre im Zusammenhang mit der gnadenlosen Wolfsverfolgung2).

Erfreulicherweise lagern zudem in den Staatsarchiven vielfach noch alte Originaldokumente der einschlägigen Akten insbesondere der seinerzeit verantwortlichen Königlichen Regierung zu Koblenz, die einen weitreichenden Einblick in die damaligen Sorgen und Nöte der heimischen Landbevölkerung gewähren.

Die nachfolgende, beispielhafte und daher mutmaßlich auch nur unvollständige Chronik themenbezogener Akteneintragungen, Veröffentlichungen etc. ist sicherlich geeignet, sich in den Zeitgeist unserer Urgroßeltern zu versetzen. Von einer Kommentierung der gesammelten Ausführungen wird daher bewusst abgesehen.

Im Rhein- u. Moselbothe vom 28.11.18103) ist ein Schreiben vom „Auditor im Staatsrate, Präfekt de Rhein- und Moseldepartements an die H.H. Unterpräfekten und Maires des Departements“ abgedruckt. Darin wird dazu aufgefordert, „allerorts, wo sich Wölfe zeigen, Treibjagden anstellen lassen; und soll diese Jagd überhaupt mit dem größten Ernste betrieben und an allen schicklichen Punkten gestellt werden.

Die Regierung gibt, aus den Zusatzcentimen, für einen Wolf 12, eine Wölfin 15, eine trächtige Wölfin 18, einen jungen Wolf 3, einen rasenden Wolf 30 Franken Prämie, wenn seine Vernichtung durch ein Protokoll des Maires und Vorzeigung des Kopfs erwiesen wird.“

Weiter hieß es: „Zu größerer Aufmunterung verordnete mein Vorgänger für jeden getöteten Wolf eine gleiche Summe aus den Gemeindekassen, auf den Fonds der unvorhergesehenen Ausgaben angewiesen, zu zahlen. Nicht allein behalte ich mit Vergnügen diese weise Anordnung bei, sondern ich werde vielmehr, den Umständen und der Lage des Wolfjägers nach, die festgesetzte Summe noch vergrößern, und bei jeder Gelegenheit den mutigsten und glücklichsten Bekämpfer dieser räuberischen Tiere Dankbarkeit beweisen und sie zur Fortsetzung aufmuntern.“

In der darauffolgenden Ausgabe der genannten Tageszeitung4) folgen detaillierte Hinweise zum Wolfsfang: „Man macht von starken, 4 – 5 Fuß hohen und recht gut befestigten Pfählen, wovon immer einer 6 Zoll vom anderen entfernt ist, einen Kreis von ungefähr 6 Fuß im Durchmesser. In die Mitte dieses Kreise befestigt man vorher ein lebendes Schaf, dem man eine oder mehrere Schellen anhängt. Dann wird um den schon fertigen Kreis außerhalb ein neuer von eben solchen Pfählen, die auch nicht weiter von einanderstehen müssen, gezogen, welcher vom ersten ungefähr 2 Fuß entfernt ist. In dieser äußeren Reihe läßt man eine Öffnung mit einer linksgeöffneten Tür, die dem Wolf nur rechts den Eingang gestattet. So wie der Wolfe einmal zwischen den beiden im Kreise befestigten Reihen Pfählen ist, geht er immer vorwärts, indem er gewiß rechnet, das Schaf zu finden. Kommt er nun wieder an den Ort, wo er hereingekommen, so stößt er, indem er sich nicht umdrehen kann, sondern immer gerade vorwärts muß, die Türe selbst zu, und so ist er zwischen beiden Kreisen gefangen.“

Aus den Jahren 1815 – 1882 gibt es dann zahlreiche Berichte über Angriffe von Wölfen und deren Tötung5). Beispielhaft für die vielen Einzeldokumentationen sei hier einer der ersten Berichte vom 24.07.18156)angeführt, in dem es heißt: „Am gestrigen Tage wurde eine Wölfin bei den Orten Nettelhoven und Dernau im Kreise Bonn gesehen, die 8 Landleute anfiel, die teilweise 20 und mehr Wunden trugen. Schon selbst mit Sensenhieben verwundet und von der aufgebotenen Mannschaft der Bürgermiliz lebhaft verfolgt, durchschwamm dieses Untier noch bei Walporzheim die Ahr und ward auf dem jenseitigen Ufer von einem jungen Menschen namens Raatz aus besagter Gemeinde vermittelst einer Heugabel getötet.“

Im Raume Adenau7) richteten Wölfe 1816 ungewöhnliche Verwüstungen in Schafherden an8). Deshalb wurden im Amtsblatt der Regierung zu Coblenz vom 8.10.1816 „Vorsichtsmaßregeln gegen Wölfe“ aufgezeigt. Mittel zur Vergiftung wurden angekündigt und man wies darauf hin, „dass die Belohnungen für erlegte Wölfe nach den bestehenden Sätzen, wie bisher pünktlich ausbezahlt werden.“

Dennoch hatte eine angesetzte Wolfsjagd im November 18169) nicht den erwünschten Erfolg, „wiewohl mehrere Wölfe gesehen, wurde doch keiner erlegt.“

Für das Jahr 181910) ist hingegen belegt: „Die Erhöhung der Prämien für erlegte Wölfe ward publiziert, und hatte gute Folgen.“

Rückblickend auf das Jahr 181811) fassten die Berichterstatter zusammen: „Im verwichenen Jahre sind in unserem Bezirk 45 Wölfe erlegt worden und zwar 16 alte Wölfe, 20 junge, 9 alte Wölfinnen. Diese schreckliche Tierart, welche i.J. 1815 so unendliches Unglück auf dem linken Rheinufer anrichtete, indem es so viele rasende Wölfe gab, ist noch immer nicht ausgerottet, obgleich in mehreren Forsten Wolfsgruben und Wolfsgärten angelegt sind, Prämien erteilt werden etc. Als das wirksamste Mittel zu ihrer Vertilgung hat sich die Vergiftung mit Krähenaugen gezeigt, welche so wirksam und schnell ist, daß man wenige Schritte von dem vergifteten Köder die Wölfe schon tot gefunden hat. – Die Zahl sämtlicher seit 3 Jahren getöteter Wölfe beläuft sich auf 114. Im Reg. Bezirke von Trier sind sie wegen der zusammenhängenden Forsten weit zahlreicher, weshalb auch den Winter über in unserem Reg. Bezirke weniger Klagen über angerichtete Beschädigungen eingegangen sind.“

Auch in den Folgejahren gelang es zum großen Bedauern der Verantwortlichen nicht, auf dem linken Rheinufer den Wolfsbestand gänzlich auszutilgen12) – 15).

Immer wieder beschäftigte „Meister Isegrim“ daher auch in der anschließenden Zeit die Menschen der Eifelregion. So beispielsweise auch 1829 in Adenau16) oder 1830 in Ahrweiler17). Dennoch konnten im Winterhalbjahr 1829/30 nur zwei Wölfe erlegt werden, die aus den Ardennen kamen18)

In Ahrweiler lautete eine Meldung am 21.03.183419): „Zum ersten Male seit vielen Jahren lässt sich in der Nähe von Königsfeld ein Wolf sehen, der schon einige Hunde geholt hat. Ein auf denselben angestelltes Treibjagen war ohne Erfolg, wird aber in diesen Tagen erneuert werden.“

Den im Laufe der Jahre festzustellenden, steten Rückgang der Wölfe schrieb man vorrangig den ausgelobten Prämien für erlegte und gefangene Wölfe zu20) + 21).

Einzelfälle bewegten aber immer wieder die Menschen in zahlreichen Orten22) – 39).

So heißt es in einem Bericht über Geschehnisse im Raum Ahrweiler vom 26.02.1835: „Am 12. letzten Monats erhielt der Bürgermeister von Altenahr die Nachricht, daß in der Gemeinde Berg zwei Wölfe eingekreist seien. Derselbe ließ sogleich die erforderlichen Treiber und Schützen aufbieten und veranstaltete eine Treibjagd, bei welcher jedoch nur ein Wolf zum Vorschein kam, der 2 Schüsse erhielt, allein, obgleich er sich nur auf 3 Läufen mühsam fortschleppte, durch die einbrechende Nacht dennoch der Verfolgung entging. Am folgenden Tage wurde die Fährte des Wolfs, welche auch nach Abgang des Schnees wegen des reichlich vergossenen Schweißes leicht erkennbar blieb, 3 Stunden weit bis in die Bürgermeisterei Rheinbach jedoch vergeblich verfolgt. Jetzt heißt es, daß man im Kreise Rheinbach einen Wolf, der einen Lauf verloren gehabt, tot gefunden habe. In wiefern dies wahr ist, wird noch ermittelt werden.“

Ein weiterer Artikel vom 29.12.1835 lautet: „In den Waldungen der Gemeinde Berg sind mehrmals Wölfe gespürt worden. Bei einer am 21. d.M. darauf gehaltenen Treibjagd wurde einer von den Gräflich-Metternichschen Förster zu Vischel angeschossen, entkam aber den Jägern, obwohl er so thätig verfolgt wurde, daß er, um sich zu retten, durch das Dorf Mayschoss laufen mußte.“

In den Folgejahren wird vornehmlich berichtet über umfangreiche Treibjagden, einzelne Tötungen von Wölfen, die Auszahlungen weiterer Wolfsprämien sowie die Verfolgungen angeschossener Tiere. Trotz alledem gelang es nach wie vor noch nicht, das gnadenlos verfolgte Raubtier gänzlich auszurotten. Gerade in den strengeren Wintern zeigten sich in der Gegend von Adenau und Ahrweiler immer wieder vereinzelt Wölfe.

Am 27.02.187540) wurde „in Müsch in der Eifel ein starker Wolf gesehen. Die Bauern bewaffneten sich sofort mit Dreschflegeln, Mist- und Heugabeln und machten sich auf Verfolgung, konnten den unwillkommenen Gast aber nicht erreichen“.

In Pützfeld zeichnete 1878 der waidmännische Pastor der Ortschaft für den letzten Abschuss eines wohl erkrankten, unter einem Pfluge liegenden, Grautieres verantwortlich.

Im Dezember 188241) konnte ein Wolf zwar bei einer Jagd im Gemeindewald von Hümmel eingekreist werden, dennoch entkam das Tier.

Der letzte Wolf in der Region fand durch einen gezielten Schuss im Jahre 1883 bei Blankenheim sein Ende.

Zusammenfassung

Abschließend lässt sich anmerken, dass die konsequente Umsetzung der 1814er Verordnung schnell und erfolgreich die verhassten Wölfe bis auf wenige, vereinzelte Ausnahmen aus der winterlichen Landschaft unserer Heimat zersprengt hat und die „gefürchtete Landplage“ schon bald keine mehr war.

Mit den gezielten behördlichen Maßnahmen zur Ausrottung der Wölfe war die landesväterliche Fürsorge in der Bekämpfung der „Bestien“, besonders für die Bewohner der waldumrauschten Dörfer, der abgelegenen Weiler und der zahlreichen in einsamen Tälern gelegenen Mühlen sichtbar zum Ausdruck gekommen. Daher zeigten sich auch die verantwortlichen Landesherrn mit dem Ergebnis ihres Tätigwerden sichtlich zufrieden.

Noch heute tragen viele Städte, Dörfer, Ritter- und Adelsgeschlechter die damaligen Fanggeräte Wolfsangel oder Wolfseisen in ihren Wappen. Auch erinnern noch alte Flurbezeichnungen wie Wolfskaul, Wolfsgarten, Wolfsgraben, Wolfsburg oder Wolfspesch an das gnadenlos bejagte Raubwild.

Anmerkungen:

  1. Presseinformation PROFAUNA vom 20.11.2002
  2. Beispielhaft und sicherlich stellvertretend für weitere Fachaufsätze seien angeführt:
    – Ernst Siegel „Wölfe auf dem Hunsrück“ im Hunsrücker Heimatkalen-
    der 1930, S. 68 – 71
    – A. Reitenbach „Die Ausrottung der Wölfe im Hunsrück-Gebiet“ im
    Hunsrück-Kalender 1955, S. 51 -53
    – Helmut Prössler „Die letzten Wölfe im Rheinland“ im Heimatjahrbuch
    Mayen-Koblenz 1966, S. 127 – 128
    – Jakob Rausch „Von den letzten Wölfen in unserer Heimat“ im Hei-
    matjahrbuch Kreis Ahrweiler 1967, S. 70 – 72
    – Gustav Schellack „Wölfe und Wolfsjagden im Soonwald“ im Rhein-
    Hunsrück-Kalender 1975, S. 87 – 88
    – Egon Haarmann „Die letzten Wölfe in der Ost- und Zentraleifel“, In-
    ternetseite Kreis Ahrweiler (Stand: August 2002)
  3. Rhein- und Moselbothe Nr. 95, S. 378
  4. Rhein- und Moselbothe Nr. 96, S. 384
  5. preußisches Amtsblatt des Rhein-Mosel-Departements (Bezirk Coblenz)
  6. Regierungsbericht des Generalkommisars Sack, Koblenz vom Juli 1815
  7. Staatsarchiv Koblenz, StAK 441.971
  8. ebenda, StAK 441.972
  9. ebenda, StAK 441.988
  10. ebenda, StAK 441.936
  11. ebenda, StAK 441.939
  12. – 15. ebenda, StAK 441.1025, 441.1026, 441.940, 441.946
  13. ebenda, StAK 441.1144
  14. ebenda, StAK 441.1145
  15. ebenda, StAK 441.950
  16. ebenda, StAK 441.1193
  17. /21. ebenda, StAK 441.954, 441.955
  18. – 39) ebenda StAK 441.1204, 441.1214, 441.955, 441.956, 441.1226,
    441.957, 441.958, 441.960, 441.1328, 441.1331, 441.964,
    441.1340, 403.178 (556); Coblenzer Anzeiger Nr. 22 vom
    17.03.1835, Amtsblatt Coblenz Nr. 10 vom 23.02.1839 (S. 59),
    Coblenzer Anzeiger Nr. 184 vom 13.08.1843, ebenda Nr.188 vom 18.08.1843, ebenda Nr. 206 vom 8.09.1843
  19. Ahrweiler Zeitung Nr. 25 vom 27.02.1875
  20. Kreisarchiv Ahrweiler, Z 4 (alte Signatur)