Zur Geschichte von Eckendorf – Erste urkundliche Erwähnung anno 770
Zur Geschichte von Eckendorf
Erste urkundliche Erwähnung anno 770
Anton Neukirchen
Vor rund 1225 Jahren wurde der Ort Eckendorf nachweislich zum ersten Male urkundlich erwähnt. Die Siedlung am Swistbach ist aber wie viele Orte mit der Endung „dorf“ schon in derzeit der fränkischen Landnahme im 7. Jahrhundert entstanden.
Deutung des Namens
Eckendort hieß nach der ersten Urkunde vom 11. Dezember 770 (Codex Laureshamensis diplomamticus) Eccandorph. Der Name scheint abgeleitet von Dort eines „Ecco“ oder „Ecke“. Nach Professor Dr. Alfred Götze in Gießen ist der erste Teil des Namens Eck-bert, Eck-hart oder Eck-her. Im Güterverzeichnis der Abtei Prüm von 893 heißt der Ort Eckendorpt, in einer Urkunde aus dem Jahre 973, betreffend die Umschreibung der Grenzen des Wildbannes, Eckendorp. In den Görzschen Regesten wird der Ort 1143 Ekkendoreph und 1173 ebda Ekkentorf genannt. Bei Lacomblet finden wir endlich 1194 den heutigen Namen Eckendorf.
Bedeutung des Ortes
Eckendorf, an der uralten Verbindungsstraße Aachen-Frankfurt am Main gelegen, war Obergerichtsstätte und Zollstelle der Grafschaft Neuenahr. Die letztere wird sich am sogenannten „Wachtberg“ befunden haben. Das „Scheid“oder „Scheed“ war die Thingstätte der Grafschaft Neuenahr. Hier fanden in alter Zeit die Huldigungen vor dem Landesherrn, die Sitzungen des Obergerichtes und die Beratungen unter freiem Himmel statt.
Die älteste Urkunde
Die älteste Urkunde über Eckendorf vom 11. Dezember 770 finden wir in den Lorscher Traditionen (Codex Laureshamensis diplomaticus). Danach schenkt Wigbert dem Kloster Lorsch die ihm zu diesem Zwecke von Erkenbert über-gebenen Besitzungen, bestehend in den Ländereien, Feldern, Wiesen, Weiden, Waldungen, Weingärten, Wasser und Wasserläufen, Häusern und sonstigen Gebäulichkeiten, nebst einer hörigen Familie von 7 Personen in pago rigorinse (Das Gebiet in dem Ripurarier wohnen) in Pisenheim, Friesdorf, Remagen und in Eckendort und an der Ahr. Die Urkunde ist in lateinischer Sprache verfaßt. Da es sich um die älteste Nachricht von Eckendorf handelt, folgt hier die Übersetzung, die von Hammerschlag übernommen ist.1)
„Im Namen Christi am 11. Dezember im dritten Jahre der Herrschaft unseres Herrn Karl Königs der Franken und Langobarden: So schenke ich – Wigbert – dann dem hl. Märtyrer Lauresham am Fluß Wisgos ruhen, vielmehr jener hl. Gemeinschaft von Mönchen, die dort Gott zu dienen sich bemühen, wo der verehrungs-würdige Mann Grundeland als Abt wirkt und will, daß die Schenkung für immer gilt und versichere aus eigenem wohlmeinendem Entschluß: Den Besitz, den mir Erkenbert, der das Verfügungsrecht darüber hatte, übergab mit der Verpflichtung, ihn für das Heil und die Erlösung seiner Seele anzuwenden, was ich hiermit getan haben will, diesen Besitz also: im pago hgorense in der Mark Pissenheim (heute Werthoven) und Friesdorf, und in Remagen und in Eckendorf oder auch an der Ahr, mit Wegen, Wegerechtsamen, Ländereien, Feldern, Wiesen, Weiden. Wäldern, Weinbergen, Forsten, Häusern, Gebäulichkeiten, Nebengebäuden mit allem Zubehör, Wasserläufen und ihren Abzweigungen, mit Gesinden, die also heißen: Mothere kund seine Gattin Berthlinde und ihren Kindern Walther, Gutzelind, Germund, Balther, Theutlind. kurz alles, was er an den vorgenannten Orten besaß, das alles und in jeder Beziehung schenke ich ganz und ungeteilt vom heutigen Tag ab dem Kloster und übergebe und übereigne ihm im Namen Gottes für ewig zum Besitz. Ihr sollt freies und unbestreitbares Verfügungsrecht in jeder Beziehung darüber haben, mit der Macht, es zu schenken, zu tauschen oder was immer ihr damit von jetzt ab tuen wollet.Wenn aber einer – ich glaube ja nicht, daß es geschieht-, wenn ich selbst oder irgend einer meiner Erben oder Anerben oder irgend eine widerstrebene Person gegen dieses Schenkungstestament aufzutreten und es nichtig zu machen oder zu ändern wagen sollte, so soll das ihm nicht erlaubt sein, sondern er solle zu gunsten jenes Klosters den doppelten Wert und noch einmal soviel der königlichen Kasse geben.
Diese gegenwärtige Schenkung soll zu jeder Zeit fest und dauernd bleiben, gestützt auf diesen Kontrakt. So geschehen zu Remagen oder vielmehr Lauresham am Tage und zu der Zeit wie oben angegeben. Unterschrift: Wigbert, auf dessen Antrag die Schenkung erfolgte und rechtlich gesichert wurde. Unterschrift des Gaugrafen Angilger seines Begleiters Gunibald und anderer. Ich, der Priester Thutearnus, habe es auf Antrag geschrieben.“2}
Die angeführte Urkunde wurde getätigt zu Remagen und zu Lorsch. Das „Signum angilgeri comitis“ läßt darauf schließen, daß Angilger als Gaugraf im Ahrgau amtete, weil die Haupttätigung jedenfalls zu Remagen erfolgte.3)
Ortsgeschichte
Eckendorf wechselte in der Folgezeit noch oft den Besitzer, auch wurden Teile der Gemarkung durch Schenkung z. B. dem Kloster Prüm übereignet, wie aus dem Güterverzeichnis von 893 hervorgeht. Das Kloster Lorsch machte von dem freien und unbestreitbaren Verfügungsrecht Gebrauch.
Im Jahre 1230 wurde der Besitz des Grafen Otto von Neuenahr zur selbständigen Grafschaft erhoben. Eckendorf gehörte fortan zur Grafschaft Neuenahr. Die Graf Otto Straße erinnert an diese Zeit. Ab 1382 sicherte sich der Kölner Kurfürst und Erzbischof aufgrund seiner Mithilfe beim Kampf um die Burg Neuenahr die Mitherr-schaft über die Grafschart Neuenahr. Ecken-dori wird fürderhin von zwei Herren verwaltet, dem Kurfürsten und den Grafen von Neuenahr.4)
Von 1546 bis 1659 währte die Herrschaft der Herzöge von Jülich. Am 10. April 1546 bekunden Richter, Schultheissen, Schöffen, Bürgermeister und sonstige Untertanen der Grafschaft Neuenahr, daß sie heute auf dem Scheydt bei Eckendorf versammelt, dem Herzog Wilhelm von Jülich, Cleve und Berg bei Gott und den Heiligen Treue, Gehorsam und Erfüllung aller Untertanenpflichten geschworen haben, vorbehaltlich aller ihrer eigenen Gerechtsamen.5)
Am 15. Mai 1546 verpflichtet sich Herzog Wilhelm von Jülich und Cleve, auf den ihm mit aufgerichteten Fingern am 10.4.1546 auf dem Scheydt geschworenen Treueid der Untertanen seiner Herrschaft Neuenahr, die dortigen geistlichen und weltlichen Untertanen bei ihren Landesrechten, ihrem Schöffenurteil und ihren guten alten Gewohnheiten und Freiheiten zu lassen und sie gleich seinen anderen Untertanen zu schützen.6) Nach Berechnungen von Hammerschlag hatte Eckendorf damals 107 Einwohner. Eckendorf blieb als Lehen bei dem Herzogtum Jülich bis 1659.
Am 16. April 1659 wird beurkundet: Pfalzgraf bei Rhein Philipp Wilhelm vollzieht als Herzog von Jülich mit Genehmigung des Kaisers als oberster Lehnsherr mit dem Trierer Erzbischof Carl Caspar von der Leyen und der Witwe Maria Waltbott von Bassenheim zu Gudenau und deren Sohn Otto Werner einen Tausch. Jülich erhält den Waltbottchen Anteil am Reichslehen Landskron und die Dörfer Vinxt und Schalkenbach mit den dortigen Wiesen, Wäldern, dem Landskroner Hof mit dem adeligen Sitz zu Sin-zig, dem gudenauschen Anteil an den Dörfern Lohrsdorf, Lantershoven und Heppingen. Dagegen gibt Jülich dem Erzbischof und seinem Standesgenossen Freiherr von der Leyen zu Adendorf seine Dingstühle Adendorf und Ekkendorf, der Witwe Waltbott zu Bassenheim und ihrem Sohn zu Gudenau seinen Dingstuhl Vilipp, bisher im Jülichschen Amt Neuenahr.7) Eckendorfwird als reichsunmittelbares Dorf von der Familie von der Leyen zu Adendorf in Besitz genommen. An diese Zeit erinnert die „Von der Leyen Straße“ in Eckendorf. Damals hatte Ekkendorf nach den Wirren und der Not des Dreißigjährigen Krieges nur noch kaum 100 Einwohner.
Vom 14. bis 18. Jahrhundert hatte Eckendorf einen eigenen Dingstuhl, der mit einem Schultheiß und mehreren Schöffen besetzt war. Er war zuständig für die Schiedsgerichtsbarkeit und die Beurkundung von Erb- und Grundstücksangelegenheiten. Das Gericht führte ein Siegel. Das heute noch vorhandene Schöffensiegel ist erstsmals auf einer Urkunde aus dem Jahre 1668 benutzt worden.
Es trägt die Umschrift: V. SCHEFFEN. SIEGEL. ECKENDORF. GERICHT. Auf ihm sind die Kirchenpatrone Cosmas und Damian und das Wappen des Landesherrn, der Leyensche „Pfahl“ dargestellt. Auf dem Scheid an der alten Aachen-Frankfurter Landstraße tagte das nächsthöhere Gericht, das Landgericht.
Nach 1794 wird Eckendorf mit seinem etwa 323 Einwohnern französisch. Damit wurden auch die französischen Gebietseinteilungen eingeführt. Eckendorf gehörte mit Gelsdorf, Holzweiler und Vettelhoven ab 1801 zur Mairie Gelsdorf im Departement Rhin et Moselle.
Nach dem Wiener Kongreß übernimmt Preußen die Rheinlande. Seitdem gehört Eckendorf zum Kreis Ahrweiler im Regierungsbezirk Koblenz.
Eckendorf blieb selbständige Gemeinde bis zur Gebietsreform im Land Rheinland-Pfalz. Nach langen Debatten im Gemeinderat schloß man sich mit den übrigen Gemeinden der Verbandsgemeinde Ringen dem Vorschlag an, die Verbandsgemeinde Ringen in eine verbandsfreie Gemeinde umzuwandeln. Seit dem 16. März 1974 gehört Eckendorf zur Gemeinde Grafschaft.
Anmerkungen:
- Hammerschlag, Urkundliches und Mündliches über Eckendorf Kreis Ahrweiler- und seine Umgebung, Koblenz 1936. S. 6 und 7
- Hammerschlag S. 7 und 8
- Joerres „Urkundliches über den Ahrgau“ S. 22
- 100 Jahre Eckendorfer Kirche S. 85
- Dr. Frick Nr. 1069
- Dr. Frick Nr. 1071
- Hammerschlag S. 13
Luftbild von Eckendorf um 1960.