Zur Geschichte des Burghauses Burgsahr im Sahrbachtal
Das Burghaus in Burgsahr, Gemeinde Kirchsahr, liegt eingebettet zwischen Wiesen und Wäldern im reizvollen Sahrbachtal, einem Seitental der Ahr von Kreuzberg in Richtung Bad Münstereifel. Burgsahr und Freisheim gehörten ursprünglich zum Burglehen von Uprath. Die Herren von Gymnich wurden 1364 damit belehnt. 1458 verkauften sie es an die Herren von Blankardt in Ahrweiler. 1595 wird ein Godfried von Mirbach erwähnt, welcher 1620 eine Elisabeth von Blankardt heiratet. 1630 testierte ein Johann Ludwig zu Mirbach zu Burgsahr, Hof zu Freisheim und Gymnicher Hof zu Ahrweiler, weil er für längere Zeit zu Pferd in den Krieg ziehen musste und nicht wusste, ob er zurück käme. Im Jahre 1700 gehörten die Güter Freisheim dann zur Ahrweiler Linie Blankardt. Kuno von Blankardt war mit Cath. von Mirbach verheiratet. Sein Enkel Johann starb 1712 kinderlos und vermachte sein gesamtes Vermögen seinen Schwestern. Mit diesen erlosch die Ahrweiler Linie. Elisabeth Blankardt heiratete in erster Ehe Johann Freiherr Vlatten zu Drove, in zweiter Ehe 1718 Wolfgang Christoph von Rohe zu Elmpt. Durch diesen wird das Gut 1752 und dann durch Johann Wilhelm von Mirbach und seine Ehefrau 1784 erneut mit allem Zubehör verpachtet. Am 27.1.1802 verkauft die Witwe Auguste von Mirbach das Gut gemäß Kauf-Kontrakt zwischen dem Bevollmächtigten Joseph Lutz und den Eheleuten Zavelberg. Dieser lautet auszugsweise in der damaligen Schriftsprache:
„Den eben gedachten Eheleuten wird verkauft der bisher in Pachtung gehabten Hof, Hofrecht, Gebäuligkeit samt allen dazu gehörenden Ländereien , Wiesen, alles wilde Land und Heiden, fort die Mahlmühlen mit Zwangsgerechtigkeiten, falls diese wieder eingeführt werden sollten, wofür aber der Verkäufer nicht haftet, dann endlich die bei und um Burg-Sahr, oder zu diesem Hof gehörigen Buschen, wie solche alle die die Verwitwete Mirbach besessen hat. So mit allen dazu diesen Gütern gehörenden Recht und Gerechtigkeitene, worunter aber blos verstanden wird, Frohn-, Hand- und Spanndienste mit Ausschluß der da zu gehörenden Grundpachten … falls diese noch eintreten sollten. Zur Hauptstillingen werden die Eheleute Zavelberg entrichten die Summe von 4300 Reichsthaler, Spezies jeden zu 60 Stübentaler erlegend. 1/3 der Hauptstilling gleich nach der erfolgten Ratification erlegt, das zweite Drittel, vom Tage der Ratification, ein Jahr danach, und endlich das letzte Drittel von dieser Zeit über zwei Jahre in Gudenau auf Kosten und Gefahr der Käufer abgeführt oder erlegt werden. Jedoch sollen die letzten zwei Drittel einsweilen vom Tage des Verkaufs mit 4 von Hundert zu verzinsen und diese Zinsen mit der Hauptstillingen zu erlegen. Das Gut wird mit Last und Unlast, falls deren darauf haften, oder wie es sich immer findet,
Das Burghaus Burgsahr im Jahre 2004 jedoch völlig Schulden frei, das heißt: von Schulden die Verkäuferin darauf gemacht haben könnte -Verkauft – . Jedoch Nachforderungen von Contribution, Kriegslasten … oder dergleichen welche von einer Behörde oder einer Gemeinheit gemacht wird, nicht gehaftet wird, und vom Käufer übernommen werden muß. Zugleich werden mit dem Kauf-Kontrakt alle wechselseitigen Forderungen aufgehoben. Die Kosten für den Kauf-Kontrakt muß der Käufer übernehmen. Die für 1802 fälligen Pacht und Abgaben müssen bis Martini erfolgen. Zur Sicherung der kaufstillingen verbleibt das Gut bis zur völligen Abtragung im Eigentum des Verkäufers.“
Das Hofgut blieb nach Abtragung des Kaufpreises fast zwei Jahrhunderte im Besitz der Nachkommen der Familie Zavelberg. Die Güter wurden aber immer wieder geteilt und teilweise sogar verkauft. Im Laufe der Jahre wurde das stattliche Burghaus immer mehr vernachlässigt. Erst nach dem Erwerb durch Herrn Engelhardt im Jahre 1974 wurde es von Grund auf renoviert. Leider musste er es bereits nach etwa fünf Jahren aus beruflichen Gründen wieder aufgeben. 1979 erwarb es nun die Familie Schmidt, die es heute noch bewohnt. Das Burghaus ist durch die Restaurierung zu einem Schmuckstück im Sahrbachtal geworden.
Quellen und Literatur:
- Gerhard, Joachim u. a. (Bearb.): Die Kunstdenkmäler des Kreises Ahrweiler. Düsseldorf 1938.
- Unterlagen zur Ahnenforschung; Pfarrarchiv der Pfarrei Kirchsahr¸ Pacht- und Kaufverträge der Familie Zavelberg
Das Burghaus Burgsahr im Jahre 2004