Vor 175 Jahren kamen die Preußen
Die Entstehung der preußischen Rheinprovinz. ihrer Regierungsbezirke und Kreise
Alfred Oppenhoff
Die Siege der gegen Napoleon gerichteten Großen Alliance in den Jahren 1814/1815 befreiten Europa von der französischen Vorherrschaft. Im November 1814 wurde der Wiener Kongreß eröffnet, der über die territoriale Neuordnung Europas entscheiden sollte.
Die Anfang 1815 erzielte grundsätzliche Einigung der Verbündeten wurde in ihren wesentlichen Punkten in der Schlußakte vom 9. Juni 1815 niedergelegt. Damit nahm die preußische Krone nicht nur wieder ihre angestammten Gebiete im Westen des Reiches in Besitz, sie erhielt darüber hinaus auch Berg und Jülich, die Städte Köln und Aachen, frühere kurkölnische und kurtrierer Gebiete neben anderen kleineren Territorien zugesprochen. Der Weg war frei für eine verwaltungsmäßige Neuordnung des Gebietes rechts und links des Rheins innerhalb eines preußischen Staates.
Inbesitznahme und erste Verwaltungseinteilung
Bereits im April 1814 bei den Verhandlungen zum 1. Pariser Frieden hatte Preußen durch seinen Staatskanzler Fürst Hardenberg seine Gebietsansprüche angemeldet. Neben den alten preußischen Besitzungen im Westen umfaßten sie die Herzogtümer Westfalen und Berg sowie das ganze Königreich Sachsen, dessen König als Verbündeter Napoleons gefangen genommen worden war.
In den ersten Verhandlungen in Wien gab es unter den Verbündeten zahlreiche Reibungspunkte. Der Kongreß drohte zeitweise auseinander zu brechen. Die Interessen der Gegner Frankreichs waren zu unterschiedlich. Es dauerte lange bis gangbare Kompromisse gefunden wurden. Während Österreich sich ganz von der deutschen Westgrenze zurückzog, hat Preußen hier schließlich doch. wenn auch nicht eben überschwenglich freudig, Stellung bezogen. Am 8. Februar 1815 sprach der Wiener Kongreß die rheinischen Lande König Friedrich Wilhelm III. von Preußen zu.
Diese Lösung entsprach sowohl den Wünschen Talleyrands, dem Vertreter Frankreichs auf dem Kongreß, wie denen des britischen Außenministers Castlereagh, wenn auch beide dabei unterschiedliche Ansichten und Erwartungen hatten. Den Briten kam es darauf an, zur Vorbeugung gegen neue französische Ausdehnungsbestrebungen das militärisch starke Preußen fest am Rhein zu verankern. Talleyrand dagegen hoffte, daß es den Preußen auf Dauer nicht gelinge, sich die Rheinlande restlos einzugliedern. Er glaubte den alten Traum Richelieus von der französischen Grenze am Rhein auf Sicht verwirklichen zu können, wenn sich für Preußen die Aufnahme der rheinischen Gebiete in den Staat als undurchführbar erweisen sollte. Frankreichs Hoffnungen wurden nicht erfüllt.
Trotz inneren Widerstrebens gewöhnte man sich allmählich aneinander. Aus Klevern, Moer-sern, Kurkölnern und Kurtrierern wurden zwar Rheinländer, doch nie „Preußen“. Dagegen stand die landsmannschaftliche Mentalität, die heitere, oft fälschlich leichtfertig genannte Art. Es sei hier nur an die Charakterisierung dieser „Rheinländer“ durch die Figur des Generals Harras in Carl Zuckmayers „Des Teufels General“ erinnert. Ein Rest Vorbehalt gegen die „Preußen“ blieb im Rheinland bis auf den heutigen Tag.
Für große Aufregung, nicht nur in Wien, sorgte die Nachricht, daß Napoleon seine Verbannung auf der Insel Elba verlassen habe und am 1. März 1815 in Südfrankreich gelandet sei. Dieses erneute Auftauchen Napoleons mag ein Grund gewesen sein, sicherlich nicht der einzige, daß der preußische König – noch in Wien – am 5. April 1815 die „Patente“ zur Besitzergreifung der rheinischen Gebiete erließ. Die Huldigung wurde für Sonntag, den 15. Mai 1815, anberaumt. Ort dieser Handlung: der Rathaussaal in der alten Kaiserstadt Aachen.
Obwohl dieser feierliche Akt sorgfältig vorbereitet worden war, kam keine freudige Stimmung auf. Der König selbst fehlte. Er beauftragte als seine Vertreter Generalleutnant von Gneisenau und den Geheimen Staatsrat Sack. Doch auch Gneisenau mußte sich durch General von Dobschütz vertreten lassen. Zudem lastete auf allen die Besorgnis des drohenden neuen Krieges: Sollte man nach über zwanzig Jahren Krieg und Fremdherrschaft im Rheinland immer noch nicht zur Ruhe kommen?
Die königlichen Besitzergreifungspatente und erste Versuche einer Verwaltungsgliederung
Die königlichen Besitzergreifungspatente für die Rheinlande wurden von Staatsrat Sack verlesen:
„Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen, tun gegen jedermann hiermit kund: Vermöge der Übereinkunft, welche wir mit den am Kongreß zu Wien teilnehmenden Mächten abgeschlossen haben, sind uns zur traktatmäßigen Entschädigung und zur Vereinigung mit unserer Monarchie das vormalige Großherzogtum Berg und ein Teil der Provinzen am linken Rheinufer überwiesen worden, auf welche Frankreich durch den Friedenstraktat von Paris vom 30. Mai 1814 Verzicht geleistet hat. Demzufolge nehmen wir durch gegenwärtiges Patent den Besitz und einverleiben unserer Monarchie nachstehende Länder und Ortschaften. Wir vereinigen diese Länder mit unseren Staaten unter Herstellung der alten Benennungen als Herzogtümer Kleve, Berg und Geldern, als Fürstentum Moers und als Grafschaften Essen und Werden, und fügen die genannten Titel derselben unseren königlichen Titeln zu.“
Und noch ein zweites Patent hatte Sack zu verlesen. Wieder wurden Namen von Gebieten, Ländern und Ortschaften genannt, die auf die alten geistlichen Kurfürstentümer Köln und Trier sowie auf das Herzogtum Jülich verwiesen. Doch diesmal wurden sie nicht unter ihren alten Namen restauriert und einverleibt:
„Wir vereinigen diese Länder mit unseren Staaten unter der Benennung Großherzogtum Niederrhein und fügen den Titel eines G roßherzogs unseren königlichen Titel n bei. Wir lasse n an den Grenzen die preußischen Adler aufrichten, an die Stelle früherer Wappen unser königliches Wappen anschlagen.“
Mit dieser Besitzergreifung war die Wacht am Rhein der preußischen Macht anvertraut, wie der König in seinem Aufruf zu den Patenten feststellte. Er bezeichnete diese Macht als Vormauer der Freiheit und Unabhängigkeit Deutschlands. Der Bevölkerung versprach er Frieden und Ordnung, Gerechtigkeit und Milde, Schutz und Pflege ihrer Religion, Sorge um geistigen und materiellen Aufschwung. Er weckte damit nicht geringe Hoffnungen auf eine bessere Zukunft und eine freiere Gestaltung des eigenen Lebens und Lebensraumes.
Welche Hoffnungen für die eher zu Mißtrauen gegen die neue Herrschaft neigenden Rheinländer daraus erwuchsen, formulierte der katholische Publizist Joseph Görres im ‚Rheinischen Merkur‘: „Was verschieden ist in beiden nach des Himmels verschiedener Art und der Abweichung der Stämme, wird sich mischen und aushelfen und wechselseitig zu einem starken Ganzen sich vermischen.“
Doch die Enttäuschung, auf beiden Seiten, sollte nicht lange auf sich warten lassen. Einen ersten Schatten warf bereits die Neuordnung der Verwaltungsbereiche.
Allen Unsicherheiten der Zeit zum Trotz begann die preußische Administration unmittelbar mit dem Aufbau einer allgemeinen Landesverwaltung.
Durch königliche Order vom 30. April 1815 wurde der Neuaufbau der Verwaltung eingeleitet. Zusammen mit der Inbesitznahme der neuen Gebiete sollten „den Provinzialbehörden in dem ganzen Umfange unseres Staates eine vereinfachte und verbesserte Einrichtung“ gegeben werden, wobei die Verwaltungsbezirke zweckmäßig eingeteilt werden sollten.
Ganz Preußen wurde in zehn Provinzen eingeteilt, in denen jeweils ein Oberpräsident die Verwaltung führen sollte. Jede Provinz sollte in zwei oder drei Regierungsbezirke unterteilt werden, für ganz Preußen insgesamt 25 Regierungsbezirke. Für die rheinischen Gebiete wurden zwei Provinzen mit jeweils zwei Regie-
rungsbezirken bestimmt: Die Provinz Kleve-Berg mit dem Regierungsbezirk Herzogtum Berg zu Düsseldorf und dem Regierungsbezirk zu Kleve für die Herzogtümer Kleve und Geldern sowie das Fürstentum Moers: die Provinz Großherzogtum Niederrhein mit dem Regierungsbezirk Herzogtum Jülich zu Köln und dem Regierungsbezirk Koblenz für das Moselland. Über diese Einteilung und Organisation war fern ab in Berlin in den Ministerien entschieden worden.
Was in Berlin entschieden wurde, paßte nicht in die Alltagswirklichkeit
Zusammen mit dem königlichen Dekret zur Errichtung der Provinzen und Regierungsbe-zirke erging von Berlin aus auch die Ernennung der Organisationskommissare: Für Düsseldorf Staatsrat Sack, für Kleve Regierungspräsident von Erdmannsdorf, für Köln Oberpräsident Graf zu Solms-Laubach und für Koblenz Kriegsrat von Pestel.
Das Gebiet des heutigen Landkreises Ahrwei-ler lag im Bereich des Regierungsbezirks Moselland mit Sitz in Koblenz. Der hierfür ernannte Organisationskommissar und Regierungspräsident Philipp von Pestel hatte in seiner bisherigen Tätigkeit in verschiedenen preußischen Verwaltungen gute Erfahrungen gesammelt, um den neuen Aufgaben gewachsen zu sein.
Nach den Hardenbergschen Instruktionen sollten die Organisationskommissare, wie die anderen künftigen Regierungspräsidenten in Preußen auch, die Abgrenzungen der festgelegten Regierungsbezirke überprüfen, eventuell kleine Korrekturen vornehmen und dann nach genaueren Richtlinien die jeweiligen Bezirke in Stadt- und Landkreise gliedern. Auf bestehende Verhältnisse sollte hierbei Rücksicht genommen werden.
In Düsseldorf und Kleve war dies zwar schwierig, doch wenig problematisch, da man an alte vornapoleonische Kammerbezirke anknüpfen konnte. Störend in Düsseldorf einzig die große rechtsrheinische Ausdehnung von nördlich Düsseldorfs bis Ehrenbreitstein.
Die Bezirke der künftigen Verwaltungen in Köln und Koblenz umfaßten die vormals unterschiedlichsten Herrschaftsgebiete und erstreckten sich nur linksrheinisch. Daher konnte man schlecht auf „bestehende Verhältnisse“ zurückgreifen. Die Kommissare standen vor dem Problem, in eigener Verantwortung vorzugehen.
Die Monate Mai, Juni und Juli verstrichen. Um die Organisation der rheinischen Bezirke voranzutreiben und möglichst noch bis zum Jahresende 1815 zum Abschluß zu bringen, verfügte Hardenberg im September, daß allen Kommissaren erfahrene Organisationshelfer beigegeben wurden. Es wurde Oktober und November bis die Organisationspläne in Berlin vorlagen. Die Kreise waren abgegrenzt. Landräte benannt und die Mitglieder der künftigen Regierungskollegien vorgeschlagen.
Alle vier Kommissare übten mehr oder weniger deutliche Kritik an den Richtlinien, sie waren sich darin einig, daß das letzte Wort für die Organisation noch nicht gesprochen sein konnte. So schrieb Pestel für seinen Bezirk Moselland nach Berlin: „Der Grundsatz, nach Flüssen und Gebirgen Landes- und Provinzialgrenzen unbedingt bestimmen zu wollen, ist… durchaus fehlerhaft. Vielmehr muß die Lokalität entscheiden. wie die Grenzen im Interesse der Einwohner festzusetzen sind. Der Verkehr zwischen Koblenz und Ehrenbreitstein ist so stark, daß man diese die Vorstadt von jener nennen muß. Aus welchem Grunde sollte man daher die Menschen, die täglich nach Koblenz herüber kommen und ohne Reisekosten ihre Geschäfte abmachen, zwingen, bis auf die Entfernung von 15 Meilen (=110 Kilometer) nach Düsseldorf zu gehen?“
Ein Anlaß außerhalb der Rheinprovinz verhalf der Kritik zu unerwartet schnellem Erfolg.
Schritt um Schritt zu nur einer Rheinprovinz
Napoleons Traum von seiner Wiederkehr zerbrach am 18. Juni 1815 in der Schlacht bei Waterloo. Im 2. Pariser Frieden mußte Frankreich jetzt auch das Gebiet um Saarlouis und Saarbrücken abtreten. Das Gebiet wurde Preußen zugesprochen, weil es die Hauptlast des Feldzuges getragen hatte. Damit vergrößerten sich die Rheinlande erheblich.
Am 9. November 1815 erließ der preußische König eine Kabinettsordre, mit der eine neue Ordnung verfügt wurde. Es wurden im Westen zwei neue Regierungsbezirke mit Sitz in Trier und Aachen errichtet und die bisherigen Regierungsbezirke neu abgesteckt, jetzt auch rheinübergreifend. Der Versuch an historischen Ländem des alten Reiches anzuknüpfen war gescheitert. Als Provinz Jülich-Kleve-Berg wurden jetzt die Regierungsbezirke Kleve, Düsseldorf, Köln und Aachen zusammengefaßt, mit dem Sitz des Oberpräsidenten in Köln. Pestel wurde als Regierungspräsident nach Köln versetzt.
Oberpräsident in Koblenz für die Provinz Niederrhein – ein Name, der auch weiterhin nicht den geographischen Gegebenheiten entsprach – wurde Graf Solms. Dem neu geschaffenen Trierer Bezirk wurde das Saargebiet zugeschlagen. Die Organisation machte jetzt schnelle Fortschritte, da man bei der Kreiseinteilung auf den bisherigen Vorarbeiten aufbauen konnte.
Doch das letzte Wort war noch nicht gesprochen. Die vorgesehene Einteilung wurde weiterhin kritisiert.
Ein wiederum außerhalb der Rheinlande liegendes Ereignis erleichterte Änderungen. Berlin sah sich genötigt. Oberpräsident Sack aus Köln abzuberufen und nach Pommern zu versetzen. Da er in Verhandlungen mit den benachbarten Niederlanden nicht mit dem erforderlichen diplomatischen Geschick taktiert hatte, drängte die niederländische Regierung auf seine Abberufung. Der Regierungsbezirk Aachen wurde jetzt der Provinz Niederrhein zugeschlagen und neuer Oberpräsident der vergrößerten Provinz in Koblenz wurde der bisherige Oberpräsident der Provinz Pommern, Freiherr von Ingersleben, in Personalunion auch Regierungspräsident in Koblenz.
Ludwig von Ingersleben wurde mit einigem Mißtrauen von der rheinischen Bevölkerung erwartet. Er entstammte einer Offiziers- und Beamtenfamilie und galt als das. was man damals „Altpreuße“ nannte. Seine verbindlichen Umgangsformen und sein auf Ausgleich bedachter Charakter lehrten die Rheinländer jedoch schon bald, sein „mildes und verständnisvolles Zepter“ zu schätzen, so ein Zeitgenosse.
Endlich schien sich damit die Neugestaltung der westlichen Provinzen Preußens einem Abschluß zu nähern. Die letzten Berichte waren im Februar 1816 nach Berlin abgegangen. Am 13. März 1816 genehmigte der König mit Anweisung an seinen Staatsminister die jetzt abgeschlossene Organisation. Überall setzte jetzt ein fieberhaftes und geschäftiges Treiben ein. Akten wurden sortiert und an ihre Bestimmungsorte verfrachtet. Die einzelnen Beamten machten sich an den Umzug.
Am Ostermontag, dem 15. April 1816, trafen sich die Oberpräsidenten und Regierungspräsidenten der zwei rheinischen Provinzen zu einer Konferenz in Köln und legten das weitere Vorgehen in einem Terminplan fest. Das Sitzungsprotokoll ordnete an: „Der Zeitpunkt, wo die neuen Regierungen antreten sollen, ist auf Montag, den 22. April dieses Jahres bestimmt.“ An diesem 22. April 1816. an einem Werktag wie viele andere auch, wurde in sechs rheinischen Städten die Arbeit durch die Bezirksregierungen aufgenommen.
Die Geburtsstunde der Kreise Ahrweiler und Adenau schlug am 14. Mai 1816, als im Amtsblatt der Bezirksregierung in Koblenz die Einteilung des Regierungsbezirks in 16 Kreise veröffentlicht wurde.
Erst nach und nach wurde der Bevölkerung bewußt, daß ihr Land neu gegliedert war. Amtsblätter mit Verordnungen und Gesetzen. Verfügungen und Forderungen begannen ihr Leben umzugestalten, machten ihnen bewußt, daß sie jetzt Staatsbürger Preußens waren. Sicher gab es am Rhein manche Bedenken gegen die neue territoriale Ordnung. Und doch barg sie gerade für das rheinische Volk die Aussicht auf eine friedliche und glückliche Entwicklung in sich.
Genau 175 Jahre sind vergangen, seit diese Neuordnung in Kraft trat.
Es ist nicht bei den damals verfügten Grenzen geblieben. Auf unterer, mittlerer und oberer Verwaltungsebene gab es Änderungen. Die zunächst provisorische Kreiseinteilung von 1816 wurde schon 1818 in den Kreisen Ahrweiler und Adenau durch eine neue endgültige Abgrenzung korrigiert. Auf der mittleren Verwaltungsebene ergab sich 1821 einewesentliche Änderung, als der Regierungsbezirk Kleve aufgelöst und dem Regierungsbezirk Düsseldorf zugeschlagen wurde. Am 24. Februar 1822 verstarb Oberpräsident Friedrich Graf zu Solms-Laubach in Köln, ein Mann mit hohen fachlichen und vor allem menschlichen Fähigkeiten und Qualitäten. Wenige Monate nach dem Tod dieses verdienten Mannes wurden die beiden rheinischen Provinzen Kleve-Jülich-Berg und Niederrhein unter dem Koblenzer Oberpräsidenten Ludwig Freiherr von Ingersleben, zu einer einzigen Provinz, der Rheinprovinz, vereinigt.
Rheinprovinz und Preußen gehören heute der Geschichte an. Was geblieben ist und was alle politischen Veränderungen überlebt hat sind die Regierungsbezirke Koblenz und Trier als „Rheinland“-Teil des heutigen Bundeslandes Rheinland-Pfalz, Düsseldorf und Köln als Landesteil „Nordrhein“ des heutigen Bundeslandes Nordrhein-Westfalen.