Von den Herren und der Herrschaft Kaltenborn — Hochacht
Bernhard Koll
Kaum jemand in Kaltenborn weiß heute, daß sein Heimatort einst Mittelpunkt einer kleinen Herrschaft gewesen ist. Was sich an Überresten in unser Jahrhundert gerettet hat, die Flurbezeichnung „An der Burg“ oder das Haus „Halbe“ wurden durch die Umwälzungen des Entsiedlungsverfahrens 1938 beseitigt, die Einwohner in alle Winde zerstreut.
Nachweislich zum ersten Mal erwähnt wird Kaltenborn um 1190, als Werner von Bolanden in einem um diese Zeit aufgestellten Lehnsverzeichnis „das Dorf Kaldenbornen mit Zubehör und zwei Teile des Waldes, Ache genannt“ (Hohe Acht) als sein vom Reiche herrührendes Lehen bezeichnet. Die von Bolanden waren eines der mächtigsten Ministerialengeschlechter des Hohen Mittelalters in Deutschland und vor allem im rheinisch-pfälzischen Raum begütert.
Erwähnenswert ist auch, daß das weitverzweigte Geschlecht derer von Bolanden sich am längsten in Kaltenborn gehalten hat.
Ab 1730 findet sich Kaltenborn und der Hof Halbach im Zinsregister der Burggrafen von Hammerstein. Fortan sind auch diese an der Herrschaft beteiligt, wie aus späteren Quellen ersichtlich, zu einem Drittel. Wie der Anteil in die Hände der Burggrafen gekommen ist, ist unbekannt, möglicherweise über verwandtschaftliche Bindungen des Hauses Hammerstein mit dem Geschlecht von Bolanden.
Die Zuordnung der in den Quellen des Spätmittelalters genannten Herren von Kaltenborn fällt schwer, es gab eine Herrschaft gleichen Namens bei Kaisersesch. Genannt werden:
Theodor v. K., Sohn von Philipp 1326 Kuno v. K., Sohn von Heinrich 1329 Dietrich und Johann v. K., Gebrüder 1331 Wilhelm v. K., 1334 Reinhard Snytz v. K., 1341, 1344, 1348
Reinhard v. K. kann als für unser Kaltenborn gesichert angenommen werden, denn er taucht in Urkunden der benachbarten Herrschaft Kempenich auf: So ist er 1341 Zeuge, als Catharina, die Witwe Simons von Kempenich und ihre Söhne Simon und Johann beurkunden, daß ihr Gemahl und Vater Simon auf seinem Sterbebett bekannt habe, daß die Leienbrüche zu Gudelscheid eigentlich der Abtei Laach gehörten. Am 23.4.1344 vermittelt er in einem Streit zwischen Simon von Kempenich und Johann von Eltz.
Heinrich v. K. 1366
Heinrich übertrug 1366 dem Erzbischof zu Köln die Herrschaft, die bis zum Ende des 18. Jahrhunderts als Unterherrschaft Kaltenborn-Hochacht im Amt Nürburg verblieb.
Johann v. K. 1370
Gerlach v. K. 1382,1390,1400
Johann v. K. 1429,1430
Konrad v. K. 1449
Jacob v. K. 1450
Gerlach besitzt 1390 ein Haus in Mayen, Konrad erhält 1449 Rechte zu Wadenheim. Jakob heiratet 1450 Metza von Kesselstadt, Witwe des Konrad v. Metternich.
Jakob v. K. 1510, 1519 Peter v. K. 1510
Es ist wenig wahrscheinlich, daß der genannte Jakob mit dem 1450 erwähnten Jakob identisch ist. Sollte er mit dem 1450 im heiratsfähigen Alter stehenden Jakob identisch sein, müßte er ein biblisches Alter erreicht haben, denn er ist erst 1525 gestorben. In diesem Jahre geht der Besitz an seinen Sohn Peter über. Im gleichen Jahr heiratet dieser Anna von Irmtraud, Witwe des Johann Gramann von Nickenich und bezog mit ihr ein Haus in der Hohen Straße in Andernach „gelegen bei den Franziskanern gegenüber dem Gule“. Wir finden ihn von da an für fast ein halbes Jahrhundert als Schöffe und Ratsherr der Stadt Andernach. Er ist wahrscheinlich 1561 gestorben, er hatte keinen Naphkommen, mit ihm stirbt der bolandische Stamm aus.
Kaltenborn
Foto: Kreisbildstelle
Die Herrschaft gelangt 1561 in die Hände der Edlen von Hillesheim in der Eifel. Der neue Herr, Dietrich von Hillesheim hatte eine Katharina von Kaltenborn geheiratet, sie war anscheinend eine Schwester des Peter von Kaltenborn. Nach einer anderen Darstellung muß sie jedoch die Mutter des Dietrich von Hillesheim und eine Schwester des Jakob von Kaltenborn gewesen sein, denn in einem Weistum von 1564 werden Peter und Dietrich als Venern bezeichnet. Noch kurz vor seinem Tode hatte Peter von K. und seine Vettern Dietrich und Franz bei einem „Trunk zu Caldenborn in der Pastorey“ (Pfarrhaus) mit dem Pastor Johann von Sassen einen Streit, bei dem der Pastor „nit allein blutrünstig geschlagen, sondern auch mit Sporen an seinem Leib also tractieret und verletzt worden.“
Mit den neuen Herren beginnt für die Einwohner Kaltenborns eine unruhige Zeit. Seit 1568 versuchten Dietrich und sein Sohn Konrad, die Herrschaft aus der kurkölnischen Oberhoheit zu lösen und die Reformation einzuführen. Für ihr Wohlverhalten versprachen sie den Kaltenbornern eine neue Kirche. Man ließ sich jedoch nicht darauf ein, sondern erkannte in zwei Weistümern 1574 und 1578 ausdrücklich den Kurfürsten von Köln als Oberherrn an. (Vgl. Heimatjahrbuch für den Kreis Ahrweiler 1963, S. 99-102).
1578 werden die Herren von Hillesheim aus Kaltenborn vertrieben. Der Streit geht jedoch weiter und ist noch nicht entschieden als Konrad 1603 stirbt. Er hinterließ 6 Kinder:
Hans Daniel
verheiratet 1610 mit Anna v. Plittersdorf Conrad Dietrich, Engelbert
sterben beide unverheiratet Gertrud
verheiratet mit Laurentz v. Frankeshofen Elisabeth
verheiratet mit Adam Reckrodt
aus Sachsen Helena
vielleicht verheiratet mit einem Herrn Hamm
Hans Daniel wird am 18.6.1603 von Wilhelm von Braunsberg, kurkölnischer Amtmann zu Nürburg, mit der Herrschaft Kaltenborn belehnt, erkennt also die Oberhoheit Kurkölns an. Als er jedoch versucht, sich von Köln zu lösen, wird er gefangengenommen. Seit 1603 sitzt er auf Schloß Brühl, wird aber auf Einspruch des Herzogs von Jülich bald wieder freigelassen. Am 3.9.1610 wird er auf Schloß Poppelsdorf in Bonn erneut inhaftiert. Dort und nach 1626 auf der Feste Kaiserswerth bei Düsseldorf bleibt er bis zu seinem Tode 1646 gefangen. Sein Anteil geht auf die beiden Töchter Catharina und Gertrud über.
Sein Bruder Conrad Dietrich hatte bereits 1622 seinen Anteil an der Herrschaft an die Eheleute Bernhard Mutscheid und Sophia Schmidts verpachtet. Bernhard Mutscheid nannte sich fortan Kellner von Kaltenborn. (Kellner = Einnehmer von Naturalgaben). Sein Sohn Bernhard übernahm später die Kellnerei und führte den eigenartigen Titel „Bernhard Fabritius, Kellner zu Kaltenborn, des weltberühmten Wahrsagers und Pastoris
im Mutscheid fünfter Sohn“. Conrad Dietrich tritt nach dieser Verpachtung in kaiserliche Kriegsdienste, der dreißigjährige Krieg war bereits vier Jahre alt, und ist vor 1626 gestorben.
Seine Mutter, Gertrud von Gürtzgen, überträgt daraufhin die Anteile von Conrad Dietrich und dessen ebenfalls verstorbenem Bruder Engelbert auf ihren Schwiegersohn Adam von Reckrodt. Dieser eilt aus Sachsen herbei, um seine Erbschaft zu beanspruchen, wird aber von Fabritius, der den Anteil von Konrad Dietrich noch gepachtet hat, „mit Lossbrennung etzlicher Röhr abgewiesen“. Dagegen beschwert sich Fabririus, daß Adam Wilhelm von Reckrodt „mit acht gewehrter Mann, dero er zwei von Heimersheim an der Ahr, und die übrige sich anderweit aduniert, das Haus Caldenborn bei nächtlicher Weile bestiegen, ingenommen, mit Waffengeschrey durchlauffen und des Hauses Portzen gesprengt“. Der Ausgang des Streites ist nicht bekannt, die Anteile scheinen jedoch später auf die beiden Töchter des Hans Daniel, Katharina und Gertrud übergegangen zu sein.
Katharina war mit Philipp d’Artell du Planty, Gertrud mit Johannes Mariani verheiratet. Letzterer hatte bereits 1632 einige „zauberische“ Personen ohne Wissen des.Kurfürsten hinrichten lassen. Das Dorfgericht sprach ihm jedoch das Recht, die Todesstrafe zu verhängen ab, und als er 1634 wieder mehrere Einwohner von Kaltenborn, die ebenfalls der Zauberei und des Umgangs mit dem Teufel angeklagt waren, zum Tode verurteilte, appellierten diese an den Kurfürsten, der sie freisprach.
Auch sonst ist den Kaltenbornern in dieser Zeit Böses widerfahren. 1651 schaden Lothringer Soldaten dem Dorf, am 27. 8. 1656 brennt das Dorf ab, 1664 wird berichtet, daß es zum zweitenmal innerhalb von zehn Jahren abgebrannt sei. 1673 sind wieder Lothringer Soldaten unter Oberst de Hoye einquartiert, ein Jahr später suchen holsteinische Reiter Kaltenborn heim, 1678 erpreßt ein Regiment Fußtruppen von der Herrschaft 1291 Taler.
Philipp v. Planty hatte bereits 1655 seinen Teil an Kaspar von Bourscheid, Herr zu Burgbrohl verkauft, den Teil von Johannes Mariani erbten die von Pürling. Von den
Kindern des Johannes Mariani und seiner Frau Gertrud lebten 1655 noch fünf, Theodor, Friedrich und Anna Christina sind namentlich bekannt, Die männlichen Nachkommen müssen früh und unverheiratet gestorben sein, denn das Erbe geht auf Anna Christina über, die einen Christian Pürling heiratet.
Über die Herkunft dieser Familie ist nichts bekannt. Wahrscheinlich hat sie in Kaltenborn gewohnt oder war zumindest eng mit Kaltenborn verbunden, denn ein Wappen dieser Familie zeigt bereits ein Kirchenfenster aus dem Jahr 1542.
Über Christian Pürling ist vor allem zweierlei zu berichten: seine ewigen Schulden und sein jähzorniges und hart am Rande der Legalität betätigendes Auftreten. Er schuldet den Juden Mararg und Isaac von Kempenich ebenso Geld wie einem Heinrich Steinhauer aus Königswinter oder seiner Schwägerin Anna Conradi aus Adenau. Aus Geldnot hatte er bereits 1661 seinen Teil ebenfalls an Caspar v. Bourscheid verkauft, die Kaufsumme erhielt er in monatlichen unregelmäßigen Raten. Trotz des Verkaufs der Herrschaft behauptete er sich weiterhin in der Burg, die Klagen des neuen Herrn und von ihm erwirkter Gerichtsbeschlüsse nichtachtend.
So berichtet der Landbote Michael Bohr von Nürburg am 7. 7. 1694, daß er auf kurfürstlichen Befehl nachts einiges Korn auf dem Feld (von der Herrschaft Kaltenborn) hinwegnehmen sollte, aber von Christian Pürling, Frau Christine und Tochter mit „Gaffeln und Schießgewehr“ daran gehindert worden sei, wobei sie viel „trotziger worth gegen Ihro churfürstlicnen Gnaden ausgeworffen“ hätten. Der streitbare Charakter der Familie wird sich zwei Jahre später auf schrecklichere Weise äußern.
An Nachkommen des Christian Pürling sind bekannt:
Philipp
1696 als ein starker großgewachsener Kerl
von 22 Jahren bezeichnet Wilhelm Dietrich
der jüngste Sohn Christians genannt Maria Catharina
war mit Wilhelm Hofmann verheiratet und
wohnte in Kaltenborn außerhalb der Burg Elisabeth Amalie
wird 1714 noch als Juffer (Jungfrau) bezeichnet. Ihre eheliche Herkunft wurde angezweifelt, am 13. 9. 1714 durch Schultheiß und Schöffen von Kaltenborn aber als ,,aus rechtem Ehebett geboren“ bestätigt.
Daneben ist 1696 noch die Rede von zwei kleinen Schwestern Philipps,’eine acht, die andere elf Jahre alt. Eine könnte die oben genannte Elisabeth Amalie gewesen sein.
Der Streit um den verkauften Anteil beschäftigte die Gerichte und zog sich schon über 20 Jahre hin, als die Besitzerin, die verwittibte Freifrau Waldbott zu Königsfeld auf endgültige Besitznahme drängte.
Die Besitznahme war auf den 28. 1. 1696 festgesetzt und wurde in einem förmlichen Akt vollzogen.
Die Durchführenden waren:
Johann Christoff Weber kurkölnischer Amtsverwalter zu Nürburg
Nikolaus Ruthger Schultheiß zu Welcherath
Engelberth Keiffenheim Kellner zu Königsfeld als Vertreter der Freifrau von Waldbott zu Königsfeld
Michael Bohr Landbote zu Nürburg
ein Herr Janssen Notar zu Adenau
Notar Janssen berichtet über den Vorgang:
Nachdem man von Adenau kommend, in Kaltenborn eingetroffen war, fand man das Burgtor verschlossen. Christian Pürling und seine Frau waren nach Bonn zur kurfürstlichen Kanzlei abgereist, der Sohn Philipp war nicht bereit das Tor zu öffnen („er wehre sich, so lange er könne“). Bei der,Verteidigung der Burg unterstützte ihn Friedrich Mariani („als angemaßter Miterbe des halben theils der Burg Caldenborn“). Philipp hatte sich mit einer Flinte in ein Fenster über der Tür gelegt und damit seinem Verteidigungswillen Nachdruck zu verleihen. So sei man gezwungen gewesen, die Burg zu stürmen. Jedoch hätten sich die Kaltenborner Bürger geweigert, an der Erstürmung mitzuwirken, da Christian einmal den Einwohnern gedroht habe, er werde das Dorf in Brand stecken, falls jemand einmal im Dorf zu assistieren gedenke, auch soll Christian Pürling schon einmal jemanden getötet haben. Daraufhin seien königsfeldische
Untertanen von Jammelshofen geholt worden und zwischen drei und vier Uhr nachmittags habe man das Burghaus erstürmt. Dann habe Engelbert Keiffenheim im Namen seiner Herrin ,, . ,. das teuer in der Küche ausgeleschen, die Sähle uff und abgezogen, ferners in dem am Haus angelegenen Garten mit Ausstechung einer Schuppen grundts, in der engst dabei gelegenen Wiesen mit ausrupfung desGraß… possessionem ergriffen und den Halbbauern Johann Vrede aus Jammelshofen als Verwalter eingesetzt.“
Als Christian Pürling gegen zehn Uhr abends von der Reise zurückkehrte, mußte er feststellen, daß er mit seiner Familie auf die Straße gesetzt worden war. Da er in die Burg keinen Einlaß fand, begab er sich in das Wirtshaus und kurz nach Mitternacht, nachdem er sich „mit Branntwein vollgesoffen“, wie es in den Akten heißt, sei er mit Sohn, Weib, Töchtern und Schwiegersohn zur Burg aufgebrochen, um dem Hofmann den Garaus zu machen. Durch eine nur ihm bekannte Hintertür sind sie in die Burg eingedrungen, den Hofmann und seinen Sohn fanden sie in der Küche, am Feuer sitzend.
Wortlos setzte Christian Pürling dem Hofmann eine, wie es später hieß, ungeladene Pistole an die Brust, wobei seine Frau ihn mit harter Stimme aufforderte, den Schelm totzuschießen. Daraufhin ergriff der Hofmann eine Axt um sich gegen den Eindringling zur Wehr zu setzen. Dieser erhielt mit der Axt einige lebensgefährliche Schläge. Wie Frau von Pürling später klagt, habe der Hofmann „… aus aller Macht oben auf den Wirbel des Haubts so einen schrecklichen Streich geführet, daß die Hirnschall in etliche Stücke zerschlagen und wan die Haut nit were von der Hand zusammengehalten worden, es würd nothwendiges auseinandergefallen seyn,… dann der Entleibte auch gleich zu Tod niedergefallen“. Der Schwiegersohn habe auch zwei Hiebe auf den Kopf und einen in die Schulter empfangen, seine Frau auch zwei Hiebe, „datzen der rechte, Arm und bauch entzwey geschlagen worden.“ Darauf seien sie schreiend aus dem Haus gelaufen. Anders stellt es „der angeschuldigte Hofmann dar: Er habe den Geschlagenen „bis an die Pastorey geleitet“, dort habe Christian sich bei ihm wegen der Begleitung bedankt, sei
zu seines Tochtermannes Haus gegangen, habe sich dort ans Feuer gesetzt, und auf die Frage, ob man den Seelsorger holen solle, geantwortet „es hätte Sterbens keine Gefahr,“ sich am Feuer, aufs Stroh gelegt und sei darauf gestorben.
Von der Witwe angeschuldigt wurde neben dem Hofmann der Kellner Engelbert Keiffenheim. Beide wurden verhaftet, aber nach der ersten Untersuchung bald wieder freigelassen. Inzwischen hatten sich die trauernden Hinterbliebenen, deren Verletzungen offensichtlich doch nicht so schlimm wie dargestellt waren, sich wieder der Burg bemächtigt, die Familie Vrede und deren Gesinde aus der Burg vertrieben. Die streitbare Witwe konnte sich in der Burg behaupten und wie sie am 11.6. 1707 erklärte, werde sie so lange dort bleiben, bis der letzte Heller des Kaufschillings abgeführt sei. Dies kann nicht mehr viel gewesen sein, denn bereits 1697 war auf den Kaufpreis von 2050 Reichstaler noch ein Betrag von 87 Reichstaler und 42 albus zu zahlen. Wie der Streit ausgegangen ist, ist nicht bekannt. Aus einer Aktennotiz: „am 12. 4.1708 ist endlich die Immission vor sich genommen worden“, kann man den Auszug der von Pürling vermuten. Seit etwa dieser Zeit werden die v. Bourscheid als alleinige Herren genannt. Als letzter dieses Namens stirbt Johann Ludwig von Bourscheid 1836 in Köln. Er hatte bereits 1823 die Reste der Burg verkauft, deren Steine zum Bau einer neuen Kirche verwendet wurden.
Wichtige benutzte Quellen:
Akten des Landeshauptarchivs Koblenz, Abt. 2 Kurköln, Abt. 40 Reichsherrschaft Olbrück.
Kunstdenkmäler des Kreises Ahrweiler, Düsseldorf 1938.
Lacomblet, Archiv für die Geschichte des Niederrheins Bd. VI (NF 1) Düsseldorf 1831 ff. de Lorenzi, Ph. Beiträge zur Geschichte sämtlicher Pfarreien der Diözese Trier. Bd. II Regierungsbezirk Koblenz, Trier 1887
Marx, J Geschichte der Pfarreien der Diözese Trier, Trier 1923.
von Mehring, F. E. Geschichte der Burgen, Ritter, Güter, Abteien und Klöster der Rheinlande, Bd. V Köln 1831-1861.
Schannat-Bärsch, Eiflia illustrata Bd. III, 1. von Stramberg, Chr. Denkwürdiger und nützlicher rheinischer Antiquarius. Bd. III, 10 Das Rheinufer von Koblenz bis Bonn, Koblenz 1864.
Strange, J. Genealogie adliger Geschlechter Bd. X Cöln 1868.