Verwaltungsgliederung und Geschäftsverteilung der Kreisverwaltung Ahrweiler
Neue Zuständigkeitsregelungen ab Oktober 1977
Manfred Seul
Mit Rundschreiben des Ministeriums des Innern vom 15. 10. 1976 wurde der gemeinschaftlich vom Mdl und Landkreistag erarbeitete Muster-Verwaltungsgliederungsplan für die Kreisverwaltungen in Rheinland-Pfalz veröffentlicht. Sinn und Zweck des Verwaltungsgliederungsplanes ist es. den Landkreisen Grundlagen für eine zeitgemäße, rationelle und einheitliche Organisation zu geben. Gleichzeitig soll der Forderung nach Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit, Bürgernähe und Effizienz der Verwaltung Rechnung getragen und die Vergleichbarkeit der Kreisverwaltungen untereinander und mit anderen Behörden verbessert werden. Ausgehend von diesen Zielsetzungen wird insbesondere durch die Zusammenlegung von Abteilungen und der Verminderung der Anzahl der Referate eine übersichtliche Straffung angestrebt.
Der Muster-Verwaltungsgliederungsplan enthält nur die sachliche Gliederung der Gesamtheit der Verwaltungsaufgaben der Kreisverwaltungen in Abteilungen und Referate. Die Einrichtung von Sachgebieten im Rahmen der Referate richtet sich nach deren Aufgaben-umfang und ist den Landräten überlassen. Der Verwaltungsgliederungsplan bildet die Grundlage für die Verteilung der Verwaltungsaufgaben auf die einzelnen Mitarbeiter der Kreisverwaltung durch den Geschäftsverteilungsplan. Unter Berücksichtigung der Vorgaben des Muster-Verwaltungsgliederungsplanes wurde der Verwaltungsgliederungs- und Geschäftsverteilungsplan der Kreisverwaltung Ahrweiler erstellt und durch Landrat Dr.“ Plümer mit Wirkung vom 1. Oktober 1977 in Kraft gesetzt.
Der Aufbau der Kreisverwaltung als Behörde des Landkreises und untere Behörde der allgemeinen Landesverwaltung ist weiterhin dreistufig. Die Leitung der Gesamtverwaltung obliegt dem Landrat mit Unterstützung durch die Kreisdeputierten und Dezernenten. Die Führungsmittelschicht bilden die Abteilungsleiter. Bei den Referenten, soweit erforderlich unterstützt durch Sachbearbeiter, liegt die Einzelfallbearbeitung. Wie die obige Übersicht zeigt, gliedert sich die Kreisverwaltung Ahrweiler in fünf Dezernate, zehn Abteilungen und vierzig Referate. Eine Sonderstellung erhält die Rechnungs- und Gemeindeprüfung, die als selbständige Organisationseinheit unmittelbar dem Landrat unterstellt ist. Die Zahl der Abteilungen wurde um zwei und die der Referate um insgesamt zwölf vermindert.
Im einzelnen sind folgende wesentliche Neuerungen hervorzuheben:
Die Zentralabteilung wurde in 5 Referate gegliedert. Dabei wurde für die Bürgerberatung und Öffentlichkeitsarbeit ein eigenes Referat gebildet, da dem Verhältnis der Bevölkerung zur Verwaltung besonderes Gewicht beigemessen wird. Die in diesem Referat befindliche zentrale Auskunftsstelle soll den Ratsuchenden behilflich sein und dazu beitragen, den Umgang mit der Verwaltung zu erleichtern. Ferner wurde bei der Zentralabteilung für die Aufgaben der „Kreisentwicklung“, die bisher als Sonderauftrag durchgeführt wurden, ein besonderes Referat eingerichtet. Diesem Referat wurde die Statistische Zentralstelle angegliedert, bei der die für die Arbeit der Kreisverwaltung notwendigen Statistiken erfaßt und koordiniert werden.
Die Aufgaben der Kommunalaufsicht sowie die Rechtsangelegenheiten werden nunmehr zentral durch die neugebildete Abteilung l wahrgenommen. Dieser Abteilung sind auch die Geschäftsstelle des Kreisrechtsausschusses und die Zentrale Bußgeldstelle zugeordnet.
Bei der Abteilung 2 — Schulen und Kultur — wurde zur Durchführung der Aufgaben nach dem Weiterbildungsgesetz ein neues Referat gebildet. Damit wird dem Bestreben Rechnung getragen, die Erwachsenenbildung künftig zu verstärken.
Die bisherigen Abteilungen „Polizeiabteilung“, „Verkehrs- und Gewerbeabteilung“ und „Vollzugspolizei“ wurden zu der neuen Abteilung 3 – Sicherheit, Ordnung und Verkehr — zusammengeschlossen. In den insgesamt 6 Referaten dieser Abteilung werden fast ausschließlich staatliche, vornehmlich verwaltungspolizeiliche Aufgaben wahrgenommen.
Der Abteilung 4 — Soziales – wurde im Referat 41 das Versicherungsamt, bisher Polizeiabteilung, angegliedert. Ferner
wurde der Sachbereich „Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbild,ungsför-derungsgesetz“ aus der Jugendabteilung ebenfalls in das Referat 41 verlagert. Damit werden nunmehr die Erziehungsund Ausbildungsbeihilfen geschlossen in diesem Referat bearbeitet.
Die Abteilung 5 — Jugend, Familie und Sport — wurde in 4 Referate eingeteilt, wobei die öffentlichen Aufgaben im Rahmen des Sportes und der Freizeit in einem eigenen Referat wahrgenommen werden.
Die Abteilung 6 — Bauwesen —, die bisher die Bezeichnung Bauabteilung trug, besteht nunmehr aus 6 Referaten. Hinsichtlich der Zuständigkeiten der Referate wurden gegenüber der bisherigen Regelung einige Änderungen vorgenommen. So wurden insbesondere für die Angelegenheiten des kreiseigenen Hochbaues und die Aufgaben der Landespflege und des Bodenverkehrs eigene Referate eingerichtet.
Die Abteilung 7 — Wirtschaft und Umweltschutz —, früher Wirtschaftsabteilung, besteht nach wie vor aus 3 Referaten. Die Aufgabenstellung entspricht im wesentlichen der bisherigen Regelung.
Das Veterinäramt wird nunmehr als Abteilung 8 unter der Bezeichnung „Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen“ geführt.
Bei der Abteilung 9 — Finanzen — werden die finanziellen Angelegenheiten des Kreises bearbeitet. Dieser Abteilung obliegt nunmehr auch die Bewirtschaftung von staatlichen Haushaltsmitteln. Die bisherigen Aufgaben im Rahmen der Kommunalaufsicht wurden in die neugebildete Abteilung 1 verlagert.
Die neue Verwaltungsgliederung der Kreisverwaltung Ahrweiler soll dazu beitragen, die Wahrnehmung der öffentlichen Aufgaben zum Wohle der Bevölkerung effektiver zu gestalten.