Stadtwälder und Förster in Ahrweiler, Remagen und Sinzig vor 1800
Mit dem Beruf des Försters verbindet die Öffentlichkeit heutzutage oft noch die romantischen Vorstellungen vom „Grünrock“ in den Heimatfilmen der fünfziger Jahre oder neuerdings in der erfolgreichen Fernsehserie „Forsthaus Falkenau“. Zu diesen Vorstellungen gehören ein Leben in Wald, Heimatromantik, Wildererabenteuer, Herz und Schmerz.
Dass diese Stereotype mit dem Berufsbild eines Diplom-Ingenieurs (FH) für Forstwirtschaft, der als Revierleiter im Staats- oder Gemeindewald tätig ist, in heutiger Zeit wenig zu tun haben, dürfte auch Außenstehenden klar sein.
Im Vordergrund stehen bei der Tätigkeit des modernen Revierförsters oder – auf Amtsdeutsch eines Forstbetriebsbeamten – heutzutage die Planung, Kontrolle und Verbuchung aller im Revier anfallenden Forstbetriebsarbeiten. Dies sind vor allem Holzernte-, Kulturpflege-, Forstschutz- und Landespflegearbeiten sowie Waldwegebau. Bei all diesen Arbeiten ist ökonomischen, ökologischen und rechtlichen Gesichtspunkten Rechnung zu tragen, damit der Wald seine vom Gesetz definierte Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion erfüllen kann. Bis dahin war es ein langer Weg.
Die Anfänge einer „modernen“ Forstverwaltung beginnen in unserem Raum mit der Übernahme der Rheinlande durch Preußen zu Beginn des 19. Jahrhunderts. Kennzeichen dieser Forstverwaltung sind ein flächendeckendes Forstamts- (oder Oberförsterei-) und Reviersystem für die öffentlichen Wälder unter staatlicher Aufsicht und die Anstellung von ausgebildetem Personal.
Aufgrund seiner anerkannten Zweckmäßigkeit für die Bewirtschaftung unserer Wälder hat sich dieses System in den Grundzügen bis zum heutigen Tage trotz zahlreicher Weiterentwicklungen behaupten können.
Im Folgenden werden der Beruf des Försters und seine Aufgaben schwerpunktmäßig in den Wälder der Städte Sinzig, Remagen und Ahrweiler vor dem Jahre 1800 vorgestellt.
Forstverwaltung im Mittelalter
Die Könige hatten im Mittelalter das Recht, herrenlose Gebiete „einzuforsten“, d. h. ihrer „unmittelbaren Schutz-, Aufsichts- und Verfügungsgewalt zu unterstellen, um sie planmäßig wirtschaftlich zu erschließen und durch Bann vor Raubbau zu schützen“ (Helbach, S. 173). Ein solches herrenloses Gebiet war das Waldgebiet, welches sich zwischen Ahr und Brohltal vom Rhein bis in die Hohe Eifel erstreckte. Die Verwaltung dieses Forstes erfolgte vom Fronhof Sinzig aus. Königliche Bedienstete, die sogenannten „forestarii“ übten die Forst-aufsicht aus. Sie verhinderten Jagd- und Forstfrevel, organisierten die Jagd, überwachten die Schweinemast und kontrollierten die Holznutzungen sowie Rodungen. In Sinzig ist diese königliche Forstverwaltung noch im 13. Jahrhundert nachweisbar. (Helbach, S. 174)
Stadtwälder und Märkerwaldungen
Im Laufe der Jahrhunderte entwickelten sich aus den Nutzungsrechten an den Wäldern des Reichsgutes Eigentumsrechte. So gelangte im 12. und 13. Jahrhundert die Verwaltung der Sinziger Reichswälder in die Verfügungsgewalt der Adligen und der Bürger der Reichsstadt Sinzig.
Es bildeten sich zwei Besitzformen: Die Stadtwälder und die „Märkerwälder“. Die Stadtwälder gehörten allen Bürgern der jeweiligen Stadt, vertreten durch den Bürgermeister und den Rat. Die „Märkerwälder“ waren Gemeinschaftswälder, an denen nur bestimmt Bürger, Adlige und sonstige Anteilseigner (z.B. Klöster) das Nutzungsrecht hatten, vertreten wurden sie durch den Märkermeister. Diese Trennung zwischen Stadt- und Märkerwald war in der Praxis nicht immer so deutlich, da oft die jeweiligen Adligen und Bürger einer Stadt die alleinigen Waldeigentümer in einer Gemarkung waren und die Waldungen von ihnen gleich behandelt wurden. Aus diesen beiden Waldbesitzformen entstand in unserem Raum der Gemeindewald. In anderen Gebieten, z. B. im Siegerland oder in der westlichen Eifel existieren diese Märkerwälder noch heute als Privatwälder unter Bezeichnungen wie Haubergsgenossenschaften oder Gehöferschaften.
Der Harterscheid (Waldgebiet zwischen Löhndorf, Franken und Königsfeld) gehörte der Stadt Sinzig. Der Mühlenberg (zwischen Sinzig, Löhndorf und Bodendorf) und der Aulenberg (zwischen Sinzig und Franken) waren dagegen Märkerwaldungen. Heute bilden diese drei großen Waldungen den Kommunalwald der Stadt Sinzig.
Der Wald war für die Bevölkerung der Stadt Sinzig ein wichtiger Rohstofflieferant. Neben Bau- und Brennholz lieferte er Holz für Fässer, die neben der Lagerung des Weines auch als Universaltransportmittel für Getränke, Fisch u. a. dienten, vergleichbar heutzutage mit Containern, außerdem Pfähle, die v. a. an Rhein und Ahr als Wingertspfähle gebraucht wurden. Holz war zudem vielfältig verwendbarer Rohstoff für die Herstellung von Gebrauchsgegenständen und Werkzeugen des täglichen Lebens.
Eichenrinde wurde wegen ihres hohen Gerbsäuregehaltes als Lohrinde für die Ledergerbung benötigt. Eine der wichtigsten Waldnutzungen war die Waldweide für das Vieh, für Rinder und Schweine. Daneben wurde dasLaub als Viehfutter und zur Einstreu für die Ställe gesammelt. Durch den Bevölkerungsanstieg in den Städten wuchsen die Anforderungen an die Wälder. Deshalb waren Verordnungen und Maßnahmen zum Schutze des Waldes notwendig. „In den Stadtwäldern nahmen die Schutzbestimmungen für Wälder ihren Ausgang und das nicht von ungefähr, denn wenn man nicht strikt gegen Übernutzung der Wälder vorging, waren sie bald verschwunden“. (Küster, S. 139) Um diese Bestimmungen durchzusetzen, übten in den Stadt- und Märkerwäldern Förster, die auch als solche bezeichnet wurden, die Forstaufsicht aus.
Bis in die 1960er Jahre wurden Bäume v.a. mit Hilfe der „Drummsäge“ gefällt.
Berufung zum Förster
Die Förster waren ebenso wie auch die anderen städtischen „Amtspersonen“ keine Berufsbeamten, sondern wurden als Bürger der Stadt vom Rat bzw. von den Marktgenossen für dieses Amt gewählt.
Für die Stadt Ahrweiler legte die Ordnung des Erzbischofs Philipp II von Köln zu Beginn des 16. Jahrhunderts über die Wahlen und Pflichten für Bürgermeister und sonstige städtische Amtsträger für die Förster fest, dass der „Rat alle Jahre sieben Förster haben (soll), die alle Bürger sein sollen. Aus jeder Hut und aus jedem Dorf soll einer kommen, welche die Hutenmeister und Honnen vorschlagen sollen. Sie sollen von gutem Rufe sein und umgänglich. Der Bürgermeister soll sie ernennen am ersten Ratstag im Mai. Sie sollen dem Gemeindewald und das Gehölz hüten und alle Vergehen und Anweisung der Überlieferung vorbringen und ausführen. Der Bürgermeister soll ihnen die Punkte über das Gehölz aus der Ordnung vorlesen lassen und sie darauf geloben und schwören lassen ohne Arglist. Es sollen jeden Tag zwei der Förster in den Wald gehen und den Wald schützen“. (Bous/Klein, Nr. 919) In der Waldordnung der Gemeindemärker zu Sinzig vom 29. September 1427 wurde festgelegt, dass ein Förster nach Hörung des Rates der Märker eingesetzt werden soll. Diese gewählten Personen hatten einen Eid bei der Übernahme des Försteramtes zu leisten. Die Vereidigungen wurden sorgfältig im Ratsprotokoll festgehalten.
Für die Stadt Sinzig sind der „Harterscheidtsförster Eydt“ und der „Waltförsters Aydt“ aus dem 17. Jahrhundert überliefert (Burghardt 1982, S. 102).
Die „Harterscheidförster“ waren dem Rat und Bürgermeister der Stadt unterstellt und zuständig für den Stadtwald. Entlohnt wurden sie aus der Stadtkasse.
Die „Waldförster“ waren dem jeweiligen Märkermeister unterstellt. Ihr Zuständigkeitsbereich erstreckte sich auf die Märkerwälder Mühlenberg und Aulenberg.
Die Förster schworen bei „Gott und seinem heiligen Evangelium“, dass sie die Wälder mit „Fleiß hüten und bewahren“, so dass weder von anderen noch von ihnen selbst Schaden darin geschehe, „auch denselben weder heimlich noch offentlich gestatten, bewilligen oder zulassen (…), weder umb Gunst, Gaabe oder einigerley Genuß“. Der Eid endete mit der Verpflichtung, sich „also zu verhalten alß einem treuen Försteren oder Büschhüteren pflichtenhalber zu tun oblieget“ (Burghardt).
Aufgaben der Förster
Die Hauptaufgaben des Försters jener Zeit waren nicht wie heute der Waldbau, die biologische Produktion und die Organisation der Holzernte, sondern die Kontrolle der verschiedenen Waldnutzungen und vor allem die Verhinderung bzw. Anzeige von unerlaubten Handlungen.
Anders als heute, wo der Staat in Gesetzen die Rechte und Pflichten festlegt und auch der Waldbesitzer diese zu beachten und gewährleisten hat, bestimmten die jeweiligen Waldbesitzer selbst in ihren Waldordnungen, welche Tatbestände verboten waren.
Die Waldordnung der Stadt Ahrweiler von 1613 schützte zum Beispiel vor allem die Eichen, da diese als Bauholz benötigt wurden. Die heute als Bauholz überwiegend verwendeten Fichten und Tannen kamen damals in unseren Wäldern höchst vereinzelt vor. So war neben dem Fällen von großen Eichen das Ernten von Eicheln, Eichenlaub und grünen Eichenreisern als Viehfutter bei Strafe verboten.
Boden- und bestandsschonendes Holzrücken erfolgt heute meistens mit modernem Kurzholz-Rückezug
Der Brennholzeinschlag und die Nutzung von „Ramen“ (Stangen für Zaun- und Wingertspfähle) war genau geregelt. (Bous/Klein 1998, Nr. 1244)
Neben der Holznutzung war die Viehweide im Wald von größter Bedeutung. Jakob Rausch schildert im „Heimatbuch der Stadt Ahrweiler“ in welcher Weise der Stadtrat festlegte, wieviel Schweine jeder Bürger in den Wald zur Eichelmast treiben durfte. Nach dem Abfall der Eicheln von den Bäumen setzte sich ein Ratsherr unter eine fruchttragende Eiche und sammelte von diesem Sitzplatz aus die auf dem Boden liegenden Eicheln. Konnte er einen ganzen Handschuh damit füllen, durfte jeder Bürger dem Schweinehirten drei Schweine mitgeben, konnte er nur die Fingerlinge füllen, durften zwei Schweine je Bürger mitgetrieben werden. Konnte nur der Däumling gefüllt werden, so bedeutete dies eine schlechte Ernte und es durfte jeweils nur ein Schwein getrieben werden. (Rausch, S. 282f.)
Dieses Verfahren zeigt auch, dass die Förster nicht eigenverantwortlich Maßnahmen oder Bestimmungen für die ihnen anvertrauten Wälder erlassen oder durchführen durften, sondern dies war Aufgabe des Stadtrates. Die Förster führten lediglich die Kontrolle durch.
„Damit der städtische Wald besser geschont und einer sinnvolleren Nutznießung zugeführt wird“, erging 1614 „sowohl für das Brandholz als auch für das Bauholz eine Ordnung“. Ziel war es, die Eichen im Stadtwald als Bauholz zu schonen. So durften in der „Fachwerk“-Stadt Ahrweiler die Erdgeschosse der Häuser nur noch aus Steinen, und nicht mehr aus Holz gebaut werden. (vgl. Bous/Klein 1998, Nr. 1251)
Kiefern-Schichtholz im Stadtwald Sinzig zum Abtransport bereit. Das in unseren Wäldern geerntete Holz wird nur noch zum geringen Teil direkt an die einheimische Bevölkerung abgegeben. Es dient vielmehr der holzverarbeitenden Industrie als Rohstoff.
Der Vergleich zwischen der Stadt Sinzig und dem zur Herrschaft Landskron gehörenden Kirchspiel Heckenbach wegen der gemeinsamen Waldung Langhardt und Grepscheid im Gericht von Heckenbach bestimmte 1338, dass sieben Förster (vier aus Sinzig und drei aus Heckenbach) gemeinsam den Wald hüten und ihm vorstehen sollten.
Folgende Verbote hatten sie zu überwachen und dem Meis-ter des Kirchspiels Heckenbach und dem Sinziger Bürgermeister anzuzeigen: Waldrodung, Kohlen brennen, Einschlag von Pfahl- und Brennholz außer in den Monaten September und Oktober, Viehweide (Kühe und Schafe) in vorjährigen „Hauen“, Verkauf von Holz außer auf dem Sinziger Markt.
Schon damals war die Waldschädlichkeit von Ziegen bekannt, so dass Ziegenhaltung im Kirchspiel Heckenbach generell verboten war, „damit sie nicht in den Busch getrieben werden“. Traf ein Förster eine Geiß im Wald an, so hatte er sie an sich zu nehmen und zu verkaufen (Frick Nr. 341).
Entlohnung der Förster
Da die Förster in dieses Amt gewählte Bürger waren, konnten sie sich nicht nur von diesem Amt ernähren. Das Försteramt war lediglich ein „Nebenerwerb“. Wahrscheinlich war der Haupterwerb in den Kleinstädten die Landwirtschaft. Für ihre Arbeit als Förster wurden sie mit Geld und Naturalien entlohnt.
In der Waldordnung der Gemeindemärker zu Sinzig von 1427 wurde geregelt, dass jeder Förster „ein Holz“ als Lohn erhält. Weiterhin erhielten sie die Hälfte der Strafgelder, die andere Hälfte erhielt der Märkermeister.
Es war aber nicht allgemein üblich, dass die Förster an den Strafgeldern beteiligt wurden, in dem Waldvergleich zwischen Sinzig und Landskron von 1338 wurde bestimmt, dass die Bußgelder für Frevel in dem gemeinsamen Wald „unter die Bürgermeister von Sinzig und Heckenbach zu verteilen“ sind (Frick 1966, Nr. 341).
Gemäß Schöffenweistum von 1511 erhält in Ahrweiler „die Strafgelder, die (die Förster) einziehen, (…) allein der Baumeister zum Unterhalt der städtischen Bauten.“ (Bous/
Klein Nr. 920)
Da die Landskrone ehemals Holznutzungs- und Viehtriftrechte im Remagener Wald hatte, hielten die Remagener Förster 1598 „den alten Brauch bei, jährlich am Dreikönigstag nach Landskron in beide Küchen zu kommen und 1 Flasche Wein, 1 Schweinskopf und Bratwürste zu fordern, die sie mitnähmen. Dazu äßen sie sich satt.“ (Frick Nr. 755)
Waldzustand zum Ende des 18. Jahrhunderts
Leider waren alle Bemühungen der Städte, ihre Wälder zu schonen und zu schützen, nur teilweise von Erfolg gekrönt. Es gab immer wieder Streitigkeiten um Nutzungsrechte, so zwischen Sinzig und Königsfeld wegen der Rechte am Harterscheid.
Die Ahrweiler Förster hatten ihre liebe Not mit Forstfrevlern aus der Nachbarschaft. So haben 1607 „einige Hemmessener nachts im Ahrweiler Busch junge eichen heister fortgenommen und für einen Maibaum erklärt“ (Frick Nr. 1212). Oder in Beul 1624: „Dem Schäfer zu Beul, der seine Schafe auf Ahrweiler Gebiet weiden ließ, hat der Förster einen Hammel abgepfändet“. (Frick Nr. 1299) Zusätzlich gingen die Ansprüche der Bürger vielfach über die naturgegebene Leistungsfähigkeit der Wälder hinaus. So schildert ein Bericht von 1794 für den Stadtwald Ahrweiler die Situation wie folgt: „Jährlich werden 3.600 – 4.000 Raummeter (2.500 – 2.800 Kubikmeter) Brennholz abgegeben“. Diese Holzmenge dürfte bei einem circa 1250 Hektar großen Waldbesitz ohne geregelte Verjüngung der Bestände schon über dem nachhaltigen jährlichen Holzzuwachs liegen. Zusätzlich wird dann noch „Bauholz nach Genehmigung durch den Magistrat vergeben. Eine Holzvermessung findet nicht statt. (…) Der vorige Stadtförster hat zu seinem Vergnügen hin und wieder ein kleines Fleckchen mit Nadelholz angesät. Ein Drittel des Stadtwaldes ist völlig ruiniert, wobei uneingeschränkte Heidenutzung und Waldfrevel als Ursache angesehen werden. Die weit von der Stadt gelegenen Waldteile sind in einem besseren Zustand.“ (Bous/Klein, Nr. 2.135)
Diese Einschätzung der übernutzten Wälder in Stadtnähe dürfte für die Städte Sinzig (Ziemet und Mühlenberg) und Remagen (Reisberg) in gleicher Weise gelten. Weniger die Angst vor den Förstern und eventuellen Strafen dürfte der Grund dafür gewesen sein, dass die Bevölkerung die stadtfernen Wälder (Harterscheid, Goldgrube, Scheids) schonte, sondern die Mühsal, den Weg dorthin zurückzulegen und das Problem des Holztransportes. Im Gegensatz zu den Gebieten in der Hocheifel, wo zum Beispiel im ehemaligen Kreis Adenau ganze Landstriche zu vollkommen waldfreien Heiden davastiert waren, konnten die Stadtwälder noch als Wälder bezeichnet werden. Der Grund hiefür dürfte neben den besseren naturräumlichen Gegebenheiten, hierzu gehörten die besseren Böden, v. a. darin liegen, dass die Bürger der Städte und ihre Verantwortlichen ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein ihren Wäldern gegenüber zeigten. Trotz der im Vergleich zu heute wesentlich schlechteren wirtschaftlichen Lage der Masse der Bevölkerung und den existentiellen Ansprüchen der Menschen an Waldweide und Holznutzung, setzten die städtischen Gemeinwesen der Waldnutzung Grenzen. Es wurde bewusst Verzicht geübt, um auch zukünftigen Generationen einen nutzbaren Wald zu vererben.
Hierauf aufbauend war es den „Stadtvätern“ und Förstern nach 1800 möglich, mit Hilfe von neuen Erkenntnissen der Forstwissenschaft und unter verbesserten Rahmenbedingungen, z. B. durch Verringerung und Abschaffung der Waldweide und Streunutzung, Ersatz des Hauptenergieträgers Holz durch fossile Brennstoffe, die Wälder aufzubauen, die wir heute vorfinden und nutzen können.
Es liegt nun an uns, unseren Beitrag für den Erhalt der Wälder für unsere Nachkommen zu leisten.
Quellen und Literatur:
Bous, R. und H. G. Klein: Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler. Ahrweiler 1998.
Burghardt, F. J.: Sinziger Bürger- und Beamten-eide im 17. Jahrhundert. In: Heimatjahrbuch für den Kreis Ahrweiler 1982, S. 101 – 104.
Frick, H., bearbeitet und herausgegeben von Theresia Zimmer: Quellen zur Geschichte der Herrschaft Landskron an der Ahr. Bonn 1966.
Helbach, U.: Das Reichsgut Sinzig. Köln/Wien 1989.
Küster, H. Geschichte des Waldes. München 1998.
Rausch, J.: Heimatbuch der Stadt Ahrweiler. Ahrweiler o. J.