Rolandseck — Ein Beispiel hohenzollernscher Erwerbspolitik im Rheinland
Dr. Josef Ruland
„Das vielgestaltige politische Schicksal des Ahrgebietes findet seinen sinnfälligsten Ausdruck in einem reichen Bestand an Burgen und Schlössern aller Art, für deren Bau gerade die bizarren und steilen Höhenzüge des engen mittleren, aber auch des weiträumigen unteren Ahrtales günstige strategische Möglichkeiten boten.
Mit diesen Sätzen beginnt das Kapitel „Burgen und Schlösser“ (Seite 29) des Bandes Kreis Ahrweiler der mittlerweile so überaus begehrten Reihe „Die Kunstdenkmäler der Rheinprovinz“, bearbeitet von J. Gerhardt, H. Neu, E. Renard und A Verbeek von 1938. In den Kreis dieser Burgen muß man auch Rolandseck einbeziehen, eine Trutzfestung Kurkölns gegenüber dem Reichsgut an der Ahrmündung — Sinzig, Remagen —. Um dieses Gut zu schützen, ließ Philipp von Schwaben 1206 dann auf „Gimmich“ — der Stadtteil Gimmigen hält den Namen fest — die Landskrone errichten. Mit dieser Nachbarin hat Rolandseck das Schicksal geteilt, so gründlich zerstört zu werden, daß es selbst Fachleuten schwer fallen dürfte, von den geringen Mauerresten Größe und Umfang, Bauwerke und umfriedetes Areal abzulesen
Nun existiert wohl eine Beschreibung der Rolandseck unter dem Quellenmaterial in Koblenz, worin es heißt: „In den Jahren 1451, 1491, und noch früher war das Schloß ganz möbliert, mit Betten und anderem nöthigen Hausrathe versehen. Es bestand aus mehreren Kammern, Stallung, Küche und auch einer Kapelle, die ebenwohl mit Kirchengerätschaften bestellt war . Mehr geht jedoch aus den Bemerkungen nicht hervor, die außerdem noch auf Authentizität zu prüfen wären.
Aller Vermutung nach war Rolandseck bereits seit dem Ende des Dreißigjährigen Krieges eine Ruine, seit je im Besitze Kurkölns. Zumindest dürfen wir das einigen lavierten Kreidezeichnungen entnehmen, die nach diesem Kriege von unbekannter holländischer Hand geschaffen wurden. Zwei davon befinden sich in dem Band XXX des großen Blaeu’schen Atlasses, der in der Wiener Nationalbibliothek aufbewahrt wird. Danach handelte es sich um einen rechteckigen Baukörper mit drei Fensterachsen, dem zum Rhein hin ein befestigter Turm vorgesetzt war.
Immerhin ist der Weg der Ruine Rolandseck durch die verschiedenen Besitzerhände amüsant zu verfolgen, gibt gleichzeitig aber auch ein recht gutes Bild bestimmter historischer Strömungen und wirft nicht zuletzt Licht auf die hohenzollernsche Hauspolitik in ihren Versuchen, in der soeben erworbenen Provinz Fuß zu fassen.
Die Ruine geriet bei der Neuordnung der Rheinlande seit deren Einverleibung durch Preußen an den Fiskus, dem wir daher die Akten und Notizen zu dieser Ruine verdanken. Sie beginnen im Jahre 1825 und werden aufbewahrt im Landeshauptarchiv Koblenz (Abt. 441 Nr. 9174).
Am 23. Juni 1825 fand bei der Kreisverwaltung in Ahrweiler eine Versteigerung mehrerer Waldparzellen bei Rolandswerth statt, und dies gibt dem Regierungsrath Wahlert die Gelegenheit, einiges über die Ruine Rolandseck zu berichten, die von der Versteigerung ausgenommen worden war. Die Trümmer werden aufgezählt, unter anderen „ein 25 Fuß hohes, und 10 Fuß breites Portal, welches der Zahn der Zeit aus dem eingestürzten Giebelfenster gebildet hat“. Hierauf wird der Regierungsrath poetisch und fährt fort: „Die Aussicht, welche sich von dieser Höhe darbiethet, ist so außerordentlich reitzend, so mannigfach und so ausgedehnt, daß sie denen vom Drachenfels, vom Niederwald und vom Ehrenbreitstein in vieler Hinsicht den Rang streitig macht“. Ausgiebig wird der Blick geschildert, die Qualität des sonst reizlosen Stückchens Erde dargestellt. Und dann schlägt der Regierungsrath klug schon die richtige Taste an: „Da es ad nobile officium regiminis gehören dürfte, die Ruine Rolandseck zu erhalten, Se. Kgl. Hoheit der Kronprinz bekanntlich ein großer Verehrer der Überreste des Alterthums ist und diesen herrlichen Punkt am Rhein vielleicht noch in diesem Jahre besuchen dürfte —“, wäre es vielleicht klug, so läuft der Gedanke weiter, hier etwas zutun.
Um diesen Flecken aber bis dahin nicht ganz sich selbst zu überlassen, — er könnte vielleicht bis zum Besuch des Kronprinzen zugewuchert sein, vielleicht auch mutwillig zerstört, trifft Wahlert mit dem Gastwirt Arnold Carl Groyen zu Rolandswerth „einen vortheilhaften Accord“. Groyen hält den Weg zur Ruine durch den Wald begehbar und auf angemessener Breite und legt an der Ruine mehrere Bänke-an und pflanzt am unteren Absatz der Ruine Bäume. Dafür darf der Gastwirt das Gesträuch des Terrains zu seinem Nutzen verwenden und soll in Abgeltung auch zukünftiger Leistungen 50 Thaler aus der Königlichen Kasse erhalten. Dafür darf jeder die Ruine besuchen. Eine Änderung dieses gegenseitigen Abkommens sollte allerdings jederzeit möglich sein.
Preußen wäre nicht Preußen gewesen, und seine Beamten erst recht nicht seine Beamten, wäre nicht die Leistung von 50 Talern an den Gastwirt von vorneherein als unmöglich erklärt worden. Dafür stehe kein Fond zur Verfügung, heißt es. Aber den Anpflanzungen des Gastwirtes auf eigene Kosten sehe man
gerne entgegen, nur möchte er noch angeben, welche Gehölzarten er verwendet habe. Als Groyen sich nicht sofort einverstanden erklärt, wird er prompt gemahnt. Natürlich wehrt sich Groyen, und zwar so geschickt, daß ihm zum Ersatz der verlorenen Taler 12 Eichen zugesprochen werden, um deren Überlassung er gebeten hatte.
Die Burgruine dämmert in der Folgezeit unter der Obhut Groyens weiter dahin, bis plötzlich im April 1831 ein Wirklicher Geheimer Kriegs-Rath. Pomowitz aus Köln sich meldet. Am 12. dieses Monats geht nämlich bei „Einer Königlichen Hochlöblichen Regierung, Abtheilung die Verwaltung der direkten Steuern und der Domänen und Forsten zu Coblenz“ ein Schreiben des genannten Herrn ein, er habe erfahren, man plane die Ruine Rolandseck zu veräußern. Er wolle die Ruine erwerben, und fügt dann folgenden Passus zu: „Ich muß jedoch hierbei noch die Bitte hinzufügen, daß es einer Königlichen Hochlöblichen Regierung gefallen möge, mir mittelst des abzuschließenden Contracts das Recht der Ceßion des Fundi, ohne neue Contracts Schließung gefälligst zu zu gestehen, mir auch den ungefähren Betrag der Abgaben und Lasten, welche auf dem Fundi haften, bekannt machen zu lassen. Da ich Ursache habe, die baldige Realisirung und Beseitigung des Geschäfts zu wünschen, so wolle Eine Hochlöbliche Regierung entschuldigen, wenn ich um gefällige Beschleunigung der bezüglichen Verfügung ganz ergebenst bitte… Schließlich setze ich noch voraus, daß der Preis der Ruine mit der dazu gehörenden öden Bergfläche, inclusive aller Kosten, die Summe von — Fünfzig Thalern — nicht übersteigen werde“.
Das war offensichtlich ungewöhnlich. Wer einen königlich preußischen Beamten um die Beschleunigung eines Vorganges zu bitten wagte, der mußte schon etwas sein, und wer darüber hinaus noch gar die obere Grenze des Verkaufspreises angab, der hatte ganz bestimmt mächtige Fürsprache im Rücken. Schon die Klausel, das Erworbene sofort weiter geben zu können, ohne einen neuen Vertrag vorlegen zu müssen, beweist, daß der Verkauf der Ruine an Herrn Pomowitz einen anderen Hintergrund haben muß. Was wollte sonst der in Köln wohnende Kriegsrat mit der „öden Bergfläche“ und den Ruinenresten? Übrigens maß die Fläche nach den damals üblichen Maßeinheiten 1 Morgen, 13 Ruthen und 49 Schuh.
Rolandsbogen
Foto: Kreisbildstelle
Am 16. April schon erhält der Königliche Bauinspector Ferdinand Nebel (1782—1860) in Koblenz den Auftrag, einen Situationsplan der Ruinenreste in duplo einzureichen. Nach Köln wird ein Tag später geschrieben, alles gehe in Ordnung, und Hochwohlgeboren „könne diese Ceßion entweder selbst ohne weitere Formalitäten bewirken oder solche durch einen Notar vollziehen lassen können.“
Am 19. April wird der Königliche Oberförster Reuter zu Andernach gebeten, das zur Veräußerung anstehende Grundstück zu taxieren. Reuter taxiert den Wert des Grundstücks außer der Ruine auf zwölf Thaler. Daraufhin wird am 23. April 1831 der Kaufpreis des Grundstücks und der Trümmer auf 36 Thaler festgesetzt. In der Zwischenzeit hatte man Herrn Pomowitz den Vertragsentwurf zugesandt und dieser hatte zugestimmt. Am 28. April erhält er bereits die Gesamtrechnung — Taxwert 36 Taler, plus 11/2 Prozent Gebühren, für Taxation, plus Gebühren für die beiden Situationskopien — macht insgesamt 41 Taler, 9 Silbergroschen und 6 Pfennige. Diese sind der königlichen Bezirkskasse in Mayen zu überweisen.
Am 30. April 1831 unterschreibt der Wirkliche Geheime Kriegsrath Pomowitz in Köln die beiden Exemplare der säuberlichst geschriebenen „Urkunde über den Verkauf der Burgruine Rolandseck“. „Da der Königliche Wirkliche Geheime Kriegs-Rath Herr Pompwitz zu Cöln sich bereit erklärt hat, die in der Bürgermeisterei Remagen, Gemeinde Rolandswerth gelegene Ruine Rolandseck nebst dem dazu gehörigen Terrain eigenthümlich zu erwerben“, so beginnt der Text der genannten Urkunde.
Am 10. Mai stattete die Regierung in Koblenz Herrn Groyen „für die bisher darüber geführte freiwillige Aufsicht unseren Dank ab“.
In dem ganzen Schriftverkehr war bisher an keiner Stelle die Rede davon gewesen, wer denn nun hinter Herrn Pomowitz gestanden und ihrt zum Kauf veranlaßt hat, und auf wen die erbetene Abtretungsklausel von Anfang an bezogen war. Wahrscheinlich wäre das Eigentumsgeheimnis so schnell nicht gelüftet worden, wäre nicht ein „gewißer Möllhausen von Bonn“ „unter dem Verwände Erlaubniß zu haben auf dem Grundeigenthum seiner Königlichen Hoheit der Frau Prinzessin Ma-riane Steine zu‘ brechen“ auf das Grundstück eines Kaufmanns Wilhelm Becker aus Köln geraten, der am 13. Dezember 1832 der Regierung in Koblenz mitteilt, er habe bereits die Angelegenheit dem Rechtsanwalt übergeben.
Der Name der Prinzessin Marianne kommt an dieser Stelle überraschend. Er war zu diesem Zeitpunkt nirgendwo in den Unterlagen auch nur zu erahnen, bis er in dem Schreiben Wilhelm Beckers plötzlich genannt wird. Im Antwortschreiben der Koblenzer Regierung vom Silvester 1832 bedauerte diese, nichts für Herrn Becker tun zu können, da die Ruine schon längst veräußert sei. Der Name des Besitzers, weder der des Herrn Pomowitz, noch derjenige der Prinzessin, werden in der Antwort genannt. Offiziell wußte man also auch bei der Regierung gar nichts. Gegenüber der breiteren Öffentlichkeit wäre auch in der folgenden Zeit nichts darüber bekannt geworden, wenn nicht in der Nacht vom 28. auf den 29. Dezember 1839 der aufstehende Ruinenrest von Rolandseck eingestürzt wäre. Am 3. Januar 1840 berichtet der Landrat von Gaertner aus Ahrweiler darüber der Regierung in Koblenz. Am 15. Januar meldet sich die Regierung und bittet den Landrat um zusätzliche Angaben. In diesem Schreiben heißt es:,,—und bemerken Ihnen, daß die Ruine, welche früher Domäne war, am 30 April 1831 an den wirklichen geheimen Kriegsrath von Pomowitz verkauft, und von demselben dem Vernehmen nach an Ihre Königliche Hoheit, die Prinzessin Marianne, Gemahlin des Bruders Sr. Majestät des Königs cedirt worden ist“. „Dem Vernehmen nach“, das verrät Ungewißheit, vielleicht auch gewollte Ungewißheit. Erst die Antwort aus Ahrweiler, die von Gaertner am 28. Januar 1840 nach Koblenz sandte, macht diesem Zustand ein Ende. Sie ist auch deswegen interessant, weil sie eine Art Verwaltungskommentar zu der Aktion Ferdinand Freiligraths darstellt, der ja bekanntlich den Einsturz der Ruine in der „Köl-nlschen Zeitung“ in einem längeren Gedicht zum Anlaß genommen hatte, die gesamte Bevölkerung zu Spenden für den Wiederaufbau der Ruine aufzurufen. Ihm war dabei, wie wir aus einer Korrespondenz mit dem Kölner Verleger Neven-Du Mont wissen, nicht bekannt, wer der Besitzer der Ruine war. Von Gaertners Schreiben, nach einem kurzen Vermerk, daß der Ruineneinsturz keine Gefahr mit sich gebracht habe, fährt fort „Einer Hochlöblichen Regierung wird es ohne Zweifel nicht unbekannt geblieben seyn, daß der Dichter Freiligrath zu Unkel zu Beiträgen zum Wiederaufbau des eingestürzten Bogens durch die Kölnische Zeitung aufgefordert hat, und daß schon eine bedeutende Summe eingegangen ist. Dem Vernehmen nach soll er sich auch schon wegen dieser Angelegenheit an l. K. H. Prinzessin Marianne gewendet haben“. “ In diesem Schreiben hat die Hand eines Regierungsbeamten – wahrscheinlich die Wah-lerts — das Wort Bogen unterstrichen und an den Rand geschrieben: „Der vorgebliche Bogen war nur ein durch Verwitterung größer gewordener Fenstersturz in der Mauer des Hauptgebäudes“. Und darunter: „Nach Np. 49 der Cölner Zeitung vom 18ten d. M. sind 392 Taler, 9 Silbergroschen, 6 Rennige an milden Beiträgen eingekommen; die fernere Sammlungen aber sistirt, da die Ruine In. K. Hoheit der Prinzeß Mariane v. Preußen gehört, was dem Dichter Freiligrath nicht bekannt gewesen“. Damit schließen die in Koblenz vorhandenen Quellen zu dieser Epoche des Rolandsbogens. Um das Bild abzurunden, wäre es wichtig und als Beispiel gut zu prüfen, was die Quellen der Gegenseite, also des königlichen Hauses, dazu hergeben.
Abermals war eine rheinische Höhenburg in die Hand eines Mitgliedes der Hohenzollernfamilie gelangt. 1823 hatte die Stadt Koblenz dem Kronprinzen Friedrich Wilhelm die Reste der Kurtrierischen Byrg Stolzenfels geschenkt. Im gleichen Jahr gelangte Prinz Friedrich von Preußen in den Besitz der Ruine der ehemaligen Kurmainzer Burg Rheinstein. Der spätere Kaiser Wilhelm kaufte die Rheinfels bei St. Goar, 1844 erwarb seine Frau die Reste der Godesburg. Auch den Drachenfels hätten die Hohenzollern gerne erworben, wenn er nicht in privatem Besitz gewesen wäre, und zwar in dem der Steinhauergewerkschaften in Königswinter, die dafür einen für die damalige Zeit als enorm empfundenen Preis von 8000 Talern forderten. In diesem Falle drückte im Verlauf der Auseinandersetzung um den Erwerb zum Schluß die öffentliche Meinung so stark, daß der König nach Zaudern und Zögern gezwungen wurde, den Kegel 1836 für 10000 Taler zu erwerben und anschließend unter Schutz zu stellen. Dieser Kauf wurde damit zum Ausgangspunkt für das Naturschutzgebiet Siebengebirge.
In allen Fällen ließen sich die hohen Herrschaften bei dem Erwerb der Anlagen von dem Gedanken leiten, das Ansehen der Burg, auch wenn sie Ruine.war, der Wertschätzung und Achtung ihrer Familie einzuverleiben. Sie wollten nicht nur als Repräsentanten der Körtigsfamilie in der neuerworbenen Provinz auftreten, sondern sie wollten Fuß in deren Geschichte fassen, mit der sie bis dahin durch genealogische Bande nur schwach verknüpft waren. Da sie aber sparsam waren und gewiß erfahren hatten, daß die Vorbesitzer oft genug froh waren, den mehr Ärger als Freude verursachenden Besitz los zu werden, traten sie in den seltensten Fällen persönlich als Kaufwillige auf, sondern ließen sich durch Zwischenmänner vertreten, um den. Kaufpreis niedrig zu halten.
Beide Verhaltensweisen haben eine beachtliche Tradition. So erwarb z. B. der bekannte Franzose Talleyrand 1804 über seinen Bankier Le Roux die Oberburg bei Kobern-Gondorf an der Mosel, in Bonn wurde dem Bruder Napoleons, Lucien Bonaparte, das Poppelsdorfer Schloß zum Kauf angeboten. Das ist eine Praxis, die bei jeder Versteigerung geübt wird.
Im Falle der Hohenzollern am- Rhein kam zu dem patriotischen Moment noch der Wille zum Erhalt eines Denkmals. Rheinstein, Stolzenfels waren erste Signale einer romantischen Denkmalpflege am .Rhein. Des preußischen obersten Bauinspectors Karl Friedrich Schinkel Korrespondenz mit dem Kronprinzen Friedrich Wilhelm legte das klar. Der Rolandsbogen, der von Freiligrath und seinen Freunden falsch gedeutete Gebäudeteil der ehemaligen Burg Rolandseck, wurde im Zuge dieser Restaurierungswelle 1840 errichtet. Einerseits ist er ein schönes Zeichen dessen, was ein Dichter vermag, andererseits aber auch der Beweis einer falsch verstandenen Denkmalpflege.