Margaretha von Arenberg (1527 – 1599) – Eine mutige Fürstin im Kampf gegen den Hexenwahn

Die Grundschule in Antweiler/Ahr trägt ihren Namen. Der soll an die ehemalige Landesherrin erinnern, die Vorbildhaftes geleistet hat, das auch für unsere Zeit noch Geltung hat. Bildung und Ausbildung sind heute mehr denn je gefragt, um im globalen Bereich mithalten zu können.

Aufstieg der Arenberger

Nach der Jahrtausendwende entstand in der Eifel ein kleines Territorium, das im Laufe der Zeit zur Grafschaft, zum Fürstentum und schließlich zum reichsunmittelbaren Herzogtum aufstieg. Es war der klugen und planvollen Politik der Vertreter des Geschlechtes zu verdanken, daß die Einflußnahme des kleinen Ländchens bis zu Sitz und Stimme auf dem Reichstag reichte. Neben vielen markanten Persönlichkeiten war es eine Frau. die den Arenbergern zu ihrem Ansehen und ihrer Geltung verhalf. Darüber soll später berichtet werden. Zunächst wollen wir einen Blick werfen auf die Entwicklung des Geschlechtes. Die Herren der Burg auf dem Aremberg hatten im Laufe der Zeit Besitzungen in Belgien und den Niederlanden erworben und ihren Einfluß über die Grenzen ihres Stammlandes ausgedehnt. Schon im Jahre 1280/81 starb das Geschlecht mit Johann von Arenberg in männlicher Linie aus. Seine Tochter Mechthild heiratete 1299 den Grafen Engelbert von der Marck. Mit ihm gründete sie die zweite Linie von Arenberg aus dem Geschlecht von der Marck. Ihre Nachkommen übernahmen den Namen von Arenberg. Beide gelten als die Stammeltern von allen Linien des zu großer Bekanntheit aufgestiegenen Hauses.1)

Lebensweg der Fürstin Margaretha

Nach dem Tode Roben III. von Arenberg, der kinderlos war, wurde seine jüngere Schwester, Margaretha von der Marck, Gräfin von Arenberg. Sie war als Alleinerbin aus dem Hause von der Marck in Holland auf Schloß Reckheim geboren und in den Niederlanden aufgewachsen. Im Jahre 1599 starb sie dort auf Schloß Zevenberghen.2) Ihre Verbundenheit mit der Geschichte ihres Stammlandes stellte sie durch ihre Wirken im Territorium Arenberg nachhaltig unter Beweis. Am 18. August 1547 vermählte sich Margaretha von der Marck mit Johann von Ligne, Baron von Barbancon. dem Sproß eines alten bereits 1047 erwähnten Geschlechtes aus dem Hennegau. Im Gegensatz zum Hause Arenberg waren die Ligne jedoch nicht in den Genuß einer reichsunmittelbaren Souveränität gelangt. In dem Ehevenrag wurde mit Genehmigung des Kaisers Karl V. festgehalten, daß Johann von Ligne und die gemeinsamen Nachkommen das Wappen und den Namen von Arenberg annehmen würden. Das Paar gründete die dritte Linie des Hauses Arenberg. Für seine Verdienste verlieh der Kaiser Johann von Arenberg-Ligne 1546 die Insignien des Ordens vom Goldenen Vlies3). Er wurde 1549 zum Reichsgrafen von Arenberg ernannt. In der Schlacht von Heiligerlee 1568. in der Johann von Arenberg das katholisch-spanische Heer befehligte. besiegelte er seine Treue zum Kaiser mit seinem Tod.

Margaretha.gif (18617 Byte)

Margaretha von Arenberg.

Danach erlitt seine Armee eine entscheidende Niederlage4). Reichsgräfin Margaretha von Arenberg nahm sich sehr energisch ihrer Besitzungen und der Grafschaft an. Im Todesjahr ihres Gatten konnte sie eine Belagerung auf dem Aremberg abwehren5). 1571 ließ sie sich von Kaiser Maximilian II. die Reichsunmittelbarkeit bestätigen. Der Herr von Arenberg war danach unmittelbarer Reichsfürst. Sein Land wurde nicht zu Lehen genommen. Außerdem ließ sich Margaretha das Bergregal bestätigen. Sie erhielt auch das Münzrecht. Die Untertanen sollten, um Kosten zu sparen, sich mit dem im Lande gesprochenen Recht begnügen und durften nicht bei auswärtigern Gerichten appellieren. Kaiser Maximilian IL erhob Reichsgräfin Margaretha und ihren Sohn im Jahre 1576 in den Reichsfürsten-stand. Die Arenberger erhielten in diesem Jahr Sitz und Stimme auf dem Reichstag6). Daraufhin ließ die Fürstin einen Taler schlagen. Dieser ist in Walzentechnik geprägt und wiegt 29.046 Gramm. Auf der Vorderseite: MARGARETA DG PRIN COM AB ARBURCH. Im Mittelfeld das Wappen Arenberg mit Helm und Kleinod (Pfauenfedern). Die Decken sind in Ranken aufgelöst. Auf der Rückseite: PROTEKTOR MEUS ES TU l 576. Im Mittelteil der Rückseite: das Jesuskind. den Reichsapfel tragend, eilt in der Sonne. Mit diesem Taler der Margaretha von Arenberg beginnen die „Arenbergischen Prägungen7).

Verwaltung des Territoriums

Margaretha, die ihr Stammland liebte, obwohl sie ein Kind der Niederlande war. widmete sich mit Eifer und Klugheit ihrem Territorium in der Eifel und beschäftigte sich auch mit der Erweiterung und Verschönerung des Schlosses auf dem Aremberg. Sie ließ 1576 eine neue Schloßkapelle errichten und die Gebeine der Mechthild von Holte und der Mechthild von Arenberg aus der Pfarrkirche in der Freiheit Aremberg in diese Kapelle überführen.

Die Fürstin förderte eine sorgfältige Verwaltung. Diese lag seit dem Anfang des 16. Jahrhunderts in den Händen von Amtmännern, welche meistens dem Ministerialadel der Eifel entstammten. An einen dieser Herrren, Daniel von Meyell (Miel) erinnert heute noch das Burgmannshaus, das an der linken Straßenseite oberhalb des Dorfes Aremberg am Wege zum Burggelände liegt. Das Haus wurde 1571 den von Meyell/Miel als erbliches Mannlehen verliehen und kam später in den Besitz der Arburg8). In jüngerer Zeit wurde das Haus als Forsthaus genutzt: heute ist es in Privatbesitz.

Sorge galt den Untertanen

Die Sorge der Fürstin galt dem Fürstentum und dem Wohlergehen ihrer Untertanen. Sie erließ 1586 eine eingehende Landordnung. Ihr Bestreben galt auch der Förderung der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung des Bodens. Als Inhaberin des Bergregals hat Fürstin Margaretha im Jahre 1591 den Bergwerksbezirk erweitert und jedem Untertan das Recht gegeben, im Rahmen dieses Bezirks auf seinem Grund und Boden Erz zu fördern. Sie war darauf bedacht, neue Vorkommen zu erschließen und förderte die Anlage von Hüttenwerken9). Die älteste Hütte war in Antweiler. später entstanden die Ahrhütte und die Stahlhütte10). Für den Antrieb der Hammerwerke wurde die Wasserkraft der Ahr genutzt. Das Arenberger Eisen, das mit A R gezeichnet war, hatte eine vorzügliche Qualität. Es wurde bis nach Lüttich geliefert, wo es in den Waffenschmieden sehr begehrt war. Glanzstücke des Eisengusses der damaligen Zeit waren die Taken-, Kaminoder Ofenplatten, die heute begehrte Sammlerstücke sind. Poelit van Aer. Mitglied eines Geschlechtes, das im 15. Jahrhundert arenbergische Lehnsleute stellte, war der Auftraggeber der ältesten datierten deutschen Kaminplatte (1497):11).

Zur Verhüttung der Eisenerze waren große Mengen Holzkohle erforderlich. Die Pflege eines gesunden Waldbestandes war darum dringend notwendig. Eine Waldordnung wurde erlassen und das Schlagen von Buchen und Eichen ohne Genehmigung verboten. Jeder Hausbesitzer mußte jährlich im Gemeindewald zehn Eichen pflanzen. Die Holzkohlebereitung, der Transport von Holzkohle, Erzen und Eisen gaben Waldarbeitern und Fuhrleuten Arbeit und Brot.

Bekämpfung des Hexenwesens

Auch auf religiösem Gebiet bewies Margaretha Klugheit und Weitsicht. Sie war eine tief religiöse Persönlichkeit. Heinrich Neu berichtet: Bei Festlichkeiten zum Jubiläum im Jahre 1575 in Rom rief die Gräfin von Arenberg durch ihre tiefe Frömmigkeit Bewunderung hervor12).

Jahrzehnte bevor der Jesuitenpater Friedrich Spee von Langenfeld die „Cautio Criminaiis“ veröffentlichte, trat die Fürstin von Arenberg dem Hexenglauben mutig entgegen. Ihre Maßnahmen zur Bekämpfung des Hexenwesens gewinnen besondere Bedeutung, wenn man die Verhältnisse der damaligen Zeit berücksichtigt. Der Hexenglauben beruhte zum Teil auf altem volksmäßigen Zauber- und Gespensierglauben. Bereits im germanischen Heidentum kannte man die Schadenzauberin, die Teufelsbuhlschaft und den Hexensabbath.

Als Hauptinhalt des „Hexenglaubens“ (1480) galten Teufelspakt, religiöse Ketzerei, Schadenzauber, Tierverwandlung und Luftfahrt. Damit war die Vorbedingung des verblendeten und sadistischen Haßfeldzuges gegen verleumdete Frauen mit Inquisition (Untersuchung, ab 1231 Inquisitionen) gegeben. Bei Schuldanerkenntnis wurden den Angeklagten Bußwerke auferlegt. Waren die Betroffenen „hartnäckig“ oder „rückfällig“, verfügte man die Verbrennung.

Seit 1252 kam es zur Anwendung der Folter. Die Namen der Ankläger – es genügten zwei – und der Belastungszeugen wurden geheim gehalten. Im Rahmen der Inquisition kamen Gewissenszwang verschiedener Art, Exkommunikation, Folter und Scheiterhaufen zur Anwendung.

Der „Hexenhammer“, im Jahre 1489 in Köln veröffentlicht, verfaßt von den Dominikanern Heinrich Institoris und Jakob Sprenger, brachte den Hexenwahn und das Verfahren der Hexenbekämpfung in ein System. Im Mittelalter fanden vor weltlichen Gerichten nur vereinzelt Hexenprozesse statt. Seit der Mitte des 16. Jahrhunderts jedoch häufiger13). Der Urteilsspruch lautete auch in der Eifel meistens:

„So ihr gestanden und mit dem Teufel im Bunde gewesen und allerlei Hexenwesen getrieben, trifft euch nach Recht und Sitte der Tod durch das Feuer14). Den Zug zur Richtstätte begleiteten Geistliche, Bewaffnete, Schöffen, der Henker und Menschen von nah und fern. Letztere wollten sich das Schauspiel der Hinrichtung nicht entgehenlassen. Mit Lärmen und Schreien übertönten sie das Wehgeschrei der Verurteilten15). Auf einem Holzschnitt aus dem Ende des 16. Jahrhunderts ist die Hexenverbrennung in der Eifel dargestellt, wie sie sich zu Margarethas Zeiten abgespielt hat. Die Verurteilte, das Opfer, nur mit einem Hexenhemd bekleidet, wurde mit Stricken an einem Baumpfahl festgebunden. Der Henker schichtet mit Stroh rundherum eine „Hütte“ auf. Man bedeckte diese mit Reisig und Holz und zündete sie mit einer Pechfackel an. In einzelnen Fällen gab es Linderung (das Töten des Opfers vor der Verbrennung) oder Verschärfungen der Strafe (Peinigen mit glühender Zange oder durch Abschlagen einer Hand)16). Dem Verurteilten wurden auf der Gerichtsstätte die durch Tortur erzwungenen Geständnisse und das Urteil verlesen. Anschließend erfolgte die Vollstreckung17). Die Ursache für diese unmenschliche Bestrafung lag in der irrigen Auffassung, daß es sich bei diesen Frauen um Verbündete des Teufels handele. Gleichzeitig wollte man durch die harten Strafen eine weitere Ausbreitung des angeblichen Hexenspuks verhindern18).

„Vorbeugende Maßnahmen“

Diese Verhältnisse müssen berücksichtigt werden, will man der Bedeutung Margarethas auf diesem Sektor gerecht werden. Im Gegensatz zum Hexenwahn, der damals um sich gegriffen hatte, wandte sie sich bereits 1593 in einer überragenden Verordnung, deren Bedeutung den lokalen Rahmen weit übertraf, an ihre Untertanen. Es ist anzunehmen, daß Margaretha von Arenberg als Kind ihrer Zeit an die Existenz von Hexen ebenso glaubte wie ihre Zeitgenossen. Sie sah die Bekämpfung dieses „Übels“ jedoch nicht in der Vernichtung der „Hexen“ durch Verbrennung. Sie wollte durch vorbeugende Maßnahmen dem Hexenwesen, der Wahrsagerei und der Zauberei begegnen. Niemand sollte sich der Zauberei zuwenden und auf die, welche schon in das Hexenwesen verstrickt waren, sollte erzieherisch eingewirkt werden. Sie überantwortete erst dann Hexen und Zauberer dem Feuertode, wenn sie keinen Weg sah. die Betroffenen zu bessern19).

Arenberg.gif (33290 Byte)

Ortsansicht von Aremberg, 1911

Hebung des Bildungsniveaus

Margaretha mobilisierte die Geistlichkeit, denn im Unglauben und Mißtrauen gegen Gottes Barmherzigkeit und Kraft sah sie die Ursache für die Existenz von Hexen. Aus diesem Grunde sollte der Unterricht in den Glaubenswahrheiten intensiver gestaltet werden. Nach Margarethas Meinung, die im Gegensatz zur Meinung der damaligen Zeit stand, sollte das Hexenwesen durch Hebung des Bildungsniveaus bekämpft werden. Sie verpflichtete die Pfarrer zur Erteilung des obligatorischen Unterrichtes im Lesen. Schreiben und Katechismus20). Dem Katechismusunterricht war der Katechismus des Petrus Canisius zugrunde gelegt21). Man kann annehmen, daß die Gründung der ältesten Bruderschaft in Aremberg, der Christenlehrbruderschaft, auf Margarethas Einfluß zurückgeht22). Es ist belegt, daß die Nikolaus-Bruderschaft in Aremberg im Jahre 1646 entstand und die Schutzengelbruderschaft im Jahre 1669. Um einen regelmäßigen Unterrichtsbesuch zu gewährleisten, drohte Margaretha den Eltern Strafe an, falls sie ihre Kinde nicht zum Unterricht schickten23). Sie ordnete ferner an, die als Hexen bezeichneten Frauen erst zu verwarnen und dann über die Bestrafung zu entscheiden, wenn sie rückfällig wurden. Statt den Verwandten von Hingerichteten Vorwürfe zu machen, sollte man die Betroffenen bemitleiden und trösten.

So war die Fürstin wohl die erste, die das Hexenwesen nicht mit den in ihrer Zeit üblichen Mitteln bekämpfte. Auch auf andere Gebiete ging die Landesherrin in ihrer Verordnung ein. Es gehörte eine Menge Mut, Verständnis und Weitsicht dazu, sich als Frau vor etwa 400 Jahren gegen die übliche Praxis der Hexenbekämpfung zur Wehr zu setzen. Margaretha von Arenberg hat beispielhaft und richtungsweisend gewirkt. Es dauerte noch Jahrzehnte, ehe der Jesuit Friedrich Spee von Langenfelds im Jahre 1631 ohne Erlaubnis seiner Ordensoberen die Schrift „Cautio Criminalis“ in Trier veröffentlichte. Damit trat er dem Hexenwahn entgegen und tadelte die Fürsten, die ihre Richter, Beamten und unfähige Geistliche nicht überwachten. Friedrich Spee von Langenfeld war, wie Fürstin Margaretha, gegen das bei Hexen angewandte Prozeßverfahren.

Margaretha von Arenberg war ihrer Zeit voraus. Der Name der Grundschule in Antweiler hält die Erinnerung an sie zu Recht auch in unserer Zeit wach. Mögen die Schüler der Grundschule sich dem Vorbild der Namensträgerin ihrer Schule verpflichtet fühlen und in ihrem Leben diesem Vorbild nacheifern, auch gegen den Strom zu schwimmen, wenn es um Fairneß und Gerechtigkeit gegenüber den Mitmenschen in der heutigen Gesellschaft geht.

Anmerkungen:

  1. Vgl. Franz-Hosef heyen (Hg.): Die arenberger. Geschichte einer europäischen Dynastie, Bd. 1: Die Arenberger in der Eifel. Koblenz 1987, S. 7
  2. Vgl. ebenda. S. 10
  3. Vgl. Heinrich Neu: Das Herzogtum Arenberg. 2. Aufl. Euskirchen 1940, S. 17
  4. Vgl. eyen: Die Arenberger (wie Anm. 1), S. 16
  5. Vgl.  Neu: Arenberg (wie Anm. 3), S. 18
  6. Vgl. Heinrich Neu: Das Herzogtum Aremberg, Eusenkirchen 1938, S. 26-27
  7. Vgl. ders.: Die Münzen, Medaillen und Jetons der Grafen, Fürsten und Herzöge von Arenberg, Beuel 1959, S. 17, 43
  8. Vgl. Paul Clemen (Hg.) Die Kunstdenkmäler des Kreises ahrweiler, Halbbd. 1 (= Die Kunstdenkmäler der Rheinprovinz, Bd. 17, Abt. 1). Düsseldorf 1984 (Nachdr. der Ausg. Düsseldorf 1938), S. 168
  9. Vgl. Neu. Arenberg (wie Anm. 3), S. 33
  10. Vgl. Bergamt Koblenz (Hg.) Beschreibung rheinlandpfälzischer Bergamtsbezirks, Bd. 4 Koblenz 1979, o. S. 
  11. Vgl. Heyen: Die Arenberger (wie anm. 1), S. 66
  12. Neu: Die Münzen (wie Anm. 7), S. 14
  13. Vgl. Richard Beitl (Bearb.): Wörterbuch der deutschen Volkskunde. 3. Aufl. Stuttgart 1974, S. 356-357
  14. Johann Arnold Clemens Joerres: Die Verodnung Margarethas, gefürsteter Gräfin zu Arenberg, über die Verfolgung und Bestrafung der Zauberei, Hexen, Teufelsfänger, Wahrsager und Wiederherstellung enes religiösen lebens in der Grafschaft Arenberg vom 30. November 1593. Diss. Bonn 1950, S. 74
  15. Vgl. Joerres: Die Verordnung (wie Anm. 14), S. 74
  16. Vgl. ebenda, S. 73
  17. Vgl. ebenfda, S. 74
  18. Vgl. ebenda, S. 75
  19. Vgl. Neu: Arenberg (wie Anm. 13), S. 35
  20. Vgl. Joerres: Die Verordnung (wie Anm. 14), S. 105
  21. Vgl. ebenda, S. 108
  22. Vgl. Peter Weber (Bearb.): 900 Jahre Aremberg/Eifel. meckenheim 19888, S. 31
  23. Vgl. Neu: Arenberg (wie Anm. 3), S. 35