Gemeinde- und Kreistagswahlen 1946 – Erste freie Wahlen der Nachkriegszeit im Kreis Ahrweiler

Gemeinde- und Kreistagswahlen 1946

Erste freie Wahlen der Nachkriegszeit im Kreis Ahrweiler

Leonhard Janta

Das Jahr 1946 brachte im Kreis Ahrweiler mit der Gründung von Parteien und den ersten freien Wahlen entscheidende Weichenstellungen für die demokratische Neuordnung nach dem Zusammenbruch.1)

Der politische Neubeginn kam in der französischen Besatzungszone, zu der der Kreis Ahrweiler ab Juli 1945 gehörte, später und langsamer in Gang als beispielsweise in der amerikanischen und britischen Zone. So wurden politische „Parteien demokratischer und antinational-sozialistischer Richtung“ in derfranzösischen Zone offiziell erst wieder ab Dezember 1945 zugelassen.

Anfang 1946 kam es dann im Kreis Ahrweiler zur Neugründung bzw. Wiederbelebung der Sozialdemokratischen Partei (SPD) und der Kommunistischen Partei (KPD). Die Christlich Demokratische Partei (CDP), die spätere CDU, formierte sich überwiegend aus ehemaligen Zentrumsmitgliedern und christlichen Gewerkschaftern. Die Liberale Partei (LP), die in der Freien Demokratischen Partei (FDP) aufging, verfügte im Kreisgebiet nur über wenige Mitglieder.

Das Interesse der Bevölkerung am gerade erst begonnenen politischen Geschehen war sehr gering. In erster Linie waren die Menschen „von den Sorgen um Nahrung, Kleider und Hausbrand voll in Anspruch genommen“2), so Landrat Dr. Hermann Schüling am 30. Oktober 1945 in einem politischen Lagebericht. Am 1. Juli 1946 spricht Landrat Dr. Hermann Schüling dann von „einer durch nichts mehr zu überbietenden Skepsis gegenüber allen politischen Zielsetzungen“.3)

Als die französische Besatzungsmacht am 30. August 1946 schließlich die Bildung eines“rhein-pfälzischen Landes“ verfügte, wurde „die Schaffung des Staatengebildes Rheinland-Pfalz von der Masse der Kreisbevölkerung mit Gleichgültigkeit hingenommen“.4)

Apathie und eine Ohne-Mich-Haltung waren weitverbreitet. In einersolchen Stimmungslage der Bevölkerung wurden die Vorbereitungen für die ersten Wahlen nach demokratischen Grundsätzen getroffen.

Gemeindewahlen

Mehrere Verordnungen derfranzösischen Militärregierung regelten die Vorbereitungen und Wahlmodalitäten der Gemeindewahlen vom 15. September 1946.5) Wahlberechtigte mit dem aktiven und passiven Wahlrecht wurden von den Bürgermeistern in die Wählerlisten eingetragen. Das aktive Wahlrecht lag für Männer und Frauen bei 21, das passive bei 25 Jahren. Ausgeschlossen von der Wahl waren nach der Verordnung Nr. 44 vom 28. Mai 1946 u. a. ehemalige Angehörige der SS und Waffen-SS, sofern sie nicht nach dem 1. Januar 1943 zwangsweise eingegliedert worden waren, Personen, die vom Säuberungsausschuß im Rahmen der Entnazifizierung ihres Amtes enthoben waren, Funktionäre der NSDAP oder ihrer Gliederungen, Anhänger des NS-Regimes, „insbesondere diejenigen, welche Deutsche oder Fremde wegen ihrer politischen Gesinnung, Rasse oder Religion angezeigt oder verfolgt hatten“.6)

Die Wählerlisten mußten in den Gemeinden bis zum 12. Juli 1946 fertiggestellt werden und lagen danach für zehn Tage öffentlich zur Einsichtnahme aus. Alle Bürger hatten während dieser Zeit das Recht, unterlassene Eintragungen zu beanstanden und Streichungen zu fordern. Ein Revisionsausschuß entschied danach innerhalb von acht Tagen über die Zulässigkeit der Bedenken. Besetzt war dieser Ausschuß unter dem Vorsitz des Bürgermeisters paritätisch mit Vertretern der Parteien CDP, SPD,KPD und einem freien Gewerkschafter. Sofern in den Gemeinden ein Säuberungsausschuß oder Untersuchungsausschuß zur Entnazifizierung bestand, hatte ein Mitglied dieses Ausschusses ebenfalls dem Revisionsausschuß anzugehören.

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Dem örtlichen Prüfungsausschuß war noch ein Berufungsausschuß des Kreises übergeordnet. Dieser lehnte z. B. aus Altenahr von 9 vorgetragenen Empfehlungen auf Zulassung zur Wahl 8 ab.

Insgesamt wurden 1946 im Kreis Ahrweiler 2.023 Personen als „wahlunfähig“7) von den Gemeindewahlen ausgeschlossen. Nur bei 93 Personen konnte Wahlunfähigkeit nach einer Überprüfung wieder aufgehoben werden. Weitere 9 Personen wurden zusätzlich rehabilitiert. Von den 66.627 Einwohnern des Kreises Ahrweiler im Jahre 1946 besaßen 38.420 (38.771) das Stimmrecht.

Die Wahlvorbereitungen kamen nur schleppend voran. Besonders im Amt Antweiler wurde es aufgrund der „Müdigkeit, Tatenlosigkeit auf der politischen Bahn“8) als schwierig angesehen, überall Wahlvorschläge zustande zu bringen. So verwundert es auch nicht, daß selbst die wenigen Wahlveranstaltungen nur auf eine geringe Resonanz bei den Bewohnern stießen. Am 27. August 1946 konnte Landrat Dr. Schüling allerdings dennoch der Militärregierung in Ahrweiler melden, daß die Vorbereitungen fürdie Gemeindewahlen am 15. September 1946 planmäßig abliefen. In 99 von 104 Gemeinden lagen zu diesen Zeitpunkt die Wahlvorschläge vor.

Besonders in kleinen Gemeinden kam oft nur eine Liste zustande, meistens mit Kandidaten der CDP oder eine „freie Liste“. Auf den „freien Listen“ standen aber in der Regel CDP-Kandi-daten. Bei den Vorbereitungen war wohl oft nur die Nennung der Partei vergessen oder unterlassen worden.

Inhaltlich zeigten die Parteiprogramme bei allen unterschiedlichen Ansätzen doch viele Gemeinsamkeiten. Landrat Dr. Schüling führte dazu aus: „Ein Entschluß wird durch die Tatsache erschwert, daß alle politischen Parteien, aus der allgemeinen Not heraus, ein in großen Zügen sehr ähnliches Programm haben und sich in erster Linie den Wiederaufbau zum Ziele setzen.“9)

Im Kreis Ahrweiler mit mehrheitlich katholischer Bevölkerung dürfte der am 8. September 1946 in allen katholischen Kirchen im Bistum Trier verlesene Wahlaufruf des Trierer Erzbischofs Franz Rudolf Bornewasser großen Einfluß auf das Wahlverhalten der bekennenden Katholiken ausgeübt haben.10)

„Darin wurde das Wählen als „heilige Pflicht‘ bezeichnet und die Überzeugung ausgesprochen, ,daß, wenn unser Volk einer gesicherten Zukunft entgegen gehen will, auf allen seinen Lebensgebieten die Grundsätze des christlichen Glaubens und des christlichen Sittengesetzes maßgebend und richtungsgebend sein müssen.‘ Abschließend ermahnte der Bischof:

,Es ist für euch als katholische Christen eine selbstverständliche Gewissenspflicht, von eu-rem Wahlrecht Gebrauch zu machen und nur solchen Männern und Frauen eure Stimme zu geben, von denen ihr überzeugt seid, daß in ihren Händen euer religiöses, wirtschaftliches und politisches Wohl in guten Händen liegt.'“11) Der Hirtenbrief und Ermahnungen der Geistlichen verfehlten ihre Wirkung nicht. Mit 87,8 % war die Wahlbeteiligung im Kreis Ahrweiler unerwartet hoch. Dies ist umso erstaunlicher, da das politische Interesse bis kurz vor dem Wahltermin, besonders auf den Dörfern, sehr gering war.

Ergebnis der Gemeindewahlen12)

Einwohner:66.627
Stimmberechtigte: 38.420
abgegebene Stimmen:33.738= 87,8 %
gültige Stimmen: 31.508= 93,4 %
ungültige Stimmen: 2.230= 6,6 %
CDP:17.598=55,8%
KPD:917= 2,9%
SPD:2.798= 8,9% 
Sonstige freie Listen: 10.192=32,3% 

ln einer ganzen Reihe kleinerer Gemeinden, vor allem im Raum Antweiler und Adenau, konnten die CDP, aber auch „freie Listen“ 100% der Wählerstimmen auf sich vereinigen.

Das Abstimmungsergebnis knüpfte in seiner Tendenz an die Wahlergebnisse vor 1933 an. Damals war der Kreis eine Hochburg der Zentrumspartei, die bei allen Wahlen die absolute Mehrheit im Kreis gewann.

Insgesamt verliefen die Gemeindewahlen ruhig, so daß der Bericht über den Wahltag in Bad Neuenahr durchaus für das ganze Kreisgebiet Gültigkeit beanspruchen kann: „Die Wahl innerhalb der Gemeinde Bad Neuenahr ist den Vorschriften entsprechend durchgeführt worden und ohne den geringsten Zwischenfall oder Störungsversuch verlaufen. Ertreulich war die an allen Stellen geleistete sachliche Arbeit und das durchaus ruhige Verhalten der Bevölkerung. In den Wahllokalen selbst sind keinerlei Meinungsverschiedenheiten auf Grund verschiedener Parteizugehörigkeit aufgetreten. Die Ortskommandantur hatte den Tag über laufend starke Militärstreifen entsandt. Ein Einschreiten war in keinem Falle erforderlich. …“13)

Lediglich in der Gemeinde Hönningen/Ahr mußte die Wahl für ungültig erklärt werden, weil dort 80 Stimmzettel fehlten, so daß am Wahltag ab 16 Uhr bereits alle Stimmzettel ausgegeben waren und von weiteren Bürgern nicht mehr gewählt werden konnte. Diese Panne kam wohl durch einen Irrtum beim Abzählen der Wahlzettel in der Druckerei Plachner in Ahrweiler zustande. Für die Wahlwiederholung wurde der 29. September festgelegt.

Nach der Gemeindewahl versuchte die CDP entsprechend dem Wahlausgang in den Wahlberufungsausschüssen vertreten zu sein. Ihre Bemühungen waren jedoch vergeblich, da die paritätische Beteiligung der Parteien gesetzlich geregelt war.14)

Wahlen zur Kreisversammlung

Bei der Wahl zur Kreisversammlung am 13. Oktober 194615) standen vier Wahlvorschläge zur Abstimmung: CDP, SPD, KPD, LP. Wahlberechtigt waren nur die Personen, die bereits in die Wählerlisten zur Gemeindewahl Aufnahme gefunden hatten.

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Wahlwerbung der CDP

In dem knappen Monat zwischen Gemeindewahlen und Kreistagswahlen fanden nur wenige Wahlkundgebungen statt. Die Vorbereitungen zur Wahl verliefen wiederum reibungslos und auch am Wahltag kam es zu keinen Zwischenfällen oder Störungen.

Das Ergebnis der Kreistagswahlen weist gegenüber den Gemeindewahlen erhebliche Stimmenzuwächse der CDP auf. Dies ist wohl vor allem darauf zurückzuführen, daß die „freien Listen“ nicht mehr zur Wahl antraten.

Auf Kreisebene kam die CDP auf 79,7% der Stimmen, die KPD auf 3,99, die SPD auf 13,42% und die LP auf 2,8% der abgegebenen Stimmen. Die Wahlbeteiligung war mit 82,43 %

leicht gesunken, ungültig waren 5,97% der abgegebenen Stimmen. Einige ausgewählte Einzelergebnisse aus dem Kreisgebiet sollen das Wahlverhalten, das je nach Ortsgröße und Region teilweise erheblich schwankt, verdeutlichen.

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Wahlwerbung der SPD

CDPKPDSPDLP
Adenau:83,291,3712,313,03
Ahrweiler:73,59,112,64,8
Altenahr:83,12,67,27,1
Antweiler:88,32,87,71,2
Bad Neuenahr:69,93,821,44,9
Brohl:62,57,825,93,8
Dümpelfeld:91,9442,681,34
Franken:97,700,20,1
Gelsdorf:70,416,1221,551,92
Karweiler:95131
Koisdorf:964
Niederbreisig:710,3200.5
Niederzissen:79,12,617,21.1
Oberwinter:71,53,720,34,5
Remagen:637253
Rheineck:5012342
Ringen:871,58.53
Sinzig:754,717,42,9
Waldorf:92,350,285,372
Westum:88291

(Angaben in Prozent)

Besonders in den Höhengebieten der Eifel kam es in kleinen Dörfern fast zu geschlossenen Abstimmungen. So z. B. in Honerath, wo auf die CDP 100% entfielen.

Die CDP erreichte in allen Orten die absolute Mehrheit. Ihr Stimmenanteil nahm aber von der Hocheifel in Richtung Rheinschiene ab. Sie konnte auch bei den Kreistagswahlen an die Wahlerfolge der Zentrumspartei vor 1933 anknüpfen und deren Stammwählerschaft gewinnen. Auch nach 12 Jahren NS-Diktatur erwiesen sich die konfessionelle Bindung der überwiegend katholischen Bevölkerung und die Sozialstruktur im ländlichen Raum als bestimmende Faktoren für das Wahlverhatten der Bevölkerung im Kreis Ahrweiler. Wahlanfechtung durch die LP Die Liberale Partei (LP) forderte, die Kreistagswahlen für ungültig zu erklären. Sie begründete dies damit, daß der Wahlausschuß für die Kreistagswahl von ihrem Wahlvorschlag mit 17 Kandidaten nur drei anerkannt hatte. Für die restlichen 14 hatte die LP allerdings keine genauen Auskünfte über die frühere Zugehörigkeit zur NSDAP und NS-Mitgliedschaften erteilt. Daraufhin sprach der Wahlausschuß diesen Kandidaten der LP das passive Wahlrecht ab. Am 27. November 1946 wurde die Klage der LP vor dem Bezirksverwaltungsgericht in Koblenz verhandelt und abgewiesen, da die zum Nachweis des passiven Wahlrechts erforderlichen Urkunden von der Partei nicht beigebracht worden waren. Auch konnte das Verwaltungsgericht der Argumentation der Liberalen nicht darin folgen, daß ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem ungünstigen Wahlergebnis der LP und der Streichung der 14 Kandidaten bestehe. Die LP hatte vorgebracht, „daß sie für den Fall der Zulassung ihrer ursprünglich aufgestellten 17 Kandidaten die zweitstärkste Partei geworden wäre, d. h., die SPD mit 13,43 % der Stimmen hätte übertreffen können.“‚6‚ Das Gericht ging vielmehr davon aus, daß die LP auch dann nicht mehr als ein Kreistagsmandat erhalten hätte. Die LP konnte nämlich von den 30.043 gültigen Stimmen nur 869 (2,89 %) auf sich vereinigen. Erst bei der Vergabe der Reststimmen erhielt die LP, die spätere FDP, ein Kreistagsmandat, das die CDP abgeben mußte.

Erste Kreisversammlung 

Der ersten Kreisversammlung gehörten 22 Mitglieder an, CDP 18, SPD 3, KPD 1. Ein Mandat der CDP ging erst nach der ersten Sitzung an die LP.

Die Mitglieder der ersten Kreisversammlung am 21. Oktober im Kreishaus in Ahrweiler waren:17) 

CDP
Dr. med. Georg Habighorst, Arzt, Ahrweiler;
Wilhelm Dresen, Kaufmann, Adenau;
Eduard Schütz, Landwirt und Kaufmann, Lantershofen;
Peter Bruder, Arbeiter, Sinzig;
Johann Rosenbaum, Winzer, Altenahr;
Johann Faßbender, Landwirt, Ohlenhard;
Dr. Alida Oelze, Wissenschaftliche Angestellte, Bad Neuenahr;
Bertram Steinborn, Pensionsinhaber, Bad Neuenahr;
Jakob Frevel, Kaufmann, Brohl;
Peter Schäfer, Landwirt, Dedenbach;
Matthias Olligschläger, Kaufmännischer Angestellter, Kripp;
Josef Maag, Malermeister, Sinzig;
Dr. Leo Schmitz-Both, Fabrikant, Ahrweiler;
Peter Frömbgen, Arbeiter, Heimersheim;
Josef Rieder, Landwirt, Leimbach;
Karl Gilles, Winzer, Walporzheim;
Margarete Schöter, Hausfrau, Oberwinter;
Hubert Hoffmann, Müllermeister, Hönningen.

SPD
Lorenz Sohn, Werkmeister, Remagen;
Paul Mander, Polizeimeister a.D., Bad Neuenahr;
Josef Beu, Behördenangestellter, Walporzheim.

KPD
Eduard Martini, Angestellter, Ahrweiler. Anstelle von Hubert Hoffmann (CDP), zog Ferdinand Steinhauser, Altenahr, von derLP in den Kreistag ein.

Vier Mitglieder des ersten Kreistages der Nachkriegszeit hatten bereits vor 1933 diesem Gremium angehört: Peter Schäfer und Margarete Schöterfür die Zentrumspartei, Lorenz Sohn als SPD-Mitglied und Eduard Martini als Vertreter der KPD.

Die erste Kreisversammlung am 21. Oktober 1946 fand unter dem Vorsitz von Landrat Dr. Hermann Schilling statt.

Dr. Georg Habighorst und Bertram Steinborn, beide CDP, wurden zu Kreisdeputierten gewählt. Landrat Dr. Schüling berichtete über die „Lage der Verwaltung“ nach dem „total verlorenen Krieg“ und kündigte weitere Sparmaßnahmen an.

In deranschließenden Aussprache betonte Eduard Martini (KPD) „seinen Wunsch zu positiver Zusammenarbeit mit den anderen Fraktionen angesichts des großen Aufgabenbereiches der Kreisverwaltung unter der durch den Krieg hervorgerufenen politischen und wirtschaftlichen Lage.“18) Weiterhin diskutierten die Kreistagsmitglieder über die Abgabe von Vieh und die Erfüllung der Requisitionsforderungen der Besatzung, Düngemittelbeschaffung und die Bekämpfung der Wildschweinplage. Landtagswahlen 1947 Aus der Kreisverwammlung heraus wurden die Mitglieder der Beratenden Landesversammlung gewählt, von denen nach der Verordnung Nr. 57 vom 30. August 1946 die Verfassung des Landes Rheinland-Pfalz ausgearbeitet werden sollte. Dr. med. Georg Habighorst (CDP) gehörte als Vertreter des Kreises der insgesamt 127 Mitglieder zählenden Beratenden Landesversammlung an. Bereits am 25. April 1947 verabschiedete sie einen Verfassungsentwurf. Für den 18. Mai 1947 wurden die ersten Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz mit der Abstimmung über die Verfassung und die Schulfrage anberaumt.19) Die Wahlbeteiligung lag im Kreis Ahrweiler bei 81,5 %. Für die CDU (vorher CDP) votierten 74,5 %, SPD 16,5 %, LP 5 %, KPD 4 %. Der Verfassung stimmten 79,1% zu, 20,9% waren dagegen. In der Schulfrage sprachen sich 84,7 % für die Bekenntnisschule aus, 15,3 % lehnten diese ab. Auf Landesebene wurde die Verfassung von Rheinland-Pfalz dagegen mit 50,3 % nur knapp angenommen. Für den Schulartikel stimmten landesweit 52,4 % der Wähler. Der Aufbau des Landes Rheinland-Pfalz war damit von unten nach oben über Gemeinde- und Kreistags- bis hin zu den Landtagswahlen demokratisch legitimiert.Anmerkungen:

  1. vgl. besonders die Beiträge von Hubert Rieck zu diesem Thema.
  2. Kreisarchiv Ahrweiler (KA-AW) 03-173.
  3. Ebenda.
  4. Ebenda.
  5. KA-AW 03-149.
  6. VO Nr. 44 vom 28. Mai 1946.
  7. An anderer Stelle wird von 1204 „Wahlunfähigen“ gesprochen (KA-AW 03-149).
  8. KA-AW 03-149, Bericht aus Antweilervom 24. August 1946.
  9. KA-AW 03-173 (1. Juli 1946)
  10. vgl. SchaafS 102
  11. zitiert nach Scnaaf S. 102
  12. KA-AW 03-149.
  13. KA-AW 03-171, Bericht vom 16. September 1946.
  14. KA-AW 03-173.
  15. KA-AW 03-150.
  16. Ebenda.
  17. Protokoll der Kreisversammlung Ahrweiler vom 21. Oktober 1946.
  18. Ebenda.
  19. vgl. KA-AW 03-171.

Quellen und Literatur:

Kreisarchiv Ahrweiler: 03-149 (Gemeinderatswahlen am 15 September 1946); 03-150 (Kreistagswahlen vom 13 Oktober 1946); 03-171 (Wahlen zum Kreistag vom 13. Oktober 1946 und zum Landtag vom 18. Mai 1947); 03-172 (Berichte für die französische Militärregierung 1945-1947); 03-173 (Politische Lageberichte der Bürgermeister und des Landrates 1945-1948); 062-19 (Materialien zum Thema -1. freie Kreis-tagswahlen nach 1933″); Rhein-Zeitung 1946/1947; Protokollbuch des Kreistages 1921-1933 u. 1946ff.
Bender, Dorothee/ Anton Neukirchen/ Hubert Rieck: Kriegsende und Neubeginn im Kreis Ahrweiler 1945-1949 – Zusammenbruch und Wiederaufbau. In; Studien zu Vergangenheit und Gegenwart 1, Bad Neuenahr-Ahrweiler 1987. S. 137ff.
Janta, Leonhard/ Hubert Rieck: Von der frühen Nachkriegszeit bis heute. In; Studien zu Vergangenheit und Gegenwart 3, Bad Neuenahr-Ahrweiler 1993, S. 195 – 218.
Plümer, Dr. Egon: 30 Jahre Kreis Ahrweiler im Lande Rheinland-Pfalz, In; Heimatjahrbuch für den Kreis Ahrweiler 1978. S. 10-16. Rieck, Hubert; Zeitaufnahme: Aus den politischen Lageberichten des Ahrweiler Landrats von 1945-1948. In: Heimatjahrbuch Kreis Ahrweiler 1987, S, 136-143. Rieck. Hubert; Der Neubeginn des politischen Lebens 1945-1947, In: Studien zu Vergangenheit und Gegenwart 2. Bad Neuenahr-Ahrweiler 1989, S. 315-344.
Schaaf- Erwin; Neubeginn aus dem Chaos. Die Geschichte des heutigen Landkreises Bernkastel-Wittlich in den Nachkriegsjahren 1945-1950,Wittlich 1985.