Eckermast, eine Waldnutzung früherer Jahrhunderte

Ignaz Görtz

Wenn heute von Waldnutzung die Rede ist, denkt man an die Gewinnung von Holz, das als Baumaterial, in geringerem Umfang als Brennstoff und in stärkerem Maße als Rohstoff für weiterverarbeitende Industrien, beispielsweise die Papierindustrie, Verwendung findet. Mit dem Begriff Wald verbindet man auch die Ausübung der Jagd, und in jüngster Zeit rückt der Erholungswert des Waldes immer mehr in den Vordergrund.

In früheren Jahrhunderten kam der Waldnutzung sowohl im privaten Bereich wie auch im Wirtschaftsleben eine größere, entscheidende Bedeutung zu. Holz war in unserem Gebiet das einzige Brennmaterial, für den Hausbau das wichtigste Baumaterial. Im wirtschaftlichen Bereich lieferte der Wald unter anderem den eisenverarbeitenden Betrieben die Holzkohle, dem Gerber die Eichenlohe, dem Glas-, Seifen- und Farbenhersteller die Pottasche und dem Winzer die Weinbergspfähle. In Gebieten mit geringen landwirtschaftlichen Nutzflächen holte man im Wald Laub als Streu fürs Vieh und in futterknappen Zeiten das grüne Laub zur Viehfütterung. Unter den viehwirtschaftlichen Nutzungen des Waldes war auch die Waldweide, die Eckermast von Bedeutung.

Eckermast

Ecker hieß die Frucht von Eiche und Buche. Der Name Ecker hat sich für die Frucht der Buche als Buchecker bis heute erhalten, während die Eicheneckern nur noch Eicheln genannt werden. Diese Eckern wurden für die Schweinemast genutzt, indem man die Schweine gegen Zahlung einer Abgabe,

Dem genannt, zur Weide in den Wald, „zu den Eckern“ trieb. Die Zahl der Schweine, die aufgetrieben werden durften, und die Höhe der Abgabe wurden im Anschluß an die jährliche Besichtigung der Waldungen entsprechend dem Anfall an Eckern festgelegt. Wie die Praxis der Eckermast aussah, mag die Situation im Kirchspiel Altenahr während des 16. Jahrhunderts erläutern.

Kirchspiel Altenahr im 16. Jahrhundert

Im Kirchspiel Altenahr gehörten zur Burg Are und damit dem Kurfürsten von Köln drei Waldungen. Die mit Buchen bestandene Wintershardt und die Eichenwaldungen auf Ditschhardt und Bockshardt. Hinzu kam der Kreuzberger Busch, der Bestandteil der Herrschaft Kreuzberg war. Wurden Schweine aufgetrieben, so fiel der Eckerdem dem Kurfürsten von Köln als Burgherrn und dem Herrn von Kreuzberg zu.

Über die Aufteilung des Eckerdems kam es im 16. Jahrhundert zu Unstimmigkeiten zwischen dem kurfürstlichen Kellner (Rentmeister) und dem Herrn von Kreuzberg. Im Jahre 1549/50 berichtet der Kellner Johann von Goer: „Die Scheffen und Geschworenen weisen und kennen meinem gnädigen Herrn von dieser Seite der Ahr und Vischelbach alle Wetten, Brüchten und Nutzung der Ecker allein zu; aber zu Creutzberg meinem gnädigen Herrn alle Gewalt, sunst (im übrigen) Wetten, Brüchten und Ecker meinem gn. Herrn zwei Pfennig und denen von Creutzberg den dritten Pfennig.“ Die Herren von Kreuzberg erhielten also im Bezirk ihrer Herrlichkeit, die vom übrigen Kirchspiel durch den Vischelbach und von dessen Mündung südwärts durch die Ahr getrennt wurde, ein Drittel der Einnahmen aus den Brüchten und dem Eckerdem, während im übrigen Kirchspiel Altenahr der Kurfürst allein diese Einnahmen bezog. Johann von Königsdorf, Herr zu Kreuzberg, erhob nun Anspruch auf ein Drittel des Eckerdems im ganzen Kirchspiel. Da seine Forderung mit dem Weistum der Schelfen und Geschworenen nicht in Einklang stand, dürfte er in die Berufung gegangen sein. In diesem Falle hatte der Schultheiß von Altenahr die Burgmänner zu versammeln, die über die Streitfrage zu entscheiden hatten. Ein entsprechender Vorgang ist nicht überliefert. Die Burgmänner müssen jedoch gegen das Weistum zugunsten von Königsdorfs entschieden haben, da in den Kellnereirechnungen der folgenden Jahre der Eckerdem aus allen vier Waldungen des Kirchspiels Altenahr zu zwei Dritteln dem Kurfürsten und zu einem Drittel dem Herrn von Kreuzberg zugerechnet wird. Entsprechend dieser Drittelung wurden auch die Kosten des Hirtenlohns aufgeteilt, von dem die Herren von Kreuzberg ein Drittel zahlten. Der Hirtenlohn betrug außer der Kost täglich 5 Albus, ab 1570 6 Albus. Im Jahre 1587/88 wurden für sechs Wochen 18 Gulden bezahlt.

Eckerdem

Der Eckerdem wurde ursprünglich in Naturalien, meist in Hafer, entrichtet. So ist in der Rechnung 1514/15 unter den Hafereinkünften ein Malter Hafer als Eckerdem für den Auftrieb von zwei Schweinen des Meister Thewes aus Altenburg verbucht. Für jedes Schwein wurden also drei Sester Hafer entrichtet.

Die nächste erhaltene Rechnung vom Jahre 1549/50 führt, wie auch die folgenden, den Eckerdem unter den Geldeinnahmen auf, so daß zwischen 1515 und 1549 die Umwandlung des Eckerdems von einer Natu-rallieferung in eine Geldzahlung erfolgte. Von der Abgabe befreit war je ein Schwein des Schultheißen von Altenahr und Kreuzberg, des Landboten, des Hirten und des Mannes, bei dem die Schweine über Nacht untergebracht waren. Im Jahre 1587/88

durfte auch der frühere Kellner Wilhelm Ro-rlch eine Sau mit zwei Ferkeln frei mitgehen lassen. Im Rechnungsjahr 1571/72 ließ der Amtmann und Kellner Edmund von Vlat-ten in Altenahr zwölf Schweine mit auftreiben, da in Buschhoven, das er mitverwaltete, „Mastmangel“ war. Von Vlatten stellt es „zu seines gn. Herrn Gefallen“, ihm den Eckerdem für diese zwölf Schweine nachzulassen. Die vom Eckerdem befreiten Schweine hießen Freischweine. Die übrigen, die Demschweine, wurden vom Hirten auf einem Kerbstock vermerkt, wobei zwei kleine Schweine für eins gerechnet wurden.

Die Abrechnung und Aufteilung der Dem-einnahmen nahmen der Altenahrer Kellner und der Herr von Kreuzberg gemeinsam vor. Dabei wurden vom Ertrag die Kosten der Besichtigung und Beköstigung, der Hirtenlohn und sonstige kleinere Ausgaben oder Einnahmeausfälle abgezogen. So vermerkt die Rechnung 1571/72, daß ein bereits vier Wochen zur Mast aufgetriebenes Schwein „von einer Steinklippen zu Stük-ken zerfallen“ sei, von dem kein Eckerdem zu zahlen war.

In manchen Jahren wurde auch noch der „Nachecker“, eine Nachweide im Wald anfang des Winters, gegen Zahlung einer Pauschalsumme an die Nachbarn (Kirchspielseinwohner) verpachtet.

Eckerjahre

Wie man gute und schlechte Weinjahre unterscheidet, so waren auch die Jahre mit, reichlichem Eckeranfall sogenannte Eckerjahre. Diese Jahre lassen sich aus den Kell-nereirechnungen anhand der Einnahmen aus Eckerdem ablesen, wobei man feststellt, daß gute Eckerjahre so schwankend wie gute Weinjahre sind. Von den 22 Jahren des 16. Jahrhunderts, deren Rechnungen erhalten sind, brachten nur zehn eine nennenswerte Einnahme aus Eckerdem. In den übrigen Jahren heißt es dann ähnlich 1588/89: „Weil dies Jahr gar wenig Mast erschienen, hab ich gleichwohl den Untertanen den kleinen Vorrat für ihre Väsel zu nießen ausgepachtet um 1 1/2 Malter Hafer.“

Dabei wechseln gute und schlechte Eckerjahre nicht regelmäßig. Die Rechnungen des 16. Jahrhunderts überliefern zweimal, daß in vier aufeinanderfolgenden Jahren die Schweinemast ausfallen mußte.

Rückgang der Waldweide

Während im 16. Jahrhundert die Eckermast viehwirtschaftlich und der Eckerdem als Einnahmequelle fiskalisch von einiger Bedeutung war, ist die Entwicklung im 18. und 19. Jahrhundert rückläufig.

Der Wegfall der Waldweide hat mehrere Gründe. Zum Schutz des Waldes wurde schon im 18. Jahrhundert die Waldweide und die Eckermast stark eingeschränkt, wenn nicht gar, wie es für das Kirchspiel Altenahr in mehreren Jahren der Fall war, verboten, da durch den Viehauftrieb der Samen und die kleinen Baumpflanzen vernichtet und die Regenerierung des Waldes verhindert wurde.

Im übrigen ließ der Übergang zu einer intensiveren Bewirtschaftung des Ackerlandes die zur Weide genutzten Brachen und Stoppelweiden zurückgehen. Die Schweine wurden von der Weide in den Stall verdrängt, wobei die Stallfütterung durch neue Futterquellen, wie die Anpflanzung der Kartoffel, gefördert wurde und gleichzeitig eine schnellere Schlachtreife der Schweine brachte.

Quellen:

Zitzen, Scholle und Strom, Lief. 5: Tiere und Forsten Bonn, 1960. Landeshauptarchiv Koblenz, Abt. 2 Nr. 1162, 1180, 1182, 1183/87