Die „Schmitzmühle“ – Ein Kapitel Sinziger Mühlengeschichte

Die »Schmitzmühle«

Ein Kapitel Sinziger Mühlengeschichte

Hans Kleinpass

Der ursprünglich wohl für das Godenhaus in Sinzig angelegte, aus derAhr abgeleitete Mühlenteich speiste einst nicht nur den Mühlenbetrieb des Godenhauses und die ehemalige Sinziger »Stadtmühle« an der Ahr, sondern auch die frühere »Schmitzmühle« an der alten Kripper Straße in Sinzig. Benannt war die »Schmitzmühle« nach ihrem Erbauer und seinen Nachkommen, die dort in drei Generationen nahezu ein Jahrhundert lang einen Mühlenbetrieb unterhielten und Landwirtschaft betrieben. Der Mühlenbetrieb wurde vor gut sieben Jahrzehnten eingestellt, der landwirtschaftliche Betrieb ging noch einige Jahrzehnte weiter, aber seit den 50er Jahren dient die frühere »Schmitzmühle« nur mehr als Wohnhaus. Selbst der alte Mühlenteich wurde nach dem letzten Kriege stillgelegt. Die »Schmitzmühle« selbst blieb bis 1976 im Familienbesitz.

Erbaut wurde die Sinziger »Schmitzmühle« im Jahre 1828 von dem Müller Christian Schmilz, der nach der Familienüberlieferung1) 1812/13 mit den napoleonischen Truppen in Rußland kämpfen mußte und von dort krank und zerlumpt zurückkehrte. Christian Schmilz, gebürtig aus Iversheim (bei Bad Münstereifel), dort am 22. September 1790 als Sohn von Wilhelm Schmitz und Anna Maria Decker getauft, war in 1. Ehe mit Margaretha Kruft aus Hönningen/ Rhein verheiratet. Mindestens schon 1822 muß Christian Schmitz mit seiner 1. Frau auf Gut Godenhaus gewohnt haben und bei dem damaligen Gutsbesitzer Heinrich Borckmann als Müller tätig gewesen sein.

Die eigentliche Geschichte der Sinziger »Schmitzmühle« beginnt im Jahre 1827, Vom 28. August 1827 stammt eine bei den Akten2) befindliche Rechnung für folgende Bekanntmachung im Anzeigenteil (S. 308) des Amtsblattes Nr. 33 der Regierung in Koblenz vom 28. August 1827:

„Da der Müller Christ. Schmitz von hier das Project hegt, in hiesiger Gemarkung auf das Eigenthum des Herrn Gutsbesitzers Borkmann, unterhalb des sogenannten Godenhauses nach dem Rneine zu, an den dort vorbeifließenden Gemeinheitsbach eine Mühle zu errichten, so bringe ich dieses hierdurch auf den Grund des Direktorial-Beschlusses vom 19. Ventöse3) und in Gemäßheit der ergangenen hohen Ministerial-lnstruktion vom 19. Thermidor 6. Jahres4) mit derAufforderung zur öffentlichen Kenntniß,daß das desfallsige Gesuch des5) Schmitz während drei Wochen von jedermann auf dem hiesigen Stadthause eingesehen werden könne, und Einsprüche gegen erwähntes Etablissement binnen dieser Frist bei hiesiger Stelle vorgebracht werden müssen. Sinzig, den 9. August 1827. Der Bürgermeister, Knieps«.

Schmitzmuehle.gif (86120 Byte)

Die „Schmitzmühle“ Ende der 30er Jahre

Zunächst schien es wegen der geplanten Mahlmühle des Christian Schmilz keinerlei Schwierigkeiten zu geben. Am 13. September 1827 teilte Bürgermeister Knieps dem Landrat in Ahrweiler mit, Einsprüche seien bisher nicht gekommen und er lege deshalb das Gesuch zur weiteren Verfügung vor, bemerkte jedoch dazu:
»… Indessen dürfte nach der Bitte des hiesigen Gemeinderathes Bittsteller bei seiner Anlage dahin beschränkt werden, daß er den Wiesen-Besitzern in der Nähe derselben ihr wohlerworbenes Wässerungsrecht nicht schmälern dürfte«. Die Sache nahm ihren Lauf, und die Akten enthalten u. a. eine Reisekostenrechnung des Bau-Inspektors Nebel6) in Koblenz vom 30. Januar 1828 ».. . wegen einer Reise nach Sinzig behufs Untersuchung und Begutachtung über die Anlage einer neuen Mühle ober dem guten Haus«. Für die Reise, die zur Hälfte mit einer Mühlenangelegenheit in Linz abgerechnet wurde sowie für den gutachtlichen Bericht wurden 11 Taler, 13 Silbergroschen, 8 Pfennige berechnet.

Laut Verfügung der Regierung Koblenz vom 15. Februar 1828, die bereits am 18. Februar 1828 vom Landrat an den Sinziger Bürgermeister weitergeleitet wurde, stand der Mühlen-Anlage nichts mehr im Wege, doch die Regierung verlangte von Christian Schmilz noch die Erfüllung verschiedener Bedingungen. Er mußte die oberhalb der geplanten Mühle gelegenen Wiesen durch einen kleinen Damm gegen Überschwemmungen schützen, den zwischen seiner Mühle und dem Godenhaus liegenden Wiesen aber auch die Wässerung durch einige kleine »Stauschützen« sichern und schließlich die Hälfte des Obergrabens stets rein halten. Die Mühle könne alsdann errichtet werden, so hieß es in dieser Verfügung. Der Sinziger Bürgermeister wurde angewiesen, ». . . den Schmitz zugleich aufzufordern, obige Bedingungen bei Strafe der Wiedereinziehung der Concession genau zu erfüllen«. Christian Schmilz entnahm aus dieser Verfügung die grundsätzliche Bauerlaubnis, obwohl die formelle Konzession für den Mühlenbetrieb zu diesem Zeitpunkt trotz der widersprüchlich formulierten Regierungsverfügung noch gar nicht vorlag.

Eine Abschrift der vorgenannten Verfügung vom 15. Februar 1828 war auch dem Sinziger Müller Christian Uhrhahn zugeschickt worden, der damals neben der Witwe Roth eine der beiden seinerzeit noch städtischen Mühlen am Ahrufer gepachtet hatte. Erst jetzt, nach etlichen Monaten, stieg die Konkurrenz auf die Barrikaden, und am 6. März 1828 wurden die Witwe Roth und Christian Uhrhahn beim Sinziger Bürgermeister vorstellig. Die Witwe Roth hatte im Grundsatz keine Einwendungen gegen die geplante Mühle des Christian Schmilz, verlangte aber von ihm, ». . . den ganzen Teich von der Stelle seiner Anlage bis zu ihrer Mühle jährlich von allem Schlamm zu reinigen und einen Wasser-Pegel an ihre Mühle durch einen Wasserbaubeamten hinzustellen«, damit der bisherige Wasserstand aufrechterhalten bleibe und kein Stauwasser entstehe. Der Müller Christian Uhrhahn verlangte zusätzlich, daß Christian Schmilz »die Klause in der Ahr« mitzumachen verpflichtet werde.

Christian Schmitz hat im Jahre 1828 seinen ursprünglichen Bauplan insofern grundsätzlich geändert, als er die Mühle nicht unterhalb (rheinseitig) vom Godenhaus, sondern oberhalb (westlich) vom Godenhaus baute. Ganz sicher war dies der Anlaß für eine Verfügung der Regierung Koblenz vom 4. November 1828, wodurch ihm der Betrieb der Mühle verboten wurde. Christian Schmitz bemerkte dazu in einem vierseitigen Schreiben an den Sinziger Bürgermeister vom 24. Dezember 1828: „… Nach dieser Verfügung ist mir der fernere Betrieb meiner bereits auf Grund der mir ebenfalls mitgetheilten hohen Regierungsverfügung vom 15. Februar c. errichteten Mühle untersagt und hauptsächlich aus dem Grunde, weil das später von mir geänderte Projekt, die Mühle statt unterhalb des Godenhauses oberhalb desselben zu erbauen, nicht in dem Amtsblatte der Königlichen Regierung bekanntgemacht sey«. Weiter erwähnte Christian Schmitz: „… besondere Gründe und der Umstand,… daß ich oberhalb des Godenhauses ein eigenes Grundstück besaß, welches zu dieser Anlage geeignet war«, hätten ihn zur Änderung seines ursprünglichen Planes bewogen. Da alle angrenzenden Grundstückseigentümer aus Sinzig waren, habe Bürgermeister Knieps die Abänderung seines ursprünglichen Bauprojekts auch nur in Sinzig und den umliegenden Gemeinden bekanntmachen lassen, was den Müller Christian Uhrhahn und die Witwe Roth zu erneuten Einsprüchen veranlaßt habe. Christian Schmitz bat den Bürgermeister »um Ertheilung der Concession, meine bereits errichtete Mühle wieder in Gebrauch setzen zu dürfen«.

Der Müller Christian Schmitz wurde am 24. Dezember 1828 auf dem Bürgermeisteramt in Sinzig auch zu den Einsprüchen der Witwe Roth und des Christian Uhrhahn gehört. Schmitz erklärte, »… die Einsprüche beider Comparenten könne er für nichts als für Brotneid ansehen«. Sowohl der Kataster-Geometer Stoll als auch der Bau-Inspektor Nebel hätten mehrere Male den fraglichen Bach untersucht ». . . und dieAnlage seiner bereits erbauten Mühle für gut befunden«. Er (Schmitz) habe zwar ». . . zur mehreren Bequemlichkeit dem Bache eine etwas geradere Richtung, ungefähr 6 Fuß lang, gegeben«, aber hierdurch sei den oberhalb gelegenen Mühlen der Witwe Roth und des Uhrhahn kein Schaden entstanden, ». . . wie sich dies durch zweimalige Untersuchung des Herrn Bau-Inspektors Nebel bewiesen habe: daß durch die Umwandlung der Richtung des Baches die anliegenden Felder überschwemmt worden, sey die größte Unwahrheit«. Die Errichtung eines Sicherheitspfahles fand Schmitz sehr zweckmäßig und bat um entsprechende Veranlassung durch Bauinspektor Nebel. Schmitz versprach weiter, seinen Teich einmal jährlich regelmäßig zu reinigen und erklärte weiter, „die verlangte Bürgschaft wolle er in der Person des Gutsbesitzers Herrn Borkmann vom Godenhaus stellen«. Durch diese Bürgschaft sei sowohl die Gemeinde als auch Uhrhahn abgesichert. Witwe Roth und Christian Uhrhahn hätten schon früher opponiert, aber ihre Opposition sei durch den Bauinspektor Nebel »als grundlos befunden worden«. Aus all diesen Gründen bat Christian Schmitz abschließend, daß »man ihm baldigst die Concession zum Gebrauch seiner angelegten Mühle ertheilen möge«.

Es sollte noch fast ein halbes Jahr dauern, bis die Regierung in Koblenz mit Datum vom 13. Juni 1829 endlich die gewünschte Konzession erteilte7). Landrat von Gaertner leitete sie am 20. Juni 1829 weiter an den Sinziger Bürgermeister. Vor Aushändigung der Konzession mußte der Müller Christian Schmilz jedoch die Gebühren begleichen und die geforderte Bürgschafts-Erklärung beibringen. Schmitz hatte 15 Taler hinterlegt. Für Gebühren wurden 10 Taler, 4 Silbergroschen, 9 Pfennige abgezogen, davon 8 Taler, 5 Silbergroschen für Gebühren des Bauinspektors, so daß Schmitz noch 4 Taler, 25 Silbergroschen, 3 Pfennige zurückerhielt. Am 3. Juli 1829 erschienen der Müller Christian Schmitz sowie der »Eigenthümer und Mühlenbesitzer Heinr. Borckmann, wohnhaft zu Burg Godenhaus« auf Vorladung bei dem Sinziger Bürgermeister Knieps, um neben der Gebührenabrechnung die in der Konzession zur Absicherung gegen etwaige Schadensfälle geforderte Bürgschaft zu leisten. Borckmann »erklärte sofort, die Bürgschaft für den angeführten Artikel zu übernehmen« und bestätigte dies auch mit seiner Unterschrift. Nun endlich erhielt der Müller Christian Schmitz die Konzession für seine 1828 an der alten Kripper Straße errichtete Mahlmühle.8)

Die »Schmitzmühle« hatte offensichtlich zwei Mahlgänge, und zunächst gab es bei der Veranlagung zur Gewerbesteuer wohl Unklarheiten über die Höhe der Besteuerung. Die Regierung in Koblenz entschied jedoch am 26. September 1831, da ». . . die beiden Mahlgänge in der Mühle des Christian Schmitz zu Sinzig wegen der inneren Einrichtung des Mahlwerks nicht gleichzeitig betrieben werden können, so hat es bei der Besteuerung des einen Mahlgangs sein Bewenden«.

Was nun die Sinziger »Stadtmühle« anbetrifft, so hatte sie zweifellos ältere Rechte, und es ist durchaus verständlich, daß deren Pächter sich gegen die neue Konkurrenz zu wehren versuchten. Die Darstellung im Sinziger Heimatbuch von Bruchhäuser aus dem Jahre 1953 ist hinsichtlich des Mühlenwesens9) zwangsläufig kurzgehalten, teils aber auch zu berichtigen, was bei den komplizierten Pachtverhältnissen der »Stadtmühle« und bei der großen Zahl von Pächtern und Unterpächtern nicht verwunderlich ist. Die »Stadtmühle« befand sich dort, wo später die Wasserabfüllräume der Firma Baum errichtet wurden. In dem vor etlichen Jahren abgebrochenen Wohnhaus daneben war eine Ölmühle, die ebenfalls der Stadt Sinzig gehörte. Die mit Genehmigung des Herzogs von Jülich laut Urkunde vom 20. November 157510) von der Stadt Sinzig erbaute »Stadtmühle« war gegen Ende des 18. Jahrhunderts offenbar sehr verfallen. Durch Kontrakt vom 12. Januar 1798, so heißt es 1831 in den städtischen Akten“11), habe die Stadt Sinzig ihre an der Ahr gelegene Öl- und Mahlmühle, genannt »Stadtmühle« an Anton Weber und seine Erben in hundertjähriger Erbpacht (Martini 1797 bis Martini 1897) gegen eine jährliche Pacht von 100 Reichstalern species verpachtet. Weil bei Vertragsabschluß 1798 offenbar „… ganz wertlose Gebäulichkeiten den Mühlenbestand bildeten«, so wird weiter berichtet, habe Anton Weber 1798/99 die »Stadtmühle« von Grund auf ganz neu aufgebaut. Anton Weber überließ 1804 einen Teil des Geländes einem Heinrich Roth,dersichum 1805 unmittelbar an der Ölmühle auf städtischem Grund eine Lohmühle erbaute, ohne dazu vorab die städtische Erlaubnis zu haben.

Nachdem Anton Weber, dreimal verheiratet, am 21. Mai 1817 in Sinzig »auf der Stadtmühl« verstorben war, heiratete seine Witwe Barbara geb. Hochgürtel (geb. 12. Juni 1786 in Vettelhoven) am 30. September 1818 in Sinzig12) den Müller Christian Heinrich Uhrhahn (geb. 7. April 1778 in Füssenich). Trauzeugen waren u. a. Heinrich Schreck, 35 Jahre alt, »Öhl Müller, wohnhaft auf der Stadtöhl Mühl zu Sinzig«. und Heinrich Baldenbach, 54 Jahre alt. Öhl Müller. wohnhaft in Sinzig. Christian Uhrhahn, dessen Frau Barbara am 20. Februar 1829 in Sinzig starb, hatte die Sinziger »Stadtmühle« bis 1829 gepachtet. Offenbar gab der Tod seiner Frau Anlaß zu Auseinandersetzungen zwischen ihm und den Erben Weber: sechs Kinder aus 1. Ehe des Anton Weber und zwei noch minderjährige Kinder (Wilhelm und Anne Marie) aus dessen 3. Ehe.

Am 5. November 1830 teilten die Erben Weber dem Sinziger Bürgermeister mit. in der Prozeßsache der Erben des StadtmüllersAnton Weber gegen den jetzigen Bewohner dieser Mühle, Christian Uhrhahn, habe das Landgericht Koblenz ein Urteil erlassen, wonach die acht Kinder des Anton Weber an den noch laufenden Pachtjahren zu gleichen Teilen beteiligt seien und dieses Recht unter den Erben notariell

versteigert werden solle. Einer der Erben Weber habe sein Erbrecht auf die fraglichen Pachtjahre an den Rittergutsbesitzer Herrn Borck-mann auf Godenhaus zediert. Mit Vertrag vor Notar Anton Alois Queckenberg in Remagen vom 8. August 1831 einigten sich die Erben Weber, darunter auch »Wilhelm Weber, ohne Gewerb, wohnhaft in der Mühle des Christian Schmilz bey Sinzig«. Das noch laufende Pachtrecht der Erben Weber wurde der Eva geb. Weber zugeschlagen, die mit dem Müller Peter Joseph Jonen aus Kasbach/bei Linz verheiratet war, der dann die Sinziger »Stadtmühle’« übernahm und den Betrieb fortführte. Am 25. September 1844 beschloß der Gemeinderat Sinzig hinsichtlich der »Stadtmühle«, gegen die Anstellung eines Unterpächters für die Mahlmühle sei nichts einzuwenden, aber der Pächter, Stadtmüller Jonen, bleibe für die Verbindlichkeiten aus dem Vertrag von 1798 verantwortlich. Die Zusage des Jonen, die Ölmühle instandzusetzen, nahm der Gemeinderat an mit dem Vorbehalt, es solle dabei im Einverständnis mit der städtischen Verwaltung verfahren werden.

Nach dem Tode des Stadtmüllers Peter Joseph Jonen heiratete dessen Witwe Eva geb. Weber den Müller PeterAnton Stams13), wonach später gelegentlich auch von der »Stams-Mühle« die Rede ist. Am 18. November 1869 beschwerte sich PeterAnton Stams über den Müller Peter Schmitz II14) von der »Schmitzmühle«, der verpflichtet sei, wenigstens zweimal jährlich den Mühlenteich von seiner bis zur Sinziger Stadtmühle auszuputzen. Der Müller der Stadtmühle dürfe es nach entsprechenderAnkündigung nicht verweigern, das Wasser aus dem Mühlenteich „abzuschlagen“. Schmitz habe am 9. Juli angekündigt, das Wasser am 11. Juli abzuschlagen. Stams meinte, bisher sei nicht festgelegt, wie-viele Tage vorher diese Ankündigung zu geschehen habe, aber er halte doch eine Frist von 10-14 Tagen für angemessen.

Innenhof.gif (110968 Byte)

Im Innenhof der „Schmitzmühle“ Ende 1925

Schmitz.gif (94846 Byte)

Peter Schmitz, Sinzig (1819-1894)Conrad Hubert Schmitz (1853-1931)

Als »Unterpächter der Sinziger Stadtmühle« erscheinen ein Jahr später Christian Mohr und Heinrich Joseph Mohr, die mit Schreiben vom 2. Juni 1870 die Genehmigung beantragten, auf dem Hof der Mühle einen Schuppen auf Pfählen zum Lagern für Lohe bauen zu dürfen, und zwar auf dem leeren Platz zwischen Scheune und Kuhstall, wo früher auch der Lohschuppen des Unterpächters Faßbendergestanden habe. Gut zwei Jahre später erhielt der Sinziger Bürgermeister einen Beschwerdebrief vom 13. Dezember 1872 mit 20 Unterschriften. In diesem Brief heißt es, die „Stadtmühle« sei in früheren Jahren den Eltern der Frau Stams verpachtet worden. Die Stadt Sinzig habe in dem entsprechenden Vertrag (von 1798) die Bedingung gestellt, der jeweilige Pächter habe während der ganzen Dauer der Pachtzeit für die hiesige Bürgerschaft die Frucht für den 20. Teil als Lohn zu mahlen. Der Pächter (Stams) habe den Lohn jetzt um 50 % erhöht: wo er früher von 40 Pfund zwei Pfund als Lohn erhielt, nehme er jetzt drei Pfund. Die Bürgerschaft sei hierdurch »… in ihrem Rechte gekränkt«, und man bat den Bürgermeister, den Pächter zur Einhaltung des Pachtvertrages anzuhalten. Das Ergebnis ist leider nicht aktenkundig.

Am 16. Februar 1880 heißt es in einer Beschwerde des Müllers Peter Anton Stams, früher hätten am »Sinziger Mühlenteich« vier Mühlen mit zusammen sieben Mühlrädern bestanden: zwei Mühlen der Stadt mit drei Rädern, die Schmitzmühle mit einem Rad und die Mühle zu Godenhaus mit drei Rädern. Der Mühlenbesitzer zu Godenhaus habe nun eines seiner Räder außer Betrieb gesetzt und abbrechen lassen. benutze aber weiterhin das Wasser. Die Unterhaltungskosten des Mühlenteichs seien bisher unter den Mühlenbesitzern nach derAnzahl der Räder aufgeteilt worden. Der Mühlenbesitzer zu Godenhaus wolle jetzt nur noch 2/6 der Kosten zahlen. Der Bürgermeister entschied daraufhin am 2. März 1880, das frühere Beitragsverhältnis solle bestehen bleiben. Ob man sich auf Godenhaus mit dieser eigentlich ungerechten Entscheidung zufriedengab, ist nicht aktenkundig. Der Mühlenbetrieb des Gutes Godenhaus muß einst recht groß und bedeutsam gewesen sein. In einem von der Regierung Koblenz angeforderten Bericht des Sinziger Bürgermeisters Giersberg heißt es am 12. März 183615) u. a.:

»Der Rittergutsbesitzer Herr Borkmann zu Go-denhaus besitzt eine schöne Mühlenanlage, worauf sogenanntes oberländisches Mehl auf den Verkauf gemacht wird. Diese Anlage ist einer Fabrik ähnlich sowohl hinsichtlich ihrer zweckmäßigen Einrichtung, als auch des Umfangs des Absatzes. Sie hat drei Gänge und beschäftigt fortwährend 6 bis 8 Arbeiter«.

Unter den geschilderten Umständen ist es sicher auch kein Zufall, daß 1828 sowohl an der Schmitzmühle als auch auf Gut Godenhaus gebaut wurde. An der »Schmitzmühle« ist seitlich der Haustür links oben ein Stein mit den Initialen »C S« und der Jahreszahl 1828 eingemauert, der das Baujahr der „Schmitzmühle“ dokumentiert. Am früheren Mühlenhaus des Gutes Godenhaus findet sich eine Tafel mit der Inschrift: »1828, 12. Maerz, H. Borckmann«161, die darauf schließen läßt, daß dort fast zeitgleich ebenfalls Bauarbeiten ausgeführt wurden.

Am 25. September 1835 starb Margaretha geb. Kruft, die erste Ehefrau des Christian Schmilz, der noch im gleichen Jahr am 14. November 1835 Magdalena geb. Schmickler (geb. 19. Juli 1806 in Löhndorf) heiratete, die wie Christian Schmilz »des Schreibens unerfahren« war. Christian Schmilz, der Erbauer der »Schmitzmühle« starb am 14. Juli 1849 in Sinzig und wurde am 16. Juli auf dem ehemaligen Sinziger Friedhof an der Barbarossastraße beerdigt. Während Christian Schmitz 1835 als Beruf noch »Müller« angab, wird er 1849 in der Sterbeurkunde als »Invalide« bezeichnet.

Sein Sohn Peter Schmitz, geboren und getauft am 23. September 1819 in Linz/Rhein, hatte am 23. Januar 1845 in (Bonn-) Poppelsdorf Maria Elisabetha Gummersbach (geb. 3. Februar 1821 in Endenich) geheiratet. Beide führten nach 1849 in der zweiten Generation den Mühlenbetrieb der Sinziger »Schmitzmühle« weiter. Der Müller Peter Schmitz, zur Unterscheidung von einem Peter Schmitz l auf Godenhaus häufig »Peter Schmitz II «genannt, starb als Witwer am 5. September 1894 in Sinzig.

Der letzte »Schmitz-Müller«, Conrad Hubert Schmitz, geboren am 15. September 1853 in Sinzig auf der »Schmitzmühle«, heiratete am 3. April 1886 in Sinzig Gertruda Ritterrath (geb. 12. Dezember 1861 in Westum). Sein Vater, der Müller Peter Schmitz II, hatte sich um diese Zeit sicherlich schon zur Ruhe gesetzt. Etwa um die Zeit des Ersten Weltkrieges endete der Mühlenbetrieb auf der Sinziger »Schmitzmühle«, doch die Landwirtschaft ging weiter. Conrad Hubert Schmitz starb am 11. März 1931 in der Schmitzmühle, am 22. April 1931 auch seine Witwe. Die »Schmitzmühle« selbst wurde von der Tochter Anna und deren Ehemann Wilh. Christ übernommen, der übrige Grundbesitz (5 ha 40 ar 73 qm) 1932 unter den Kindern aufgeteilt. Die »Schmitzmühle«, am 15. Februar 1945 bei einem der zahlreichen Fliegerangriffe teilweise stark beschädigt, blieb fast 150 Jahre im Familienbesitz, bis sie 1976 von den Eheleuten Os-win und Ufa Spaeth erworben wurde. Der von den jetzigen Besitzern neu angebrachte Torbogen an der Hofeinfahrt mit Jahreszahl 1680 stammt übrigens vom Godenhaus.

Anmerkungen:

  1. Aussage der Mutter des Verfassers [Gertrud K., geb. Schmilz! über ihren Urgroßvater vom 15. 4 1956.
  2. Landeshauptarchiv Koblenz (LHA Ko|. Best. 655. 184/Nr. 266,
  3. Daten nach dem franzos. Revolutionskalender. 19. Ventöse 6 Jahres – 9. März 1798.
  4. 19. Thermidor 6. Jahres = 6 August 1798
  5. Abkürzungszeichen für „etc.“, Ersatz für Titel und Anrede, vielfach fälschlich als „p“ gedeutet und transkribiert
  6. Ferdinand Nebel, geb. 22 3 1782 Koblenz, seit 1823 Reg-BauinspekTor für die Kreise Ahrweiler, Altenkirchen, Cochem, Mayen, Neuwied und Zell, 1853 pensioniert, gest. 20. 4. 1860 in Koblenz, – Vgl.: Willy Weyres/Albrecht Mann. Handbuch zur rheinischen Baukunst des 19, Jahrhunderts, (Köln) 1968. S. 77 – 78
  7. Vgl.: LHA Ko, Best 655, 184/Nr, 266. S, 36 • 38.
  8. Vgl. Anm. 7.
  9. Karl Bruchhäuser. Heimatbuch der Stadt Sinzig. 1953, S. 189 f.
  10. Vgl. Peter Flück »Die Ahrmühle in Sinzig«. in: Sinziger Zeitung vom 5. 1. 1932. – Offensichtlich hieraus übernahm Bruchhäuser (vgl. Anm. 9) die völlig falschen Angaben betr. das Pachtverhältnis Stams (nicht Stamms). Vgl. auch Anm. 13.
  11. LHA Ko. Best. 655 184/Nr 283.
  12. LHA KO. Best 656. 106/Nr 21 Urkunde Nr. 14
  13. Nicht „Stamms“, wie bei Flück und Bruchhäuser (vgl. Anm. 10) fälschlich angegeben,
  14. Zur Unterscheidung von einem Peter Schmitz l auf Godenhaus. Ob eine verwandtschaftliche Beziehung bestand, ließ sich bisher leider nicht klären Bereits am 6. 5, 1819 wird in einer Eingabe an den Sinziger Bürgermeister Vogel ein „Pächter der Godenhaus-Mühle Peter Schmitz« erwähnt (vgl,: LHA Ko. Best. 655, 184/Nr. 283)
  15. LHA Ko Best 655. 184/Nr 666
  16. Vgl auch: Die Kunstdenkmäler des Kreises Ahrweiler. (Düsseldorf) 1938, S. 636