Die Kawerschen
Lombardische Kaufleute am Mittelrhein und im Ahrtale
Von Dr. Dr. Carl Müller
Der lebhafte Fernhandel in den Ländern am Rhein zur Römerzeit war während der Völkerwanderung fast vernichtet worden, lebte jedoch im 12. und 13. Jahrhundert während der Kreuzzüge wieder auf, als südfranzösische und oberitalienische Kaufleute und griechische, syrische und friesische Händler die aufblühenden Städte und Handelsmessen am Rhein besuchten. Auf diese kommerzielle Tätigkeit deuten der Griechenmarkt und die Friesenstraße in Köln. Auffallend ist aber, daß am Rhein neben den Juden vor allem immer wieder romanisxhe Kaufleute auftauchen, die Kawerschen oder Lombarden genannt werden, im Handel mit Seidentüchern, Karmesin, Atlas, Großgrain (berkaßartigem Wollstoff), mit Perlen, gesponnenen Gold= und Silberfäden und im«Geldhandel die führende Rolle spielen. Weil in den Landes= und Stadtarchiven nur in seltenen Fällen die Geburts= orte dieser ausländischen Fernhändler verzeichnet sind, war ihre Herkunft sehr um= stritten. Zwar wußte man, daß französische Kaufleute aus der Champagne und namentlich aus Cahors am Lot=Flusse, der in die Garonne mündet, im 12. und 13. Jahrhundert in den Städten am Rhein nicht nur Wein= und Tuchhandel betrieben haben, sondern sich auch als Geldwechsler und Bankiers betätigt hatten. Der Name Kawersiner = Cahorsiner, Kawerschen, deutet darauf hin. Diese Namen scheint man im 14. Jahrhundert auf alle Kaufleute aus Südeuropa übertragen zu haben, die sich vor= wiegend mit dem Geldhandel befaßten. Der frühere Univ.=Professor Dr. Alois Schulte aus Bonn, der fast ein Leben lang die deutsche Handelsgeschichte erforscht hat, schreibt in seinen Büchern über „Geschichte des mittelalterlichen Handels und Verkehrs zwischen Westdeutschland und Italien“, Leipzig, 1910: „Der Name Cavasiner, Cawirschin, Kawerschen und wie er sonst lautet, ist schwer zu deuten. Am meisten ist die Ableitung von Cahors angenommen, wenn sich auch die korrekte lateinische Form Cadurcenses nicht hat nachweisen lassen. Es sind uns Nachrichten erhalten, welche den Wucher der Einwohner von Cahors belegen … Ich verwende hier das Wort Kawerschen in der Einschränkung auf die im Auslande angesiedelten Italiener.“ In jahrelangen Einzeluntersuchungen hat A. Schulte nachgewiesen, daß die meisten in Westdeutschland vorkommenden sogenannten Kawerschen aus der Stadt Asti bei Turin in der Lombardei stammen. Nur wenige Händler kamen aus der benachbarten Stadt Chieri, wo Astigianen im Jahre 1508 eine Pfandleihbank gegründet hatten, einige aus Como, Vizenza und Mailand. Alle diese Kaufleute trieben zunächst Warenhandel mit Tuchen, Wollsammet, Schleiern, Gewürzen und Juwelen, gingen aber bald zum Geldhandel über. Auf Waren gewährten sie bei ihrer guten Kenntnis des Mobilar=Pfandrechts große oder geringe Darlehen gegen hohe Zinsen, den sogenannten Lombardkredit. Den Schutz der Landesherren sicherten sie sich durch hohe Abgaben an die Hofkasse. So gestattet z. B. der Herzog Wilhelm von Jülich, dem ja die Ämter Neuenahr und Remagen mit Oberwinter und Sinzig unterstanden, in einer Urkunde vom 4. November 1394 einigen Lombarden, den Brüdern Johannes und Opecinus de Rotariis und den Vettern Bartholomäus, Amadeus, Thomas, Bernard, Stephan, Rufinetus und Thomeinus de Rotariis sowie Hertinus de Montefia freien Handel, freies Geleit und seinen Schutz. Diese lombardischen Kaufleute waren nomadenhaft wanderlustig, betrieben Geldgeschäfte durch mehrere Familienmitglieder, so daß dieselbe Familie nicht allein untereinander, sondern mitunter fast gleichzeitig in benachbarten Städten auftreten konnte, wie z. B. die Albertyn, Johann, Simon und Gadert de Montafay in Aachen, Düren, Jülich, Bergheim, ebenso die Familie de Rotarii in mehreren Städten des Herzogtums Jülich, aber auch in Köln (Martin) und in Bonn (Benedikt). Daneben betätigte sich die Familie Nicolo Broglio in Bonn, mit dem Zusatz de Monte Magno, dessen Sohn Nicolo in Mainz die Tochter des Kaufmanns Johann Jakob Tosetti geheiratet hatte. Sie erwarben manchmal in einer Stadt das Bürgerrecht, hatten aber in mehreren Orten Häuser. Als Geldwechsler tauschten sie weitreisenden Kaufleuten, welche ausländische Münzsorten mitgebracht hatten, diese gegen inländisches Geld um öder gaben ihnen beim Antritt einer Reise die nötigen fremden Münzen. Wenn z. B. Händler vom Mittelrhein die Weltmärkte Antwerpen, Brügge oder Amsterdam besuchen wollten, so zogen sie durch die Länder der Herzöge von Jülich, Geldern, Kleve oder Brabant, Burgund und Flandern, oder wenn sie alljährlich zum Besuch der Handelsmessen in Frankfurt am Main und nach Nürnberg reisten, kamen sie durch Herrschaftsgebiete der Kurfürsten von Trier und Mainz, der Herzöge •von Berg und Nassau, in denen verschiedene Landesmünzen im Umlauf waren. Aus diesem Geldwechsel erwuchs immer mehr der Darlehenshandel, der durch Pfänder und Bürgen gesichert war.
In seinen Untersuchungen über den mittelalterlichen Handel hat A. Schulte nachgewiesen, daß gerade am Mittelrhein lombardische Kaufleute Häuser und sonstigen Grundbesitz erworben hatten. So berichtet er vom 29. 4. 1237 von einem Kauwerschenhof in Koblenz (curiam nostram dictarn der Kauwerzin hoff). In Linz wohnte 1372 ein Andreas Pallidus, der aus Asti stammte, für den sein Oheim Volkard Pallidus, der in Linz ein Haus besaß, und Urkunden mit dem Siegel: ein „Drachen“ (Draconi Alionis) unterzeichnete und deshalb der Lamperter (Lombarder) „Drache“ genannt wurde. Für das Jahr 1381 ist für
Sinzig neben einem „Kölner Dominikaner“ der Lombarde Wilhelm Tharamontinus bezeugt, der Civis Astensis genannt wird (Bürger von Asti), und oppidanus des Syntzghe, also Bürger von Sinzig und Testamentsvollstrecker des verstorbenen Lombarden Johannes Obbertini war. Auch dieser hatte in Sinzig das Bürgerrecht erworben.
Vom 24. November 1371 ist eine Urkunde aus Remagen bekannt, ein Lehensrevers des Gadert von Aedendunck gegen den Grafen Wilhelm von Jülich und Berg über ein Haus in Remagen, da die „Lumbarder nu zu zyt inne wonechtich synt“ (Anno Domini 1371 in Vigilia Katarine virginis). Über Geldleihgeschäfte der Lombarden in Siegburg gibt eine Bescheinigung des Rychardus Garctti vom 25. Mai 1308 Auskunft. Dieser wird dort „Lombardus oppidanus in Syberg“ genannt und bescheinigt, eine Summe von 3000 Mark vom Grafen Adolf von Berg erhalten zu haben, zu der einst Graf Wilhelm von Berg verpflichtet war.
Wie mir der eifrige Geschichtsforscher Karl Wind in Andernach mitteilte, besitzt das Stadtarchiv von Andernach mehrere Urkunden, in denen die „Kauwertzen“ in Andernach als Bankiers erwähnt werden. So enthält eine Urkunde vom i. Oktober 1363 einen Vergleich zwischen Auf (oder Aylf), dem erwählten Erzbischof von Köln, und den Rittern, Schöffen, Rat und Gemeinde der Stadt Andernach, wonach Aylf die Schuld von 5000 Florin nebst aufgelaufenem Schaden bis 250 fl übernimmt; wofür die Stadt bei Lombarden für den gekorenen Bischof von Münster dem Kölner Domdechanten Johann von Virneburg und Aylf von Virneburg, Domherrn zu Köln, Bürge geworden war. Dafür blieb die Stadt ferner im Besitz der vier alten großen Turnose am Zoll zu Andernach. (Friedrich Frhr. von Schrötter berichtet im „Wörterbuch der Münzkunde“, Berlin, 1930, daß der „Gros Tournois“ eine seit 1266 vom König Ludwig IX. von Frankreich geschaffene Silbermünze mit einem Gewicht von 4,32 g ist, die auf der Vorderseite das Stadtbild von Tours und einen Kranz von zwölf Lilien zeigt). In einer Urkunde vom 2. Februar 1567 versprechen Bürgermeister, Rat und Bürgerschaft von Andernach dem Edelknecht Kuno von Rodenhusen, die ihm für seine Dienste und darin erlittenen Verluste schuldigen 500 fl. bis Johanni zu bezahlen. Am 2. April 1367 erteilt dieser eine Bescheinigung über 260 fl., womit ihn die Stadt für seinen Schaden und seine Kosten bei Juden und Kauwertzen entschädigt hat. In einer Urkunde vom 6. Okt. 1400 (Originalpergament in octava Michaelis) versprechen Ritter, Schöffen, Bürgermeister, Rat und Bürgerschaft von Andernack dem Edelknecht Friedrich von Stein, die ihm schuldigen 112 fl. bis Weihnachten zu bezahlen, widrigenfalls er es auf Kosten der Stadt bei Juden und Kauwertzen aufnehmen solle. Sie verpflichten sich, wenn es über einen Monat bei denselben stehe, zwei Pferde und zwei Knechte nach Koblenz in Leistung zu schicken. Ober diese Form der Schuldverpflichtung gibt Pfarrer Dr. Leop. Henrichs in der 1878 in Fischein bei Krefeld gedruckten -Zeitschrift „Der Niederrhein“ eine beachtenswerte Erklärung. „-In früheren Zeiten, wo es noch keine Hypothekenbücher gab, war es Sitte, daß Schuldner und Bürgen bei Übernahme einer Verpflichtung nach stattgehabter Mahnung in einer bestimmten Herberge sich einzufinden, daselbst auf eigene Kosten zu leben und selbige nicht eher zu verlassen gelobten, bis sie ihrer Pflicht nachgekommen waren. Man nannte dies Obstagium, das ist Einlager oder Leistung. Vornehme Personen hielten diese Leistung zu Pferde. Die Leistung kommt urkundlich schon im 12. Jahrhundert vor,“wurde später gewöhnlich nicht mehr persönlich vom Schuldner oder Bürgen, sondern durch Stellvertreter gehalten und im 16. Jahrhundert allmählich abgeschafft.“
Aus diesen Urkunden lassen sich nicht immer die Namen der lombardischen Kaufleute feststellen, weil diese manchmal einen Vertreter stellten. Vorübergehend können auch die in Köln angesiedelten Asinari, de Rotarii, Grasverdi, della Rocca, Bergognini oder die Broglio aus Bonn sich in Remagen, Sinzig und Andernach aufgehalten haben. Nur von der Familie der Pallidi erfahren wir, daß sie sowohl in Linz als auch in Ahrweiler ihren Wohnsitz hatten. In einer im Staatsarchiv in Koblenz lagernden Urkunde vom 9. März 1573 erkennen wir einen Scheinvertrag über eine Schuld eines Astigionen gegen den Erzbischof von Trier. Denn darin bekennt „Andreas Pallidus, ein Lamperterburger von Ast (lombardischer Bürger von Asti), wonhefftig zu Arwylre“, daß der Erzbischof Kuno von Trier ihr bar geliehen hat 3000 gute kleine schwere Gulden „menschtes gewiechtes“. Von dieser Summe will er zurückerstatten 1000 Gulden zum nächsten Weihnachtsfest, dann 500 zu Fastnacht und ebenso im folgenden Jahre. Er setzt dem Erzbischof zu „rechten sachwalden und selbstschuldigen“ „die ersamen wisen lüde Volkarden Pallidum, meinen Oheim ,„Drachen‘, wonhefftig zu Linsse, Lombarter und meister Alhart de montzer (Münzrneister), wonhefftig zu Covelentz“. Bei Nichtzahlung sollen sie nach Andernach sich in eine Herberge zum Einlager legen. Auch darf der Erzbischof dann das Geld aufnehmen „under Lumparten (Lombarden) oder Juden“. Zur Bürgschaft übergibt er dem Erzbischof einen Schuldbrief des Clays Gortzchin, des Vogts zu Ahrweiler, über 1900 fl. und 35 Fuder Weines. Die Bürgen erklären sich als Selbstschuldner „nach gewonheit zu schriben in deme Stiffts von Triere 1371 jar des dinstages nacli dem suntage zu halbfasten, als man singet letare.“
Aus diesem Scheinvertrag geht nicht hervor, wie hoch eigentlich die Summe des Darlehens gewesen ist. Karl Heinrich Schäfer hat in seiner Abhandlung über „Eine Niederlassung der Kawerschen in Bonn um 1320—30″ in den „Annalen des Hist. Vereins für den Niederrhein“ (Heft 86, Köln, 1908) darauf hingewiesen, daß die wirkliche Darlehenssumme nicht selten mit der in den Urkunden angegebenen Summe nicht übereinstimmt. Das zeigt z. B. das Geschäftsgebaren der Kawerschen Benedikt und Martin de Rotarii in Bonn, wie es aus dem Schreiben des Papstes Johannes XXII. an seinen Nuntius, den Domdechanten Peter Arguerii in Rouen, am 23.. 7. 1530 offenbar wird. „Die Schuldner des Benedikt de Retarii betonen, sie wären nur zur Bezahlung der Hälfte der verbrieften Schuldsumme verpflichtet. Denn es wäre in ihrer Gegend allgemein Brauch, daß die Lombarden bei der Bewilligung eines Darlehens bloß die Hälfte der im Schuldbrief stehen= den Summe wirklich darreichten. Um uns die außerordentliche Höhe solchen Wuchers zu erklären, müssen wir an das kirchliche Zinsverbot denken. Der Gläubiger konnte bei einer Zinsverweigerung des Schuldners diesen im letzten Grunde nicht zur Zahlung von Zinsen zwingen. So schlug man von vornherein den Zins eines halben Menschenalters auf das Kapital.“1) Daß sich lombardische Kaufleute auch in Ahrweler aufgehalten haben, wissen wir aus dem Weistum der Ahrweiler Schöffen von 1395, das Chr. von Stramberg auf den Seiten 649/50 seines „Rheinischen Antiquarius“, Bd. III, g. C. Mittelrhein, Coblenz, 1862 abgedruckt hat mit den Worten:,, Item werden sy (die Schöffen) gefragit äs vur of Jueden of Lumbarder waenden in deir Stat of Pflegen van Arwylre von wemme die Bestegunge, Beschirmennisse of Vrede han sulden, des wysten die Scheffenen, dat Juden und Lumbarder da allewege gesessen hauen van wegen unsses genedigen Heren van Cölne zer Tzyt ind geyns Heren me ind so wat sy Geltz of anders dan aue gegeuen hauen bisheirzo dat hauen sy vnsem Heren von Cölne zer Tzyt of weme hie dat beueylle gegeuen ind anders geyme Heren.“
Der Geschichtsforscher Weidenbach, früher Lehrer in Ahrweiler und Andernach, später Hofrat und Bibliothekar des Herzogs von Nassau auf Schloß Biebrich, stellte in seiner Geschichte von Ahrweiler fest, daß im 16. Jahrhundert keine Lombarden ansässig waren. Das Weistum der Ahrweiler Schöffen und die Stadtordnung vom 27. 1. 1613 erwähnen die Lombarden nicht mehr. Allgemein waren diese Lombarden, am Mittelrhein meistens Kawerschen genannt, als Wucherer verrufen, da sie nicht selten jährlich 25 Prozent Zinsen für ein Darlehen nahmen. Obwohl sie bei dem bekannten Zinsverbot der Kirche im öffentlichen Leben, besonders in den Predigten der Dominikaner, heftig verurteilt wurden, waren sie von den Landesfürsten bei Gelds Verlegenheiten ins Land gelockt worden unter Verleihung vieler Privilegien, wofür die Geldwechsler und Bankiers ihnen jährlich hohe Summen abzuliefern hatten. A. Schulte beurteilt ihr Verhalten mit den bezeichnenden Worten (S. 313): ,.Es war ein fortgesetztes Vergehen nicht allein gegen das kirchliche Zinsverbot, das in Zinsen den Wucher treffen wollte, aber nur mit Mühe aufrecht erhalten wurde, sondern gegen den Geist des Christentums. Was sie betrieben, war die praktische Leugnung der Nächstenliebe. Der Kontrast zwischen dem äußeren Bekenntnis zur Kirche und dem fortgesetzten Handel gegen den Geist derselben wurde lebhaft gefühlt.“ Bei meinen Forschungen über den Rheinländischen Handel mit Oberitalien in der Biblioteca Ambrosiana in Mailand und in der Biblioteca Marciana in Venedig im September 1955 ist mir oft aufgefallen, wie lombardische Geldhändler nach der Rückkehr in ihre Heimat sich bemühten, ihr Gewissen wegen ihres Wuchers zu beruhigen, indem sie oft Wucherzinsen zurückzahlten. Von ihrem in Deutschland erworbenen Vermögen stifteten sie große Legate, für Kirchen, Krankenhäuser und die Unterhaltung von Friedhöfen. So gab Leonardo Solaro 1364 dem Bischof von Asti 300 Pfund Lire und 5000 Pfund als Wucherzinsen an ehemalige Schuldner zurück. A. Schulte sagte zu diesem Verhalten: „Man kann nicht umhin zu vermuten, daß der schlaue Wucherer sich so ein Begräbnis auf dem Friedhof, das die Kirche den Wucherern verweigert, sichern wollte.“
Wie weit der Einfluß der lombardischen Kaufleute auch heute noch im Rechenwesen offenkundig ist, dafür gab mir Herr Rektor Rausch in Ahrweiler in freundlicher Weise einen Hinweis, indem er auf die von Lombarden stammende „Welsche Praktik“ aufmerksam machte. Nach dem vom preußischen Kultusministerium vorgeschriebenen Rechenverfahren wurde z. B. die Dreisatzrechnung (Regeldetrie) folgender« maßen geübt:
1 Ztr. K. | = | 60 M. |
37 1/2 Pfd. | ? | |
100 Pfd. | 60 M. | |
1 Pfd. | 0,60 M. | |
37 1/2 Pfd. | = | 0,60 mal 37 1/2 |
Welsche Praktik: | ||
100 Pfd. | 60,— M. | |
25 Pfd. | 15,— M. | |
+ 12,5 Pfd. | 7,50 M. | |
37 1/2 Pfd. | 22,50 M. |
Auch folgende Rechenmethode wird bei der Berechnung des Prozent“Wertes ,-,Welsche Praktik“ genannt:
Deutsches Verfahren:
100 M. | br. | 5 M. |
560 M. | br. | 5 M. mal 3,6 = 18 M. |
Es wird also immer von 100 ausgegangen.
Welsche Praktik:
5% von 360 M.
1 % = 3,6o
5% = 5 mal 3,60 = 18 M.
Die Welsche Praktik geht also immer von 1% aus. Diese Rechnungsart hat sich seit 1901 bei uns als Normallösung durchgesetzt. Wenn die Lombarden auch im 16. Jahrhundert aus dem Waren- und Geldhandel in den Rheinlanden, mit Ausnahme von Köln und Bonn, durch Juden und deutsche Bankleute verdrängt wurden, so blieben doch ihre im Bankwesen gebräuchlichen Bezeichnungen erhalten, z. B. Conto, Giro, Saldo, Brutto, Netto, sogar für Bankrott banca rotta.
1) Das Staatsarchiv Koblenz besitzt einen lat. Kaufbrief (Köln, 2,156), worin Gcrards Ruyse und seine Frau Mectitild (Oppidani in arwylre) dem Lombarden Georg de Cathena einen Weingarten bei Ahrwei« ler Überlassen. Datum in crastino Beatae Lbciae, 14. Dez. 1309). Ebenso befindet sich im Staatsarchiv Koblenz ein Verkaufsakt (Köln, 2,3799), wonach Johann Krogh und seine Frau in Aluweiler an den Lombarden Georg de Cathena aus Asti eine Rente verkaufen unter Verpfändung ihrer Weinberge (Datum vom 10. Okt. 1314, St. Gereon).