Die Einweihung der Synagoge in Remagen anno 1869

Bereits 1863 Hauskollekte für den Neubau genehmigt

Hans Kleinpass

Eine kleine, etwas unscheinbare Gedenktafel an der alten Post in Remagen erinnert heute an die ehemalige Synagoge, die einst auf der gegenüberliegenden Seite an der Grabenstraße gestanden hat und nach dem Text der Gedenktafel in den Jahren 1865-1869 erbaut wurde. Im Zusammenhang mit den Novemberpogromen 1938 wurde am Donnerstag, dem 10. November 1938, auf Veranlassung der nationalsozialistischen Machthaber auch die Remagener Synagoge durch Brandstiftung zerstört. Die 1989 vom Landkreis Ahrweiler herausgegebene Veröffentlichung „Kreis Ahrweiler unter dem Hakenkreuz“ enthält auch eine Abbildung der ehemaligen Synagoge in Remagen und nennt Zeitzeugen, die den Synagogen-Brand in den Vormittagsstunden des 10. November 1938 gesehen haben 1).

Auch die Remagener Gedenktafel enthält neben dem Text eine bildliche Darstellung der Synagoge. nennt jedoch fälschlich den „9. November . . .“ als Datum ihrer Zerstörung. Nach der überlieferten Abbildung war das mit gärtnerischen Anlagen und einer niedrigen Steinmauer umgebene Bauwerk der Remagener Synagoge von sehr solider Bauausführung, in architektonischer Hinsicht durchaus ansprechend und geradezu postkartenreif.

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Gedenktafel an der alten Post in Remagen zur Erinnerung an die ehemalige Synagoge.

Zeitgenössisches Aktenmaterial über den Bau dieser Synagoge in den Jahren 1865-1869 scheint offensichtlich nicht überliefert zu sein. konnte jedenfalls auch bei den Recherchen des Landeshauptarchivs Koblenz bisher nicht ermittelt werden. Nicht einmal die Einweihungsdaten der ehemaligen Synagoge in Remagen sind in der heimatkundlichen Literatur korrekt überliefert. Umso mehr ist man heute dankbar für jeden Zufallsfund, der dazu beiträgt, die historischen Geschehnisse nicht völlig in Vergessenheit geraten zu lassen.

Hauskollekte für den Bau der Synagoge

Ende Dezember 1862 wandte sich der Vorsteher der israelitischen Gemeinde Remagen, Salomon Cahn, mit folgender Eingabe2) an den damaligen Remagener Bürgermeister Friedrich Wilhelm Beinhauer:

„Remagen, den 26. December 1862. Euer Wohlgeboren erlaubt sich der gehorsamst Unterzeichnete in seiner Eigenschaft als Vorsteher der hiesigen israelitischen Gemeinde mit folgender Vorstellung und demnächst mit einer ergebensten Bitte zu nahen.

Die israelitische Gemeinde hier, wozu auch die in Oberwinter wohnenden Israeliten gehören, benutzt eine Synagoge in dem Hause meines verstorbenen seel. Vaters, jetzt der Wittwe Sam. Cahn gehörend, woran sie – die Gemeinde – jedoch kein Eigenthumsrecht hat. Abgesehn davon, daß dieselbe unzweckmäßig, zu klein und ungesund ist, tritt noch folgender Umstand hinzu. Auf der Seite, wo die Synagoge ihr Licht erhält, hat mein sei. Vater ein Häuschen lediglich deshalb gekauft, um erste-rer das Licht zu erhalten, und damit solches nicht verbaut werden könne. Dieses Häuschen ist jetzt auch Eigenthum der Wittwe Samuel Cahn. Da dasselbe in dem Zustande, worin sich dasselbe befindet, nicht länger zu bewohnen war, so hat sie es an ihren Nachbar Heinrich Hüllen verkauft. Dieser wird dasselbe ablegen und ein größeres Gebäude dahin setzen und so das Licht der Synagoge benehmen. wodurch wir nothgedrungen werden, eine neue Synagoge zu bauen.

Wie Euer Wohlgeboren bekannt, sind aber unsere Mittel und Kräfte sehr schwach. Gemeinde-Eigenthum und Vermögen besitzen wir – außer einem Begräbnisplatze, derauch sehr unzweckmäßig ist – schlechterdings keins. Unsere ganze Gemeinde bezahlt jährlich 54 Thaler Klassensteuer, wovon mein Bruder Abr. Cahn und ich zusammen 30 Th. bezahlen. Die übrigen sind größtentheils unbemittelt.

Wenn wir auch nur das Nothwendigste veranlagen, so werden wir doch mit dem Bauplatze, die hier bekanntlich sehr theuer sind, 2 000 bis 2 500 Thr. bedürfen. Spannen wir auch unsere Kräfte bis über die Maaßen, so sind wir doch nicht im Stande, diese Summa zusammen zu bringen.

An Euer Wohlgeboren richte ich deshalb im Namen meiner Gemeinde die ganz ergebenste Bitte, bei hoher geeigneter Stelle dahin zu wirken, daß uns die Erlaubnißertheilt werde, in der Rheinprovinz dieserhalb kollecktiren zu dürfen. Zeichne Hochachtungsvoll ergebenst Salomon Cahn.“

Mit Begleitschreiben vom 2. Januar 1863 reichte Bürgermeister Beinhauer „das von dem Handelsmann Salomon Cahn dahier, angeblich Vorsteher der hiesigen Judengenossenschaft“ abgegebene Gesuch zur weiteren Veranlassung an Landrat von Groote in Ahrweiler weiter. Bürgermeister Beinhauer bestätigte die Angaben des Bittgesuchs in vollem Umfang und betonte, das von den Juden seit Jahren als Synagoge benutzte Lokal befinde sich „in einem des Gottesdienstes ganz unwürdigen erbärmlichen Zustande“, sei zu klein geworden und es bestehe die Gefahr, daß nach dem Verkauf des anstehenden Häuschens der Witwe Samuel Cahn an den Wirt Heinrich Hüllen die Synagoge zugebaut und verdunkelt, damit dann völlig unbrauchbar werde. Die Genossenschaft der Juden sei außer Stande, „aus ihren alleinigen Kräften eine auch auf das äußerste Bedürfniß beschränkte Synagoge zu erbauen und zu beschaffen“. Weiter hieß es, die Genossenschaft zähle in Remagen 14 Familien mit 64 Seelen, in Oberwinter 4 Familien mit 20 Seelen, insgesamt somit 18 Familien mit 84 Seelen. Dieselben zahlten insgesamt 184 Reichstaler und 6 Silbergroschen Steuer, davon Grundsteuer 30 Rthlr. 21 Sgr., Gewerbesteuer 81 Rthlr., Klassensteuer 72 Rthlr. 15 Sgr. und keine Einkommensteuer. Bürgermeister Beinhauer erwähnte auch, die Genossenschaft der Juden könne wegen Unvermögenheit keine eigene Schule unterhalten. Die schulpflichtigen israelitischen Kinder besuchten deshalb damals die christlichen Ortsschulen in Remagen und Oberwinter. „Unter diesen Umständen“, so schloß Bürgermeister Beinhauer, „wäre zu wünschen, wenn dem Gesuche willfahrt werden sollte“.

Landrat von Groote hatte keine Einwendungen und reichte die Unterlagen am 6. Januar 1863 an die Regierung in Koblenz weiter mit dem Antrag, „der Israeliten-Gemeinde zu Remagen die Erlaubniß zur Abhaltung einer Haus-ColIekte zum Bau einer Synagoge bei ihren Glaubensgenossen in der Rheinprovinz hochgeneigtest erwirken zu wollen“.

Der Instanzenweg war damit allerdings noch nicht abgeschlossen, und so ging dann dieses Gesuch mit Befürwortung des Koblenzer Regierungspräsidenten am 24. Januar 1863 an den Königlichen Oberpräsidenten der Rheinprovinz in Koblenz, Seine Exzellenz Herrn Geheimrat von Pommer Esche. Er war für die Erteilung dieser Genehmigung zuständig, und in seinem Erlaß vom 2. Februar 1863 hieß es:

„Mit Rücksicht auf die in dem gefälligen Berichte vom 24. v. Mts. (A IV a 116) vorgetragenen Verhältnisse will ich der israelitischen Gemeinde zu Remagen, Behufs Aufbringung der Kosten für den Bau einer Synagoge, die Abhaltung einer Hauskollekte bei den jüdischen Glaubensgenossen der Rheinprovinz bis zum 1. Juli d. Js. gestatten . . .“.

Bereits am 17. Februar 1863 erschien im Amtsblatt der Regierung Köln (Stück 7, S. 29) eine Bekanntmachung der Kölner Regierung vom 9. Februar 1863 mit Hinweis auf die für den Bau einer Synagoge in Remagen bewilligte Hauskollekte.“… welche bis zum 1. Juli d. Js. durch Deputirte abgehalten werden soll. Indem wir dies zur öffentlichen Kenntniß bringen, weisen wir die betreffenden Behörden unseres Bezirks an, den sich meldenden gehörig legitimirten Deputirten die etwa nöthige Beihülfe zu leisten“.

Erst am 4. März 1863, also nach über einem Monat, ging eine Abschrift des Erlasses vom 2. Februar 1863 von der Regierung Koblenz an Landrat von Groote in Ahrweiler zur Kenntnisnahme und Benachrichtigung des israelitischen Gemeindevorstehers Salomon Cahn in Remagen.

Ebenfalls am 4. März 1863 gingen Abschriften des Erlasses „an den Königlichen Ober-Postdirektor Herrn Handtmann in Koblenz“ und an das „Amtsblatt. . .“ der Regierung in Koblenz, wo der Erlaß dann am 12. März 1863 3) ebenfalls veröffentlicht wurde.

Baubeginn 1865

Einige Angaben zum Thema enthält auch die von Klaus Flink nach Aufzeichnungen der Remagener Bürgermeister zusammengestellte und 1972 veröffentlichte „Chronik der Stadt Remagen von 1813-1879“4), worin es heißt:

„Im Jahre 1865 begann die Judengenossenschaft dahier, wozu auch die Juden von Oberwinter gehörten, den Bau einer Synagoge auf dem Graben, dem Arresthaus gegenüber, auf einem für 400 Reichstaler käuflich erworbenen Grundstücke, und die Stadtverordnetenversammlung bewilligte dazu einen Beitrag von 50 Reichstalern aus der Stadtkasse … Zu den allgemeinen Kosten der Einweihungsfestlichkeit wurden weitere 10 Reichsthaler Beitrag auf die Stadtkasse bewilligt. Auch übernahm die städtische Vertretung von den zur Deckung des Baukostenaufwandes emittirten Actien 30 Stück Actien ä 10 Reichsthaler auf die Stadtkasse ohne Anspruch auf eine Zinsvergütung und nur gegen successive Rückzahlung auf dem Wege der jährlichen Auslosung und Auszahlung von 10 Actien.“

Einweihung 1869

Wenn aber in dieser Chronik der Stadt Remagen behauptet wird, die Einweihung der Synagoge habe „in den Tagen vom 18. bis inclusive 20. August 1869“ stattgefunden, so irrte sich der Chronist. Dies erscheint verständlich, wenn im Vorwort der Veröffentlichung von 1972 erwähnt wird, daß verschiedene Teile der alten Stadtchronik für längere Zeiträume rückwirkend nachgeschrieben wurden. Aus zeitgenössischen Presseberichten geht eindeutig hervor, daß die israelitische Gemeinde in Remagen die Einweihung ihrer Synagoge vom 20. bis 22. August 1869 gefeiert hat.

Angekündigt wurde die Einweihung der Remagener Synagoge bereits Anfang August 1869 durch folgende kurze Notiz in der Bonner Zeitung 5): „Remagen. 1. August. Am 20. d. M. findet hierselbst die feierliche Einweihung der neu erbauten Synagoge statt. Die Theilnahme. welche die Bewohner unseres Städtchens hierbei an den Tag legen, sowie ein großer Fremdenbesuch, fürweichen schon Vorbereitungen getroffen werden, lassen ein recht schönes Fest erwarten. Wir wollen bei dieser Gelegenheit nicht unterlassen, der Opferwilligkeit dieser kleinen Israel. Gemeinde, durch welche es ermöglicht wurde, eine neue Synagoge zu errichten, anerkennend zu gedenken.“

Ein ausführlicher Bericht über die feierliche Einweihung der neuen Synagoge in Remagen und die anschließenden Festlichkeiten erschien dann wie folgt am 27. August 1869 in der Bonner Zeitung 6):

„Remagen. 23. Aug. Die israelitische Gemeinde dahier beging am Freitag, den 20. d. und an den darauf folgenden beiden Tagen das Fest der Einweihung ihrer neuen Synagoge. Am erstgenannten Tage. Nachmittags 3 Uhr. begaben sich die Gemeinde-Mitglieder nebst den beiden Festrednern, den Rabbinern Herrn Auerbach aus Bonn und Herrn Ben Israel aus Koblenz, in die seitherige Synagoge. Hier wurden nach Beendigung des Abschieds-Gottesdienstes die Thora-Rollen aus ihrer Lade genommen und im Festzuge nach der neuen Synagoge getragen. Dem Zuge vorauf gingen Knaben, welche Fähnchen trugen: diesen folgte die Trägerin des Schlüssels, zu beiden Seiten begleitet von Damen in weißen Kleidern. welchen sich ein Musikcorps, die Thora-Träger, umgeben von Mädchen mit Guirlanden, die beiden Herren Rabbiner und die Vorsänger anschlössen. Hierauf erschienen im Zuge die Herren Bürgermeister von Remagen und Sinzig. gefolgt von den Herren Stadtverordneten. verschiedenen Ehrengästen, dem Vorstande und den übrigen Mitgliedern der israelitischen Gemeinde. Sämtliche Häuser der Straßen, durch welche der Zug sich bewegte, so wie das städtische Rathhaus, waren festlich beflaggt, und hat auch hierin wieder die Bevölkerung von Remagen ihren gesunden Bürgersinn, der über mittelalterliche Vorurtheile sich hinwegsetzt, aufs trefflichste bekundet. Nachdem der Festzug auf dem Platze vor der neuen Synagoge angelangt war, überreichte die Schlüsselträgerin unter einer passenden Anrede dem Herrn Bürgermeister Beinhauer den Schlüssel. Der Herr Bürgermeister hielt hierauf in sehr gediegenen Worten eine das Fest betreffende Ansprache an die Versammlung und überreichte alsdann den Schlüssel dem Herrn Ober-Rabbiner aus Bonn zum Oeffnen der neuen Synagoge. Im Innern derselben wurden zwei Festreden von den beiden vorgenannten Rabbinern gehalten.

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Bonner Zeitung vom Dienstag. 3. 8. 1869

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Bonner Zeitung vom Freitag. 27. 8. 1869

An den beiden folgenden Tagen fanden nach dem Gottesdienste Concerte und Festbälle in glänzender Weise statt, an denen sich außer den Bewohnern von Remagen eine große Anzahl geladener fremder Gäste betheiligte. Die ganze Festlichkeit verlief unter günstiger Witterung in der heitersten und feierlichsten Weise, und gebührt dem verehrlichen Fest-Comite die dankbarste Anerkennung für seine vortrefflichen Anordnungen. Der israelitischen Gemeinde aber, so wie den übrigen Einwohnern Remagens wird dies schöne und seltene Fest noch lange in angenehmer Erinnerung bleiben.“

Daß auch der damalige Sinziger Bürgermeister Theodor Wenner an der feierlichen Einweihung der Remagener Synagoge teilnahm, zeugt wohl nicht nur von einem gutnachbarlichen Verhältnis der beiden Städte, sondern auch von der Achtung, die man damals den jüdischen Bürgern entgegenbrachte. Der Rabbiner Ben Israel aus Koblenz hatte übrigens zwei Jahre vorher am Freitag, dem 13. September 1867, auch die Sinziger Synagoge eingeweiht und dort eine ausgezeichnete Festrede gehalten.

Anmerkungen

  1. Kreis Ahrweiler unter dem Hakenkreuz. Studien zu Vergangenheit und Gegenwart. Bd. 2. Bad Neuenahr-Ahrweiler 1989, S. 235.
  2. Landeshauptarchiv Koblenz, Abt. 441. Nr. 25285.
  3. Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Coblenz, Nr. 11 vom 12, 3.1863. S. 53.
  4. Vgl. Klaus Flink: Chronik der Stadt Remagen von 1813 – 1879 Schriftenreihe Rigomagus. Heft 3. Remagen 1972. S. 33. 36.
  5. Bonner Zeitung vom 3. 8. 1869, 61 Jg., Nr. 207,
  6. Bonner Zeitung vom 27, 8 1869. 61 Jg., Nr. 231