Der wunderlichste Heilige im Rheinlande – Neue Forschungsergebnisse über den sogenannten „Heiligen Vogt“ von Sinzig
Der wunderlichste Heilige im Rheinlande
Neue Forschungsergebnisse über den sogenannten „Heiligen Vogt“ von Sinzig
Stephan Pauly M.A.
Vieles ist schon über den in der Sinziger St. Peter Pfarrkirche aufbewahrten männlichen Leichnam geschrieben worden. Ob in zahlreichen Gedichten oder in Romanen wie dem 1932 von Ludwig Matar verfaßten „Das Schneiderlein im Hohen Venn“ – die beinahe unverweste Leiche eines Mannes gibt den Menschen, die sie gesehen haben, seit mehr als zweieinhalb Jahrhunderten Rätsel auf. Die Existenz halb- oder unverwester Körper, die nicht durch menschliche Maßnahmen wie Einbalsamieren konserviert wurden, ist eigentlich noch nichts Ungewöhnliches. In den Bremer Bleikammern, auf dem Bonner Kreuzberg oder in der Gruft der Wiener St. Michaelskirche (Michaelergruft) liegen Dutzende menschlicher Überreste, die durch natürliche Austrocknungsprozesse weitestgehend unversehrt blieben. Gerade aber die für die Menschen früherer Jahrhunderte bestehende Unerklärlichkeit derartiger Erscheinungen bedingt die Faszination, die von den noch heute gut erkennbaren Toten ausgeht. So verhält es sich auch mit dem erhalten gebliebenen Leichnam von Sinzig.
Der Vogt als Gegenstand der Volkserzählung
Seit Generationen ist die St. Peter Pfarrkirche Anziehungspunkt für zahllose Schulfahrten und Tagesausflügler, oft genug jedoch nicht wegen ihrer großartigen spätromanischen Architektur der Stauferzeit, sondern vielmehr wegen des gruseligen und schaurig-schönen Anblicks des „Ledermännchens“, wie er vom Volk bezeichnenderweise genannt wird. Der „Heilige Vogt“ ist seit seiner Auffindung Gegenstand von Volkserzählungen, die den Umstand seines Erhaltungszustandes und seine geschichtliche Herkunft zu erklären versuchen. Es handelt sich dabei um die sogenannten historischen bzw. Wissenssagen und um die aitiologischen bzw. Erklärungssagen. Während der erste Sagentypus außerordentliche Gestalten und Geschehnisse historischer Zeiten zu deuten versucht, so beschäftigt sich der zweite Erzähltypus mit eigenartigen Erscheinungen der Natur. Beiden gemeinsam ist der Versuch, ein Phänomen zu erklären, über das keine Schriftquellen oder anderes historisches Beweismaterial mehr vorhanden sind. So gleicht die Sage über den Schloßvogt der Heiligen Helena oder die Volkserzählung über den zum Christentum bekehrten Römer aus Remagen, der im Teufelsloch bei Altenahr als Eremit lebte und dessen unver-weste Leiche durch ein Hochwasser in Sinzig angespült wurde, das verlorengegangene Wissen über die tatsächliche Herkunft des Toten von Sinzig aus.
Quellenlage
Karl Bruchhäuser hat sich bei der Abfassung seines „Heimatbuches der Stadt Sinzig“ im Jahre 1953 sehr intensiv mit der Historie des „Heiligen Vogts von Sinzig“ beschäftigt1). Dabei bezieht er sich vor allem immer wieder auf die relativ dichte Quellenlage bezüglich der Rückführung des Vogts von Frankreich. In diesem Zusammenhang findet man unter anderem die früheste aktenkundige Erwähnung des Toten:
Der frühere Sinziger Pfarrer Johann Heinrich Schiffer (1790 -1799), der 1815 nach Rückführung des „Vogtes“ von Paris nach Sinzig einen ausführlichen Bericht über die Geschichte des Leichnams den preußischen Verwaltungsbehörden erstattet, erwähnt in diesem einen Kaplan Lang, der um 1740 berichtet, daß die Mumie aufgrund ihrer Steifheit von den Sinziger Bürgern im Fastnachtszug (?) durch die Stadt getragen worden sei. Der Bericht Schiffers erscheint in diesem Punkt sehr problematisch, da es sich hier um heute nicht mehr nachprüfbare mündliche Überlieferungen handelt. In diesem Zusammenhang ist es sehr bedauerlich, daß Bruchhäuser keine Quellenangaben zu den übrigen Nachrichten macht, die die Auffindung des Leichnams betreffen. Bruchhäuser lagen bei der Abfassung seines Heimatbuches ganz offensichtlich die Forschungsberichte des Pfarrers Johannes Mumbauer vor, der von 1925 bis 1929 Pfarrherr der Sinziger St. Peter Gemeinde war und sich mit der Herkunft und der Historie des Vogtes sehr intensiv beschäftigt hatte.
Die erste zuverlässige Schriftquelle ist ein Reisebericht von Bernhard Constantin von Schönebeck, der im Jahr 1785 den Mittelrhein bereist und dabei auch nach Sinzig gelangt2). Neben einer ausführlichen Beschreibung der Stadt, ihrer wichtigsten Gebäude sowie der sich in St. Peter befindlichen Ausstattungsgegenstände schildert er sehr detailliert seine Betrachtung des in der Kapellengruft ruhenden Toten. Besonders aufschlußreich ist die Beschreibung des Körpers. Als von Schönebeck die Leiche sah, präsentierte sie sich ihm in einem wesentlich besseren Erhaltungszustand als heute. Das linke Auge war, seinen Ausführungen zufolge, noch rudimentär vorhanden und hing als „ein vertrocknetes Knöpfchen vor dem Kopf“. Anders als heute hatte die Leiche noch einen mehrere Zentimeter langen Bart. Auch von Schönebeck berichtet von den Erzählungen über die schlechte Behandlung des Toten durch die Sinziger Bürger.
Nur zwölf Jahre später wurde der Vogt von den französischen Revolutionstruppen, welche die linken Rheinlande 1794 besetzt hatten, als naturhistorisches Kuriosum nach Paris überführt, wo er bis zu seiner Rückgabe im Jahre 1815 die unterschiedlichsten und unsinnigsten Experimente über sich ergehen lassen mußte. Als der Troß mit dem Toten am 10. August 1797 Jülich passierte, vermerkte der Chronist, Präzeptor Johann Krantz (1766 – 1846), daß die Leiche aus der Stadt Sinzig in einem schwarzen Sarg auf einem Karren, von französischen Soldaten bewacht, nach Frankreich transportiert wurde. Sein Entsetzen über die Barbarei der Franzosen gipfelt in der Feststellung: „Wie konnten die lebenden Menschen sich Ruhe unter ihrer Regierung versprechen, da die Verstorbenen selbst nicht ruhig in ihren Gräbern gelassen wurden!“3) Eine weitere, bisher wenig beachtete Quelle ist der Bericht eines anonymen Verfassers in der Leipziger „Gartenlaube“ aus dem Jahr 1881. An einem Herbsttag dieses Jahres reiste eine vornehme bürgerliche Gesellschaft auf einem Dampfschiff den Rhein von Mainz nach Köln hinauf. Der Kapitän des Schiffes wußte seine Gäste im Stil der Zeit zu unterhalten und gab ihnen eine ausführliche gruselige Beschreibung von dem Mann, den er als „der wunderlichste Heilige im Rheinlande“ bezeichnete. Bemerkenswert an diesem Artikel ist weniger die literarische Verarbeitung des romantisch verklärenden Deutungsversuchs als die Beschreibung des Zustandes der Leiche. Der anonyme Berichterstatter beschreibt in Gestalt des Kapitäns das Aussehen und den Zustand des Toten sehr genau: „Die Lippen der Mumie haben sich in Folge der stattgehabten Eintrocknung etwas verkürzt, sodaß das prachtvolle, blendendweiße Gebiß, an welchem kein einziger Zahn fehlt, sichtbar ist.“ Und weiter heißt es: „Die Ohren sind noch ziemlich vollständig erhalten, dagegen sind die Augen seit einiger Zeit in einem zunehmenden Verwesungsprocesse begriffen, der sich schon durch den dem Beschauer beim Oeffnen des Glassarges entgegenströmenden penetranten Modergeruch verräth.“ Haar und Bartwuchs, wie er von Bernhard Constantin von Schönebeck rund 100 Jahre zuvor noch angetroffen worden war, konnten nur noch in geringen Spuren festgestellt werden. An der Nase, die heute fast gar nicht mehr vorhanden ist, setzte nach Auffassung der Betrachter im Jahr 1881 der äußerliche Verfall des Leichnams ein. Geradezu unglaublich, ja beinahe geringschätzig klingen die Äußerungen über die Beweglichkeit einzelner Gelenke. Sie gipfeln in der Feststellung: „Dagegen ist es mir nicht gelungen, die von der Bevölkerung allgemein behauptete Beweglichkeit der Zunge nachzuweisen. Der Unterkiefer widerstand hartnäckig meinen Bemühungen, ihn abwärts zu drücken und so den Mund zu öffnen. Von Anwendung mechanischer Gewalt mußte aus naheliegenden Gründen abgesehen werden.“4)
Die anschließende Feststellung, daß auf die Frage, wer sich nun tatsächlich hinter dem Heiligen Vogt verberge, keine endgültige Antwort gegeben werden könne, wird durch neueste Forschungen widerlegt.
Auffindung und Identität des Toten
Pfarrer Mumbauer war es, der die Berichte von Pfarrer Schiffer auswertete und zu dem Schluß kam, daß die Sinziger Mumie in der Gruft der an der Südostseite der St. Peter Kirche gelegenen Maria-(Magdalenen-) Kapelle an der Wende vom 17. zum 18. Jahrhundert aufgefunden worden sein mußte5). Aus dem in Trierer Diözesanarchiv aufbewahrten Kirchenbuch Sinzigs geht hervor, daß Dekan Christian Vetterdiese Kapelle in seiner Amtszeit (1626 – 1662) renovieren ließ, um sie zu seiner eigenen und möglicherweise auch zur Grablege aller Sinziger Priester auszugestalten. Mumbauer zufolge wurden Dr. Christian Vetter und der Vogt Johann Wilhelm Holbach nach ihrem Ableben in dieser Gruft beerdigt. Diese Aussagen finden Bestätigung durch die entsprechenden Aufzeichnungen des im Trierer Diözesanarchivs aufbewahrten Kirchenbuchs der St. Peter Pfarrgemeinde. Neben der Todesmeldung von Pfarrer Christian Vetter, die sein Nachfolger Dionysius Hönn am 22. Januar 1662 vermerkt, befindet sich eine interessante Eintragung unter dem Datum des 10. März 1691. Pfarrer Heinrich Rohs vermerkte:6) „10 Martij s(a)cr(a)m(e)ntis S(anctae) Ecclesiae rite praemunitus obdormivit in Domino Praenob(ilis) et Clariss(imus) D(omi)nus Jo(hann)es Wilhelmus Holtbach utriusq(ue) satrapiae Sinzig et Remagen praefectus circa (horam) septimam matutinam in Lintz sed hie sepultus quidem in sepultura pastorum in cellula absque t(ame)n consequentia haeredum suorum cu(m) gratia ipsi solum concessa“, was übersetzt heißt:
Maria-Magdalenen-Kapelle an der Südostseite der Sinziger Pfarrkirche: Auffindungsort der unverwesten Leiche.
„Am 10. März entschlief im Herrn, ordnungsgemäß gestärkt mit den Sakramenten der heiligen Kirche, der hochvornehme und sehr berühmte Herr Johannes Wilhelm Holbach, Vorsteher der beiden Ämter Sinzig und Remagen, ungefähr zur siebten Morgenstunde in Linz, doch wurde er hier begraben, in der Grabstätte der Priester in einer kleinen Kammer, allerdings ohne Konsequenz für seine Erben, mit der nur ihm allein gewährten Gnade“.7)
Diese Textstelle belegt eindeutig, daß neben Vetter auf jeden Fall aus besonderem Anlaß der Vogt der Jülicher Herzöge von Holbach bestattet wurde. Mumbauer schloß aus dieser Tatsache, daß es sich bei der von Holbach erwiesenen Ehre um einen zu Lebzeiten von Vetter festgesetzten Freundschaftsdienst gehandelt haben muß. Aufgrund der Amts- und Lebensdaten Pfarrer Vetters und des Vogtes Holbach ist ein solcher Rückschluß nicht unproblematisch. Wie bereits mehrfach erwähnt, stirbt Vetter im Jahr 1662. Holbach hingegen wird als Vogt der Ämter von Remagen und Sinzig zum ersten Mal im Jahr 1666 erwähnt, mithin vier Jahre nach Vetters Tod. Da Holbach sein Amt bis 1691 ausübte, muß davon ausgegangen werden, daß er mehr als 60jährig starb. Vetter hingegen war bereits im Jahre 1611 zum Priester ordiniert worden. Seiner Weihe ging ein theologisches Studium voraus, das er mit Promotion abschloß. Im Jahr 1611 wird erfolglich 20 – 25 Jahre alt gewesen sein. Die angenommenen Geburtsdaten beider Männer liegen somit vierzig bis fünfzig Jahre auseinander.8)
Das eindeutig feststellbare Todesdatum Holbachs läßt unweigerlich den Schluß zu, daß weder im Jahr 1665 noch im Jahr 1666, wie in Pastor Schiffers Bericht festgehalten, die Leiche Holbachs bei Aufräumarbeiten nach einem Wolkenbruch gefunden worden sein konnte, da er zu diesem Zeitpunkt noch lebte und kein Vogt in der Priestergruft beerdigt war. Erst das dritte von Schiffer genannte Datum, das Jahr 1700, bringt das Unwetter, in dessen Folge der unversehrte Leichnam ans Tageslicht kam. Die Aufzeichnungen des Kirchenbuchs lassen ohne Zweifel den Schluß zu, daß bis zu diesem Jahr außer Vetter und Holbach keine weitere männliche Leiche in der Maria-Magdalenenkapelle beerdigt worden war. Da nach dem Unwetter nur eine Leiche in der Grablege gefunden werden konnte, der von Anfang an der Beiname „Vogt“ anhing, muß davon ausgegangen werden, daß beide Grabstellen mit unverwechselbaren Grabinschriften versehen waren. Pfarrer Heinrich Rohs, der Holbach neun Jahre zuvor selbst bestattet hatte, war noch bis zum Jahr 1712 Pfarrer in der St. Peter-Gemeinde in Sinzig. Eine Verwechslung der beiden Leichen ist somit ausgeschlossen.9)
Der gute Erhaltungszustand der Leiche bewirkte bei der um 1700 offensichtlich nicht sehr aufgeklärten Landbevölkerung, daß nach einer Phase des Erstaunens sehr viel Schabernack mit der Leiche getrieben wurde. In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts wandelte sich der respektlose Umgang mit dem Toten nach und nach in eine Volkskanonisation, d. h. eine „Heiligsprechung“ durch das Volk, das seine Leiche wie eine Reliquie verehrte, was dem Toten endgültig den Beinamen „Heilig“ bescherte. Diese Form der Verehrung fand nicht die Zustimmung der Amtskirche, was zu mehrfachen Verboten der Verehrungsrituale führte.
Johann Wilhelm von Holbach stammte aus einem Luxemburger Schöffengeschlecht. Erselbst gehörte in die zweite Generation der von Nicolaus Holbach gegründeten Adelsfamilie. Dieser war am 20. Juli 1638 in die Bürgerschaft Luxemburgs aufgenommen worden. Die Nachfahren Johann Wilhelm von Holbachs lassen sich noch bis in das 19. Jahrhundert in Linz verfolgen10).
Naturwissenschaftliche Erkenntnisse über den Toten
Um eine eindeutige und unmißverständliche Altersbestimmung der in der Sinziger Pfarrkirche aufbewahrten Leiche zu erhalten, ließ Dr. Peter Pauly im Jahr 1980 vom Institut für Ur- und Frühgeschichte der Universität Köln eine C14-Datierung vornehmen11). Dazu wurde dem Vogt mit Erlaubnis von Pfarrer Heribert Kraus im Januar desselben Jahres vor mehreren Zeugen eine Gewebeprobe aus dem rechten Beckenknochen (Sitzbein) entnommen. Diese Probe wurde in einem Spezialofen verbrannt, und anhand der Zerfallszeit der C14-lsotope konnte das Alter der Gewebeprobe annähernd bestimmt werden. Das Ergebnis der Untersuchung vom Mai 1980, die von Dr. Jürgen Freundlich in der chemischen Abteilung des Instituts für Ur- und Frühgeschichte durchgeführt wurde, lautet: „Probe KN-2654, Sinzig, Mumienfleisch „Heiliger Vogt“: 310 +/- 40 Jahre B.P. (before present).“ Bei der Bestimmung des konventionellen C14-Datums wird die Altersangabe mit „Jahren vor heute“ bezeichnet. Demnach stammt die Gewebeprobe ungefähr aus der Zeit um 1670; rechnet man den erweiterten Zeitraum dazu, kommt man auf eine Spanne, die von 1630 bis 1710 reicht: In genau diesen Zeitraum fällt die Lebenszeit des Mannes, der vom Volk zum „Heiligen Vogt“ erhoben worden war.
Zusammenfassung
Die historischen Untersuchungen Pfarrer Mumbauers und deren Aufarbeitung durch Rektor Karl Bruchhäuser deuteten vor mehr als vierzig Jahren bereits in die Richtung der aktuellen Forschungsergebnisse über die tatsächliche Herkunft des Mannes, der in Sinzig und Umgebung als Heiliger Vogt bezeichnet wird. Die jüngsten Auswertungen der Bestände des Diözesanarchivs in Trier zeigen deutlich, daß es sich bei der männlichen Leiche in der Tat nicht um einen Unbekannten nebulöser Herkunft handelt, sondern um eine Persönlichkeit, deren Herkunft, Name und Machtbefugnisse zweifellos nachweisbar sind: Vogt Johann Wilhelm von Holbach. Die naturwissenschaftliche Untersuchung bestätigt die archivalischen Erkenntnisse, die schon alleine umfassend und ausreichend über die Herkunft des „Heiligen Vogtes“ Auskunft geben. Damit wird aus der Sagengestalt eine historisch greifbare Persönlichkeit, deren einzig wirkliche Besonderheit ihre exponierte gesellschaftliche Stellung war. Der im Vergleich zu den Schilderungen und Berichten des 18. und 19. Jahrhunderts sich enorm verschlechternde Erhaltungszustand es Toten wirft die Frage auf, ob ein Mensch nur aufgrund eines naturwissenschaftlich erklärbaren Phänomens nach seinem Tod durch eine fragwürdige Aufbahrung zu einer Kuriosität und zu einem zweifelhaften Schauobjekt verkommen darf.
Anmerkungen:
- Bruchhäuser K.: Heimatbuch der Stadt Sinzig 1953, S. 157ff.
- Schönebeck, B.C. von: Mahlerische Reise am Niederrhein, II. Heft, Köln und Nürnberg 1785. S. 33 ff.
- Krantz, J.: Chronik des Präzeptors Johann Krantz, Quellen zur Geschichte des Jülicher Landes. Band 2. bearbeitet von Heinz Spelthahn. Pattern 1993, S. 24
- N.N.: Der „heilige“ Vogt von Sinzig, Die Geschichte eines Leichnams, in: „Die Gartenlaube“, Leipzig 1881. S. 248ff
- Bruchhäuser. K.: S 159.
- Diözesan-Archiv Trier: Kirchenbuch Sinzig Kb 1, Eintragung unter „Nomina Defunctorum Quae post …“ von Pfarrer Heinrich Rohs, 10. März 1691.
- Übersetzung und Ergänzung der Ligaturen: Altphilologe Peter Pauly, Sinzig.
- Diözesan-Archiv Trier: Verzeichnis des Weltklerus der Diözese Trier vor 1800.
- ebenda
- Genealogisches Handbuch des Adels, Adelslexikon, hrsg. vom Deutschen Adelsarchiv, bearbeitet von Walter v Hueck. Band V, Limburg 1984. Siehe auch: Diözesan-Archiv Trier, Familienbuch der Stadt Linz Fb 1.
- Das Originalschreiben vom 23. Mai 1980 mit den Untersuchungsergebnissen von Dr. Jürgen Freundlich, Institut für Ur- und Frühgeschichte der Universität Köln, liegt dem Verfasser vor,