Der neue Wasserversorgungszweckverband Eifel — Ahr
Dr. Egon Plümer
Am 21. Dezember 1977 fand die konstituierende Sitzung der Verbandsversammlung der Wasserversorgung Eifel-Ahr-Zweckverband statt. Mit der Übernahme der Vollversorgung durch diesen Zweckverband im Westteil des Kreises, nämlich in den Verbandsgemeinden Adenau und Altenahr, fand eine jahrzehntelange Entwicklung einen vorläufigen Abschluß und ermöglicht es, in den kommenden Jahren in diesem Teil des Kreises eine längst als notwendig erkannte und dringend erforderlich moderne Wasserversorgung aufzubauen.
Dieser 21. Dezember 1977 ist ohne Übertreibung als ein Meilenstein anzusehen, wenn man sich vergegenwärtigt, welche Ereignisse und Entwicklungen innerhalb der letzten 50 Jahre diesem Unternehmen ihren Stempel aufgedrückt haben.
Bereits beim Bau des Nürburgringes im Jahre 1925 war die großräumige Versorgung mit Wasser in dem betreffenden Gebiet in Erwägung gezogen worden und es war schon damals vorgesehen, im Zusammenhang mit dem Bau der Rennstrecke das Wasservorkommen in der Nohner Kalkmulde für dieses Projekt zu nutzen. In einem Vorgang bezüglich der Wasserversorgung des Nürburgrings findet sich dann der Vermerk, daß eine Verwirklichung dieses Planes an den finanziellen Möglichkeiten und an den Schwierigkeiten, die die beteiligten Gemeinden machten, scheiterte. In diesem Zusammenhang ist im Jahre 1977 im Hinblick auf den Bau der neuen Rennstrecke festzustellen, daß eine gesicherte Wasserversorgung dieses Vorhabens nur im
Rahmen der großräumigen Versorgung möglich ist. Dies haben auch die zuständigen Fachministerien anerkannt und deshalb grundsätzlich einer Versorgung der neuen Rennstrecke durch den Zweckverband ihre Zustimmung erteilt.
In den Jahren von 1938 bis 1941 wurde ein Entwurf für das Gruppenwasserwerk Eifel aufgestellt, der ebenfalls auf den Wasservorkommen im Bereich der Nohner Kalkmulde basierte und für den auch ein. Verleihungsantrag gestellt wurde. Infolge der Kriegsereignisse wurde allerdings das Vorhaben nicht ausgeführt.
In den Jahren 1949 und 1950 wurde dieser Plan erneut aufgegriffen, doch ergab sich, daß wegen anderer vordringlicher Aufgaben eine Finanzierung nicht möglich war. In den folgenden Jahren bis 1964 wurden dann Verhandlungen mit den verschiedensten Beteiligten hinsichtlich der Verwirklichung des ins Auge gefaßten Projektes geführt. Diese Verhandlungen schafften insoweit Klarheit, daß im September 1964 der Auftrag für den generellen Entwurf des Gruppenwasserwerkes Eifel an ein Ingenieurbüro vergeben werden konnte. Der Entwurf wurde im Jahre 1965 den vorgesetzten Behörden vorgelegt und von ihnen positiv beurteilt. In diese Zeit fällt auch die Niederbringung einer ersten Versuchsbohrung bei Nohn, die im Jahre 1967 durch eine weitere Bohrung ergänzt wurde. In der Folgezeit ergab sich aus Verhandlungen mit den Beteiligten und an der Wasserversorgung Interessierten die Notwendigkeit, grundsätzliche Lösungen für die Wasserversorgung im gesamten Kreisgebiet, d. h. sowohl im West- wie im Ostteil, zu finden. Ergebnis dieser Verhandlungen war, daß den Verbandsgemeinden im Jahre 1970 die Möglichkeit eröffnet wurde, daß der Kreis die Versorgung bezüglich der Wassergewinnung und des Transportes bis an den Ortsrand. bzw. den Hochbehälter zu übernehmen bereit war. Dem stimmte ein Großteil der befragten Verbandsgemeinden und Gemeinden zu, so daß die Grundlage dafür geschaffen war, diese Aufgabe in die Kompetenz des Kreises zu übernehmen. Die technischen Voraussetzungen hierfür wurden dadurch geschaffen, daß im Jahre 1970 die Gutachten an Ingenieurbüros vergeben wurden, die sie im Jahre 1971 ablieferten. Nachdem der Kreistag über die von den Ingenieurbüros erstellten Vorentwürfe unterrichtet worden war, konnte am 30.9.1971 nach Abklärung mit allen Beteiligten der Kreistag im Wege des Kompetenz-Kompetenzbeschlusses die Übernahme der Wasserlieferung durch den Kreis beschließen. Bezogen auf die Versorgung des Westteils des Kreises wurde dann in den Jahren nach 1971 der in Auftrag gegebene Vorentwurf durch ein Ingenieurbüro erstellt. Auf der Grundlage dieses Vorentwurfes wurden die einzelnen Bauabschnitte entwickelt, die in der Zukunft baureif gemacht werden sollen. Infolge des Umstandes, daß die Wassergewinnungsanlagen für die zukünftige zentrale Versorgung des Westkreises in der bereits mehrfach genannten Normer Kalkmulde gelegen sind, waren Verhandlungen mit den Nachbarkreisen Daun und Cochem-Zell erforderlich, da die Grundwasservorkommen dieses Bereiches für die Versorgung von Teilgebieten der drei Kreise vorgesehen sind. Diese Verhandlungen, die in dem Paket der sogenannten Wasserbilanz Daun zusammengeschnürt sind, gehen nach grundsätzlicher Übereinstimmung der Beteiligten kontinuierlich voran und haben zum Ziel, daß möglichst kurzfristig Wasser auch für den Westteil des Kreises Ahrweiler aus diesem Grundwasservorkommen bereitgestellt wird.
Aufgrund eingehender Erörterungen kam man innerhalb des Kreises überein, daß die Bewohner der Verbandsgemeinden Adenau und Altenahr durch einen Wasserzweckverband, der sich die Vollversorgung zur Aufgabe machen sollte, zukünftig versorgt werden. Während die Verbandsgemeinden Adenau und Altenahr in diesem Zweckverband ihre Versorgungskompetenz auf Verbandsgemeindeebene einbrachten, wurde vom Kreis die im Kompetenz-Kompetenzbeschluß übernommene Aufgabe der Wassergewinnung und -belieferung eingebracht. Durch einen Arbeitskreis, der sich der fachlichen Beratung der Mittelrheinischen Treuhand GmbH mit Sitz in Koblenz bediente, wurden die notwendigen Grundlagen für die Bildung des Zweckverbandes seit Ende des Jahres 1976 erarbeitet. Durch Beschluß des Kreistages vom 23. 5. 1977 und der Verbandsgemeinderäte von Adenau am 18. 7. 1977 und Altenahr am 25. 7.1977 wurde die Verbandssatzung anerkannt und der Beitritt zu dem Zweckverband erklärt. Die am 16. 9. 1977 von der Bezirksregierung Koblenz aufsichtsbehördlich genehmigte Verbandssatzung trat am Tage nach ihrer Veröffentlichung vom 10. 10. 1977 im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz in Kraft. Aufgrund dieser Satzung war es möglich, daß sowohl die Verbandsversammlung wie auch der neu gebildete Werksausschuß noch im Jahre 1977 die notwendigen Bestimmungen und Beschlüsse verabschieden und fassen konnten, so daß der Zweckverband zum 1.1. 1978 sowohl rechtlich als auch tatsächlich mit der Aufgabenerfüllung beginnen kann.
Es war notwendig, in der Sitzung am 21.12.1977 zunächst die Satzung über den Anschluß an die öffentliche Wasserversorgung — Wasserleitung der Wasserversorgung Eifel-Ahr-Zweckverband zu beschließen, in der die Anschluß- und Benutzungsrechte und -pflichten zwischen dem Zweckverband und dem Verbraucher geregelt werden. Ferner entschloß sich die Verbandsversammlung nach Vorberatung durch den Werksausschuß, die allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser aus dem Versorgungsnetz mit den Anlagen 1 und 2 zu verabschieden sowie die Betriebssatzung des Wasserwerkes zum 1.1.
1978 in Kraft zu setzen. Danach wird zukünftig der Zweckverband auf privatrechtlicher Grundlage die Wassergelder erheben, die für das Versorgungsgebiet einheitlich festgesetzt werden mußten. Aufgrund eingehender Kalkulationen und orientiert an den im Jahre 1978 auf den Verband zukommenden Belastungen wurde das Wassergeld einheitlich für das Versorgungsgebiet festgesetzt. Es setzt sich zusammen aus einem Jahresgrundpreis zwischen 48,— DM und 144,— DM je nach Größe des Wasserzählers sowie einem Wasserpreis von 1,40 DM je cbm verbrauchten Wassers, wobei die gesetzlich festgelegte Mehrwertsteuer hinzukommt.
Durch den Betriebsführungsvertrag vom 29. 12. 1977 wurde die Energieversorgung Mittelrhein GmbH mit der Betriebsführung beauftragt. Diese hat zwischenzeitlich einen Betriebsleiter bestellt und in Adenau und Altenahr Betriebsstellen des Verbandes eingerichtet, die ihren Sitz in den Rathäusern haben, so daß die Anschlußnehmer ihre Ansprechpartner nach wie vor bei ihren Verbandsgemeindeverwaltungen in Adenau bzw. Altenahr finden. Durch diesen kontinuierlichen Übergang der Aufgaben wird auch dem Anschlußnehmer der Übergang auf die neue Sach- und Rechtslage wesentlich erleichtert. ‚
Alle Verantwortlichen sind sich des Umstandes bewußt, daß trotz des Erreichten zum Wohle der Bürger und im Interesse der Errichtung einer modernen Wasserversorgung auch in den nächsten Jahren verstärkte Anstrengungen unternommen werden müssen, um das gesetzte Ziel zu erreichen, im Endausbau eine moderne und wirtschaftlich arbeitende Wasserversorgung zu erhalten. Die Investitionen, die in den nächsten Jahren getätigt werden müssen, werden für Jedermann erkennbar werden lassen, daß hier eine wichtige Zukunftsaufgabe zu bewältigen und zu erfüllen ist.