Wechsel in der Führungsspitze

Heinz Korbach Regierungspräsident, Dr. Christoph Stollenwerk neuer Landrat

VON IGNAZ GÖRTZ

Am 20. Februar 1973 fand im Kurhaus Bad Neuenahr auf Einladung des Kreises Ahrweiler eine nicht alltägliche Feierstunde statt. Der bisherige Landrat des Kreises Ahrweiler Heinz Korbach, zum Regierungspräsidenten in Koblenz ernannt und am 13. Februar 1973 in sein neues Amt eingeführt, wurde seitens des Kreises verabschiedet. Im Rahmen einer kurzen Kreistagssitzung führte anschließend der Regierungspräsident Korbach – die erste Amtshandlung als Regierungspräsident im Kreis Ahrweiler seinen Nachfolger im Amt des Landrats, Ministerialrat Dr. Christoph Stollenwerk, im Auftrag der Landesregierung von Rheinland-Pfalz als kommissarischen Landrat des Kreises Ahrweiler ein. In der Feierstunde sprachen die Vertreter der Parteien und der einzelnen Institutionen dem scheidenden Landrat Korbach Dank und Anerkennung aus für seinen persönlichen Einsatz und die gute Zusammenarbeit bei der Lösung der vielen Aufgaben, die während der rund achtjährigen Amtszeit im Kreise Ahrweiler anstanden. Wenn auch Bedauern anklang, daß mit Landrat Korbach ein Mann den Kreis verlasse, der die drängenden Fragen kenne und engagiert an ihrer Lösung mitarbeitete, so versöhnte die Feststellung, daß nun mit Regierungspräsident Korbach ein Mann an der Spitze der Bezirksregierung steht, dem der Kreis Ahrweiler und seine Probleme aus eigener Erfahrung bekannt sind. Am 28. April 1965 wurde Heinz Korbach als kommissarischer Landrat in Ahrweiler eingeführt, in der Kreistagssitzung vom 27. August 1965 gab der Kreistag seine Zustimmung zur endgültigen Ernennung. Vielfältig waren die Aufgaben, und in den rund acht Jahren, die Heinz Korbach als Landrat im Kreise Ahrweiler tätig war, kamen weitere hinzu. Vieles konnte abgeschlossen werden, anderes ist in Angriff genommen, ist in der Planung oder Ausführung. Die Neuorganisation und der Ausbau des Schulwesens machten große Fortschritte: Neubau von vier Realschulen, Erweiterung des Gymnasiums Bad Neuenahr-Ahrweiler, Einrichtung des Rhein-Gymnasiums in Sinzig, Gründung von vier Sonderschulen und Beginn des Neubaus Sonderschulzentrum Bad Neuenahr-Ahrweiler. Einen vorläufigen Abschluß fand der Ausbau des Krankenhauswesens durch die Fertigstellung der Krankenhausneubauten in Adenau, Bad Neuenahr-Ahrweiler und Remagen. Im Bereich der Altenfürsorge wurden Alten- und Pflegeheime weiter aus- und neugebaut, ein Altenplan wurde erstellt. Im Zuge der kommunalen Neuordnung wurde die territoriale Verwaltungsneugliederung, die eine Vergrößerung des Kreisgebietes um Teile des aufgelösten Kreises Mayen und die Zusammenlegung von Gemeinden innerhalb des Kreises brachte, zu einem gewissen Abschluß geführt. Der Neubau des Landratsamtes konnte 1966 bezogen werden.

Im Bereich der Raumordnung und der Regionalplanung trat der Kreis Ahrweiler der Planungsgemeinschaft „Region Mittelrhein“ bei, ließ von Prof. Dr. Isbary das Gutachten über die „Möglichkeiten der Entwicklung und Erschließung des Landkreises Ahrweiler unter Berücksichtigung der Raumordnungsfragen in den benachbarten Kreisen“ erstellen und leitete die Nahbereichsuntersuchung Adenau ein. Zur Förderung des Weinbaus wurde unter maßgeblicher Beteiligung des Kreises die „Vereinigte Ahr-Winzergenossenschaften GmbH“ (Ahrtal-Kellerei) gegründet. Zwischen Altenahr und Lohrsdorf entstand der Rotweinwanderweg.

Foto: Kreisbildstelle
Reg.-Präsident Heinz Korbach führt Landrat Dr. Christoph Stollenwerk in sein Amt ein

Eine großräumige Lösung der Wasserfrage wird durch die Übernahme der Wasserversorgung auf den Kreis im Wege der Kompetenz-Kompetenz und Einleitung der Planungen angestrebt. Die Müllbeseitigung wurde dem Kreis durch das Abfallgesetz ab 1. Januar 1973 zugewiesen. Die Reihe der ausgeführten und in Angriff genommenen Aufgaben ist damit nicht erschöpft. Doch zeigen schon die genannten, bedeutsamen Maßnahmen den weiten Fächer der Fragen, die in den letzten acht Jahren im Kreise Ahrweiler anstanden und einer Lösung zugeführt wurden.

Auf die Situation des Kreises und die wichtigen Aufgaben, die begonnen wurden und nun fortgeführt werden müssen, nahm Regierungspräsident Korbach Bezug, als er Landrat Dr. Stollenwerk einführte und ihm für die künftige Tätigkeit im Kreise Ahrweiler viel Erfolg wünschte. Auch die Vorsitzenden der Kreistagsfraktionen, die den neuen Landrat begrüßten und zur ehrenvollen Berufung beglückwünschten, sprachen die Fülle der Aufgaben an, die kurz- oder langfristig gelöst werden müssen: Fragen der Strukturpolitik, Verbesserung der Verkehrssituation, Förderung von Landwirtschaft, Weinbau und Fremdenverkehr; weiterer Ausbau des Bildungswesens ; Versorgung und Entsorgung. Seitens der Kreistagsfraktionen wurde loyale Zusammenarbeit und Unterstützung bei der Bewältigung der vielfältigen Aufgaben zugesagt und Dr. Stollenwerk Glück und Erfolg in seiner Arbeit als Landrat des Kreises Ahrweiler gewünscht.

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Innenminister Heinz Schwarz überbringt die Ernennungsurkunde des Ministerpräsidenten Dr. Helmut Kohl

Dr. Christoph Stollenwerk, am 30. Juni 1935 in Koblenz geboren, besuchte die Volksschule und das Gymnasium in Koblenz, Ahrweiler und Boppard und machte 1954 Abitur. Danach studierte er Rechts- und Staatswissenschaften in Bonn, München und Mainz. Nach der Referendarzeit im Bezirk des Oberlandgerichtes Koblenz und Besuch der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer folgte 1960 die Promotion zum Dr. jur. mit einer Arbeit aus dem Straßenverkehrsrecht. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war Dr. Stollenwerk tätig beim Oberverwaltungsgericht Koblenz, bei der Bezirksregierung im Referat Wasserwirtschaft und im Baurechtsreferat und seit 1964 in der Gesetzgebungsabteilung des Innenministeriums von Rheinland-Pfalz. Von 1967 bis 1971 war er persönlicher Referent von Innenminister Wolters, danach Personalreferent des Innenministerums. Dr. Stollenwerk ist verheiratet und hat drei Kinder.

Bei seiner Einführung stellte Landrat Stollenwerk in seinen Darlegungen über die künftige Arbeit im Kreise Ahrweiler die Zusammenarbeit aller, die für das Wohl des Kreises und seiner Bevölkerung verantwortlich sind, in den Vordergrund. Gerade heute sei das Zusammengehen aller wichtig, um durch überzeugende Beispiele und Leistungen für unseren mitunter in Frage gestellten demokratischen Staat und seine Werte zu werben. Dabei müsse bedacht werden, daß viele Bürger ihr Urteil über den demokratischen Rechtsstaat im allgemeinen von ihrem Erleben im Umgang mit den Verwaltungsbehörden abhängig machen. Seine Vorstellungen über die Stellung des Landrats kleidete Dr. Stollenwerk in das Bild der Sportmannschaft. Er wolle als Landrat nicht mehr sein als der Spielführer, der Ideen ins Spiel bringt, der jedoch auf die Mannschaft angewiesen ist und nur mit ihr gewinnen kann. Alle Bürger des Kreises seien aufgerufen, am Bau eines Hauses mitzuarbeiten, in dem sie sich wohlfühlten und auch künftige Generationen noch Platz fänden. Mitarbeit des Bürgers setzt Öffentlichkeitsarbeit, Information der Bevölkerung voraus, damit alle über die anstehenden Fragen, über Planungen und über die Arbeit im Kreis Bescheid wissen. Hinzu kommt der ständige Kontakt zur Bevölkerung und zu den kommunalen Gremien im Kreisgebiet, um so die Probleme besser zu erkennen, die den Bürgern am Herzen liegen. Daß diese Vorstellungen keine theoretischen Erörterungen sind, sondern in der Praxis des Alltags verwirklicht werden, hat sich schon in der kurzen Zeit gezeigt, die Dr. Stollenwerk als Landrat des Kreises Ahrweiler tätig ist.

So gab denn auch der Kreistag in seiner Sitzung vom 5. Juni 1973 ein überzeugendes Votum für Dr. Stollenwerk und stimmte der endgültigen Ernennung zum Landrat des Kreises Ahrweiler zu. Von den anwesenden 27 CDU- und 10 SPD-Kreistagsmitgliedern stimmten 28 mit ja und 9 enthielten sich der Stimme.

Am 25. Juni 1973 kam Innenminister Schwarz nach Bad Neuenahr-Ahrweiler und überreichte Landrat Dr. Christoph Stollenwerk in Anwesenheit von Regierungspräsident Korbach, Abgeordneten des Deutschen Bundestages und des Landtages von Rheinland-Pfalz, Mitgliedern des Kreistages und des Kreisausschusses, den Stadt- und Verbandsbürgermeistern sowie Mitarbeitern des Landratsamtes die Ernennungsurkunde.