Steuern und Abgaben in Aremberg zu Herzogs Zeiten

VON WILHELM KNIPPLER

Steuern zahlen war niemals eine erfreuliche Angelegenheit, und wer diese Zwangsabgabe schuldig blieb, der kam zu allen Zeiten in Konflikte. Heute steigert sich das von der Mahnung zum Zahlungsbefehl und zur Pfändung, im Mittclalter drohte gar der finstere Schuldturm. Im Herzogtum Arenberg, also im 17. Jahrhundert, wurde die Landsteuer sogar unter Androhung militärischer Exekutionsstrafe erhoben. Wie diese im Ernstfall praktiziert worden wäre, dafür ist mir von dort kein Beispiel bekannt. Wohl aber ist belegt, daß die Gemeinden hohe Zinsen zahlten für Kapitalien, die sie zur Zahlung fälliger Steuern aufnehmen mußten.

Alle Beispiele, die nun folgen, wurden der Aremberger Scheffenkiste entnommen, die noch vor vierzig Jahren eine reiche Fundgrube war.

Was drückte auf den arenbergischen Untertan? Da war die Wacht auf dem Schloß, waren die Spanndienste und die Handfrohndienste, die auch durch die 1638 wieder zugebilligten Mahlzeiten nicht viel gemildert wurden.

Alljährlich trat das Herrengeding zusammen. Im Jahre 1750 gehörten dazu der Statthalter, Oberamtmann und Geheimer Rat Pin de la Borde, der Landschultheiß und Regierungsrat Johann Anton Kisselstein, der Rcntmeister Franz Theodor Lersch und der Land- und Gerichtsschreiber Registratur Strauß. Diese verteilten die Landsteuer auf die Untertanen, rechneten ihre und die Kosten für die drei Schöffen und den Landboten dazu und forderten von Aremberg, einem Dorf von 40 Gehöften mit rund 230 Einwohnern 138 Reichstaler unter Androhung militärischer Exekutionsstrafe. Was hatte nun der einzelne zu zahlen? Lorenz Stoll besaß laut „Tag-“ und „Viehbrief“ 23 Tagwerk Land (etwa 70 Morgen), 3 Pferde und 4 Kühe. Ihm berechnete man für sein Haus 3 Gulden rheinisch, für jedes Tagwerk Land 40 Albus, zusammen 42 rheinische Gulden und 7 Albus, etwa 75 Mark. Dies zu einer Zeit, wo ein Pfund Butter 25 Pfennig, ein Pfund Rindfleisch 12 Pfennig, ein Fuder Wein 90 Mark kosteten! Der Ertrag war nicht maßgebend, nur Stolls Landbesitz.

Zu dieser Landsteuer kam die Fleischbedde. Josef Leyendecker, der Aufheber, lieferte 1733 aus der Scheffenkiste für Aremberg 5 Gulden rheinisch (kölnisch) an den Rentmeister ab. 1743 kam auf jede Kuh ein Stüber (ca. 5 Pfennig).

Die härteste Forderung war die Kurmod oder das Besthaupt. Beim Tode des Hausvaters mußte das beste Haupt des Stalles, der beste Ochs, die beste Kuh, oder, wo der Herzog ein Anrecht auf den ungespaltenen Huf hatte, sogar das beste Pferd an den Landesherrn abgeliefert werden. Im Jahre 1753 wurde diese Abgabe gemildert durch Umwandlung in eine jährliche Abgabe der Gemeinde von 10 Gulden anstatt jeweils fälliger Kurmoden.

Der Pastor mußte alljährlich die Maihämmel in des Herzogs Zehntscheuer bringen. Für die Kirche beanspruchten der Patron

und der Pastor teils zu Martini, teils zu Walpurgis den Zehnten von Hafer, Korn, Spelt und Wachs oder Geldwert nach altem Recht.

Am Schlagbaum zahlte der Aremberger buchstäblich den 5. Pfennig, 20 Prozent, für „ausländisch Gekauftes“. Auf Wein, Bier und Apfelwein lagen seit dem 6. Mai 1754 hohe Abgaben.

Im Jahre 1769 forderte der Herzog die Akzise. Er hob den kleinen Zehnt für die Gartenerträge und als Consensgeld für die Hauerlaubnis den 5. Pfennig vom Holzverkauf.

Die notwendigsten Dinge, sogar das Salz und die Rohstoffe waren versteuert.

Kann man es den Arembergern verdenken, wenn sie sich 1755 darüber beschweren, daß ihnen „zum ersten Male Aus- und Einzugsgeld abgefordert wird, der Einzug zu 8 Reichsthalern, der Auszug zu 4 Reichsthalern und für ein Weibsbild die Halbscheid“. Zu all diesen Steuern kamen noch die Kriegskontributionen. Ohne Ende liest man von betrübten Kriegsläufen, von Androhungen der Exekution des Brandes und des Plünderns, von Fouragelieferungen, Winterquartieren und Reparationsabgaben. Elfmal im 17. und achtzehnmal im 18. Jahrhundert wird repartiert und eingetrieben. 1688 und 1746 war es schlimm, weit schlimmer aber von 1793 bis 1798. Damals preßte man aus Aremberg 12113 Reichsthaler, 47 Stüber und l Heller!

Betrachten wir wieder das Einzelbeispiel: Michel Jacklen, der Posthalter Arembergs, machte 32 ausländische große Fahrten, 6 kleine inländische, er mußte Korn, Hafer, Heu, Stroh und Brot liefern in großen Mengen. 548 Tage hatte er Einquartierung.

Sechsmal mußte er schanzen und viel an Bargeld beitragen. Sein Anteil betrug insgesamt 490 Reichsthaler und 6 Stüber! Gab es dann zur Abwechslung einmal ein frohes Ereignis, eine Vermählung im Fürstenhaus, oder wurde dem Herzog ein Prinz geboren, dann kamen die „Liebessteuern“ als sogenannte freiwillige Abgaben.

Man kann es nachlesen: Als Prosper Ludwig von Arenberg, der Erbprinz, 1785 geboren war, hat es die Landschaft tausend Reichsthaler gekostet.

Leicht hatte es der arenbergische Untertan bestimmt nicht, besonders wenn der Amtmann streng, der Rentmeister unerbittlich und der Aufheber gar ein roher Mensch war.

Karl Maria Raimund von Arenberg verlangte 1754 von seinen Beamten, sie dürften „ohne sein Wissen keinen Nachlaß oder Gnade erteilen“.

„Keiner soll sich bei Hofe beschweren wegen Steuern oder schweren Winterquartierkosten!“ – so hieß wörtlich eine herzoglich arenbergische Verordnung. Ja! Die „gute, alte Zeit“!