Abfallbeseitigung im Kreis Ahrweiler

Ein Beitrag zum Umweltschutz

VON JÖRG ZENTHÖFER

Ein wenig erfreulicher Anblick bot sich vor gar nicht langer Zeit vielerorts im Kreis: In der Nähe fast jeder Gemeinde gab es einen oder gar mehrere Plätze, auf denen der anfallende Müll in ein Seitental, in eine Grube oder einfach von einem Hang herunter abgekippt wurde. Die Bürger waren ihren Abfall zwar los, es entstanden jedoch Tummelplätze für Ungeziefer aller Art. Oft brannte der Müllberg, Rauch und Gestank verpesteten die Luft zum Ärger aller; nicht zuletzt nahmen Feriengäste daran Anstoß.

Gefahren drohten auch den Kindern, die von diesen „Abenteuerspielplätzen“ angelockt wurden. Niemand war in der Lage zu kontrollieren, was auf diesen unbewachten und häufig nicht eingezäunten Plätzen alles geschah. Nahezu 100 solcher Kippen gab es, mitunter so gelegen, daß sie von weit her eingesehen werden konnten. Ein nicht nur unerfreulicher, sondern auch potentiell gefährlicher Zustand.

Darüber hinaus gab es in vielen Gemeinden, vor allem im westlichen Kreisgebiet, bis vor kurzem überhaupt keine Müllabfuhr. Es blieb dem einzelnen überlassen, wie er seinen Abfall zur Gemeindekippe schaffte.

Auch Strafbestimmungen konnten nicht verhindern, daß der Müll häufig irgendwo wild in der Landschaft abgeladen wurde.

Damit ist es nun vorbei. Die Abfallbeseitigungsgesetze des Landes und des Bundes aus dem Jahre 1972 haben erstmalig umfassende Regelungen getroffen. Jetzt sind die Landkreise und kreisfreien Städte für die geordnete Abfallbeseitigung verantwortlich.

Auch im Kreis Ahrweiler hat sich seitdem viel geändert. Heute können wir sagen, daß im gesamten Kreisgebiet eine geordnete Abfallbeseitigung besteht. Dies zu verwirklichen war nicht immer einfach.

Zunächst galt es, geeignete Standorte für die Kreismülldeponien zu finden, da die alten Gemeindekippen geschlossen werden mußten. Nicht jeder Platz eignet sich als Deponie. Die Gesetze stellen strenge Anforderungen. So muß eine Grundwasserbeeinträchtigung ausgeschlossen sein. Voraussetzung hierfür sind ganz bestimmte Bodenverhältnisse, die nicht überall zu finden sind. Auch darf die Deponie weder brennen, qualmen oder erheblich stinken. Sie muß sich auch in das Landschaftsbild einfügen.

Heute bestehen vier Deponien in Brohl-Lützing, Remagen-Oedingen, Schuld und Altenahr, wobei letztere allerdings nur für eine Übergangszeit gedacht ist.

Die Grundflächen wurden von den Eigentümern angepachtet. Daneben waren Verhandlungen mit den jeweiligen Gemeinden erforderlich. Diese befürchteten aufgrund der Erfahrungen mit den Kippen alter Art erhebliche Belästigungen durch die zentralen Deponien für jeweils mehrere 10 000 Menschen. Die Verhandlungen konnten in allen Fällen nach teilweise längerer Dauer erfolgreich abgeschlossen werden, nicht zuletzt deswegen, weil die Gemeinderäte davon überzeugt werden konnten, daß es sich hierbei nicht um überdimensionale, brennende und stinkende Kippen handeln würde, sondern um geordnete Deponien.

Entladung des Mülls auf der Deponie
Foto: Kreisbildstelle

Verdichtung des angefahrenen Mülls
Foto: Kreisbildstelle

Ein Planfeststellungsverfahren wird in jedem Fall einzeln durchgeführt und stellt sicher, daß Umweltbeeinträchtigungen nach menschlichem Ermessen so gut wie ausgeschlossen werden können.

Alle Deponien sind mit einem erheblichen Kostenaufwand ausgebaut worden. Es sind Zuwegungen geschaffen, Zäune gesetzt, Dränagen verlegt, Flächen gerodet und Wärterhäuschen aufgestellt worden. Hierfür hat das Land dem Kreis bereits eine Kostenbeteiligung zugesagt.

Fünf Unternehmer, von denen vier im Kreis ansässig sind, entsorgen heute alle Gemeinden mit einem modernen Fuhrpark. Dies geschieht aufgrund entsprechender Verträge, die der Kreis mit ihnen abgeschlossen hat. Auch die Deponien werden von zwei dieser Unternehmer betrieben.

Eine Kippe alter Art und eine Deponie in der heutigen Form sind grundsätzlich verschieden. Bei einer Kippe wird der Abfall eben „abgekippt“, und damit hat es sich. In den Hohlräumen kann sich Ungeziefer einnisten und vermehren, die Brandgefahr ist groß, Löschungsversuche schwierig, wenn nicht gar aussichtslos. Bei der Deponie wird demgegenüber der Müll von unten her in das zu verfüllende Gelände eingebracht.

Spezialfahrzeuge verdichten die angelieferten Abfälle, so daß weniger Raum beansprucht wird und keine Hohlräume bestehen bleiben. Ungeziefer kann sich nicht einnisten, Brände, sofern sie überhaupt auftreten, können sich nicht in den Müll hineinfressen, sondern bleiben an der Oberfläche und können sofort erfolgreich bekämpft werden. Der verdichtete Müll ist so tragfähig, daß selbst schwere Fahrzeuge auf diesen Flächen fahren können. Demgegenüber bestand bei den Kippen immer die Gefahr, daß die Fahrzeuge mit der ganzen Halde abrutschten.

Die einzelnen Müllschichten werden jeweils nach einiger Zeit mit Erdaushub abgedeckt.

Dadurch wird auch eine Geruchsbelästigung weitgehend vermieden. Eine ständige Aufsicht sorgt dafür, daß der ordnungsgemäße Betrieb jederzeit gewährleistet ist.

Neben den Müllabfuhrunternehmen können auch Selbstanlieferer Abfall zu den festgesetzten Öffnungszeiten gegen eine bestimmte Gebühr zur Deponie anfahren. Giftstoffe und andere gefährliche Dinge dürfen nicht abgelagert werden.

Rechtliche Grundlage der Abfallbeseitigung sind neben dem Bundes- und Landesgesetz die Kreissatzungen über die Abfallbeseitigung und die Erhebung von Gebühren.

Die Müllbeseitigung kostet Geld! Der Kreis ist gehalten, alle Aufwendungen durch diese Gebühren auszugleichen. Da jeder Haushalt verpflichtet ist, sich an die Müllabfuhr anzuschließen, gab es zu Beginn hier und da einige Schwierigkeiten, insbesondere dort, wo eine Abfuhr bisher nicht stattfand. Eine geordnete Abfallbeseitigung dient aber dem Umweltschutz und damit letztlich uns allen. Daran sollte jeder denken, wenn er den Gebührenbescheid ins Haus geschickt bekommt.—————————–7d2a7d50202 Content-Disposition: form-data; name=“-„