Das Ausmaß der Flutkatastrophe und das Überschwemmungsgebiet der Ahr in Karten

Maik Hintze und Margret Zavelberg

Die Luftbilder mit Grafiken zeigen schematisch das Ausmaß der Flutkatastrophe im Juli 2021. Das dargestellte gesetzliche Überschwemmungsgebiet ist das neue, nach der Flut durch das Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz ermittelte und von der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord in Koblenz vorläufig sichergestellte Überschwemmungsgebiet der Ahr (Stand 31. August 2022).

Vom grundsätzlichen Bauverbot für Gebäude im Überschwemmungsgebiet sind Ausnahmen nach einer Einzelfall-Genehmigung durch die SGD Nord möglich. Gebäude im Überschwemmungsgebiet mit leichten Hochwasserschäden können renoviert werden. Auch die Instandsetzung von beschädigten Gebäuden mit größeren Hochwasserschäden ist möglich, soweit Bestandsschutz besteht. Ob bei einer Teilzerstörung baurechtlich ein Bestandsschutz vorhanden ist, hängt vom Umfang der notwendigen Erneuerung bzw. vom Anteil der noch vorhandenen Bausubstanz ab.

Im besonderen Gefährdungsbereich ist im Regelfall eine Ausnahmegenehmigung für den Wiederaufbau vollkommen zerstörter Häuser oder Häuser, die aus statischen Gründen abgerissen werden müssen, nicht möglich. Gebäude, die durch Reparatur instandgesetzt werden können, sind von der zuvor genannten Regelung ausgenommen. Es muss in der Regel in jedem Fall eine Einzelfallbetrachtung stattfinden.

Die Kartenausschnitte konzentrieren sich hauptsächlich auf das Ahrtal. Weitere von der Flut betroffene Gebiete, beispielsweise im Sahrbachtal und in der Gemeinde Grafschaft, sind hier nicht dargestellt.

Impressionen einer zerstörten Landschaft, die nach und nach wieder aufgebaut wird: das Ahrtal mit der markanten Felsformation der Bunten Kuh bei Walporzheim am 25. Oktober 2021