Drei Lehen der Trierer Benediktinerabtei

St. Maximin zu Hoffeld

Richard Neumann

Die Geschichte des Dorfes Hoffeld bei Ade-nau wurde viele Jahrhunderte lang durch zwei Herren geprägt. Es waren dies der Kurfürst von Köln als Landesherr, in dessen Amt Nürburg Hoffeld lag, und der Abt der Benediktinerabtei St. Maximin zu Trier als Grund- und Zehntherr. Wie es in der damaligen Zeit üblich war, verliehen beide statt der Besoldung ihrer Dienstleute oder zur Erhaltung und Mehrung ihrer Einkünfte ausgewählte Teile ihrer Besitzungen an geeignete Personen, die sich dafür als Gegenleistung zu bestimmten Diensten und Abgaben verpflichten mußten. Die Abtei St. Maximin war im Ei-felraum besonders reich begütert. Als Patro-natsherrin der Pfarreien Üxheim und Reifferscheid verfügte sie auch über den Zehnt in den dazugehörigen Orten wie Üxheim, Mohn, Barweiler, Hoffeld, Pomster, Reifferscheid, Rodder. Der Zehnt stellte eine Abgabe dar, die kirchlichen und klösterlichen Zwecken diente und ursprünglich den zehnten Teil der Roherträge aus Hof, Stall, Acker und Wiese ausmachte und später auch mit Geld abgegolten werden konnte. Für Hoffeld lassen sich mindestens drei größere Maximinische Lehen durch schriftliche Zeugnisse nachweisen.

Hoffeld
Foto: Kreisbildstelle

Die diesbezüglichen Dokumente sind vorwiegend Urkunden, die anläßlich von Belehnungen ausgefertigt wurden. Sie nennen uns zunächst einmal die Namen der Lehnsherren (Äbte) und der jeweils belehnten Lehnsträger. Man kann insgesamt mehr als 60 Hoffelder Lehnsträger zählen, von denen viele bekannten rheinischen Adelsfamilien entstammten (z. B. von Metternich, Beissel von Gymnich, von Orsbeck).

Über die Art der Dienstverpflichtungen sagen die Urkunden leider kaum etwas aus. Die Lehen waren erbliche adelige „Mannlehen“, d. h. sie sollten grundsätzlich nur an adelige Männer in direkter Erbfolge vergeben werden. Gewöhnlich mußten auch die Träger solcher Lehen sich selbst oder aber einen anderen Mann für den Fall eines Kriegsdienstes bereithalten. Jeder Lehnsmann hatte dazu seinem Lehnsherrn gegenüber einen Treueeid zu leisten und sich zu verpflichten, dessen Besitzstand zu wahren und zu mehren, Schaden abzuwenden, für die Erhaltung von Recht und Ordnung zu sorgen. In Streitfällen war das ,,Manngericht“ zuständig.

Den Urkunden lassen sich auch keine genauen Aussagen über Inhalt und Wert der Lehen entnehmen. Im Anfang lag wohl jeder Lehnsbeschreibung ein lateinischer Text zugrunde. Dieser wurde dann später in die deutsche Sprache übertragen und meistens bei jeder weiteren Verleihung den vorausgegangenen Dokumenten entnommen. Dabei konnten sich im Laufe der Zeit manche Abschreibfehler und Entstellungen einschleichen. Es galt offensichtlich nur festzuhalten, um welches Lehen es sich handelte. Auf präzise Größen- und Wertangaben verzichtete man großzügig, zumal man von der Annahme ausgehen konnte, daß diese Einzelheiten an Ort und Stelle hinreichend bekannt waren; denn nur die wenigsten Träger haben ihr Lehngut selbst bewirtschaftet. Die meisten gaben es als „Afterlehen“ an Eingesessene weiter.

Die Anfänge der Maximinischen Lehen zu Hoffeld lassen sich bis in die Zeit der Karolinger (750—900) zurückverfolgen: 855 schenkte Kaiser Lothar I. der Benediktinerabtei Prüm 2 Hufen mit 8 Joch Land und 22 Hörigen in den Dörfern Barweiler und Hoffeld (MRUB l Nr. 89). In späteren Dokumenten der Abtei Prüm wird dieser Besitz nicht mehr erwähnt. (Hufe = Hofgut von mindestens einer Ackernahrung — Joch = Ackerfläche, die an einem Tage mit einem Ochsengespann gepflügt werden konnte).

Die nächste Urkunde stammt aus dem Jahre 975: Der Archidiakon Vicfrid von Trier übergab der Benediktinerabtei St. Maximin ein Gut („predium“ = Königsgut) in Hoffeld (MRUB l 245). Ob es sich hierbei um die Lo-thar’sche Schenkung oder um einen weiteren Teil des Königsgutes handelt, ist ungewiß.

Bedeutsamer erscheint eine Urkunde aus der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts, in der die bewußten drei Hoffelder Lehen erstmalig näher beschrieben sind (MRUB II S. 471). In einem Lehnsverzeichnis der Abtei St. Maximin werden genannt:

1. Richard von Manderscheid, der „zwei Drittel des Zehnten in Nohn und Hoffeld, 8 Hufen und die Investitur (Besetzung der Pfarrstelle) der Kirche in Reifferscheid, die Mühle in Müsch sowie zwei Drittel des Zehnten in Heyer (bei Borler) und 3 Hufen in diesem Ort“ innehatte,

2. Henricus Mole, der „1 Hufe in Beche und sein Gut in Hoffeld“ besaß, und

3. Albert von Hoffeld, belehnt mit dem, „was er in diesem Ort von der Kirche hat“.

Ab jetzt häuft sich die Anzahl der erhalten gebliebenen schriftlichen Belege derart, daß man die Weitergabe dieser drei Lehen bis zur Aufhebupg des Klosters gegen Ende des 18. Jahrhunderts nahezu lückenlos verfolgen kann:

Das Manderscheid’sche Lehen taucht erstmals wieder in einer Urkunde des Jahres 1431 auf. Die Serie der Lehnsträger setzte sich nunmehr fort mit Angehörigen der

Adelsfamilien von Rodesberg (1431—1515) und von Zwybell (1515—1578). Danach befand sich das Lehen nur noch in den Händen des bekannten Adelsgeschlechts von Orsbeck. dessen Trägerschaft mit Wilhelm von Orsbeck. Herr zu Wensberg (bei Liers/Ahr), Amtmann der Grafschaft Neuenahr und Kanzler des Fürstentums Jülich. beginnt und mit Johann Hugo von Orsbeck, Kurfürst von Trier, endet, der der letzte Erbe in der männlichen Linie war (LHA Best. 211 u. a. Nr. 1849, 906. 1205, 1638).

In den entsprechenden Belehungsakten wird das Lehen wie folgt umschrieben: „Zwei Teile des Zehnten zu Nohn. 2 Teile des Zehnten und 1 Hufe zu Heyer und 3 Hufen mit 2 Teilen des Zehnten und 1 Hufe in Hoffeld, die Mühle zu Müsch. Zwei Teile des Zehnten und 1 Hufe in Kalten-Reifferscheid und das Kollationsrecht (Besetzung der Pfarrstelle) daselbst mit den dazugehörigen Mannen und weiterhin ein anderer Besitz in den Dörfern Barweiler. Pomster und Hoffeld, nämlich 8 Hufen und was dazugehört“ (LHA Best. 211 Nr. 2554. latein. Text). Die Verwandtschaft mit dem Lehen des R. v. Manderscheid ist unverkennbar.

Das Lehen des Henricus Mole wurde ab 1443 an Vertreter folgender Adelsfamilien verliehen: von Rodenbusch, Burgmänner zu Nür-burg (1443—1507), von Aer oder Ahr, Herrn zu Antweiler/Erft (1507—1534 und nochmals 1681/82). von Weinbach zu Wimbach und Blankart (1534—1578), von Metternich zu Hei-stard (bei Münstereifel) aus der Linie von Metternich-Niederberg (bei Weilerswist) (15787—1681) und ab 1682 de L’eau von der Stahlhütte bei Dorsel, de Potesta und schließlich Coels (LHA Best. 211 u.a. Nr. 1861, 1074, 1114, 1557, 1580, 1973).

Die Beschreibung des vorgenannten Lehens lautet in seiner weitesten Fassung: „Lehen, das vormals Paul von Rodenbusch und nach ihm .. . innegehabt, besessen und vermannet haben, nämlich das Drittel an dem Zehnten und alle anderen Güter und Gefalle in dem Bann, Dorf und Gericht zu Hoffeld in dem Erzstift Köln gelegen“.

Das bei Henricus Mole genannte Gut „in Beche“ könnte identisch sein mit einem untergegangenen Hof. „Becherhof“ genannt, der nach der Überlieferung zwischen Hoffeld und Müsch im Flurteil „Auf Bech“ lag. Heute noch weisen Flurnamen auf ihn hin. Sicher ist jedoch, daß mit dem Mole-Lehen ein kurkölnischer Hof eng verbunden war, der als „Afterlehen“ von zwei Hofleuten mit ihren Familien bewirtschaftet wurde. Man ist geneigt, in ihm den ..Junkerhof“ in Hoffeld zu sehen, der ebenfalls noch in der Überlieferung und in Flurnamen weiterlebt. 1690 wird seine Größe mit .. 1 Hof mit Garten: 2 Viertel 20 Ruten: Länderei: 30 Morgen 26V2 Ruten: Senden: 6 Morgen 1 Viertel 371/2Ruten“. Das ganze Lehen brachte jährlich an Abgaben ein: „9 Malter Korn. 12 Malter Hafer. 2 Kurmoden. 9 Hühner“ (LHA Best. 2 Nr. 776 und Best. 211 Nr. 2173).

Das Lehen des Albert von Hoffeld ist wahrscheinlich in einer Trägerreihe weitergegeben worden, die 1506 mit dem adeligen Burgmann Johann Bell zu Nürburg beginnt. 1666 werden noch die „Beltz-Erben“ als Inhaber genannt, und Hoffelder Flurnamen erinnern auch an diesen Besitz (Beltzhoff. Beltzgar-ten. Beltzpfad u. a.).

Die Beschreibung des Lehens lautet etwa: „Lehen, welches vormals der „veste“ Johann Bell und seine Vorfahren und danach. . . vermannet und getragen haben, nämlich das Drittel des Zehnten in Hoffeld samt allem Zubehör“. Es war gleichfalls ein adeliges Mannlehen, ging aber bereits 1536 durch Tausch an nichtadelige Bauern über.

Die Größenangabe „ein Drittel“ kann hier nicht wortwörtlich genommen werden; denn mindestens seit dem Jahre 1508 war parallel mit den Beltz-Erben die Familie Schmidt (auch Schmilz geschrieben) zu Hoffeld mit einem „Sechstel aus dem Drittel des Zehnten zu Hoffeld mit seinem Zubehör“, später mit einem „Drittel aus dem Drittel usw.“ belehnt. Diese Aufsplitterung führte 1606 zu einem Rechtsstreit, der vor dem Manngericht unter Vorsitz des damaligen Amtmanns zu Nürburg, Reinhard Beissel von Gymnich zu Schmidtheim, verhandelt und später durch den Abt entschieden wurde:

Es war ursprünglich ein einziges Lehen. Die beiden Teillehen sind anläßlich einer Neuvergabe in einem Lehen zusammenzufassen. — Dies geschah um 1650: die Familie Schmidt gewann das ganze Lehen und behielt es bis zum Jahre 1763. Dann verkaufte sie es mit Zustimmung des Abtes (LHA Best. 211 Nr. u. a. 887, 902, 1094, 1370, 1757).

Über den „Zubehör“ erfahren wir erst ab 1661, daß er „gewisse Hafer und Korn, so in genanntem Hoffeld erhoben wird“ ausmachte, „und wenn sich etwas mehr befünde, das er vom Kloster zu Lehen trüge, soll er verpflichtet sein, selbiges zu erklären“. In dem Auszug aus dem „Rheinischen Deskriptions-buch vom Jahr 1666 christlichen und adeligen Güter wie auch derselben Einkünfte und Renten betreffend in dem Amte Nürburg“ heißt es: „Beltz-Erben wohnhaft in Hoffeld des Zehnten tut Korn 5 Malter, Hafer 6 Malter“ (LHA Best. 2 Nr. 2173).

Abschließend noch eine Bemerkung zum Grundbesitz des Klosters St. Maximin in Hoffeld, über den die Dokumente nur vage Aussagen machen: Dieser war sicherlich nicht in einigen wenigen Händen vereinigt, sondern zu einem überwiegend größten Teil auf die eingesessenen Bauern aufgeteilt. Die „Spezifikation der Güter und Landmaßbuch des ganzen Amts Nürburg — 1663—1671″ führt für Hoffeld 23 „gemeine Hausmannsgüter“ an. Hoffeld liegt damit in der Übersicht größenmäßig nach Adenau, Reifferscheid und Barweiler an 4. Stelle (LHA Best. 2 Nr. 2388). Die „Specification der in der Vogtei Barweiler zu Hoffeld erfindliche Maximinische Güter Jahr 1701″ nennt jede einzelne Person und die Flächengröße des Besitztums, mit dem sie von St. Maximin belehnt war. Man zählt insgesamt 96 Bauernlehen, die sich auf 41 Familiennamen verteilen. Diese Bauernlehen wurden durch Haupt- oder Oberhöfe beaufsichtigt. Ein derartiges Aufsichtsamt könnte auch mit den drei beschriebenen Lehen verbunden gewesen sein.

Die Aufteilung des klösterlichen Grundbesitzes auf die einheimischen Bauern hat dazu beigetragen, daß jede Familie für ihren Lebensunterhalt mit dem notwendigen Grund und Boden ausgestattet war, und bedenkt man weiter, daß die Abtei bei der Festsetzung von Abgaben und Zinsen und bei deren Eintreibung recht milde und verständnisvoll verfuhr, so konnte auch für Hoffeld und seine Umgebung der alte Spruch gelten:

„Unter dem Krummstab ist gut leben“!

Literatur und Quellen:

MRUB = Beyer/Ellester/Goerz, Mittelrheinisches UrKundenbuch, Koblenz 1860 ff.
LHA = Landeshauptarchiv Koblenz. Bestand 2 (Kurköln) und Bestand 211 (St. Maximin)