Die Aufnahme des preußischen Urkatasters 1828 in Bodendorf

Die Aufnahme des preußischen Urkatasters 1828 in Bodendorf

Dr. Karl August Seel

Die linksrheinischen Teile der Rheinlande wurden nach dem Frieden von Luneville im Jahre 1801 in die französische Republik eingegliedert. Die französischen Gesetze und Verordnungen wurden auch hier verbindlich. Steuern und Abgaben auf Grundeigentum wurden nach einem Gesetz von 1790 erhoben. Grundlage dafür waren in den Rheinlanden die vorhandenen Lagerbücher sowie Steuer- und Heberollen, in denen Grundeigentum und Eigentümer verzeichnet waren. Aufgrund der unterschiedlichen Quellen und deren Fortführung in den ehemaligen rheinischen Territorien und Besitztümern war diese Methode der Steuererhebung ungleich und unbefriedigend und führte zu zahlreichen Reklamationen.

Um diesem Mißstand abzuhelfen, wurde ab 1811 mit der Aufnahme von Parzellenvermessungen auf der Basis der „recueil methodique“ begonnen. Durch die Niederlagen Napoleons und die Rück- und Umgliederung der Rheinlande in das Reich und die preußische Rheinprovinz wurden diese Arbeiten unterbrochen. Mit einer Anordnung des preußischen Staates von 1817 wurde die Katasteraufnahme wieder aufgenommen. Eine Kabinetts-Ordre vom Jahre 1820 und Instruktionen von 1822 detaillierten und legten die Durchführungsweisungen verbindlich fest. Die Urmessung wurde im Rheinland und Westfalen von 1818-1834 durchgeführt und später auf die anderen Provinzen Preußens ausgedehnt.

Die Aufnahme des Urkatasters erfolgte in einem einheitlichen Flächenmaß, die lokalen Maßeinheiten wurden aufgehoben. Als Maßstäbe wurden für den Grenzhandriß – aufgenommen nach Begehung mitden Beamten der Gemeinde (Bürgermeister, Schöffen u.a.) und auf der Basis vorhandener Weistümer – die Maßstäbe 1:10.000 oder 1:20.000 vorgeschrieben. Für die Flurkarten waren die Maßstäbe 1:1.250,1:2.500 und 1:5.000, in Ausnahmefällen auch 1:625, verbindlich, Alle Maßstäbe waren auf die preußische Rute als Längenmaß bezogen.“

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Für Bodendorf war die Besteuerung des Grundeigentums in französischer und preußischer Zeit einfach und gerecht, da sie sich auf die Vermessung von 1792 abstützen konnte. Auch das Aussteinen der Besitzparzellen2)) war befriedigend und erfüllte eine Forderung der Instruktionen. Bei der Grenzbegehung und der Aufnahme des Grenzhandrisses konnte man auf Grenzweistümer und Teilbeschreibungen aus den Jahren 1670, 1686, 1717, 1741 und 1751 zurückgreifen.3))

Die Vermessung der Bodendorfer Gemarkung selbst erfolgte im Jahre 1828 durch die Geometer Subreville und Stoll, wobei letzterer offensichtlich die Leitung der Vermessungsarbeiten innehatte. Bei der Vermessung wurde die Bodendorfer Gemarkung in 6 Fluren aufgeteilt. Es kann vermutet werden, daß diese Aufteilung auf die Vermessung von 1792 zurückgeht.

Im Bestand des Katasteramtes Sinzig sind von der Urkatasteraufnahme noch die Originale im Maßstab 1:1.250 der Fluren l, II und VI vorhanden. Die Übersichtskarte (1:10.000) und die Karten der Fluren III, IV und V befinden sich im Landeshauptarchiv Koblenz.4)) Von den eingesehenen Unterlagen wurde die Flur l, gen. Berg, vom 22. Juli bis 28. August 1828 eingemessen und durch Verkündigung am 9. November 1828 in Kraft gesetzt. Die Flur II, gen. Dorf, wurde vom 29. August bis 8. Oktober aufgenommen und am 28. Dezember 1828 bekanntgemacht. Die Flur VI, gen. Mühle, wurde vom 21. Mai bis 21. Juli 1828 vermessen und kartiert und zusammen mit der Flur l verkündet.

Die Verkündigung erfolgte bei allen Fluren durch den für die Gesamtvermessung verantwortlichen Geometer Stoll in Anwesenheit der Grundstückseigentümer. Nach Vorschrift wurden dabei die Namen der Eigentümer und die Parzellengröße „deutlich“ verlesen und die Inkraftsetzung durch den Ortsvorstand Giesen und den Schöffen Orth mit Unterschrift bestätigt. Neben den Namen der Eigentümer, den Parzellennummern und -großen wurden für die Fluren auch die Hauptnutzung vermerkt. Ackerland, Weingarten, Garten, Wiese, Weide, Heide und Holzung sowie Strauchholz und Weidenpflanzung sind angegeben. Vor allem in den Weinbergslagen. aber auch beim Ackerland, fallen die schmalen, durch Realerbteilung vielfältig zersplitterten Besitzstückeauf. Nurwenige, größere Besitzparzellen sind eingestreut, diese häufig im Besitz von Pastor Fey.

In der Flur l, Blatt l, ist die Kapelle an Ziehrtheck (FN: Am Heiligen Häusgen) eingezeichnet und im Besitz von Hermens und Lichtschlag aus Wevelinghoven.5) Mit der Parzelle 862 in der Dorflage (Blatt VI) istein weiteres Heiligen Häusgen, die St. Anna-Kapelle, eingetragen. Beide Kapellen sind wie Gebäude mit der Farbe Rot ausgelegt. Mit einem Quadrat (Blatt II und VI) und farblich nicht markiert, ist dagegen der ehemalige Bildstock an der Linde, Ecke Hauptstraße – Schützenstraße, kartiert, der zugleich als Vermessungspunkt dient.

In der Dorflage sind sechs öffentliche Brunnen vermerkt. Es sind dies die Brunnen vor den Grundstücken

– Nr. 806, Kraus, Anton, sen., heute Hauptstraße 65 (Pompe Pomp)

– Nr. 844, Seifer, Hilger, Wtwe, heute Hauptstraße 97 (Volksbank)

– Nr. 889, Bauer, Mathias, heute Hauptstraße 124

– Nr. 959, Meurer, J.P., heute Ellig 22

– Nr. 973, Friedsam, Jacob, Wtwe, heute Hauptstraße 88

– Nr. 1015, Effelsberg, Jacob, heute Hauptstraße 64

Beim Gehöft Nr. 852, Manderteld, Hilger, heute Hauptstraße 113 (LandskronerZehnthof), ist an der Rückseite der Scheune ein Halbrund eingezeichnet, vermutlich ein Backes (Backofen). Die Bodendorfer Burg (Parz. 861) ist im Besitz von Gottfried Lade, dem Ortsvorsteher von 1830.6)

Die Bebauung der Ortslage ist gegenüber der topographischen Aufnahme, während der Franzosenzeit unter Oberst Tranchot durchgeführt, nahezu unverändert. Zeigt die Tranchot-Karte, Blatt Nr. 112 Remagen von 1808/10, noch das unveränderte Bild des mittelalterlich-frühneuzeitlichen Bodendorf mit Graben und Hecke, so sind diese 1828 verschwunden und in Gärten und Ackerland umgewandelt. Nur drei Gebäude sind hier über den Altbestand hinausgewachsen und in oder vor der geschleiften Abgrenzung des Dorfes errichtet worden. Es sind dies die Gebäude

– Nr. 796, Broecher, Paul, heute Schwalbenweg 7

– Nr. 864, Kraus, Joh. jun., heute Hauptstraße 128

– Nr. 1021, Buhr, Franz, heute Hauptstraße 60.

Die am Haus Hauptstraße 128 nachträglich angebrachte Jahreszahl 1749 ist falsch, die genannten drei Häuser sind zwischen 1810 und 1828 erbaut worden.

In der Flur VI, Blatt 4, ist die verschwundene, 1941 zerstörte Bodendorfer Mühle mit ihrem heute trocken liegenden Mühlengraben (Mühlendeich) eingezeichnet. Es sind damals getrennte Besitzparzellen mit zwei Eigentümern. Parzelle 564 war im Besitz des Petersohn, Hubert, dem Kornmüller, Nr. 565 hatte Nechterscheid, Johann, der Ölmüller, inne. Jede Mühle besaß ihr eigenes Mühlrad.

Bei der Vermessungsaufnahme und ihrer kartographischen Darstellung wurde 1828 gleichzeitig von jeder Flur ein Flurbuch mit den Nummern der Parzellen, ihren Flächen und den Namen der Eigentümer angelegt. Diese Flurbücher wurden in einer Parzellar-Mutterrolle zusammengefaßt. Diese Bücher sollen sich ebenfalls im Landeshauptarchiv Koblenz befinden. Ab 1829 werden in einer Katastral-Mutterrolle zusätzlich alle Besitz- und sonstige Veränderungen festgehalten; diese Unterlagen sind noch im Bestand 152 des Katasteramtes Sinzig. „Sonstige Veränderungen“ sind hierbei vor allem Flächenverluste an Wiesen und Weidenpflanzungen in der Ahraue durch Hochwässer.7)

Unmittelbar nach Abschluß der Urkatasterauf-nahme gab der Bodendorfer Pastor Fey (1802-1834) den Auftrag, seinen und den Pfarrbesitz zu katalogisieren. Mit der Aufnahme der Pfarrgüter beauftrage er Johann Josef Buhr aus Bodendorf, einen Verwandten des vorgenannten Franz Buhr. Seinen persönlichen Besitz zu kartieren, übertrug er dem Geometer Stoll, von dem wir hierbei erfahren, daß er aus Linz stammt.

Die Grundgüter der Pfarrgemeinde sind eingetragen in das Lagerbuch für die Pfarr Bodendorf angelegt durchBartholomäus Fey 1802.

Dieses Buch, im Besitz der Pfarrgemeinde, ist ein Foliant von 335 Seiten im Format 24 x 37,5 cm, steifer Karton, Rücken in Leder mit 6 Stegen. Hier ist auf den Seiten 302-365 der Grundbesitz der Pfarrei eingezeichnet und aufgelistet.

Seinen Eigenbesitz ließ er eintragen in eine Kladde Grundgüter des Bartholome Fey von Bodendorf, die sich in Privathand befindet. In diesem Heft (28 x 39 cm) sind die einzelnen Pagina (Karten 56 x 39 cm) als Faltblätter eingebunden. Der Umschlag ist aus Pappe, außen mit einem graugrün-blauen, strukturierten Papier (stark abgegriffen) beklebt, innen mit blaugrauem Papier ausgeschlagen und wird von einem schmalen, braunen Lederrücken zusammengehalten.

Beide Flurbücher sind nach gleichem Schema aufgebaut, die Flurstücke in den einzelnen Gemeinden in Sektionen zusammengefaßt. Parzelle für Parzelle sind mit ihrer Nutzung nach standardisierten Legenden gezeichnet und koloriert und mit laufenden Nummern innerhalb der Gemeinde versehen. Zusätzlich sind die Anstößer und die links und rechts anliegenden Nachbarn vermerkt. Auf jeder Doppelseite befindet sich ein „Verzeichnis der Lage, Kulturart und Flächeninhalte.“

Hier wird für jede Parzelle die laufende Nummer, die Nummer der Flur und die Nummer im Flurbuch angegeben sowie die Lage (Flurname) und die Kulturart. Hinzu kommen die Flächeninhalte, unterteilt nach preußischem Maß (Morgen, Rute, Fuß) und örtlichem Maß (Morgen, Pinte, Rute, Fuß), außerdem der Reinertrag, dieser in Talern, Silbergroschen und Pfennigen. Häufig ist auch noch die Bodenklasse hinzugefügt.

Von besonderer Ästhetik ist bei beiden Flurbüchern die Zeichen- und Schönschreibkunst der beauftragten Geometer. Mit feinem Strich, gestochener Schrift und gleichmäßiger Kolorierung sind die einzelnen Parzellen dargestellt. Vor allem die Titelseite der Pfarrgüter und die Listenköpfe der Zusammenfassungen sind kalligraphische Meisterwerke. Die in den Legenden dargestellten Symbole, z.B. für Weinberge oder Holzung, sind mit einer bewundernswerten Akkuratesse eingetragen.

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Legenden zu den Grundgütern im Besitz von Pastor Fey nach Geometer Stoll (l.)
und Geometer Buhr (r.)

Offensichtlich wurde der Auftrag zur Kartierung der Pfarrgüter durch den Geometer Buhr nach der Beauftragung an den Geometer Stoll erteilt, denn in den Grundgütern wechseln Legende und Darstellung. Die noch nicht kartierten Teile werden mit der Buhr’schen Legende vollendet. Offensichtlich hat hier der Auftraggeber, Pastor Fey, diese Legende mit der graphischen besseren Darstellung auch für die, noch in Arbeit befindlichen Pagina seiner Grundgüter gewünscht.

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Im Lagerbuch der Pfarrgemeinde sind der eigentliche Pfarrbesitz in den Listen in schwarzer, die Grundstücke, die aus der v. Stein’schen Stiftung stammen, im roter Tinte eingetragen. Diese Stiftungsgüter, auf dem Titelblatt bereits genannt, werden auf der ersten Seite nochmals herausgehoben mit: „Anmerkung: Die in den Tabellen rot eingeschriebenen Inhalte und Reinerlöse, sind Grundgüter von seiner Exzellenz des Herrn Staats-Minister Freiherr vom Stein.“

Im Einzelnen sind aufgeführt:

GemarkungPfarrgemeindev. SteinSumme
Remagen6713
Bodendorf57360
Lohrsdorf14041
Heimersheim22
Gimmigen11
Kirchdaun22
Sinzig213
zusammen6854122
Nach Nutzungsart sind dies:
Ackerland49 Parzellen
Weinberge24 Parzellen
Wiesen und Weiden16 Parzellen
Holzung28 Parzellen
Gärten3 Parzellen
Weidenholz2 Parzellen
zusammen122 Parzellen

Nach Flächeninhalt (Pfarrgüter):

Ackerland7 Morgen34 Ruten
Wiesen1 Morgen132 Ruten70 Fuß
Weinberge2 Morgen46 Ruten
Viehweide103 Ruten40 Fuß
Holzung15 Morgen103 Ruten30 Fuß

zusammen in

Preuß. Maß 
Örtl. Maß
27 Morgen 
22 Morgen
59 Ruten 
3 Ruten
40 Fuß 
7 Fuß

Nach Flächeninhalt (v. Stein’sche Stiftung):

Ackerland34 Morgen87 Ruten50 Fuß
Wiesen3 Morgen114 Ruten10 Fuß
Weinberge2 Morgen155 Ruten60 Fuß
Viehweide1 Morgen130 Ruten10 Fuß
Holzung41 Morgen174 Ruten90 Fuß

zusammen in

Preuß. Maß84 Morgen148 Ruten40 Fuß
Örtl. Maß68 Morgen5 Pinten6 Ruten8 Fuß
Reinertrag110 Taler17 Silbergroschen2 Pfennige 

Im Grundgüterbuch sind als Besitz von Pastor Fey verzeichnet:

Bodendorf80 Parzellen
Sinzig5 Parzellen
Löhndorf33 Parzellen
Gimmingen1 Parzellen
Kirchdaun2 Parzellen
Heimersheim13 Parzellen
Remagen27 Parzellen
zusammen164 Parzellen
Nach Nutzungsart sind dies:
Ackerland73 Parzellen
Weinberge40 Parzellen
Wiesen und Weiden14 Parzellen
Holzung27 Parzellen
Weidenholz4 Parzellen
Wildland2 Parzellen
Gärten3 Parzellen
Gebäude1 Parzelle
zusammen164 Parzellen

Nach Flächeninhalt:

Ackerland63 Morgen94 Ruten8 Fuß
Wildland76 Ruten40 Fuß
Weinberge18 Morgen14 Ruten80 Fuß
Holzung72 Morgen42 Ruten20 Fuß
Weidenholz1 Morgen166 Ruten40 Fuß
Wiesen6 Morgen136 Ruten40 Fuß

zusammen in

Preuß Maß162 Morgen170 Ruten40 Fuß
Örtl. Maß131 Morgen5 Finten3 Ruten5 Fuß
Reinertrag501 Taler2 Silbergroschen1 Pfennig

Wie der Flächenvergleich zeigt, waren die alten, örtlichen Maßeinheiten größer als die preußischen. Im Fey’schen Grundbuch finden sich als Nachtrag in Bleistift und eigener Handschrift die Umrechnungsformeln:

Preußisch 180 Rth den Morgen gleich 12 Pinien

12 Rth.

14 Rth gleich 1 Pinte. 1 Rth gleich 100 Fuhs.

alt Maß 1 Morgen gleich 6 Pinten,

die Pinte 9 Rth 6 Fuhs die Ruth 256 Fuhs.

Die im Fey’schen Besitz aufgeführten Weidenpflanzungen stoßen alle an die Ahr oder den Mühlengraben an. Die Gärten und das Gebäude sind sein Besitz, das 1824 erbaute Fey’sche Pastorat, heute Hauptstraße 108/110.8)

Nach dem Tode von Pastor Fey 1836, der 1834 von seinem Amte zurücktrat, fällt die Nutznießung von 61 Parzellen aus der Stein’schen Stiftung an die Pfarrgemeinde und stehen nun seinem Nachfolger, Pastor Sinzig, zur Verfügung. Im Grundsteuerkataster wird der Rückfall 1837 als Verkauf notiert und erläutert; „Diese Güter standen bisher auf dem Artikel Pastor Fey, gehörten aber der Pfarrey. Des Pastors Artikel 41 (Nr. in der Mutterrolle) bleibt bis nach dem Ableben des Herrn Pastor Fey auf dessen Namen stehen, weil diese Güter nach dem Willen des Testators Minister v. Stein dem Herrn Pastor Fey zu lebenslänglicher Nutznießung gehören, und daher später erst an die Pfarrey übergehen.“

Als Bevollmächtigter von Pastor Fey zeichnet bei diesem Akt Thomas Kraus, für den Kirchenvorstand M. Bauer und Joseph Herschbach. Der persönliche Besitz von Fey geht an seine drei Schwestern, von denen Anna Maria Fey mit Johann Matthias Giesen aus Bodendorf verheiratet ist.9)

Das Urkataster von Bodendorf, vermutlich basierend auf der Vermessung von 1792, ist -fortgeschrieben – noch heute Grundlage der Besitzverhältnisse in Bad Bodendorf. Die Stein’sche Stiftung ist, gleichfalls modifiziert, noch existent, das Stiftungsoriginal befindet sich im Pfarrgemeindearchiv. Die Erträge stehen jedoch nicht mehr dem „zeitlichen Pfarrer von Bodendorf“ zu, um ihm „ein der Würde seines Amtes angemessenes Einkommen zu sichern“10), sondern gehen jetzt an das Bistum Trier.Anmerkungen 

  1. Wagner, G. Das Entstehen und die Fortführung des rheinisch-westphälischen Grundsteuer-Katasters. Düsseldorf 1860: unveränderter Nachdruck. Minist, d. Innern Rheinland-Pfaiz (Hrsg.) Koblenz 1964
    Kaestner Die geschichtliche Entwicklung der preußischen Katasterverwaltung. Vermessungstechnische Rundschau. Heft 4. April 1950 
    Ufer, W, Zur Geschichte der preußischen Katasterverwaltung. Vermessungstechnik Heft 1, Januar 1991
  2. Seel. Karl August. Die Landmessung von 1792 und andere Bodendorfer Flurvermessungen. In: Heimatjahrbuch Kreis Ahrweiler (HJB AW) 1992, S. 55-59
  3. Seel. Karl August. Die Geschichte Bodendorfs von den Anfängen bis zum 19. Jahrhundert, In: Haffke J und Kell, B, Sinzig und seine Stadtteile – Gestern und heute. Sinzig 1983. S. 330-426. hier: S420
  4. Freundliche Mitteilung von Herrn VermOR Knuth, dem ich für die Einsicht der Akten danke, Bestand Katasteramt Sinzig Nr. 152; LHAKo Best. 702, Nr. 1790. Die 1877 fortgeführte Übersichtskarte von 1828 ist veröffentlicht in 3. S 420
  5. u.
  6. wie 2. S 56
  7. so z.B.: 1832; Weide „fortgerissen durch den Ahrfluß“; Winter 1833/34: .121 ruthen von den Ahrfluß hinweggerissen“: 1835: Parz 644, 646, durch die Gewalt des Ahrtlusses weggerissen worden und Siegen jetzt ertragslos im Flußbette“; 1835: Parz, 644bb und 642aa (Weidenpflanzungen)“ wurden pro 1835 in Abgang gebracht“, „Hochwasser in Monat May d.J.!
  8. Im Urkataster Parz 894. Zeichnung veröffentlicht in Seel, Karl August. Geschichte Bodendorfs a.a.O S. 410
  9. Seel. K.A. ebda S. 411 
  10. Seel. K A ebda S 353