Vor 25 Jahren: Kommunale Gebiets- und Verwaltungsreform am Beispiel der Verbandsgemeinde Brohltal

Vor 25 Jahren:

Kommunale Gebiets- und Verwaltungsreform am Beispiel der Verbandsgemeinde Brohltal

Dr. Wolfgang Dietz

Zwischen 1965 und 1975 suchte man mit 18 Gesetzen zur Verwaltungsvereinfachung eine leistungsfähigere, funktionalere und fortschrittlichere Kreis- und Kommunalverwaltung zu etablieren.

„Auf Grund des am 01.10.1968 in Kraft getretenen Zweiten Landesgesetzes über die Verwaltungsvereinfachung im Lande Rheinland-Pfalz vom 16.07.1968 (GVBI. S. 131) wurden die Regierungsbezirke, auf Grund des Dritten Gesetzes vom 12.11. 1968 (GVBI. S. 231) die Landkreise des Landes neu gegliedert. Am Tage vor den allgemeinen Kommunalwahlen in Rheinland-Pfalz am 08. Juni 1969 treten mit dem Dritten Landesgesetz auch die weiteren, bereits verkündeten Gesetze über die Verwaltungsvereinfachung in Kraft. Durch das Vierte Gesetz vom 10.01.1969 (GVBI. S. 5) und das Fünfte Gesetz vom 14.02.1969 (GVBI S. 62) werden Gemeinden aufgelöst, neugebildet oder umgegliedert und Gemarkungsgrenzen geändert, die auch die Gebiete von kreisfreien Städten und Landkreisen berühren.“1)

Auflösung der alten Amtsbezirke

Die bisherigen 39 Landkreise wurden durch Zusammenlegung zunächst auf 262), bis 1974 dann auf 243) reduziert. „In 212 hauptamtliche Verwaltungseinheiten – 163 Verbandsgemeinden, 37 verbandsfreie Gemeinden und 12 kreisfreie Städte – aufgeteilt, hat sich bis 1976 die Zahl der Kommunen von ursprünglich 2920 vor der Verwaltungsreform (nach dem Stand von 1965) um 599 auf 2321 (Ende 1976) verringert.“4) Im Brohltal erfolgten diese tiefgreifenden Veränderungen schrittweise:

Zunächst wurden mit Wirkung vom Oktober 1968 die bisherigen Amtsbürgermeistereien Burgbrohl, Niederzissen und Kempenich in Verbandsgemeinden umgewandelt.

Diese Übergangs-Provisorien sollten im Zuge der Kreisreform – Auflösung des Kreises Mayen und Vereinigung des gesamten Brohltales mit dem Kreis Ahrweiler – zu einer einheitlichen Verbandsgemeinde verschmolzen werden.

Als die betreffenden Pläne von Landes- und Bezirksregierung Koblenz durchgesickert waren, entspann sich ein erbitterter und emotionsgeladener Streit über den Sitz der neuen Verwaltungseinheit insbesondere zwischen Burgbrohl und Niederzissen. Burgbrohl suchte durch die Eingemeindung der bis dahin selbständigen Nachbargemeinden Niederoberweiler und Ober-lützingen (07.06.1969)5). Fakten zu seinen Gunsten zu schaffen, Niederzissen pochte auf seine geographisch zentralere Lage und errang nicht zuletzt aufgrund dieser unabweisbaren Tatsache die Mehrheit der Stimmen in den Vertretungskörperschaften der Verbandsgemeinden Burgbrohl, Niederzissen und Kempenich.

Als sich dennoch ein neuer Gesetzesentwurf der Mainzer Landesregierung für Burgbrohl als Sitz und Namen der neuzubildenden Verbandsgemeinde im Brohltal aussprach, machten Gerüchte die Runde, dies sei die Gegenleistung für das in letzter Minute zugunsten des Kreises Ahrweiler gefallene Votum von Maria Laach.6) Den neuerlichen Meinungsumschwung innerhalb der CDU-Landtagsfraktion in Mainz zugunsten Niederzissens kommentierte die Bürgermeister-Chronik wie folgt. „Was nicht mehr erhofft werden konnte, ist am 13. Juli 1970 in dritter Lesung durch den Landtag entschieden worden, Sitz der Verwaltung ist Niederzissen. Hier haben dem Vernehmen nach die Gemeinden aus dem Raum Kempenich den Ausschlag gegeben.“

Mit den Kreis- und Verbandsgemeindevertreterwahlen vom 08.11.1970 endete die Zeit der Verbandsgemeinden Burgbrohl, Kempenich und Niederzissen und die der Verbandsgemeinde Brohltal begann.“7)

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Ehemaliges Rathaus Burgbrohl, 1995.

Welche Tragweite dieser Zusammenschluß schon damals hatte, kann man nur ermessen, wenn man sich die historischen Voraussetzungen der neuen Verwaltungseinheit vor Augen hält:

Zwei der 10 Amtsbezirke und späteren kurzzeitigen Verbandsgemeinden des damaligen Kreises Mayen (Burgbrohl und Kempenich) lagen im Bereich des Brohltals. Sie gehörten zwar mit den Bezirken Kelberg und Münstermaifeld zu den kleineren und einwohnerschwächeren Bürgermeistereien des Kreises, nahmen aber in dessen Gesamtgefüge eine wichtige Ausgleichsfunktion zwischen den rein agragisch orientierten Gebieten und den Verdichtungsräumen Andernach und Mayen wahr. Sie stellten zusammen rund 9% der Wohnbevölkerung des Kreises Mayen.

Dabei setzte sich das Amt Burgbrohl bis zur Verwaltungsreform aus 10 Gemeinden (Brenk, Burgbrohl, Galenberg, Glees, Kell, Niederlützingen, Niederoberweiler, Oberlützingen, Was-senach und Wehr), das Amt Kempenich aus 6 Gemeinden (Engeln, Hausten, Hohenleimbach, Kempenich, Spessart und Weibern) zusammen.8) Erstere Orte waren auf das Mittelzentrum Andernach, letztere auf die Kreisstadt Mayen hin orientiert, was sich nicht zuletzt an den Zahlen der Schüler und Berufspendler in diese Zentren ablesen läßt:

Danach besuchten am 01.08.1969 28 Schüler aus Brohl und 404 Schüler überwiegend aus den Bezirken Burgbrom und Andernach-Land die Realschule Andernach, 181 Schülerinnen aus den gleichen Bezirken das Mädchengymnasium Andernach sowie 218 Schüler – neben 85 aus Brohl,Weißenthurm, Niederbreisig, Sinzig und Remagen – das Andernacher Kurfürst-Salentin-Gymnasium.

Analog dazu frequentierten zahlreiche Schülerinnen und Schüler aus der Verbandsgemeinde Kempenich die weiterführenden Schulen (Realschule und Gymnasium) in Mayen.9) Nieder-und Oberzissen waren dagegen schulisch nach Ahrweiler hin orientiert, wobei eine die Kreisgrenzen überschreitende Verkehrsanbindung etwa der Orte Galenberg und Brenk durch die Buslinien der Brohltaleisenbahn erst Anfang der 1970er Jahre erfolgte.

Zahlreiche Arbeitnehmer aus den Verbandsgemeinden Burgbrohl und Kempenich fanden 1970 in den Bezirken Andernach-Stadt- und -Land bzw. Mayen-Stadt eine Beschäftigung.10)

Berücksichtigt man noch, daß die Städte Andernach und Mayen auch dem Umland als Einkaufs- und Dienstleistungszentren dienten, ist es nicht unzutreffend, wenn der Mayener Landrat in seinem Bericht vom 12. Februar 1970 konstatiert: „Die Räume Kempenich und Burgbrohl sind ganz eindeutig in den Kreis Mayen ausgerichtet, und zwar in allen Lebensbereichen:11)

Für das mittlere Brohltal gilt folgendes: Die seinerzeitige Verbandsgemeinde Niederzissen zählte infolge ihrer südlichen Randlage und ländlichen Struktur zu den kleineren Ämtern des Kreises Ahrweiler. Hervorgegangen aus der Bürgermeisterei Königsfeld (Amtssitz 1864 bereits vorübergehend in Dedenbach, seit 1883 definitiv in Niederzissen)12), entwickelte sich Niederzissen jedoch bis 1970 zur führenden Gemeinde seines Amtssprengeis, der mit rund 5% der Kreisbevölkerung13) seit 1960 eine langsam, aber stetig steigende Bevölkerungs- und Wirt-schafts-Tendenz verzeichnen konnte. Dies zeigt sich daran, daß das Amt Niederzissen schon 1961 fast 7%.der Beschäftigten des produzierenden Gewerbes und über 4% der im Dienstleistungssektor Tätigen des Kreises Ahrweiler stellte.14)

Territoriale Neuordnung

Im Vorfeld der Verwaltungsreform und im Zuge der neuen Raumplanung für das Brohl- und Vinxtbachtal gab es vor allem an der südlichen Peripherie, im Bereich der Verbandsgemeinde Burgbrohl – nicht zuletzt infolge der sich abzeichnenden Verlegung des Verbandsgemeindesitzes nach Niederzissen – erhebliche Abwanderungstendenzen. Betroffen hiervon waren die Ortsgemeinden Niederlützingen, Kell, Wassenach und Glees/Maria Laach (Kreis Mayen) sowie mittelbar die zur Verbandsgemeinde Bad Breisig gehörigen Orte Brohl und Waldorf (Kreis Ahrweiler).

Befürchtete die Verbandsgemeinde Bad Breisig bei einem Wechsel von Brohl und Waldorf hin zur Verbandsgemeinde Brohltal, als Amtsbezirk nicht mehr lebensfähig zu sein, so glaubte Brohl die Probleme seiner beengten Ortslage nur in einem Zusammenschluß mit Niederlützingen lösen zu können. In beiden Fällen argumentierte man mit Erfolg, die Zukunft der betroffenen Gemeinden liege am Rhein und nicht im Hinterland (Brohltal). So erfolgte im Zuge der Realisierung des 9. Landesgesetzes zur Verwaltungsvereinfachung vom 28.07.1970 die Herauslösung Niederlützingens aus dem bisherigen Verbund mit Burgbrohl bei gleichzeitiger Konstituierung der Doppelgemeinde Brohl-Lüt-zing als Bestandteil der Verbandsgemeinde Bad Breisig.15)

Waldorfs Gemeindevertreter entschieden sich am 02.04.1970 für einen Verbleib bei der Verbandsgemeinde Bad Breisig, weil sie am Bewährten festhalten wollten.16)

Als 1970 die Zuordnung Keils zur Verbandsgemeinde Brohltal akut wurde, führte man am 03.05.1970 in Kell ein Bürgerbegehren durch:

Bei einer Beteiligung von 86,68 % der Stimmberechtigten votierten 96,9 % für einen Anschluß an Andernach. Aufgrund dieses Ergebnisses nahm die Gemeindevertretung die Beitrittsverhandlungen mit Andernach auf. Sie führten auf der Basis des 9. Verwaltungs-Vereinfachungsgesetzes am 08./14.10.1970 zur Auflösung der Gemeinde Kell und Umwandlung in einen Stadtteil von Andernach. Für das zu Kell gehörende kleinste Bad Deutschlands, das im unteren Broh-Ital gelegene Bad Tönisstein, wurde die Beibehaltung des alten Ortsnamens vereinbart.17)

Bad Tönisstein und das Jägerheim – beide unmittelbar vor Burgbrohl gelegen (1,2 bzw. 0,8 km entfernt) – wurden hierdurch Teil des Kreises Mayen-Koblenz, so daß sich unvertretbare Kom-pentensüberschneidungen etwa auf dem Gebiet der Verkehrsüberwachung im Bereich der Landesstraße 113 und der Bundesstraße 412 ergaben. Vorgeschlagen wurde daher, eine Grenzbereinigung dahingehend vorzunehmen, daß auch die nordwestlich der L 113 gelegenen bebauten Grundstücke dem nahegelegenen Burgbrohl zugeschlagen werden sollten.18) Diese Grenzkorrektur fand jedoch in „der Landesverordnung über die Bereinigung von Gemeindegrenzen im Lande Rheinland-Pfalz vom 14.01.1974(GVB1 S. 13)19) keine Berücksichtigung und ist bis heute nicht realisiert.

Wassenach folgte zunächst dem Beispiel Keils. Die Gemeindevertretung beschloß in ihrer Sitzung vom 06.08.1970 einstimmig den Anschluß an Andernach – allerdings mit Vorbehalt, erst nach erfolgreichem Abschluß der Verhandlungen mit der Stadt Andernach einem Auflösungsvertrag zuzustimmen.20) Mitte September 1970 folgten eine Bürgerversammlung in Wassenach mit hochrangigen Vertretern der Stadt Andernach, tags darauf der einstimmig gefaßte Auflösungsbeschluß des Gemeinderates und am 15.10.1970 sogar die mehrheitliche Zustimmung derVerbandsgemeindevertretung Burgbrohl.21) Wenn der Antrag der Ortsgemeinde Wassen-nach letztlich scheiterte, so, weil weder die Kreisverwaltung Ahrweiler, noch die Verbands-gemeinde Brohltal eine weitere Abwanderung von Kommunen hinnehmen konnten und wollten. Dem mehrheitlich ablehnenden Votum des Kreistages in Ahrweiler (15.12.1970) schloß sich auf ihrer Sitzung vom 15.02.1970 auch die neugebildete Verbandsgemeindevertretung Brohltal an.22)

Hinsichtlich der Zuordnung von Glees und seinem Ortsteil Maria Laach lagen verschiedene Vorschläge vor:

1.) Glees und Maria Laach verbleiben beim Kreis Mayen-Koblenz

2.) Glees und Maria Laach kommen zum Kreis Ahrweiler und damit zur VG Brohltal

3.) Glees und Maria Laach werden getrennt:

Glees kommt zur VG Brohltal, Maria Laach zur Stadt bzw: VG Mendig und damit zum Kreis Mayen-Koblenz, zwei Untervarianten dieses Modells sahen eine jeweils unterschiedliche Grenzziehung im Bereich des Staatsforstes vor.

Die Gemeindevertretung von Glees sprach sich in den 3 Ratsbeschlüssen vom 13.04., 14.05. und 08.07.1970 einstimmig für die 2. Lösung aus und legte gegen alle Teilungsbestrebungen energischen Widerspruch ein.

Aufgrund der exponierten Stellung und überregionalen Bedeutung, sowie der wirtschaftlichen Kraft von Maria Laach wurde allerdings seitens der CDU-Landtagsfraktion ein Sondergesetz für Maria Laach erwogen, das die Rückgliederung von Glees und Maria Laach zum Kreis Mayen-Koblenz zum Inhalt gehabt hätte.23)

Nach einer nicht nur auf Verwaltungsebene und in den verschiedensten politischen Gremien, sondern z. T. auch in Presse und Öffentlichkeit heftig geführten Kontroverse gab schließlich das mehrheitliche Votum der Kommunität von Maria Laach den Ausschlag fürden Verbleib der Abtei bei Glees im größeren Verbund der VG Brohltal im Kreis Ahrweiler.

So nahm das Mainzer Innenministerium am 31.08.1971 zu Maria Laach wie folgt Stellung:

„Bezüglich der verwaltungsorganisatorischen Zuordnung der Abtei Maria Laach hat die Landesregierung gegenwärtig nicht die Absicht, die durch das Achte Verwaltungsvereinfachungs-gesetz geschaffene Gliederung zu verändern. Im Rahmen der Vorarbeiten eines geplanten Landesgesetzes zur Bereinigung von Gemarkungen und Wohnplätzen wird allerdings zu überlegen sein, ob eine Änderung des derzeitigen Zustandes sachlich geboten und rechtlich vertretbar ist.“24)

Inzwischen bilden Maria Laach und Glees als Einheit einen unumstrittenen Teil der VG Brohltal.

Wie schon 1946, so sucht auch 1969/70 die Gemeinde Ramersbach unter Hinweis auf die bessere Anbindung und wirtschaftliche Orientierung den Anschluß an die Kreisstadt Ahrweiler. Da der Ort seit der Verlagerung des Amtssitzes von Königsfeld nach Niederzissen in eine deutliche Randlage geraten war, suchte man bereits in den 1950er Jahren die damit verbundenen Nachteile auszugleichen. Im 14-tägigen Rhythmus hielt ein Bediensteter der Amtsverwaltung Niederzissen im Hause des Ortsbürgermeisters von Ramersbach einen Sprechtag ab, um den Bürgern des Ortes Gelegenheit zu geben, ihre Anliegen vorzubringen und Amtsgeschäfte zu tätigen.25)

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Ehemaliges Rathaus Kempenich, 1995.

Dessen ungeachtet aber blieb es der erklärte Wunsch der Ramersbacher, schulisch wie verwaltungstechnisch an die Kreisstadt Ahrweiler angebunden zu werden.

Mit Rücksicht auf die erforderliche Konsolidierung der im Zuge der Verwaltungsreform geschaffenen Doppelstadt Bad Neuenahr-Ahrwei-ler und ihrer neuen Stadtteile unterblieb zwar 1969 der bereits fest angestrebte Anschluß von Ramersbach, zustande kam allerdings am 12.06.1970 ein mittelfristiger Vertrag, der eine Eingliederung bis 1974 vorsah.261Da auf der Sitzung des Gemeinderates von Ramersbach erneut klar der Wunsch nach einem Anschluß an die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweilerzum Ausdruck gebracht wurde, erteilte der Verbandsge-meinderat der VG Brohltal auf seiner Sitzung vom 03.09.1973 dem Ausgliederungsvertrag der Gemeinde Ramersbach einstimmig seine Zustimmung:27). Damit war der Weg frei für die Auflösung der Gemeinde Ramersbach bei gleichzeitiger Übernahme in die Stadt Bad Neu-enahr-Ahrweiler zum 16.03.1974 gemäß “ §3 des 16. Verwaltungsvereinfachungsgesetzes vom 19.12.1973 (GVB1. S. 541).“28)

Somit gehörten nach dem Ausscheiden Ra-mersbachs noch 18 (17) Gemeinden zur VG Brohltal, und zwar: Burgbrohl mit den Ortsteilen Lützingen und Weiler, Wassenach, Glees mit Maria Laach, Wehr, Weibern, Kempenich, Engeln (ab 01.06.1979 zu Kempenich)29), Hohenleimbach mit Lederbach, Spessart mit Hannebach und Wollscheid, Brenk mit Fußhölle, Galenberg, Niederdürenbach mit Hain und Holzwiesen, Oberdürenbach mit Büschhöfe, Oberzissen, Niederzissen mit Rodder, Dedenbach, Königsfeld und Schalkenbach mit Vinxt und Schelborn.

Kaum daß die junge Verbandsgemeinde Tritt gefaßt hatte, lebte 1972 die Diskussion um den Sitz der Verbandsgemeinde wieder auf. Anlaß war das zu klein bemessene Verwaltungsgebäude in Niederzissen. Zusammen mit der zeitgleich in Brohl-Lützing geführten Debatte über die geringen Zukunftschancen derVG Bad Breisig, Plänen zur Bildung einer Rhein-Ahr-Stadt aus den Städten Remagen, Sinzig und Bad Breisig und Gerüchten über eine Südverlagerung der Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen an den Vinxtbach war damit der Boden bereitet für Überlegungen einer kommunalen Neugestaltung im Bereich des unteren Brohltals.

Für Brohl-Lützing schienen sich bei wenig günstigen Aussichten auf die Wahrung der gemeindlichen Selbständigkeit danach 3 Alternativen abzuzeichnen:

1) der Anschluß an die neuzubildende Rhein-Ahr-Stadt,30)‘

2) der Anschluß an die Stadt Andernach31) oder

3) eine Orientierung zum Brohltal durch Bildung eines großen Doppelortes mit Burgbrohl32).

Burgbrohl favorisierte natürlich die dritte Alternative, sah im Zusammengehen mit Brohl die Möglichkeit zur Bildung des wirtschaftlichen Schwerpunktes im unteren Brohltal und rechnete sich – aufgrund des vorhandenen großen Verwaltungsgebäudes und der dann bestimmenden Finanzkraft von Burgbrohl-Brohl auch gute Chancen für die Rückgewinnung des Verwaltungssitzes der VG Brohltal aus.

Dementsprechend zeigte sich denn auch die Burgbrohler CDU-Fraktion zu Gesprächen mit Vertretern der Gemeinde Brohl-Lützing bereit und argumentierte zu Recht: „Wir können uns kaum vorstellen, daß die Bürger von Brohl-Lützing ernsthaft ihre Zugehörigkeit zum Brohltal leugnen können, wenn ein ganzes Tal mit 15.000 Einwohnern seinen Namen nach diesem Ort trägt. Vielleicht gilt es hier, ein Versäumnis der letzten Verwaltungsreform nachzuholen.“33)

Zudem herrschte damals im Ortsteil Lützing (Niederlützingen) z. T. Ernüchterung über den Zusammenschluß mit Brohl, was eine Fusion mit Burgbrohl auch bei einigen Ratsherren als chancenreichere Alternative erscheinen ließ.34) Obwohl von Seiten der VG Brohltal auf eine entsprechende Anfrage der damaligen Ortsbürgermeisterin von Brohl-Lützing mit Datum vom 17.07.1973 ein umfassender Bericht mit Kostenberechnung, Garantie der gemeindlichen Selbständigkeit, günstigen Regelungen für Abwasserbeseitigung, Busanbindung nach Niederzissen sowie den Verbleib der Grundschüler in Brohl erfolgte und versichert wurde, man stehe „einer Aufnahme der Gemeinde Brohl-Lützing in die Verbandsgemeinde Brohltal positiv gegenüber“35), fällte man in Brohl eine andere Entscheidung:

Die Gemeindevertretung Brohl-Lützing beschloß am 21.08.1973 den Anschluß an die Stadt An-dernach und ließ vom 23.1..bis 25.11.1973 eine diesbezügliche Bürgerbefragung abhalten.36) „Von 2.095 Wahlberechtigten gaben 1.451 ihre Stimme ab, das entspricht einer Beteiligung von 69,21 Prozent. Fürden Anschluß an Andernach stimmten 94,14 Prozent der Bürger, also 1.364 Befragte.“37)

Da durch einen solchen Anschluß an die Stadt Andernach (Kreis Mayen-Koblenz) erneut die 1970 geschaffenen Kreisgrenzen zur Disposition gestellt worden wären, scheiterte die Realisierung am entschlossenen Widerstand der Landesregierung.38)

Ein neuerlicher Vorstoß der Ortsgemeinde Brohl-Lützing vom 16.05.1975, doch noch nach Andernach eingemeindet zu werden, wurde am 23.05.1975 vom Innenministerium mit der Begründung abgewiesen, eine Änderung der Landesgrenze (Vinxtbach) stehe nicht an und die kommunale Neugliederung in Rheinland-Pfalz betrachte man als abgeschlossen, so daß sich für Brohl-Lützing keine Eingemeindungsfrage stelle.39) Bis heute blieb Brohl-Lützing daher eine selbständige Gemeinde in der Verbandsgemeinde Bad Breisig.

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Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Brohltal (Eingangsbereich), 1995.

Ahnlich schwierig wie die territoriale Einigung und Konsolidierung des Brohltales gestaltete sich zunächst auch die politische.

Politische Konsolidierung

Hatte bisher die Verantwortung für die Geschikke der Bürger in den Händen der Bürgermeister Sundheimer (Kempenich), Lindener (Niederzissen) und Arntz sowie des Beigeordneten Meid (Burgbrohl) gelegen, so stand im Gefolge der Kreistags- und Kommunalwahlen vom 08.11.1970 die Konstituierung einer völlig neuen Verwaltungseinheit, der Verbandsgemeinde Brohltal, an. Unter Leitung des Interims-Verwalters, Regierungsrat Helmut Wintrich von der Koblenzer Bezirksregierung, verfolgten mehr als 80 Zuhörer die konstituierende Sitzung der Verbandsgemeindevertretung Brohltal am 30.11.1970 in die Aula der Hauptschule Niederzissen.

Dort kam zwar die Wahl von 3 Verbands-Beige-ordneten (je 1 aus jedem früheren Amtsbezirk) zustande, nicht jedoch die eines Bürgermeisters. Hier kam es zu einer öffentlichen Ausschreibung der Stelle.40

Nach etlichen internen Beratungen der politischen Gremien erhielt das Brohltal im Februar 1971 eine neue und einheitliche Verwaltungsspitze: „Als erster Bürgermeister der neuen Verbandsgemeinde wurde am 16.02.1971 der ehemalige Bürgermeiser der aufgelösten Verbandsgemeinde Kempenich, Theo Sundheimer, gewählt.“41)‘

„Das Jahr 1971 brachte für die Verbandsgemeinde Brohltal in der Praxis die Auswirkungen der Verwaltungsreform. Die vordringlichste Aufgabe war die Zusammenführung der Verwaltung. Unter Berücksichtigung, daß drei Verwaltungen vorhanden waren, bedurfte es sehr viel Fingerspitzengefühls und einer großen Bereitschaft der Mitarbeiter, um diese Aufgabe zufriedenstellend zu lösen. […]. Ab dem 01.04.1971 wurden die Außenstellen Burgbrohl und Kempenich aufgelöst und im Verwaltungsgebäude Niederzissen zusammengezogen. Ordnungsamt und Bauabteilung blieben vorerst wegen Raummangel in Burgbrohl. Erst ab diesem Zeitpunkt […] konnte die Verwaltung ihre Arbeit voll ausführen. Die Schwierigkeiten in der anfallenden Arbeit waren vielfältiger Art. Es lagen keine Erfahrungswerte, insbesondere auch bei der Haushaltsgestaltung vor, dies besonders auch noch zusätzlich bei den Hauptschulen, da hier noch erhebliche Finanzlücken zu schließen waren.“42

Organisatorisch gliederte sich die neu geschaffene gemeinsame Verwaltung des Brohltals wie folgt:

1.) Zentralabteilung

2.) Sozialabteilung

3.) Bauabteilung

4.) Ortspolizeibehörde

5.) Finanzabteilung

6.) Kasse (1975 in Finanzabteilung aufgegangen)

Ihre Aufgaben waren und sind bis heute vielfältiger Art, wobei als zentrale und ressortübergreifende Aufgabe im Vordergrund stand, das Brohltal nicht nur als Verwaltungseinheit zusammenzuführen.

Außer der Neuordnung des Schulwesens, d. h. der Zusammenfassung der Hauptschüler des Brohltals an den beiden neu geschaffenen zentralen Schulen in Burgbrohl und Niederzissen bei gleichzeitiger Konzentration auf wenige leistungsfähige Grundschulen zur Betreuung der Jahrgangsklassen 1 bis 4 und der Bereitstellung von genügend Kindergartenplätzen innerhalb der VG Brohltal standen zahlreiche weitere Sachthemen an, wie z. B.: “ Flächennutzungsplan, […] Gewerbe- und Industrienansiedlung, Fremdenverkehr, Müll- und Abwasserbeseitigung.“43)

Die Notwendigkeit einer zügigen Erstellung eines gemeinsamen Flächennutzungsplanes ergab sich fast automatisch aus dem Zusammenschluß der führeren 3 Amtsbezirke. Im Zuge der Schaffung einer vorbereitenden Bauleitplanung „faßte der Verbandsgemeinderat am 15. Oktober 1974 den Beschluß zur Aufstellung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes für das Gebiet der Verbandsgemeinde Brohltal. Seit dem August 1982 ist er verbindlich war damit der erste gemeinsame Flächennutzungsplan im Kreis Ahrweiler“.44)

Auf der Grundlage dieser vorbereitenden Bauleitplanung nahmen die Ortsgemeinden die verbindliche Bauleitplanung in die Hand und erstellten entsprechende Bebauungspläne. Sie lösten frühere Baupolizeiverordnungen ab, wie sie etwa für die Wochenendhausgebiete von Königsfeld und Schalkenbach bestanden hatten, und schufen die Voraussetzungen für die Ausweisung neuer Wohn- und Gewerbegebiete. Während Wohngebiete in allen Ortsemein-den neu erschlossen wurden, profitierten insbesondere die Gemeinden Kempenich, Spessart und Niederzissen von der Bereitstellung von Gewerbeflächen.

Angesichts der bei der Koordinierung der Flächennutzung im Brohltal anfallenden zusätzlichen Aufgaben erfuhr die Bauabteilung im Jahre 1974 eine Aufwertung zur Bauaufsicht mit Teilfunktion.

Bereits innerhalb der ersten Wahlperiode von 1970-1974 erhielt die Verbandsgemeinde-Ver-waltung (VGV) Brohltal durch eine Funktionalreform erweiterte Kompetenzen und zwar das Recht zur Konzessionserteilung und Lebensmittelüberwachung im Bereich Gastronomie, zur Konzessionierung des Einzelhandels, zur Abwicklung des kompletten Paßwesens sowie die Aufsicht über das Verkehrswesen auf den Gemeindestraßen.45)

Im Bereich der Abwasserbeseitigung wies beim Zusammenschluß der Amtsbezirk Kempenich die günstigsten Voraussetzungen auf.

„In Kempenich bestand eine Teichkläranlage als Erdbecken aus dem Jahre 1967, an die die vorhandenen Kanalanalagen angeschlossen waren. Das gleiche gilt für die Ortsgemeinde Weibern, die über ein Emscher Becken aus dem Jahre 1960 verfügte und die Ortsgemeinde Spessart, die für den Ortsteil Spessart einen Oxydationsgraben, der 1956 in Betrieb gegangen ist, aufweisen konnte.

Im Bereich der ehemaligen Amtsverwaltung Burgbrohl war lediglich in Wassenach ein provisorisches Absetzbecken aus dem Jahre 1969 in Betrieb. In Burgbrohl wurde eine unzureichende mechanische Anlage betrieben. Die Flächenkanalisation war in diesen Gemeinden komplett bzw. in großen Teilbereichen fertiggestellt. Für den restlichen Bereich der Amtsverwaltung Burgbrohl, der zum Brohltal hin orientiert ist und den Bereich des Brohltales, der im Amtsbereich von Niederzissen lag, war keine Kanalisation vorhanden.

Dies trifft ebenfalls auf den Bereich des oberen Vinxtbachtales zu.“46)

In den Jahren 1974/75 wurde die Planung für die noch fehlenden Ortskanalisationen und Verbindungssammler erstellt. Zum 01.01.1975 ging die Aufgabe der Abwasserbeseitigung auf die Verbandsgemeinde Brohltal über, die ihrerseits für diesen neuen Aufgabenbereich eine weitere Verwaltungsabteilung einrichtete.

Die Verwaltung selbst wurde effektiver gestaltet und gestrafft: Aus der bis dahin fünfzügigen Behörde (nicht gerechnet den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung) entstand! 1990 durch Zusammenlegung von Ortspolizeibehörde und Sozialabteilung zur Ordnungs-und Sozialabteilung eine Verwaltung der Struktur ‚4-er Zug‘-+Eigenbetrieb. Ziel war es dabei, noch leistungsfähigere Abteilungen mit annähernd gleichem Aufgabenvolumen zu schaffen. Artverwandte Tätigkeiten sollten dabei nach Möglichkeit „in derselben Abteilung erledigt werden können.“47) All dies aber war nur möglich durch Schaffung der baulichen Voraussetzungen (neues und inzwischen mehrfach erweitertes Rathaus in Niederzissen) und einer entsprechenden Infrastruktur.

Im Rückblick stellt sich heute (1995) die vor einem Vierteljahrhundert durchgeführte kommunale Gebiets- und Verwaltungsreform trotz anfänglicher Schwierigkeiten gerade beim Zusammenwachsen der Verbandsgemeinde Brohltal als überwiegend gelungen dar, zumal in raumordnerischer Hinsicht die 1970 geschaffenen politischen Grenzen überwunden sind. So ist der Raum des Landkreises Ahrweiler alsTeil der Planungsregion Mittelrhein-Westerwald mit dem Oberzentrum Koblenz drei Mittelbereichen Bad Neuenahr-Ahrweiler, Andernach und May-en zugeordnet, wars für die VG Brohltal bedeutet, daß die Ortsgemeinden Oberdürenbach, Schalkenbach und Dedenbach zum Mittelzentrum Bad Neuenahr-Ahrweiler hin orientiert sind, Weibern, Kempenich, Spessart und Hohenleim-bach zur früheren Kreisstadt Mayen, während die Kerngemeinden des Brohltals, nämlich: Niederdürenbach, Brenk, Galenberg, Oberzissen, Niederzissen, Wehr, Glees, Wassenach und Burgbrohl zum Einzugsgebiet der Stadt Andernach zu rechnen sind. Burgbrohl und Niederzissen gelten raumordnerisch als Kleinzentren innerhalb des Kreises Ahrweiler.48)

Anmerkungen:

  1. VGV Brohltal 000-45. Statistischer Bericht. Bad Ems 1969. S. 1
  2. Vgl.; Korbach. Heinz, Verwaltungsreform im Landkreis Ahrweiler, n: Heimatjahrbuch für den Kreis Ahrweiler, Jg. 29, 1972, S. 19
  3. Vgl,; Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz (Hg), Rheinlandpfalz-seinekreisfreien Städte und Landkreise, Bad Ems 1991. S. 10
  4. Mathy, Helmut, Bundesland Rheinland-Pfalz, Von der Gründung bis zur Gegenwart, in : Heyen. Franz-Josef (Hg.), Geschichte des Landes Rheinland-Pfalz (Territorien-Ploetz-Sonderausgabe), Freiburg/Würzburg 1981. S. 152
  5. Gemäß 4. Landesgesetz über die Verwaltungsvereinfachung im Lande Rheinland-Pfalz vom 10 Januar 1969 mit Wirkung vom 07. Juni 1969. Vgl. auch: Dietz. Brohltal, S. 24
  6. Vgl,: Verbandsgemeinde-Verwaltung Brohltal (Hg.), Die Geschichte des Rathauses. Die Entstehung der Verbandsgemeihde Brohltal – Eine Broschüre zur Einweihung des sanierten und erweiterten Rathauses. Niederzissen 1992. S. 1
  7. VGV Brohltal. Geschichte des Rathauses. S. 1-2
  8. Nach; Müller, Heinz, Heimat zwischen Rhein und Mosel – Das Buch vom Kreise Mayen, 2.. erw. Aufl., Mayen 1963. S. 341-342
  9. Vgl VGV Brohltal 000-45. TA Mayen, Statistische Angaben, S 16
  10. Vgl.: VGV Brohltaltal 000-45, TA Mayen, Statische Angaben, S. 10-14
  11. VGV Brohltal 000-45. TA Mayen. Bericht, S. 2
  12. Vgl.: Bürger. Udo. Chronik Niedarzissen- Geschichtliches der Brohltal-Gemeihde in Wort und Bild, hgg. von der Gemeinde Niederzissen. Niederzissen 1992, S. 253-254
  13. Vgl.; Archiv für Deutsche Heimatpflege (Hg.), Heimatchronik des Kreises Ahrweiler {=Heimatchroniken der Städe und Kreise des Bundesgebietes. Bd. 35), 1. Aufl. Köln 1968, S. 185
  14. Vgl.‘ Heimatchronik Kreis Ahrweiler 1968, S. 186
  15. Vgl. VGV Brohltal 000-45. Zuordnung Brohl-Lützing. Rhein-Zeitung (RZ) 18./19.07.1970
  16. Vgl.: VGV Brohltal 000-45. Zuordnung Brohl.Lützing, RZ 03.04.1970
  17. Vgl.: VGV Brohltal 000-45. Auflösung der Gemeinde Kell. Auszug aus dem Beschluß der Gemeindevertretung Kell, Sitzung vom 08.10.1970, Andernach 26.10.1970
  18. Vgl VGV Brohltal 000-45. Verwaltungsreform; hier; Grenzbereinigung im Brohltal. Niederzissen 19.10.1973
  19. VGV Brohltal 000-45, Verwattungsreform; Hier: Grenzbereinigungen im Brohltal, Niederzissen 01.04.1974
  20. Vgl; VGV Brohltal, 000-45, Auflösung Wassenach Beglaubigter Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung von Wassenach vom 06.08.1970
  21. Vgl.: VGV Brohltal, 000-45, Auflösung Wassenach. Beglaubigter Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung der Verbandsgemeindevertretung Burgbrohl vom 15.10.1970
  22. Vgl ; VQV Brohltal 000-45. Auflösung Wassenach, Schreiben Wassenach 21.12.1970 und Beschlußauszug aus der Niederschrift der Sitzung der Verbandsgemelndevertretung vom 15.02.1971 Punkt 9
  23. Vgl,; VGV Brohltal 000-45, Verwaltungs- und Gebietsreform; hier Gemeinde Glees und Maria Laach, RZ 15.07.1970
  24. VGV Brohltal 000-45. Auflösung Wassenach. Antwort des Innenministers Schwarz vom 31,08 1971 auf eine kleine Anfrage des SPD-Abgeordneten Klein vom 07.07.1971
  25. Vgl.: VGV Brohltal 000-45. Eingliederung der Gemeinde Ramers-bach in die Stadt Bad-Neuenahr-Ahrweiler. Niederzissen 27.02,1969
  26. Vgl.; VGV Brohltal 000-45. Eingliederung der Gemeinde Ramers-bach in die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler. Beglaubigter Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates von Ramersbach vom 21.08.1973
  27. Vgl.: VGV Brohltal 000-45, Eingliederung der Gemeinde Ramersbach in die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler, Beglaubiger Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung Brohltal vom 03.09 1973
  28. VGV Brohllal 000-45. Eingliederung der Gemeinde Ramersbach in die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler. Bad Neuenahr-Ahrweiler, 13.08.1984
  29. Vgl.: VGV Brohltal. Rückblick auf die Wahlperiode 1974/79. S. 11
  30. Vgl.: VGV Brohltal 000-45. Zuordnung Brohl-Lützing. RZ27.07.1972
  31. Vgl.: VGV Brohltal 000-45. Verwaltungsreform, hier: Grenzberei-nigungken im Brohltal, RZ 2811.1973. RZ 11 12.1973; VGV Brohltal 000-45, Zuordnung Brohl-Lützing, Bonner Rundschau (BR)Q9.08,1972
  32. Vgl.: VGV Brohltal 000-45, Zuordnung Brohl-Lützing, RZ 172. 28,07.1972
  33. VGV Brohltal 000-45, Zuordnung Brohl-Lützing, RZ 177,03,08.1972
  34. Vgl.: VGV Brohltal 000-45, Zuordnung Brohl-Lützing, RZ 182, 09.08.1972
  35. VGV Brohltal 000-45, Zuordnung Brohl-Lützing, Niederzissen 17.07.1973
  36. Vgl.: VGV Brohltal 000-45 Auflösung Wassenach, Auszug aus der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Stadtrates von Andernach vom 10.06 1975
  37. VGV Brohtlal 000-45, Verwaltungsreform; hier: Grenzbereinigung im Brohltal, RZ28.11.1973
  38. Vgl.: VSV Brohltal 000-45. Verwaltungsreform; hier; Grenzbereinigung im Brohltal. RZ 11.12.1973
  39. Vgl.: VGV Brohltal 000-45, Zuordnung Brohl-Lützing, Brohl-Lützing 16.05 1975; Mainz 23 05.1975
  40. Vgl.: VGV Brohltal, Zeitungsausschnittssammlung Brohltal 1,1970-1975: Rhein- und Ahr-Rundschau (RAR), 02.12,1970 VGV Brohltal 000-45, Zuordnung Brohl-Lützing, RZ 172, 28.07.1972 
  41. VGV Brohllal. Geschichte des Rathauses. S. 2; Vgl VGV Brohltal. ZAS 1. 1970-1975: RZ 39, 16.02.1971 
  42. VGV Brohltal, 0 022-06, Geschäftsbericht über die ablaufende Wahlperiode der Verbandsgemelndevertretung 1970/74, S. 1 
  43. Vgl.: VGV Brohltal, ZAS 1, 1970-1975; RZ 17.02 1971
  44. VGV Brohltal. 25 Jahre Verbandsgemeinde Brohltal – Information der Bauabteilung, S, 1
  45. Vgl.: VGV Brohltal. 0 022-06, Geschäftsbericht 1970-1974, S. 7
  46. VGV Brohltal. Besuch des k. Landrates Herrn Weileram 05.01.1989 m Bereich der Verbandsgemeinde Brohltal, Bericht zur Abwasserbeseitigung, S. 1
  47. VGV Brohltal, Tätigkeitsbericht Abt. l 1990. S. 2
  48. Vgl.: Statist. Landesamt (Hg.), Rheinland-Pfalz. S. 56