Die Anfänge der ehemaligen Synagogengemeinde Bad Neuenahr. Spuren führen zurück nach Heimersheim

Erste Erwähnungen 

Erst vom 17. Jahrhunden ab gibt es gesicherte Hinweise. daß auch im heutigen Gebiet von Bad Neuenahr einst Juden gelebt haben, zwar mit Unterbrechungen und zunächst nur in ganz geringer, vereinzelter Zahl.1) Vor allem ist bei dieser historischen Rückschau zu beachten, daß die Zivilgemeinde „Neuenahr“ erst 1875 aus den Orten Beul, Hemmessen und Wadenheim gebildet wurde. Etwa ab 1860 zogen verstärkt auch Juden in das spätere Stadtgebiet von Bad Neuenahr.

Schon 1618 wird eine Wiese in Wadenheim „längs der Judengasse“ erwähnt. Diese Wiese lag in der Nähe der Ahr. westlich der späteren Telegrafenstraße. Die ehemalige Johanniter-Kommende in Ade-nau hatte 1654 im Kirchspiel Wadenheim u. a. auch einen Wingert „hinter der Judengaß“ verpachtet, außerdem Ölzinsen von zwei Hofrechten zu Wadenheim an der „Judengasse“ zu fordern. Schulte berichtet, Hirz der Jude habe 1629 seinen Wohnsitz in Wadenheim aufgegeben, ..weil er den Tribut nicht hat zahlen können“, eine jährliche Abgabe, die von den Juden für die Aufenthaltserlaubnis an den Landesherrn zu zahlen war. 1639-1640 gab es keine Juden in der damaligen Grafschaft Neuenahr. 1649 schuldete die Gemeinde Wadenheim 29 Gläubigern Geld für aufgenommenes Kapital, darunter dem Juden Gumprecht zu Ahrweiler 14 Reichstaler und dem Juden Abraham zu Ahrweiler 10 Reichstaler. Für die Zeit vom 1.4.1669 bis 31.3.1670 zahlte der damals in Hemmessen wohnhafte Jude Aaron vier Goldgulden für die Aufenthaltserlaubnis. Aarons Sohn Jonas Schay (auch Schey) zog 1672 nach Wadenheim und erhielt schließlich auch die Erlaubnis, seinen wegen hohen Alters nicht mehr arbeitsfähigen Vater Aaron bei sich wohnen zu lassen. Beide waren damals die einzigen Juden in der ehemaligen „Grafschaft Neuenahr“. Schulte erwähnt. Jonas Schey sei bis 1699 als Weinhändler in Wadenheim „vergleidet“ gewesen.

Französische Zeit 

Nach der Besetzung der linksrheinischen Gebiete durch die Franzosen im Jahre 1794 wurden auch hier den Juden zunächst die gleichen vollen Rechte zuerkannt, wie sie bereits 1791 im Zuge der Französischen Revolution den Juden in Frankreich zugestanden worden waren. Mit Dekret vom 17. März 1808 schränkte Napoleon jedoch die Freiheiten der Juden drastisch ein, beschnitt u. a. ihre eben gewonnene Freizügigkeit und erlaubte ihnen Handel und Gewerbe ab l. Juli 1808 nur gegen ein jährlich zu erneuerndes „Patent“, welches vom Präfekten des jeweils zuständigen Departements auszustellen war. Gemäß Dekret Napoleons vom 20. Juli 1808 mußten die Juden sich schließlich auch feste und vor allem auch erbliche Vor- und Familiennamen zulegen. Der damalige Heimersheimer Bürgermeister Steinheuer hat am 9./10. November 1808 die entsprechenden Erklärungen für 27 jüdische Personen (Erwachsene und Kinder) beurkundet. darunter die meisten von Heimersheim, aber auch Juden von Lohrsdorf. Green und Nierendorf.

Im Zusammenhang mit der Ernennung von Kommissaren für die Aufsicht über die Synagogen der israelitischen Gemeinden des damaligen Rhein- und Moseldepartements gab es 1812 einen regen Schriftwechsel zwischen dem seit 1811 in Bonn ansässigen Israelitischen Konsistorium des Rhein- und Moseldepartements und der französischen Präfektur in Koblenz. Am 9.11.1812 hatte das Israelitische Konsistorium zwölf Kommissare für verschiedene Kantone des Rhein- und Moseldepartements benannt, darunter Samuel Jacques Cop-penhagen aus Bonn für den Kanton Bonn mit den Synagogen „Bonn, Godesberg. Heimersheim, Poppelsdorf, Remagen und Sinzig“. Der französische Präfekt d’Oazan stimmte diesen Vorschlägen mit Schreiben vom 20.11.1812 zu und ließ sie veröffentlichen.2) Daraus geht hervor. daß es bereits 1812 in Heimersheim eine Synagoge gegeben hat, d. h. Räumlichkeiten, in denen die Juden ihren Gottesdienst abhielten, während von einer Synagoge in Ahrweiler damals noch keine Rede ist.

Synagoge in Heimersheim 

Nach einer vom Eandrat in Ahrweiler am 29.9.1856 aufgestellten Übersicht3) wurde seinerzeit in Heimersheim ein Zimmer im Hause des M. Borg4) als „Synagoge“ benutzt. Für dieses Zimmer wurde keine Miete erhoben, da es „nach dem Willen eines früheren Hausbesitzers“ als Eigentum der jüdischen Gemeinde galt. ihr demnach unentgeltlich zur Verfügung stand. Nach heutigen Maßen5) war dieses Zimmer etwa 4.87 m lang. etwa 3.14 m breit und rd. 2,20 m hoch. also nicht sonderlich groß. und es fehlte auch die sonst in Synagogen übliche Empore für die Frauen. Für die Beerdigung von Heimersheimer Juden bestand 1856 „in Gemeinschaft mit den Juden zu Sinzig ein eigener Kirchhof zwischen Ehlingen und Sinzig“. Im übrigen hatte die jüdische Gemeinde in Heimersheim damals weder Vermögen noch Stiftungen.

Bildung von Synagogengemeinden

Nach dem preußischen „Gesetz über die Verhältnisse der Juden“ vom 23.7.18476) sollten die Juden in „Synagogengemeinden“ vereinigt werden. Entsprechend dem dazu von der Regierung Koblenz erlassenen Reglement7)umfaßte die seinerzeit gebildete Synagogengemeinde Ahrweiler zunächst die Kreise Adenau und Ahrweiler sowie die Gemeinden Burgbrohl und Niederweiler des Kreises Mayen. Heimersheim und das Gebiet der späteren Gemeinde Neuenahr gehörten seitdem formell bis 1895 zur Synagogengemeinde Ahrweiler. In dem preußischen Gesetz von 1847 ist von Rabbinern, welche sich vor allem die vielen kleinen jüdischen Gemeinden ohnehin nicht leisten konnten, keine Rede. Dementsprechend waren auch in der Synagoge zu Heimersheim jeweils Mitglieder der jüdischen Gemeinde mit der Leitung des Gottesdienstes und der hebräischen Thora-Lesung betraut. In einem Schreiben an das Israelitische Konsistorium in Bonn vom 2.2.1855 hatte der Vorsteher der Synagogengemeinde Sinzig, Hirsch, auch Heimersheim gemeint, wenn er schrieb, es sei sehr betrübend, wenn in einigen Gemeinden der Dienst in der Synagoge von Privatleuten versehen werde. Immerhin gab es nach der amtlichen Statistik 1858 in Heimersheim 37 Juden8). während das spätere Bad Neu-enahr insofern noch keine Rolle spielte. Nach einer Aufstellung des Landrats von Groote vom 24.11.18629) gab es damals in Ahrweiler 33. in Heimersheim 34 und in der Gemeinde Wadenheim drei Juden. Da in diesen Zahlen natürlich auch die Kinder erfaßt waren, mag es oft schwierig gewesen sein, das „Minjan“-Gebot einzuhalten, wonach für den jüdischen Gottesdienst mindestens zehn männliche Beter nötig waren, die zudem mindestens 13 Jahre alt sein mußten. Nur unter dieser Voraussetzung konnte jüdischer Gottesdienst abgehalten werden, ohne daß es dazu eines Rabbiners bedurfte. Über das jüdische Schulwesen berichtet die „Statistik des Kreises Ahrweiler“ von 1863 (S. 53): „Judenschulen sind keine vorhanden; von den ca. 108 jüdischen Schulkindern besuchen 98 die verschiedenen katholischen Elementarschulen, 6 besuchen Privai-schulen und 4 erhalten Privatunterricht“. Auch in den damals noch zweiklassigen katholischen Volksschulen von Heimersheim und Wadenheim hat es demnach jüdische Schulkinder gegeben.

Entsprechend dem damaligen Einzugsbereich der Synagogengemeinde Ahrweiler waren in ihr auch Mitglieder von Heimersheim in leitenden Funktionen tätig. So wurde am 27.1.1864 in den dreiköpfigen Vorstand u. a. auch Ab-raham Borg von Heimersheim gewählt, als einer der drei Stellvertreter Gottfried Borg von Wadenheim. Zu den damals gewählten neun Repräsentanten gehörten von Heimersheim: Abraham Borg, Salomon Wolff. Michel Borg und Marx Borg.10)

Exkurs: Familie Kreuzberg

Heimersheim sollte jedoch seine führende Rolle als Synagogen-Standort schon bald verlieren. Mit der Entdeckung des Apollinaris-Brunnens im Jahre 1852 durch Georg Kreuzberg11) und der anschließenden Erbohrung verschiedener warmer Quellen im damaligen Dorf Beul war gleichsam der Grundstein für das moderne Bad Neuenahr gelegt worden. Der Großvater von Georg Kreuzberg, ein reicher und angesehener Jude namens Seeligman, entstammte übrigens einer seit Anfang des 17. Jahrhunderts in Ahrweiler ansässigen Familie. Vor seinem Tode am 15.2.1763 ermahnte er seine beiden jüngeren Brüder und seine Frau mit den vier Kindern, sich katholisch taufen zu lassen. Die Beweggründe des alten Seeligman scheinen nicht überliefert zu sein. Jedenfalls wurden nach entsprechendem Taufunterricht (durch Franziskanermönche auf dem damaligen Kalvarienberg, auch „Kreuzberg“ genannt) die beiden Brüder am 18.9.1763 und seine Witwe mit den vier Kindern am 30.10.1763 in Ahrweiler getauft12) und nahmen damals den Familiennamen „Creuzberg“ an. Die Witwe und die vier Kinder bzw. deren Nachkommen wählten später die Schreibweise „Kreuzberg“, die beiden Brüder und deren Nachkommen dagegen die Schreibweise „Kreutzberg“.

Auf dem Weg zur Synagogengemeinde Neuenahr

Durch die weitere Erschließung der Heilquellen im Bereich des Apollinarisbrunnens kam es hier nach 1852 zu einer ungeahnten Aufwärtsentwicklung mit wachsender Bevölkerungszahl und verstärkter Bautätigkeit. 1860 ließ sich Gottfried Borg13) von Heimersheim mit seiner Familie in Wadenheim nieder, gründete 1860 das „Hotel Landskron“ (späterer „Bergischer Hof“) und überließ ab 1866 in seinem Hotel den jüdischen Glaubensgenossen einen Raum zur Feier des Gottesdienstes. Jahre später heißt es dazu in einem Bericht der Gemeinde Neuenahr14):
„Schon 1866 stellte sich das Bedürfnis zur Abhaltung eines israelitischen Gottesdienstes heraus. In einem Zimmer des Hotels Landskron (Besitzer: Gottfried Borg) wurde Gottesdienst abgehalten. Die Mitglieder der Gemeinde Hei-mersheim nahmen ab, wogegen ihre Zahl in Neuenahr wuchs, und im Jahre 1870 wurden die Gesetzesrollen aus Heimersheim endgültig nach Wadenheim übergeführt.“ Die wirtschaftlich damals nicht eben günstige Lage im unteren Ahrtal war der Hauptgrund für diese „Bevölkerungsbewegung“. Man hoffte und das nicht ohne Grund, in dem aufblühenden Badeort bessere Möglichkeiten für den Lebensunterhalt zu finden. Bei der Volkszählung am 2.12.1895 gab es folglich in Heimersheim nur noch 13 Juden, in Neuenahr dagegen 44. Einen ersten Versuch, für Neuenahr eine eigene Synagogengemeinde zu bilden, gab es bereits 189215). Levi Mayer, Philipp Vos, Abraham Borg und David Gottschalk richteten am 5.12.1892 ein schriftliches Gesuch an Landrat Hei-sing mit der Bitte, gütigst veranlassen zu wollen, daß den Israeliten des Bürgermeisterei-Bezirkes Neuenahr behufs Bildung einer Synagogengemeinde die Korporationsrechte16) verliehen werden möchten, und zwar im Anschlüsse an die Synagogengemeinde Ahrweiler. Zur Begründung führten die Antragsteller an, in Neuenahr wohnten zwölf jüdische Familien mit 44 Seelen, sie entbehrten „jeder geregelten Cultusordnung“. für die schulpflichtigen jüdischen Kinder gebe es keinen Religionsunterricht und die in Neuenahr wohnenden Juden besäßen auch keinen eigenen Begräbnisplatz. Diesen Übelständen – so meinten die Antragsteller – könne durch Anschluß an die Synagogengemeinde Ahrweiler abgeholfen werden. Etwa zwei Jahre vorher, so geht aus diesem Gesuch hervor, hatte die Regierung Koblenz vor Erteilung der Korporationsrechte an die Synagogengemeinde Ahrweiler den Juden von Neuenahr nahegelegt, derselben beizutreten. Die Neuenahrer hatten das jedoch seinerzeit abgelehnt, weil sie irrtümlich geglaubt hatten, bei einem Anschluß an Ahrweiler auch zum dortigen Synagogenbau beitragen zu müssen. Vom Landrat ging das Gesuch auf dem Dienstweg an die Synagogengemeinde Ahrweiler. Deren Vorsitzender. Friedrich Heymann, schrieb am 7.2.1893 zurück, die Gemeindeversammlung habe am 5.2.1893 einstimmig beschlossen, dem Antrag der Israeliten von Neuenahr stattzugeben, jedoch erstens nur unter der Bedingung, daß der für die Synagogengemeinde Ahrweiler anzustellende Religionslehrer und Kantor – auch nach Anschluß von Neuenahr – zu allen Zeiten seine Funktionen nur in Ahrweiler auszuüben habe. die Kinder von Neuenahr also zum Religionsunterricht nach Ahrweiler kommen müßten. Zweitens sollten die aufzunehmenden Mitglieder von Neuenahr bei speziellen Angelegenheiten der jüdischen Gemeinde Ahrweiler. wie z. B. Synagogenbau, nicht mitzustimmen haben. Umgekehrt würden die Mitglieder von Ahrweiler bei Angelegenheiten, die nur die Spezial-Gemeinde Neuenahr beträfen. auf ihr Stimmrecht verzichten. Dieser Bericht ging am 21.2.1893 an den Koblenzer Regierungspräsidenten, der in seiner Verfügung vom 1.3.1893 zu dem Schluß kam, eine Vereinigung der Juden des Bürgermeisterei-Bezirks Neuenahr mit der Synagogengemeinde Ahrweiler sei „nur im Wege völliger Einverleibung“ und nach entsprechender Anerkennung der Statuten dieser Gemeinde möglich. Das ging den Israeliten von Neuenahr dann doch wohl zu weit, und mit Schreiben vom 20.3.1893 nahmen sie von ihrem 1892 eingereichten Gesuch auf Erteilung der Korporationsrechte Abstand.

Bildung der Synagogengemeinde Neuenahr

Einer der Hauptgründe für die Bildung einer selbständigen Synagogengemeinde Neuenahr war 1895 der fehlende Religionsunterricht für die jüdischen Kinder der Bürgermeisterei Neuenahr. Landrat Heising schrieb am 22.8.1895 an den Regierungspräsidenten in Koblenz: „Die stimmfähigen jüdischen Einwohner der Bürgermeisterei Neuenahr. zur Zeit 18 an der Zahl. haben die Bildung einer Synagogenge-meinde für den Umfang der Bürgermeisterei beantragt. deren Einrichtung analog der in Ahrweiler bestehenden erfolgen soll. Der Hauptgrund dazu besteht darin, daß die Kinder der Juden bisher des Religionsunterrichtes entbehren und daß die Anstellung eines Religionslehrers erst erfolgen kann, wenn eine Synagogengemeinde gebildet sein wird…“. Der Regierungspräsident genehmigte daraufhin die Bildung der Synagogengemeinde Neuenahr am 13.9.189517) und ernannte den Landrat für die erste Wahl eines Vorstandes zum Wahlkommissar mit der Befugnis. sich dabei der Hilfe des Neuenahrer Bürgermeisters Faulhaber18) zu bedienen. Bürger-meisler Faulhaber hat die erste Vorstandswahl am 9.10.1895 auch veranlaßt. Einen gegen die Wahl erhobenen Protest hielt der Regierungspräsident für unbegründet, weil die erste Wahl des Vorstandes und der Repräsentanten nur den Zweck habe, die Statuten der neuen Synagogengemeinde zu entwerfen und vorzulegen. Später sei dann vielleicht eine Neuwahl erforderlich, falls die gewählten Mitglieder nicht den Bestimmungen des Statuts entsprächen. Die ..Statuten für die Synagogen-Gemeinde Neuenahr“ vom 27.10.189519), vom Oberpräsidenten der Rheinprovinz in Koblenz am 21.3.1896 „bestätigt“, lehnen sich in allen wesentlichen Punkten an das Statut der Synagogengemeinde Ahrweiler vom 8.9.1891 an und umfassen wie dieses insgesamt 110 Paragraphen. In § 1 der Neuenahrer Statuten heißt es: ..Die Synagogen-Gemeinde zu Neuenahr umfaßt die Gemeinden Neuenahr und Heimersheim“. Bei Unterschriften und im Siegel führte die Gemeinde nach § 22 die Bezeichnung: „Synagogen-Gemeinde zu Neuenahr“.

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Aus: Amtliche Fremdenliste der Besucher des Bades Neuenahr vom 25. Juli 1896.

Gegen die erste Vorstandswahl der Synagogengemeinde Neuenahr vom 9.10.1895 legten Moritz Borg. Philipp Vos und David Gottschalk am 30.8.1896 Beschwerde ein, weil die Zusammensetzung des Vorstandes gegen § 29 der Statuten verstieß. Danach durften zu wählende Vorsteher in gerader Linie überhaupt nicht und in der Seitenlinie nicht bis einschließlich dem dritten Grad verwandt sein. Seinerzeit waren gewählt worden als Vorsteher: Dr. Josef Weidenbaum20). Max Borg und Michael Gottschalk (Neffe von Max Borg), als Stellvertreter: Abraham Borg (Sohn von Max Borg), Heinrich Woiff und David Gott-schalk. Außerdem wandten die Beschwerdeführer ein, die Gemeinde bestehe jetzt bereits ein Jahr. es seien Gelder eingenommen und ausgegeben worden, Versammlungen seien abgehalten und Beschlüsse gefaßt worden, jedoch sei trotz Aufforderung bisher noch kein Protokollbuch angelegt und keinerlei Buchung vorgenommen worden. Bei der Neuwahl des Synagogen-Vorstandes am 29.12.1896 wurden daraufhin gewählt als Vorstandsmitglieder: Dr. Josef Weidenbaum, Moses Gottschalk und Leopold Heymann. als Stellvertreter: Abraham Borg, Heinrich Wolffund Philipp Vos.

Jüdischer Friedhof und Synagoge Neuenahr

Hinsichtlich eines jüdischen Friedhofs für Neuenahr hatte man schon 1894 eine zufriedenstellende Lösung gefunden. Am 8.10.1894 haben die Israeliten von Neuenahr und Heimersheim die Grundstücke in Neuenahr „auf dem Floß“. Flur3.Nr.43 (3 ar 56 qm) und Nr. 44 (3 ar 63 qm). insgesamt =719 qm. käuflich erworben und dort „nach einer höheren Orts erhaltenen Genehmigung einen Friedhof angelegt“, so heißt es in einem Schreiben des Vorsitzenden Dr. Weidenbaum an den Regierungspräsidenten vom 15.12.1897-, Weil die israelitische Gemeinde Neuenahr jedoch 1894 noch keine Korporationsrechte hatte, wurden zunächst die Gemeinde-Mitglieder Levi (auch Lew) Meyer22) zu Wadenheim und der Weinhändler David Gottschalk sowie dessen Ehefrau Regina, geborene Borg zu Hemmessen als Eigentümer der Friedhofsgrundstücke eingetragen. Nachdem 1895 die selbständige Synagogengemeinde Neuenahr gebildet und deren Statuten 1896 bestätigt worden waren. beschloß die jüdische Gemeinde-Versammlung am 12.12.1897. die beireffenden Grundstücke als „Friedhof für die Synagogen-Gemeinde zu Neuenahr“ vom Vorstand erwerben zu lassen. Mit entsprechender Genehmigung des Regierungspräsidenten vom 23.12.1897 wurde am 13.1.1898 die Synagogengemeinde zu Neuenahr als Eigentümer der Friedhofsgrundstücke ins Grundbuch eingetragen23).

Mit dem Bau der ehemaligen Neuenahrer Synagoge24) – im Jahre 1901 und deren Einweihung am Freitag. 16.8.1901. erfüllte sich schließlich ein weilerer Wunsch der jüdischen Einwohner von Neuenahr. Damals ahnte noch niemand, daß die Neuenahrer Synagoge im Zusammenhang mit den Pogromen der sogenannten „Reichskristallnacht“ am 10.11.1938 der Brandstiftung durch die Nazis zum Opfer fallen sollte.

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Jüdischer Friedhof in Bad Neuenahr, 1995

Der inzwischen über 100 Jahre alte jüdische Friedhof in Bad Neuenahr (oberhalb des Johannisberges im Ortsteil Beul am „Nachtigallenschlag“) blieb dagegen im Wesentlichen unzerstört. Erhalten ist auch die im Frühjahr 1908 erbaute Leichenhalle25) mit massivem Mauerwerk aus Ziegelsteinen, einem Fundament aus Bruchsteinen und 40 cm dicken Seitenmauern. Laut Bauzeichnung ist die Leichenhalle innen 3.20 m breit und 4,95 m tief. Michael Gottschalk von Heimersheim. damals Vorstandsvorsitzender der Synagogengemeinde Neuenahr. hatte im September 1907 die Bauerlaubnis für diese Leichenhalle beantragt. Am 22.10.1907 wurde die Bauerlaubnis erteilt (Bau-Register Nr. 69/1907). am 19.3.1908 mit dem Bau begonnen und am 5.5.1908 der Rohbau vollendet. Laut Anzeige des Baugewerksmeisters Peter Rech vom 30.5.1908 war das Gebäude „nunmehr zum Gebrauch fertiggestellt“, wobei allerdings an den Fenstern noch das geforderte „feinmaschige Drahtgewebe“ fehlte. welches erst nach mehrfacher Aufforderung (und nach polizeilicher Androhung der Ersatzvornahme) im August 1908 angebracht wurde.

Jüdisches Gemeindeleben in Neuenahr

Im Gegensatz zur Nachbarstadt Ahrweiler wurde in Neuenahr das gemeindliche Leben sehr stark von der Situation des Kurortes mitbestimmt. Die Errichtung der Synagoge im Jahre 1901 fiel in die Zeit der größten Bautätigkeit des aufstrebenden Kurortes. In diese Bauphase gehörten auch die neu erbauten Hotels und Sanatorien mit jüdischen Besitzern und Ärzten. Durch das Angebot jüdischer Hotels und sonstiger Einrichtungen nahmen jüdische Kurgäste aus ganz Deutschland und dem benachbarten Ausland hier ihren Kuraufenthalt und kamen natürlich auch zum israelitischen Gottesdienst, der jeweils am Samstagmorgen um 8.30 Uhr in der ehemaligen Synagoge an der damaligen „Tempelstraße“ (heute „Wadenheimer Straße“) stattfand26). Nicht zuletzt schätzte man natürlich auch die „Spenden von Kurgästen“, die im Etat der Synagogengemeinde Neuenahr für 1905-06 (1.4.1905-31.3.1906) mit 500 Mark veranschlagt waren27).

Von den 24 im Jahre 1911 in Neuenahr niedergelassenen Ärzten28) waren sechs, d. h. ein Viertel, jüdische Ärzte, deren Namen sich auch in der Kultussteuer-Umlagerolle der Synagogengemeinde Neuenahr für 1909 finden29): Dr. Josef Weidenbaum, Dr. Berthold Wendriner, Dr. Alben Goldberg, Dr. Karl Mosheim, Dr. Ernst Rosenberg und Zahnarzt Julius Dresel. Nicht erwähnt ist in dieser Umlagerolle für 1909 Sanitätsrat Dr. Friedrich Bluth, der in Neuenahr ein „Sanatorium für Zuckerkranke“ betrieb. Dr. Bluth, ursprünglich Jude, war bereits Anfang des Jahrhunderts zum evangelischen Glauben übergetreten, wurde deswegen im Neuenahrer Kurangebot für 1936 neben Dr. Rosenberg und einem Dr. Simon in der besonderen Rubrik ..Nichtarische Ärzte“ aufgeführt30).

Gut vier Jahrzehnte hat es seit 1895 eine selbständige Synagogengemeinde in Bad Neuenahr gegeben, der in dem aufstrebenden Kur- und Badeort eine gute und gesicherte Zukunft bevorzustehen schien. Jüdische Schüler und Schülerinnen besuchten hier auch die weiterführenden Schulen, gehörten später zum Kreis der Studenten, jüdische Handwerker wurden in die Innungen aufgenommen, jüdische Männer und Frauen wirkten in den verschiedensten Berufen, waren Mitglied in den örtlichen Vereinen, genossen Achtung und Ansehen, verständigten sich teilweise sogar im einheimischen Dialekt. Innerhalb eines Jahrzehnts wurde jedoch auch die jüdische Gemeinde Bad Neuenahr von den Machthabern des Dritten Reiches vernichtet. Ehemals geachtete Mitbürger wurden plötzlich geächtet. vertrieben oder im Rahmen der berüchtigten „Endlösung der Judenfrage“ 1942 deportiert und grausam ermordet.

Anmerkungen:

  1. Vgl. insbes.: Frick, Hans. Quellen zur Geschichte von Bad Neuenahr, (Bad Neuenahr) 1933; ferner Schulte, Klaus H. S., Dokumentation zur Geschichte der Juden am linken Niederrhein seit dem 17. Jahrhundert (= Veröffenitlichungen des Histor. Vereins für den Niederrhein 12). Düsseldorf 1972
  2. Recucil des Actes de la Préfecture de Rhinet-Moselle, (Koblenz) 1812. S. 399-401
  3. Landeshauptarchiv Koblenz (LHA Ko), Best. 441, Nr. 9705, S. 80-81.
  4. Angeblich in einem ehem. Gasthof gegenüber dem später erbauten Hemersheimer Bahnhof.
  5. Maßangaben 1856: 15 1/2 Fuß lang. 10 Fuß breit, 7 Fuß hoch. Zur Umrechnung: 1 preuß. Fuß = 0,314 m
  6. Preuß. Gesetz-Sammlung 1847. S. 263-276. 
  7. Beilage zum Amtsblatt der Regierung Koblenz, Nr. 35/1847.
  8. Dokumentation zur Geschichrc der jüdischen Bevölkerung in Rheinland-Pfalz und im Saarland von 1800 bis 1945, Bd. 3 (= Veröffentlichungen der Landesarchivverwaltung Rheinland-Pfalz, Bd. 14), Koblenz 1972. S. 234-235.
  9. LHA Ko., Best. 441, Nr. 9705. S. 1.
  10. LHA Ko., Best. 441. Nr. 9705. S. 421 
  11. Johann Georg Kreuzberg,  geb. 2.8.1796 Ahrweiler, gest. 24.12.1873 Ahrweiler
  12. Vgl. Taufregister der kath. Pfarrei St. Laurentius, Ahrweiler (im Bistumsarchiv Trier). 
  13. Geb. 30.12.1823 in Green (Standesamt Ahrweiler, jetzt Bad Neuenahr-Ahrweiler), Geb.-Urk.-Nr. 93.1823), gest. 10.2.1882 in Neuenahr (Standesamt Neuenahr, jetzt Bad Neuenahr-Ahrweiler, Sterbe-Urk. Nr. 15/1882), beerdigt auf dem jüd. Friedhof in Ahrweiler. – Die von Astrid Lohmiller und Annemarie Müller-Feldmann im Beitrag „Der jüdische Friedhof in Ahrweiler“ (vgl. „Beiträge zur jüdischen Geschichte in Rheinland-Pfalz“, 4. Jg., Ausg. 1/1994, S. 32-33) zu Grab Nr. 9 angegebenen Geburts- unn Sterbedaten des Gottfried Borg sind falsch.
  14. Faulhaber, Otto, Die Gemeinde Neuenahr 1857 – 1907, (Neuenahr) 1908, S. 133.
  15. Vgl. dazu: LHA Ko.,  Best. 441, Nr. 25266, S. 145-155
  16. Korporation = eine mit den Rechten einer juristischen Person ausgestattete Vereinigung mehrerer Personen zu gemeinsamem Zweck
  17. LHA Ko., Best. 141, Nr. 25263. S. 5.
  18. Otto Faulhaber,  geb. 13.11.1846 Breslau, Sept. 1893 – Sept. 1915 Bürgermeister von Neuenahr, im Ruhestand wohnhaft in Bonn, gest. 11.8.1936 Bonn.
  19. LHA Ko., Best. 403. Nr. 10216. S. 656-680.
  20. Dr. med. Josef Weidenbaum, vom 9.10.1895 bis Frühjahr 1899 Vorstandsvorsitzender der Synagogengemeinde Neuenahr, seit 1.1.1908 auch Mitglied des Gemeinderates von Neuenahr, gest. 26.7.1913 im 45. Lebensjahr, beerdigt „in aller Stille“ auf dem jüdischen Friedhof in Bonn-Beuel
  21. LHA Ko., Best. 441. Nr. 25263. S. 75.
  22. Geb. 1817, gest. 24.12.1902, beerdigt 28.12.1902 (lt. Todesanzeige in „Ahrweiler Zeitung“ vom 27.12.1902). Das auf seinem Grabstein angegebene Sterbedatum 21.12.1902 ist somit falsch. 
  23. Vgl.: Lindlahr, Heinz, Steinerne Zeugen jüdischer Vergangenheit in Bad Neuenahr, in „Beuler Lupe“, Heft 5. 1985, S. 11-15.
  24. Vgl. „Zur Baugeschichte der ehemaligen Syngoge Bad Neuenahr“, in: Heimatjahrbuch Kreis Ahrweiler 1996, S. 88-95.
  25. Laut Bauakten des Städt. Bauamtes Bad Neuenahr; baupolizeiliche Abnahme am 15.5.1908, Rohbau-Abnahmeschein vom 19.5.1908, Gebrauchs-Abnahmeschein vom 20.6.1908.
  26. Vgl.: Neuenahr, Kleiner Führer für Kurgäste 1911, S. 39; desgl. Führer für Kurgäste 1913, S. 38.
  27. LHa Ko., Best. 441, Nr. 25263, S. 355.
  28. Vgl.: Neuenahr, Kleiner Führer für Kurgäste, 1911, S. 2
  29. Lha Ko., Best. 441, Nr. 25263, S. 481-483.
  30. Vgl.: Kaufmann, Walter H., erinnerungen an die Zeit als Religionslehrer, Kantor und Prediger der Synagogengemeinde Bad Neuenahr im Jahre 1936, in: Heimatjahrbuch Kreis Ahrweiler 1989, S. 48.